Bieterinformation Nr. 3 vom 20.07.2016

Vergabeverfahren
„Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung von PPK-Abfällen
des Landkreises Ludwigslust-Parchim“
(Supplement zum Amtsblatt der EU Nr. 2016/S 121-215307)
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Bieterinformation Nr. 3 vom 20.07.2016
- Anmerkungen und Korrekturen seitens des Auftraggebers -
Bieterinformation Nr.
Stand
3
20.07.2016
27
2
18.07.2016
23-26
1
11.07.2016
1-22
aktuell
Fragen/Antworten
Sachverhalt/Frage Nr. 27
Unter Bezugnahme auf Kapitel II (dort III.1) der Vergabeunterlagen fragt ein Interessent, ob „die
Auslastungen bei einer Walking-Floor-Beladung bei 16 Mg, 18 Mg oder noch mehr Tonnen liegt“.
Antwort zu Sachverhalt/Frage Nr. 27
Gem. Kapitel II., dort unter III.1 (S. 37 der Vergabeunterlagen) ist mindestens einmal wöchentlich
eine Einzelcharge mit einem Gewicht von 100 Mg bis zu 150 Mg je Los abzuholen. Welchen
Fahrzeug-Typ (wie z.B. Schubboden-Auflieger) er hierfür einsetzt, ist Sache des Bieters. Dies gilt
auch z.B. für die Größe, Ladevolumen und Gewicht des Fahrzeugs. Das vom Auftragnehmer eingesetzte Fahrzeug wird dann nach Maßgabe der Vergabeunterlagen beladen. Für die Einhaltung
der gesetzlichen Bestimmungen beim Betrieb des Fahrzeugs, insbesondere für die Einhaltung
des zulässigen Gesamtgewichts (also einschließlich der Beladung), ist der Auftragnehmer selbst
verantwortlich.
-- Ende der Bieterinformation Nr. 3 --
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Bieterinformation Nr. 3 vom 20.07.2016
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