Vergabeunterlagen Paket 16 E 033

Absender / Stempel Bieter:
Angebot nach VgV:
Einreichungstermin zum
/24:00 Uhr
06.09.2016
Vergabenummer:
16 E 033
Leistung:
Postdienstleistungen für die Stadt Regensburg
vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 –
Rahmenvertrag (3 LOSE)
Stadt Regensburg
Vergabeamt
Treppenhaus E, 4. Stock
D.-Martin-Luther-Str. 3
93047 Regensburg
Bitte auf den Briefumschlag kleben
--------------------------------------------------------------------------------------------------------Absender / Stempel Bieter:
Angebot nach VgV:
Einreichungstermin zum
/24:00 Uhr
06.09.2016
Vergabenummer:
16 E 033
Leistung:
Postdienstleistungen für die Stadt Regensburg
vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 –
Rahmenvertrag (3 LOSE)
Bitte auf den Briefumschlag kleben
Stadt Regensburg
Vergabeamt
Treppenhaus E, 4. Stock
D.-Martin-Luther-Str. 3
93047 Regensburg
Vergabe gemäß VgV
Vergabestelle:
Offenes Verfahren
Vergabeamt
Ablauf der Angebotsfrist und
Einreichungstermin:
am 06.09.2016 bis 24:00 Uhr
(Fristwahrender Briefkasten D.-Martin-Luther-Str. 1)
Ablauf der Bindefrist:
Veröffentlichung im EU-Amtsblatt
abgesandt am 29.07.2016
Weitere Informationen unter:
www.simap.europa.eu
31.12.2016
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
16 E 033
Postdienstleistungen für die Stadt Regensburg
Vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 – Rahmenvertrag (3 LOSE)
Vergabenummer
- Leistung -
Stadt Regensburg, Personalamt/Poststelle
Minoritenweg 6, 93047 Regensburg
Objekt Nr. der Fachstelle
- Anlieferungs-/Erfüllungsort -
Anlagen des Auftraggebers:
Seite
Aufforderung zur Angebotsabgabe mit
Bewerbungsbedingungen
Hinweise zur Transportverpackung
Pläne
a-g
Verbleibt beim Bieter
Verbleibt beim Bieter
Verbleibt beim Bieter
Verbleibt beim Bieter
Kennzettel grün zur Angebotsabgabe
Vertragsunterlagen, bestehend aus
Angebotsschreiben
Zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB-VgV
Besondere Vertragsbedingungen BVB-VgV
Leistungsbeschreibung
A1–A5
Z1–Z5
B1 -B2
100 - 128
Ein Exemplar der
Vertragsunterlagen ist
vollständig ausgefüllt
in Papierform einzureichen.
Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / Liefer- und Dienstleistungen VOL + VgV /
Vergaben über 10.000 € brutto / 2.1 Vergabeunterlagen EU / 1 VgV Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – 18.04.2016
Seite a
1.
Informationen zur Angebotsbearbeitung:
1.1
Es ist beabsichtigt, die in der beiliegenden Leistungsbeschreibung aufgeführten Lieferungen
und Leistungen im Namen und auf Rechnung der Stadt Regensburg zu vergeben. Dem Vertrag wird die VOL Teil B zugrunde gelegt. Für das Vergabeverfahren gelten die Bestimmungen
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV)
und die beigefügten Bewerbungsbedingungen.
1.2
Die Vergabeunterlagen für EU-weite Ausschreibungen im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen stehen kostenlos in der nationalen Vergabebekanntmachung zum Download auf
www.regensburg.de/vergaben zur Verfügung.
Während des Ausschreibungsverfahrens werden im vorgenannten Link der betreffenden Ausschreibung auch Bieterinformationen und Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zum
Download eingestellt. Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig werden. Daher empfehlen wir Ihnen,
dass Sie Ihr Interesse am Vergabeverfahren beim Vergabeamt, Stadt Regensburg, unter
[email protected] mit Nennung ihrer Kontaktdaten bekunden. Wir werden Sie dann
bei Änderungen direkt informieren.
Die Angebote zu Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen sind bis 18.10.2018 nur in Papierform (kein Fax) zugelassen.
Alternativ können Sie unter folgender Adresse, die Vergabeunterlagen kostenpflichtig in Papierform anfordern:
Stadt Regensburg – Vergabeamt
Treppenhaus E, 4. Stock
D.-Martin-Luther-Str. 3
93047 Regensburg
E-Mail:
Servicetelefon:
Fax:
Öffnungszeiten:
Fristwahrender Briefkasten:
[email protected]
0049 (0) 941/507-5629
0049 (0) 941/507-4629
Mo. – Fr. von 8:30 bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung
D.-Martin-Luther-Str. 1, 93047 Regensburg
1.3
Wenn Sie als Bieter zur Angebotsermittlung eine Ortsbesichtigung der Maßnahme für notwendig erachten, können Sie unter oben genannter Adresse einen Termin vereinbaren.
Wird durch die Vergabestelle eine Ortsbesichtigung empfohlen oder vorgeschrieben, so
finden Sie dazu genauere Angaben in der Leistungsbeschreibung.
1.4
Fragen zum Inhalt des Angebots müssen schriftlich - per Fax oder E-Mail – bis möglichst 7 Kalendertage vor dem Einreichungstermin an o.g. Adresse gesendet werden.
1.5
Die ausgedruckten und vollständig ausgefüllten Vertragsunterlagen senden Sie bitte in einem
verschlossenen Umschlag spätestens bis zum Einreichungstermin an die oben genannte Adresse. Bitte berücksichtigen Sie ausreichende Zustellzeiten der Postdienste, insbesondere bei
Feier- / Ferientagen oder Streiks. Um den fristgerechten Eingang Ihres Angebotes sicher zu
stellen, wird empfohlen, dass Sie Ihr Angebot mit einer dokumentierten Sendungsart (z.B. Paket- bzw. Brief-Express-Dienst) zustellen lassen.
Während unserer Öffnungszeiten können Sie Ihr Angebot auch persönlich abgeben. Außerhalb
unserer Öffnungszeiten steht Ihnen der fristwahrende Briefkasten in der D.-Martin-Luther-Str. 1,
93047 Regensburg zur Verfügung. Der Umschlag ist außen mit dem beigefügten farbigen Adressaufkleber als schriftliches Angebot mit der Vergabenummer, der angebotenen Leistung und
dem Absender des Bieters zu kennzeichnen. Ebenso verfahren Sie mit etwaigen Änderungen
oder Berichtigungen.
1.6
Sofern Sicherheiten zu leisten sind, findet sich die genaue Regelung in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB-VgV) und in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB-VgV).
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2.
Informationen zur Vergabeentscheidung:
2.0
Unterlagen für die Wertung den Angebots.
Folgende Unterlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Aktuelle Zertifizierung für den CO2-neutralen Versand (soweit vorhanden).
2.1
Anforderungen an Bewerber / Bieter, Eignung (§ 122 GWB, §§ 42 ff. VgV)
Es werden folgende Unterlagen gefordert – betreffend:
2.1.1
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV),
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
Nachweis über Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis über
erlaubte Berufsausübung
Nachweis einer bestimmten Berechtigung:
Nachweis der Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation:
Auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers innerhalb von sechs Kalendertagen
einzureichen:
Nachweis über Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis über
erlaubte Berufsausübung
Nachweis einer bestimmten Berechtigung:
Nachweis der Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation:
2.1.2
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV),
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen
Erklärung zum Jahresumsatz
entsprechende Bankerklärungen
Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
(Personen- und Sachschäden mind. 1 000000 EUR/Vermögensschäden
mind. 50 000 EUR) (Kopien ausreichend).
Auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers innerhalb von sechs Kalendertagen
einzureichen:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen
Erklärung zum Jahresumsatz
entsprechende Bankerklärungen
2.1.3
technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV),
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
Folgende Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
— Organisatorischer Aufbau des Unternehmens,
— Ausstattung/Transportlogistik/Logistisches Netzwerk,
— Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter,
— Mindestens 3 Referenzen (Eintrag in den vorgesehenen Seiten der
Leistungsbeschreibung).
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Folgende Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
— Lizenz der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Lizenzgebiet
Bundesrepublik Deutschland),
— Aktuelle Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2008 oder
gleichwertig.
Auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers innerhalb von sechs Kalendertagen
einzureichen:
geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in
Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen
Liefer- oder Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise
Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers; soweit
erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der
öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Liefer- oder
Dienstleistungen berücksichtigen wird, die mehr als drei Jahre zurückliegen,
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig
davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere
derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem
Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,
bei komplexer Art der zu erbringenden Leistung oder bei solchen Leistungen, die
ausnahmsweise einem besonderen Zweck dienen sollen, eine Kontrolle, die vom
öffentlichen Auftraggeber oder in dessen Namen von einer zuständigen amtlichen
Stelle im Niederlassungsstaat des Unternehmens durchgeführt wird; diese Kontrolle
betrifft die Produktionskapazität beziehungsweise die technische Leistungsfähigkeit
und erforderlichenfalls die Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des
Unternehmens sowie die von diesem für die Qualitätskontrolle getroffenen
Vorkehrungen,
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur
Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des
Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet
werden,
Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der
Auftragsausführung anwendet,
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
ersichtlich ist,
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und
welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags
verfügt,
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
bei Lieferleistungen: Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden
Güter, wobei die Echtheit auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers
nachzuweisen ist,
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bei Lieferleistungen: Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Instituten
oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt
wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter
bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen.
2.2
Beleg des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen
Es werden folgende Unterlagen gefordert – betreffend:
Zwingende und fakultative Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB),
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
Eigenerklärung auf dem Angebotsschreiben
Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder gleichwertige Bescheinigung
Bescheinigung, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB nicht zutreffen
Auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers innerhalb von sechs Kalendertagen
einzureichen:
Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder gleichwertige Bescheinigung
Bescheinigung, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB nicht zutreffen
2.3
Für die Angebotswertung werden folgende Zuschlagskriterien festgelegt:
Preis
Los 1 und Los 2: 69, Los 3: 82 %
Qualitätssicherung
und Nachhaltigkeit der Zustellungen Los 1 und Los 2: 31 %, Los 3: 18 %
2.4
%
%
%
%
%
Losbildung (§ 97 Abs. 4 GWB, § 30 VgV)
Eine Aufteilung der Gesamtleistung in Lose ist nicht vorgesehen.
Eine Aufteilung der Gesamtleistung in Lose ist vorgesehen, der Auftraggeber behält sich die
losweise Vergabe vor
Los 1: Abholung und Zustellung von Briefsendungen für das Postleitzahlengebiet 93
Los 2: Abholung und Zustellung von Briefsendungen für die Postleitzahlen 00 bis 92,
94 bis 99 und Ausland
Los 3: Abholung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen
2.5
Nebenangebote (§ 35 VgV)
2.5.1
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
2.5.2
Nebenangebote sind zugelassen, es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Nebenangebote müssen auf gesonderter Anlage gemacht und als solche deutlich
gekennzeichnet werden.
