Medieninformation Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Sperrfrist: 02.09.2016, 17:30 Uhr Ihr Ansprechpartner Andreas Friedrich Durchwahl Telefon +49 351 564 6020 Telefax +49 351 564 6025 andreas.friedrich@ smwk.sachsen.de* 02.09.2016 Erwerb von Kulturgut Schönburgischer Provinienz macht Ausstellung zu zahlreichen Facetten sächsischer Adelskultur möglich Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange hat heute in Hinterglauchau die Sonder-Ausstellung „Für Glauchau bewahrt – Erwerbungen von Kunstund Kulturgut mit Schönburgischer Provenienz“ eröffnet. In ihrem Grußwort betonte die Kunstministerin: „Flucht und Vertreibung sind aktuelle Themen unserer Zeit. Sie gehören aber auch zum historischen Sachverhalt der rechtsstaatswidrigen Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone auf der Grundlage der im September 1945 erlassenen ‚Bodenreformverordnung‘, die – soweit sie Kulturgut von adeligen Familien betrafen – von den damaligen Akteuren ,Schlossbergung‘ genannt wurden. Uns ist es ein wichtiges Anliegen, der historischen Verantwortung gerecht zu werden.“ Der Stadt Glauchau war es im 2015 durch eine Förderung u.a. des sächsischen Kunstministeriums möglich geworden, eine größere Anzahl von historisch wertvollem Kulturgut aus Schönburgischer Provenienz der Familie von Schönburg-Glauchau zurück zu erwerben: mehr als 200 Objekte, darunter sehr hochwertige Gemälde und Möbelgruppen und 1100 Bücher aus der Schönburgischen Hausbibliothek. Begleitet und mit 200.000 Euro finanziell gefördert wurde das Vorhaben vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, darüber hinaus von der Kulturstiftung der Länder, der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen und dem Kulturraum Vogtland-Zwickau. „Mit dem erworbenen Kulturgut wird es künftig exemplarisch möglich sein, zahlreiche Facetten der Adelskultur und -geschichte in Sachsen in einem wissenschaftlich fundierten Ausstellungskontext und zum Teil in den angestammten historischen Räumlichkeiten zu beleuchten. Dass es gelungen ist, große Teile eines so umfangreichen kulturhistorischen Schatzes einer über Jahrhunderte Sachsens Geschichte prägenden Seite 1 von 2 * Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen. Familie zu erwerben, dafür gilt allen Beteiligten großer Dank.“, sagte Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange. „Der Erwerb der Kunstbestände bedeutet eine große Verantwortung für das Museum und damit die Stadt Glauchau: die Sammlung dauerhaft und langfristig auszustellen, zu erhalten, zu erforschen, zu vermitteln. So manches Objekt harrt noch seiner fachgerechten Restaurierung. Die gesamte Dauerausstellung wird neu gedacht und erstellt werden müssen. Der Freistaat Sachsen wird diesen Prozess durch die Sächsische Landesstelle für Museumswesen weiter begleiten und befördern“, so Dr. Eva-Maria Stange in ihrem Grußwort. Der Deutsche Bundestag hatte mit dem Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 geregelt, dass enteignete Mobilien an die früheren Eigentümer bzw. ihre Erben zurückzugeben sind, wenn sie sich in öffentlichem Eigentum befinden. Diese Regelung betrifft vor allem Mobilien in Museen, also Kulturgut. Mit dem Vertrag vom 27. Februar 2015 war die Stadt Glauchau dieser Restitutionsverpflichtung nachgekommen und hat zugleich einen wesentlichen Teil des historisch wertvollen Kulturgutes Schönburgischer Provenienz erworben, das nun zunächst bis Februar 2017 der Öffentlichkeit in einer Sonderausstellung präsentiert wird. Seite 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc