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20.05.2016
Wahl der Leipziger Kulturbürgermeisterin rechtswidrig
Landesdirektion Sachsen fordert Wahlwiederholung
Die Landesdirektion Sachsen hat der Stadt Leipzig im Ergebnis einer
kommunalaufsichtlichen Prüfung heute mitgeteilt, dass die Wahl von
Frau Dr. Skadi Jennicke zur Kulturbürgermeisterin der Stadt Leipzig in
der Stadtratssitzung vom 18. Mai 2016 rechtswidrig ist. Die Wahl ist zu
wiederholen.
Gemäß den Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung ist
ein Stadtratsbeschluss rechtswidrig, wenn bei der Beratung oder
Beschlussfassung ein ehrenamtlich Tätiger, dem die Entscheidung
selbst einen unmittelbaren Vorteil bringen kann, beratend oder
entscheidend mitgewirkt hat. Diese Regelung gilt auch für die Wahl des
Kulturbürgermeisters.
Als Kandidatin und zugleich ehrenamtlich tätige Stadträtin war Frau Dr.
Jennicke befangen, da sie aus der Abstimmung einen unmittelbaren Vorteil,
das Amt der Kulturbürgermeisterin, erlangen konnte.
Frau Dr. Jennicke hätte nicht mit abstimmen dürfen. Sie hätte die
Stadtratssitzung verlassen oder als lediglich als Zuhörerin teilnehmen
dürfen.
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