- Ihre Anzahl ist im Angebotsschreiben durch den Unternehmer an der bezeichneten Stelle
anzugeben.
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- Die Gliederung der Leistungsbeschreibung ist beizubehalten. Es sind die zu ersetzenden
Ordnungszahlen vollzählig und in der gleichen Reihenfolge wie in der Urschrift anzugeben.
- Der Unternehmer hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und
erschöpfend zu beschreiben. Dabei muss das Nebenangebot alle Leistungen umfassen,
die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind.
- Wird eine Leistung angeboten, die nicht in den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen oder in den Vertragsunterlagen geregelt ist, sind im Angebot
entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung anzugeben.
- Die Gleichwertigkeit der angebotenen Leistung mit der ausgeschriebenen Leistung ist mit
dem Angebot nachzuweisen.
2.5.3
Nebenangebote werden nach folgenden Kriterien gewertet:
Preis
2.5.4
2.6
%
%
%
%
Die Nebenangebote dürfen in folgenden Punkten von der Leistungsbeschreibung
abweichen:
Nachprüfungsverfahren (§§ 155 ff. GWB)
Zuständige Vergabekammer:
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach,
Tel. 0981/53-1277, Telefax 0981/53-1837
Im Auftrag
gez. Vergabeamt
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Bewerbungsbedingungen (BwB-VgV)
für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen
Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)
und der Vergabeverordnung (VgV).
Angebote, die diesen Bedingungen nicht entsprechen,
können ausgeschlossen werden!
1. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, so muss der Bieter unverzüglich und vor Angebotsabgabe schriftlich (per Fax oder EMail) beim Vergabeamt anfragen. Unvollständige oder abweichende Angebote und auch Textergänzungen des Bieters aufgrund dieser Unklarheiten können zum Ausschluss aus der Wertung
führen.
Die Vergabeunterlagen für EU-weite Ausschreibungen im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen stehen kostenlos zum Download auf www.regensburg.de/vergaben zur Verfügung.
Während des Ausschreibungsverfahrens werden in der nationalen Vergabebekanntmachung der
betreffenden Ausschreibung (siehe vorgenannten Link) auch Bieterinformationen und Änderungen
der Ausschreibungsunterlagen zum Download eingestellt. Wir können nicht ausschließen, dass
Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig werden. Daher
empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihr Interesse am Vergabeverfahren beim Vergabeamt, Stadt Regensburg, unter [email protected] mit Nennung ihrer Kontaktdaten bekunden. Wir
werden Sie dann bei Änderungen direkt informieren.
2. Das Angebot ist in allen Vertragsbestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
3. Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Die
Verwendung selbstgefertigter Vervielfältigungen, Abschriften, Kurzfassungen – ausgenommen ist
die Leistungsbeschreibung – sind unzulässig.
4. Auf das Beilegen von eigenen Angebotsschreiben bitten wir zu verzichten. Sofern eine selbstgefertigte Abschrift anstelle der vom Auftraggeber übersandten Leistungsbeschreibung verwendet wird,
muss der Bieter den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut der Urschrift als allein verbindlich anerkennen. Die selbstgefertigte Abschrift muss mit der vom Auftraggeber übersandten Leistungsbeschreibung vollständig übereinstimmen; sie muss für jede Teilleistung nacheinander den Kurztext,
die Ordnungszahl (Positionen), die Menge, die Einheit, den Einheitspreis, Gesamtpreis und die
Angebotssumme enthalten.
5. Das Angebot muss einschließlich aller geforderten Unterlagen vollständig sein, das heißt, alle Einheitspreise und alle geforderten Erklärungen müssen ausgefüllt werden. Bitte legen Sie alle die in
der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“ genannten Unterlagen bei.
6. Das Angebot darf nur die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen enthalten. Unzulässig sind Textergänzungen und eigene unaufgeforderte Anmerkungen.
7. Eine Preisangabe mit dem Wert 0 € kann mit der Ziffer 0 oder mit einem Strich dargestellt werden,
es ist in jedem Fall ein Eintrag zu machen. Preisangaben mit dem Wert 0 € müssen im Zuge der
Angebotswertung überprüft und ggf. vom Bieter begründet werden.
8. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein (keine löschbare Tinte, kein Bleistift, etc.).
9. Korrekturen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Wollen Sie Ihre Eintragungen nachträglich ändern, streichen Sie den Text / die Zahl durch und schreiben die Änderung
daneben / darüber. Ergänzen Sie die Änderung durch Ihre Unterschrift / Firmenstempel.
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10. Änderungen an den Vertragsunterlagen und eigene Vertragsbedingungen des Bewerbers /
Bieters (AGB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus der Wertung.
11. Vergessen Sie nicht Ihren Stempel / Firmenangaben und die Unterschrift an der dafür vorgesehenen Stelle. Auf § 81 VgV wird verwiesen.
12. Angegebene Preise gelten als Euro-Preise.
13. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation
von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
14. Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots vom Bieter hinzuzufügen.
15. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so
muss er in seinem Angebot Art und Umfang der von diesen Unternehmen auszuführenden Leistungen angeben. In diesem Zusammenhang wird auf die Ergänzungen zu § 4 VOL/B der Besonderen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen verwiesen.
16. Eine Rückerstattung der Gebühr nach Anforderung der Ausschreibungsunterlagen ist nicht möglich.
17. Für die Bearbeitung und das Einreichen des Angebots wird keine Entschädigung gewährt.
18. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Verfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung (§ 1 GWB) insbesondere Verabredungen und Verhandlungen mit anderen Bietern beteiligen, werden ausgeschlossen.
19. Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen
Schutzzwecks zu verwerten oder wenn bereits gewerbliche Schutzrechte bestehen, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
20. Beim Preisvergleich über Angebote von Unternehmen, die nicht der Künstlersozialversicherung unterliegen, wird auch der jeweils gültige Beitragssatz, welchen der Auftraggeber an die Künstlersozialkasse abgeben muss, in den Preisvergleich mit einbezogen.
Ende der Bewerbungsbedingungen
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Entsorgung von Transportverpackungen
Was sind Transportverpackungen?
Transportverpackungen sind Fässer, Kanister, Säcke, einschl. Paletten, Kartonagen, geschäumte
Schalen, Schrumpffolien und ähnliche Umhüllungen, die dazu dienen, Waren auf dem Weg vom
Hersteller bis zum Vertreiber vor Schaden zu bewahren (§ 3 Abs.1 Nr.4 Verpackungsverordnung).
Sie fallen in der Regel vor Abgabe an den Endverbraucher an. Typischer Regelfall für den Einsatz
einer Transportverpackung ist daher der Weg vom Hersteller der Ware bis zum Vertreiber. Beispiel:
großer Pappkarton, in dem Dosen o.ä. zu einem Ladengeschäft transportiert werden.
Aber: eine Transportverpackung z.B. um einen Fernseher bleibt auch bis zur Auslieferung an den
Endverbraucher eine Transportverpackung, hier überwiegt die Schutzfunktion der Verpackung!
Rücknahmepflichten:
Hersteller/Vertreiber:
Nach § 4 der Verpackungsverordnung sind Hersteller und Vertreiber verpflichtet,
Transportverpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und einer erneuten Verwendung oder
stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen.
Die Rücknahmepflicht ist am Ort der Übergabe der Transportverpackung zu erfüllen.
Das Rückgaberecht ist grundsätzlich bei Übergabe auszuüben. Bei regelmäßigen Lieferungen kann
die Verpackung aber auch bei der nächsten Lieferung zurückgegeben werden.
Für die Rückgabe darf kein Entgelt erhoben werden!
In manchen Fällen bieten Hersteller bzw. Vertreiber Preisnachlässe an, wenn der Empfänger auf sein
Rückgaberecht verzichtet. Dies ist nur zulässig, wenn der Preisnachlass der Höhe der
Entsorgungskosten entspricht und die Wiederverwendung oder Verwertung der Transportverpackung
sichergestellt ist.
Entsorgungsbetriebe:
Hersteller und Vertreiber können ihre Rücknahme- und Wiederverwertungspflicht auch durch Dritte
erfüllen. Dies können Entsorgungs- und Verwertungsbetriebe sein.
Also: Nehmen Sie Ihren Zulieferer, Ihren Auftragnehmer in die Pflicht! Fragen Sie ihn, welches
Entsorgungsunternehmen er zur Erfüllung seiner Rücknahmepflicht beauftragt, ob er sich an einem
der nachfolgend genannten Systeme beteiligt, oder bestehen Sie auf die Rücknahmepflicht des
Zulieferers!
Sprechen Sie mit den Entsorgungsunternehmen!
Bei weiteren Fragen zu Transportverpackungen fragen Sie die Abfallberatung (Tel. 507-2311)
.
Zusammenschlüsse: INTERSEROH, VfW, RIGK, REPASACK
Bei der Rücknahme von Transportverpackungen durch den Vertreiber ergeben sich in der Praxis
Probleme wie Zwischenlagerung, Sortierung, Transportwege und die hierfür anfallenden Kosten.
Zusammenschlüsse von Entsorgungs- und Verwerterunternehmen können hier die Möglichkeit
bieten, die Transportverpackung als beauftragte Dritte zu entsorgen. Hier haben sich in einigen
Bereichen branchenspezifische Entsorgungswege gebildet.
INTERSEROH-System: Die INTERSEROH AG bietet in Abstimmung mit Industrie und Handel die
Rücknahme von Transportverpackungen u. a. in den Branchen Bau, Möbel, Elektro-, Sanitär/Heizung/Klimatechnik sowie im Kfz-Bereich an. Die Kosten für die stoffliche Verwertung tragen
die Hersteller, es fallen lediglich Systemkosten z.B. für Sammelbehälter an.
VfW: Die Vereinigung für Wertstoffrecycling bietet ebenfalls die Annahme von Transportverpackungen flächendeckend an. Für die Abrechnung der Kosten bietet VfW zwei Möglichkeiten:
- ein Gutschriften-System: Hersteller oder Vertreiber legen der Warenrechnung eine Gutschrift bei,
die durch den VfW-Verwerterbetrieb eingelöst wird.
- ein Pool-System: VfW-Kunden überweisen die Entsorgungskosten anteilmäßig auf ein Treuhandkonto. Die Anfallstellen werden im Hol-System entsorgt.
Im Rahmen des Pool-Systems empfehlen sich für Handel und Gewerbe sog. Branchenlösungen,
Leistungen und Abrechnung erfolgen aus einer Hand. Branchenlösungen existieren u.a. für die
Chemische Industrie, Haushaltswarenhersteller, Unterhaltungs-Elektronik oder Bürokommunikation.
RIGK steht für die Gesellschaft zur Rückführung industrieller und gewerblicher Kunststoffverpackungen, die von Unternehmen der chemischen Industrie und Verpackungsindustrie gegründet
wurde. Ziel ist die Erfassung und Verwertung der mit dem RIGK-Symbol gekennzeichneten Kunststoffverpackungen.
Die REPASACK-Gesellschaft organisiert Rücknahme und Verwertung von Papiersäcken. Diese
Säcke sind mit entsprechenden Symbolen gekennzeichnet. REPASACK hat mit u.a. mit VfW,
INTERSEROH und Baywa Verträge über die Rücknahme gebrauchter Papiersäcke abgeschlossen.
Kontakte:
Fa.
Meindl
Grau Recycling
Zellner Recycling
Pöppel
Internet-Adressen:
Straße
Baierner Höhe 4
Werner-Heisenbergstr.6
Ditthornstr.24
Industriestraße 6
Ort
93138 Lappersdorf
93055 Regensburg
93055 Regensburg
93309 Saal a.d.Donau
Telefon
0941/830200I
0941/604 8880
0941/604030
09441/675030
Interseroh
RIGK
VfW
Interseroh
www.interseroh.de
www.rigk.de
www.repasack.de
www.vfw-gmbh.eu
Umweltamt, Stand: September 2014
Name und Anschrift des Bieters:
Vergabe gemäß VgV
Vergabestelle:
Offenes Verfahren
Vergabeamt
Ablauf der Angebotsfrist und
Einreichungstermin:
am 06.09.2016 bis 24:00 Uhr
(Fristwahrender Briefkasten D.-Martin-Luther-Str. 1)
Veröffentlichung im EU-Amtsblatt
abgesandt am 29.07.2016
Weitere Informationen unter:
www.simap.europa.eu
Ablauf der Bindefrist: 31.12.2016
ANGEBOT
16 E 033
Postdienstleistungen für die Stadt Regensburg
Vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 – Rahmenvertrag (3 LOSE)
Vergabenummer
- Leistung -
Stadt Regensburg, Personalamt/Poststelle
Minoritenweg 6, 93047 Regensburg
Objekt Nr. der Fachstelle
1.
- Anlieferungs-/Erfüllungsort -
Angebotsabgabe
Ihr ausgedrucktes und vollständig ausgefülltes Angebot senden Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag spätestens bis zum Einreichungstermin an die unten genannte Adresse. Bitte
berücksichtigen Sie ausreichende Zustellzeiten der Postdienste, insbesondere bei Feier- /
Ferientagen oder Streiks. Um den fristgerechten Eingang Ihres Angebotes sicher zu stellen,
wird empfohlen, dass Sie Ihr Angebot mit einer dokumentierten Sendungsart (z.B. Paket- bzw.
Brief-Express-Dienst) zustellen lassen.
Während unserer Öffnungszeiten können Sie Ihr Angebot auch persönlich abgeben.
Außerhalb unserer Öffnungszeiten steht Ihnen der fristwahrende Briefkasten in der D.-MartinLuther-Str. 1, 93047 Regensburg zur Verfügung.
Der Umschlag ist außen mit dem beigefügten farbigen Adressaufkleber als schriftliches Angebot
mit der Vergabenummer, der angebotenen Leistung und dem Absender des Bieters zu kennzeichnen. Ebenso verfahren Sie mit etwaigen Änderungen oder Berichtigungen.
Eine Angebotsabgabe in Textform (§ 126 b Bürgerliches Gesetzbuch) ist bis 18.10.2018 nicht
möglich (§ 81 VgV).
Stadt Regensburg – Vergabeamt
Treppenhaus E, 4. Stock
D.-Martin-Luther-Str. 3
93047 Regensburg
E-Mail:
Servicetelefon:
Fax:
Öffnungszeiten:
Fristwahrender Briefkasten:
[email protected]
0049 (0) 941/507-5629
0049 (0) 941/507-4629
Mo. - Fr. von 8:30 bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung
D.-Martin-Luther-Str. 1, 93047 Regensburg
Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / Liefer- und Dienstleistungen VOL + VgV /
Vergaben über 10.000 € brutto / 2.1 Vergabeunterlagen EU / 4 VgV Angebot – 18.04.2016
Seite A 1 von A 5
2.
Ich/Wir erkläre(n), dass
•
ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/n und keine
Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken, aufeinander abgestimmt habe/n (§ 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von Personen, die von mir/uns beauftragt
oder für mich/uns tätig sind,
•
weder der Bieter noch dessen nach Satzung oder nach Gesetz Vertretungsberechtigter
-
nach § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) mit einer Geldbuße von
wenigstens 2.500 €
-
nach § 18 des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiArbG) mit einer Geldbuße von
wenigstens 2.500 € (bis 15.08.2014)
-
nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 €
-
nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 €
-
nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. den §§ 10, 10 a oder 11 des
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitstrafe von mehr als drei Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
rechtskräftig belegt bzw. verurteilt worden ist,
•
keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen,
Den Einsatz von Unterauftragnehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem
jeweiligen Hauptauftragnehmer eine gleichartige Erklärung abgeben.
3.
Mein/Unser Angebot umfasst folgende Vertragsbestandteile:
Die Vertragsunterlagen sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
3 a)
Mit dem Angebot müssen immer abgegeben werden:
Angebotsschreiben
Zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB-VgV
Besondere Vertragsbedingungen BVB-VgV
Leistungsbeschreibung
Seite
A1–A5
Z1–Z5
B 1 – B2
100 – 128
3 b)
die dem Angebot nicht beigefügt sind:
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe
2003
3 c)
die von mir/uns als Bieter beigefügt werden (Bitte im Einzelfall vom Bieter angeben):
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4.
Ich bin/wir sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen
unter Nr.:
5.
Ich/wir verwende/n eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- siehe Eintragung unter 3 c)
6.
Es bestehen folgende gewerbliche Schutzrechte:
7.
Wir bieten die vorgenannte Leistung als Bietergemeinschaft an:
(Bitte benennen)
Wir legen unserem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung bei
(bitte unter 3 c) eintragen!),
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und
- in der der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist.
Wir erklären,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
8.
Unteraufträge an andere Unternehmen
Zum Umfang der Weitervergabe an andere Unternehmen gemäß § 4 Nr.4 VOL/B mache/n
ich/wir folgende Angaben:
Ich/Wir werde(n) nachfolgend aufgeführte Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen.
Die Unterauftragnehmer werden die übertragenen Leistungen im eigenen Betrieb ausführen
(siehe auch Regelungen unter Nr. 4.5 ZVB-VgV).
Art und Umfang der
übertragenen Leistung
Art und Umfang der
übertragenen Leistung
9.
Preisnachlass als Skonto:
Die Wertung bleibt für jeden Einzelfall
vorbehalten. Es werden nur solche Skonti
durch den AG bei der Angebotswertung
berücksichtigt, deren Voraussetzung der
AG auch unter den angegebenen
Bedingungen erfüllen kann. Wird kein
Skonto gewährt, so erfolgt die Zahlung
des Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen
nach Eingang der prüfbaren Rechnung.
Es wird ein Skonto gewährt in Höhe von
__________ %
mit einer Zahlungsfrist von __________ Tagen
Mein/unser Skonto gilt für jede einzelne
fristgerechte Zahlung.
10.
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist
gebunden.
11.
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass eine unvollständig oder wissentlich falsche Erklärung
im Angebot oder die Nichterfüllung der Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern den
Ausschluss von der Angebotswertung, die Kündigung des Auftrags, wenn mit der Ausführung
noch nicht begonnen wurde, oder auch den Ausschluss von künftigen Aufträgen zur Folge
haben kann.
12.
Wird eine selbstgefertigte Abschrift der Leistungsbeschreibung abgegeben, wird mit der
Unterschrift auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift der Leistungsbeschreibung als
alleinverbindlich anerkannt (siehe Ziffer 4. BwB-VOL).
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13.
Wir sind ein Kleinstunternehmen oder ein kleines oder ein mittleres Unternehmen (KMU) –
gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission
ja
14.
nein
Gewerbezentralregisterauskunft
Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet
(§ 98 c Abs. 3 AufenthG, § 21 AEntG und § 19 MiLoG), für den Bewerber/die Bewerberin vor
der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a
Gewerbeordnung (GewO) anzufordern.
Hinweis:
Um einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu erhalten, ist u.a. auch die Abfrage über
den Geburtsnamen der Mutter zwingend notwendig.
14.1
Angaben zur juristischen Person bzw. Personenvereinigung der Firma:
Rechtsform:
_______________________
Name (Firma): ________________________
Registerart/Nr.: _______________________
_____________________________________
Registergericht:
Sitz der Firma (Str., Hausnr., PLZ, Ort):
_____________________
___________________________________
_____________________________________
_____________________________________
14.2
Handlungsbevollmächtigte(r) der Firma (Geschäftsführer/in):
Familienname: _______________________
Geburtsname: ________________________
Vorname:
_______________________
Staatsangehörigkeit(en): ________________
Geburtsdatum: _______________________
Geburtsname der Mutter: ________________
Geburtsort:
14.3
_______________________
Weitere(r) Handlungsbevollmächtigte(r) (Geschäftsführer/in):
Familienname: _______________________
Geburtsname: ________________________
Vorname:
_______________________
Staatsangehörigkeit(en): ________________
Geburtsdatum: _______________________
Geburtsname der Mutter: ________________
Geburtsort:
_______________________
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14.4
Weitere(r) Handlungsbevollmächtigte(r) (Geschäftsführer/in):
Familienname: _______________________
Geburtsname: ________________________
Vorname:
_______________________
Staatsangehörigkeit(en): ________________
Geburtsdatum: _______________________
Geburtsname der Mutter: ________________
Geburtsort:
15.
_______________________
Der/Die für die Leitung und
Aufsicht vorgesehene
Verantwortliche:
Name, fachliche Berufsbezeichnung
16.
Der/Die für Angebotserstellung
vorgesehene Verantwortliche:
Name, Telefon-Nr. / E-Mail bei
Rückfragen
Hinweis: Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot
als nicht abgegeben. Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes.
Ort, Datum
Stempel/Firmendaten
Unterschrift
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Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB-VgV)
für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen
Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten für Verträge, die Liefer- und Dienstleistungen zum
Gegenstand haben, zwischen
der Stadt Regensburg
und dem beauftragten Unternehmen
-im nachfolgenden Auftraggeber genannt-im nachfolgenden Auftragnehmer genannt.
Diese gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B) in der jeweils rechtsgültigen Fassung. Die aufgeführten §§ beziehen sich auf die VOL/B.
1.
zu § 1 Art und Umfang der Leistungen
- ohne Ergänzung -
2.
zu § 2 Änderung der Leistung
2.1
Bei Differenzen im Angebot zwischen dem Einheitspreis (Einzelpreis) und Gesamtpreis ist daher
der Einheitspreis (Einzelpreis) zugrunde zu legen.
