Vergabeverfahren „Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung von PPK-Abfällen des Landkreises Ludwigslust-Parchim“ (Supplement zum Amtsblatt der EU Nr. 2016/S 121-215307) ________________________________________________________________________ Bieterinformation Nr. 3 vom 20.07.2016 - Anmerkungen und Korrekturen seitens des Auftraggebers - Bieterinformation Nr. Stand 3 20.07.2016 27 2 18.07.2016 23-26 1 11.07.2016 1-22 aktuell Fragen/Antworten Sachverhalt/Frage Nr. 27 Unter Bezugnahme auf Kapitel II (dort III.1) der Vergabeunterlagen fragt ein Interessent, ob „die Auslastungen bei einer Walking-Floor-Beladung bei 16 Mg, 18 Mg oder noch mehr Tonnen liegt“. Antwort zu Sachverhalt/Frage Nr. 27 Gem. Kapitel II., dort unter III.1 (S. 37 der Vergabeunterlagen) ist mindestens einmal wöchentlich eine Einzelcharge mit einem Gewicht von 100 Mg bis zu 150 Mg je Los abzuholen. Welchen Fahrzeug-Typ (wie z.B. Schubboden-Auflieger) er hierfür einsetzt, ist Sache des Bieters. Dies gilt auch z.B. für die Größe, Ladevolumen und Gewicht des Fahrzeugs. Das vom Auftragnehmer eingesetzte Fahrzeug wird dann nach Maßgabe der Vergabeunterlagen beladen. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beim Betrieb des Fahrzeugs, insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts (also einschließlich der Beladung), ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. -- Ende der Bieterinformation Nr. 3 -- ________________________________________________________________________ Bieterinformation Nr. 3 vom 20.07.2016 Seite 1 von 1
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