Soziale Innovationen – Von der Idee zum gesellschaftlichen Impact Prof. Dr. Josef Hochgerner Im Zentrum der Konferenz steht die Absicht, die Potenziale sozialer Innovationen zu erschließen. Dabei kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Art und Weise der angenommenen Möglichkeiten allgemein übereinstimmend akzeptiert wären. Stattdessen bedarf es noch einer Klärung der Potenziale selbst, und zusätzlich eines gesellschaftlichen und politischen Diskurses darüber, welche davon aufgrund welcher Interessen und Zielsetzungen primär, nachrangig oder auch gegebenenfalls nicht verfolgt werden sollen. In meinem Beitrag werde ich zunächst eine grundlegende Unterscheidung zwischen komplimentären und kompensatorischen Potenzialen einführen, und davon ausgehend die Frage nach der Entwicklung sozialer Innovationen von der Idee zum gesellschaftlichen Impact behandeln. Die ‚Wege zur Entfaltung des Potenzials‘ beschreibe ich als vierstufigen, rekursiven ‚4i-Prozess‘ – von der Idee über Intervention(en) zur konkreten Implementierung und zu einem empirisch feststellbaren Impact. Um dieses Modell genauer zu analysieren kommen einige theoretische und methodische Konzepte zur Anwendung: Zentral ist dafür die Anforderung, dass soziale Innovationen als Teil eines erweiterten Innovationsbegriffs mit elementaren Prinzipien der klassischen Innovationstheorie und –forschung überein stimmen. Das gilt in erster Linie für das entscheidende Kriterium der Unterscheidung zwischen Idee und Innovation: Im Fall einer technischen Innovation ist dies definiert als kommerzieller Erfolg in Absatzmärkten. Im Fall sozialer Innovationen geht es um Auswirkungen auf Lebens- und Arbeitsbedingungen im weiteren sozio-ökonomischen Kontext, d.h. die Akzeptanz und Übernahme neuer Praktiken durch Gruppen, Organisationen oder größere Teile der Gesellschaft. Ohne sozialen ‚Impact‘ kann die beste soziale Idee nicht als soziale Innovation angesehen werden. Die Wirksamkeit einer sozialen Innovation kann danach unterschieden werden, ob sie (a) ein unmittelbares soziales Anliegen (etwa Kinderbetreuung in einer ländlichen Gemeinde) überhaupt, besser oder dauerhafter löst als das bisher der Fall war; oder (b) eine strukturelle soziale Herausforderung der Gesellschaft betrifft (etwa Jugend- oder Altersarbeitslosigkeit); oder (c) systemisch relevant ist oder werden kann, d.h. wie eine Gesellschaft die Mechanismen ihrer Steuerung regelt (z.B. bedingungsloses Grundeinkommen zur Änderung des Sozial- und Wirtschaftssystems). Ähnlich wie im klassischen Innovationsdiskurs kann dabei ebenso zwischen einer Vielzahl ‚inkrementeller‘ und selten vorkommenden ‚radikalen‘ Innovationen unterschieden werden. Wo immer möglich werde ich den Gang der Argumente durch Beispiele und verfügbare empirische Daten erläutern.
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