Die angebotenen Preise sind Festpreise, Preisvorbehalte (Lohngleitklausel, Preisgleitklausel)
bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
2.2
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung dem
Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
2.3
Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 eine geänderte Vergütung, muss er dies
dem Auftraggeber unverzüglich, vor Ausführung der Leistung und der Höhe nach schriftlich
mitteilen.
2.4
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder
Minderkosten nachzuweisen.
2.5
Die Erstattung der Umsatzsteuer erfolgt nach dem zum Zeitpunkt der Teilabnahme oder
Abnahme der Leistung gültigen Steuersatz.
2.7
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die
Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden
Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
2.6
Die Nummern 2.1 bis 2.5 gelten auch für Leistungen von Unterauftragsnehmern.
2.7
Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung
abgegolten.
3.
zu § 3 Ausführungsunterlagen
- ohne Ergänzung -
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4.
zu § 4 Ausführung der Leistung
4.1
Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
4.2
Der Auftragnehmer hat mitzuteilen, wen er als Vertreter für die Leitung der Ausführung bestellt
hat.
4.3
Veröffentlichungen über die Leistung sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des
Auftraggebers zulässig.
4.4
Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen Auswirkungen der Arbeiten hat der
Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Ergänzungen zu § 4 Nr. 4: Unterauftragnehmer
4.5
Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, so muss er Art und Umfang der
Leistungen mit Angebotsabgabe an der hierfür vorgesehenen Stelle benennen. Es gelten
folgende Bedingungen:
4.5.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig,
leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die
gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
4.5.2 Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in
Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
4.5.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Verträgen mit Unterauftragnehmern die Vergabeund Vertragsordnung für Leistungen (VOL) zugrunde zu legen.
4.5.4 Der Auftragnehmer darf dem Unterauftragnehmer keine -insbesondere hinsichtlich der
Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen- ungünstigeren Bedingungen auferlegen, als
zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Auf Verlangen des Auftraggebers hat
er dies nachzuweisen. Die Vereinbarung der Preise bleibt hiervon unberührt.
4.5.5 Für die zu erbringende Leistung dürfen weder vom Auftragnehmer noch vom
Unterauftragnehmer illegal Beschäftigte, Scheinselbstständige oder unselbstständige
Arbeitskräfte eingesetzt werden.
4.5.6 Unterauftragnehmer treten in keinem Fall in rechtliche oder vertragliche Beziehungen zum
Auftraggeber.
4.5.7 Vor Auftragsvergabe ist der Unterauftragnehmer zu benennen und seine Eignung
nachzuweisen. Der schriftliche Auftrag ist zugleich die schriftliche Zustimmung zu dieser
Übertragung.
4.6
Beabsichtigt der Auftragnehmer nach Vertragsschluss Leistungen an Unterauftragnehmer zu
vergeben, gelten folgende Bedingungen:
4.6.1 Er hat dies vorher schriftlich anzuzeigen und die schriftliche Zustimmung gemäß § 4 Nr. 4
einzuholen. Die Entscheidung über die Zustimmung behält sich der Auftraggeber für jeden
Einzelfall vor.
4.6.2 Für den Fall einer Genehmigung gelten die unter 4.5 genannten Bedingungen.
5.
zu § 5 Behinderung und Unterbrechung der Leistung
- ohne Ergänzung –
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6.
zu § 6 Art der Anlieferung und Versand
6.1
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur
Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in den Vertragsunterlagen nichts anderes
angegeben ist.
6.2
Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen,
sofern in den Vertragsunterlagen nichts anderes angegeben ist.
7.
zu § 7 Pflichtverletzungen des Auftragnehmers
- ohne Ergänzung -
8.
zu § 8 Lösung des Vertrags durch den Auftraggeber
8.1
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten
des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Verfahrens
befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt.
Solchen Handlungen des Auftraggebers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von
ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten
Personen oder in ihrem Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die
eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v. H. der Abrechnungssumme an
den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
9.
zu § 9 Verzug des Auftraggebers, Lösung des Vertrags durch den Auftragnehmer
- ohne Ergänzung -
10.
zu § 10 Obhutspflichten
- ohne Ergänzung -
11.
zu § 11 Vertragsstrafen
Siehe Regelung in den Besonderen Vertragsbedingungen
12.
zu § 12 Güteprüfung
- ohne Ergänzung -
13.
zu § 13 Abnahme
13.1 Lieferleistungen werden an der Anlieferungsstelle, Aufbauleistungen nach Fertigstellung am Ort
der Leistungserbringung abgenommen.
13.2
Gegengezeichnete Lieferscheine ersetzen nicht eine Abnahme gem. § 13 VOL/B. Sie bestätigen
lediglich den Erhalt der Lieferung/Leistung.
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14.
zu § 14 Mängelansprüche und Verjährung
14.1 Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
14.2 Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Aufwendungen zu tragen, die zum Zweck der
Nacherfüllung erforderlich sind.
14.3 Nach einer Mängelrüge hat der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung und deren Zeitpunkt
rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen.
14.4 Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche endet nicht vor Ablauf der für die Vertragsleistung
vereinbarten Verjährungsfrist.
14.5 Der Auftraggeber kann verlangen, dass vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche eine
gemeinsame Besichtigung der Leistung stattfindet.
15.
zu § 15 Rechnung
15.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss-, oder Schlussrechnung zu
bezeichnen.
15.2 Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
15.3 In den Rechnungen sind die Leistungen, nach den Ordnungszahlen (Position) und der jeweiligen
Bezeichnung -gegebenenfalls gekürzt- wie in der Leistungsbeschreibung aufzuführen.
15.4 Die Rechnungen sind mit ihren Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzustellen. Der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum
Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnung zum Zeitpunkt des Bewirkens der
Leistung gilt.
15.5 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
15.6 Alle Rechnungen sowie die notwendigen Rechnungsunterlagen sind in einfacher Fertigung in
Schriftform einzureichen.
16.
zu § 16 Leistung nach Stundenverrechnungssätzen
16.1 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung
einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 16 Nr. 2 enthalten:
- das Datum,
- die Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft,
- die Gerätekenngrößen und
- die Art der Leistung
16.2 Die Originale der Stundenlohnzettel sind der Rechnung beizufügen. Stundenlohnrechnungen
müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
16.3 Der Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, die tatsächlichen
Lohnkosten anhand der Lohnlisten nachzuweisen.
16.4 Die Unterschrift am Stundenlohnzettel gilt nicht als Rechnungsanerkennung.
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17.
zu § 17 Zahlung
17.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
17.2 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag an dem das Geldinstitut den
ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.
17.3 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an
den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder
nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der
Arbeitsgemeinschaft.
17.4 Forderungsabtretungen sind nicht statthaft.
17.5 Wurde Skonto vereinbart, läuft die Skontierungsfrist frühestens vom Tage des
Rechnungseinganges, bei späterer Lieferung vom Tage der Lieferung an.
17.6 Sollte die Rechnungsprüfung ergeben, dass Überzahlungen erfolgt sind, so verpflichtet sich der
Auftragnehmer zur Rückzahlung des festgelegten Betrages (§ 812 Bürgerliches Gesetzbuch BGB). Leistet der Auftragnehmer nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des
Rückforderungsschreibens, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung
in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu
zahlen. Auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht
berufen.
18.
zu § 18 Sicherheitsleistung
- ohne Ergänzung -
19.
zu § 19 Streitigkeiten
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist - soweit gesetzlich zulässig - Regensburg.
20.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern
Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Wortlaut
verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung
der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
21.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Bedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, gelten nur
dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen sind.
22.
Vertragsänderungen
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
Ende der Zusätzlichen Vertragsbedingungen
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Besondere Vertragsbedingungen (BVB–VgV)
für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen
16 E 033
Postdienstleistungen für die Stadt Regensburg
Vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 – Rahmenvertrag (3 LOSE)
Vergabenummer
- Leistung -
Stadt Regensburg, Personalamt/Poststelle
Minoritenweg 6, 93047 Regensburg
Objekt Nr. der Fachstelle
- Anlieferungs-/Erfüllungsort -
Diese Besonderen Vertragsbedingungen gelten für Verträge, die Liefer- und Dienstleistungen zum
Gegenstand haben, zwischen
der Stadt Regensburg
und dem beauftragten Unternehmen
-im nachfolgenden Auftraggeber genannt-im nachfolgenden Auftragnehmer genannt.
Sie gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B) in der jeweils rechtsgültigen Fassung.
1. Überwachung der Leistung:
Die Überwachung wird von der zuständigen Fachstelle der Stadt Regensburg durchgeführt.
Die Weitervergabe dieser Leistung bleibt vorbehalten.
2. Rechnungsanschrift
wie Anlieferungs-/Erfüllungsort
abweichend vom Anlieferungs-/Erfüllungsort: Stadt Regensburg, Vergabeamt, Abt. VOL-
Vergaben und Beschaffung, D.-Martin-Luther-Straße 3, 93047 Regensburg
3. Ausführungsfristen
Mit der Ausführung ist zu beginnen
am 01.01.2017 (Datum)
sofort nach Auftragserteilung
am vom Bieter angegebenen Termin
Die Leistung ist fertig zu stellen
bis 31.12.2018 (Datum)
Vertragslaufzeit
24 Monate (Zeitraum)
Vertragsverlängerung:
4. Vertragsstrafe (§ 11 VOL/B)
keine
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
Bei Überschreitung der Ausführungsfrist:
Bei Überschreitung der Einzelfrist für
:
Gem. Leistungsbeschreibung – je Sendung 25,00 Euro
vom Hundert des Endbetrages der Auftragssumme.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H. der Auftragssumme begrenzt.
5. Verjährung der Mängelansprüche (§ 14 VOL/B)
Es gelten die gesetzlichen Fristen des BGB.
Es gelten die gesetzlichen Fristen des BGB, sofern in der Leistungsbeschreibung kein anderer
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Vergaben über 10.000 € brutto / 2.1 Vergabeunterlagen EU / 6 VgV Besondere Vertragsbedingungen (BVB-VgV) – 18.04.2016
Seite B 1
Zeitraum angegeben wird.
Abweichend von den in § 14 Nr. 3 VOL/B genannten Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird für
die vollständige Leistung eine Verjährungsfrist von
Jahren vereinbart.
Abweichend von den in § 14 Nr. 3 VOL/B genannten Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird für
folgende Teilleistung:
eine Verjährungsfrist von
Jahren vereinbart. Darüber hinaus
gelten die Fristen der VOL/B.
6.
Sicherheitsleistungen (§ 18 VOL/B)
Keine
Für die sach- und fristgemäße Durchführung wird folgendes vereinbart:
Die Sicherheitsleistung wird auf insgesamt
von Hundert der Auftragssumme begrenzt.
7. Zusätzlich gelten folgende Vertragsbedingungen:
Keine weiteren Vertragsbedingungen
Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / Liefer- und Dienstleistungen VOL + VgV /
Vergaben über 10.000 € brutto / 2.1 Vergabeunterlagen EU / 6 VgV Besondere Vertragsbedingungen (BVB-VgV) – 18.04.2016
Seite B 2