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25.08.2016
Sachsen setzt Abschiebungen nach Tunesien fort
Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) der Landesdirektion Sachsen hat
mit einer Sammelchartermaschine am heutigen 25. August insgesamt 10
abgelehnte Asylbewerber nach Tunesien ausgeflogen.
Sammelabschiebungsflüge können mit Zustimmung der tunesischen
Behörden durchgeführt werden, seit Vertreter des Bundes im März 2016
in Tunesien die organisatorischen Probleme bei Einzel-Rückführungen aus
Deutschland angesprochen haben.
Die heutige Sammelchartermaschine ist die vierte, die die ZAB seitdem
mit Unterstützung der sächsischen Polizei und der Bundespolizei nach
Tunesien senden konnte. Die sächsischen Sammelcharter können auch
durch die übrigen 15 Bundesländer für Rückführungen nach Tunesien
genutzt werden. So befanden sich in der heutigen Maschine zusätzlich zu
den zehn sächsischen Fällen jeweils ein Tunesier aus Bayern und Hamburg.
Ein Tunesier, der in Aue untergebracht war, hatte sich der Abschiebung
widersetzen wollen, indem er vorübergehend auf ein Hausdach flüchtete.
Nach ärztlicher Betreuung konnte dieser Tunesier jedoch mit der heutigen
Sammelchartermaschine mitfliegen.
Die Maschine ist um 15.40 Uhr gestartet. Wenn alle 12 ausgeflogenen
Tunesier wie erwartet in Tunesien aufgenommen werden, erhöht sich die
Zahl der in diesem Jahr durch die ZAB nach Tunesien abgeschobenen
Tunesier von 51 auf nunmehr 61 Personen.
Mit Stand 31. Juli 2016 lebten im Freistaat Sachsen insgesamt 6.501
vollziehbar ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber, davon 718 aus
Tunesien.
Bis Ende Juli 2016 hat die ZAB insgesamt 2.398 Rückführungen vollzogen. Im
gesamten Jahr 2015 gab es von Sachsen aus 1.725 Rückführungen.
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