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Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Sperrfrist: 02.09.2016, 17:30 Uhr
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02.09.2016
Erwerb von Kulturgut Schönburgischer Provinienz
macht Ausstellung zu zahlreichen Facetten sächsischer
Adelskultur möglich
Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange hat heute in Hinterglauchau die
Sonder-Ausstellung „Für Glauchau bewahrt – Erwerbungen von Kunstund Kulturgut mit Schönburgischer Provenienz“ eröffnet. In ihrem
Grußwort betonte die Kunstministerin: „Flucht und Vertreibung sind
aktuelle Themen unserer Zeit. Sie gehören aber auch zum historischen
Sachverhalt der rechtsstaatswidrigen Enteignungen in der sowjetischen
Besatzungszone auf der Grundlage der im September 1945 erlassenen
‚Bodenreformverordnung‘, die – soweit sie Kulturgut von adeligen Familien
betrafen – von den damaligen Akteuren ,Schlossbergung‘ genannt wurden.
Uns ist es ein wichtiges Anliegen, der historischen Verantwortung gerecht
zu werden.“
Der Stadt Glauchau war es im 2015 durch eine Förderung u.a. des
sächsischen Kunstministeriums möglich geworden, eine größere Anzahl
von historisch wertvollem Kulturgut aus Schönburgischer Provenienz der
Familie von Schönburg-Glauchau zurück zu erwerben: mehr als 200
Objekte, darunter sehr hochwertige Gemälde und Möbelgruppen und
1100 Bücher aus der Schönburgischen Hausbibliothek. Begleitet und mit
200.000 Euro finanziell gefördert wurde das Vorhaben vom Sächsischen
Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, darüber hinaus von der
Kulturstiftung der Länder, der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen
und dem Kulturraum Vogtland-Zwickau.
„Mit dem erworbenen Kulturgut wird es künftig exemplarisch möglich
sein, zahlreiche Facetten der Adelskultur und -geschichte in Sachsen
in einem wissenschaftlich fundierten Ausstellungskontext und zum Teil
in den angestammten historischen Räumlichkeiten zu beleuchten. Dass
es gelungen ist, große Teile eines so umfangreichen kulturhistorischen
Schatzes einer über Jahrhunderte Sachsens Geschichte prägenden
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Familie zu erwerben, dafür gilt allen Beteiligten großer Dank.“, sagte
Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange.
„Der Erwerb der Kunstbestände bedeutet eine große Verantwortung für
das Museum und damit die Stadt Glauchau: die Sammlung dauerhaft
und langfristig auszustellen, zu erhalten, zu erforschen, zu vermitteln.
So manches Objekt harrt noch seiner fachgerechten Restaurierung.
Die gesamte Dauerausstellung wird neu gedacht und erstellt werden
müssen. Der Freistaat Sachsen wird diesen Prozess durch die Sächsische
Landesstelle für Museumswesen weiter begleiten und befördern“, so Dr.
Eva-Maria Stange in ihrem Grußwort.
Der Deutsche Bundestag hatte mit dem Ausgleichsleistungsgesetz von 1994
geregelt, dass enteignete Mobilien an die früheren Eigentümer bzw. ihre
Erben zurückzugeben sind, wenn sie sich in öffentlichem Eigentum befinden.
Diese Regelung betrifft vor allem Mobilien in Museen, also Kulturgut.
Mit dem Vertrag vom 27. Februar 2015 war die Stadt Glauchau
dieser Restitutionsverpflichtung nachgekommen und hat zugleich einen
wesentlichen Teil des historisch wertvollen Kulturgutes Schönburgischer
Provenienz erworben, das nun zunächst bis Februar 2017 der Öffentlichkeit
in einer Sonderausstellung präsentiert wird.
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