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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
NS160840, Mittwoch, 9. November 2016, Hannover Congress Centrum,
Theodor-Heuss-Platz 1–3, 30175 Hannover, Telefon: 0511 8113-0
BW162359, Mittwoch, 23. November 2016, Best Western Premier Steubenhof
Hotel, Steubenstraße 66, 68199 Mannheim, Telefon: 0621 819100, Fax: 062181910181
NW174825, Mittwoch, 18. Januar 2017, Kongresszentrum Westfalenhallen,
Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund, Telefon: 0231 1204-0
SN170304, Montag, 23. Januar 2017, Radisson Blu Hotel,
Augustusplatz 5–6, 04109 Leipzig, Telefon: 0341 21460
Beginn: 10:00 Uhr · Ende: 16:30 Uhr
Seminar
TEILNAHMEGEBÜHREN
320,00 € für Mitglieder des vhw, 385,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne
Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705 01980001209816, BIC:
COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/
Kaffee/Tee während der Pausen enthalten.
Das Schwimmbad im
steuerlichen Querverbund –
Das neue BMF-Schreiben
zu den Zusammenfassungskriterien ist da!
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw
e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690,
[email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie
eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder
auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir
bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Region Nord
Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-11
Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-45
Fax: 0228 72599-49 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Sachsen
Grassistraße 12 · 04107 Leipzig · Telefon: 0341 984890
Fax: 0341 9848911 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Mittwoch
9. November 2016
Hannover
Mittwoch
23. November 2016
Mannheim
Mittwoch
18. Januar 2017
Dortmund
Titelmotiv: © FrankU - Fotolia.com
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Montag
23. Januar 2017
Leipzig
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Am 11.5.2016 hat das Bundesfinanzministerium das finale Schreiben zur
Querverbundverrechnung von kommunalen Schwimmbädern und anderen
Einrichtungen, die Wärme- und Strombedarf haben, im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Das Schreiben gilt ab sofort. Übergangsweise bis längstens
31.12.2016 kommen noch die bisherigen Zusammenfassungsgrundsätze zur
Anwendung.
In unserem Seminar erfahren Sie, ob das neue BMF-Schreiben in Ihrem Fall
Bestandsschutz vermittelt oder ob Ihr steuerlicher Querverbund auf den Prüfstand gehört.
Wir erklären, was bei neu geplanten Querverbünden in Zukunft im Hinblick
auf die Gewichtigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verflechtung zu beachten ist
und nach welchen Kriterien sich bemisst, ob das Blockheizkraftwerk (BHKW)
dem Bad „dient“.
Schließlich geben wir Ihnen Handlungsempfehlungen für die EU-beihilfenrechtliche Absicherung des Querverbunds vor dem Hintergrund aktueller
Rechtsentwicklungen, wie z.B. dem Beihilfenbeschluss „Kristall Bäder AG“ v.
23.7.2014 sowie zu rein lokalen Fördermaßnahmen.
Nutzen Sie die Möglichkeit, vorab konkrete Fallkonstellationen und Fragen zu
übermitteln und zum Gegenstand der Veranstaltung zu machen. Übersenden
Sie Ihre Fragen bitte per E-Mail an [email protected].
IHRE REFERENTEN
Dr. Jan Deuster
Rechtsanwalt in Köln, spezialisiert im EU-Beihilfen- und
Vergaberecht insbesondere in der kommunalen Daseinsvorsorge
Meike Weichel, LL.M.
Rechtsanwältin und Steuerberaterin, Partner Counsel in
der Kanzlei BBH Becker Büttner Held, München, spezialisiert auf die laufende und gestaltende steuerliche Beratung von Unternehmen der Energiewirtschaft, des
öffentlichen Personennahverkehrs und der kommunalen
Daseinsvorsorge
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Entscheidungsträger und Mitarbeiter aus Kommunen und kommunalen Energieversorgungsunternehmen, die mit der Einrichtung des steuerlichen Querverbunds befasst sind sowie Verantwortliche im Bäderwesen aus dem
operativen Bereich, die mit dem Betrieb der Energieerzeugungsanlage sowie
der Bäder betraut sind und letztlich die Vorgaben des steuerlichen Querverbundes in der Praxis umsetzen müssen.
9.11.2016 / 23.11.2016 / 18.1.2017 / 23.1.2017
Das Schwimmbad im steuerlichen Querverbund – Das neue
BMF-Schreiben zu den Zusammenfassungskriterien ist da!
10:00 Uhr
Beginn des Seminars
Das Querverbund-BHKW - aus Sicht der Finanzverwaltung
(BMF-Schreiben vom 11.05.2016)
• Bäder und andere dauerdefizitäre Einrichtungen mit Wärme- und
Strombedarf
• Gewichtigkeit der Verflechtung
• Versorgung von Dritten – Grenze zur Überdimensionierung
• Direktleitung oder Systemlösung? Die Kettenzusammenfassung
• Struktur des Versorgungsbetriebs – Neu: Anknüpfung an den
„Energieversorgungs-BgA“
Das Querverbund-BHKW – Nachweis der Wirtschaftlichkeit
• Nachweis der Wirtschaftlichkeit – VDI-Gutachten und/oder
„Einnahme-Überschussrechnung (Prognose)“
• Weitere Nachweisfunktion des VDI-Gutachtens
• Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des BHKW
• Projektbeispiele zu einzelnen Sachverhaltskonstellationen
Das Querverbund-BHKW – aus Sicht des Energierechts
• Förderung von neuen Anlagen und Bestandsanlagen nach dem KWKG
2016 (u. a. geänderte Förderungshöhen, Direktvermarktung, mobile BHKW)
• EEG-Umlage und Eigenversorgung
• Stromsteuer- und Energiesteuervergünstigungen
• Vermiedene Netzentgelte
Der Start in ein Querverbund-Projekt
• Investitionen, Reparaturen und energiewirtschaftliche Optimierung am
BHKW bzw. den Bädern
• Handlungsoptionen bis zum 31.12.2016
• Wie erhält das BHKW Bestandsschutz?
• Installation neuer steuerlicher Querverbünde
Beihilfenrechtliche Absicherung des Querverbunds
• Sind Bäder überhaupt Objekt des EU-Beihilfenrechts? Stand der
Diskussion und aktuelle Rechtsentwicklungen am Beispiel der
Beihilfenbeschlüsse „Freibad Dorsten“, „Kristall Bäder AG“ und
„Wirtschaftsbüro Kiel-Gaarden“
• Darstellung der beihilfenrechtlichen Absicherungsinstrumente
− Finanzierung im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO 2014)
− Finanzierungen über Betrauungsakte
• Vermeidung eines umsatzsteuerlichen Leistungsaustauschs
16:30 Uhr
Ende des Seminars
11:15 und 15:15 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
Kaffeepausen
Mittagessen
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Das Schwimmbad im steuerlichen Querverbund –
Das neue BMF-Schreiben zu den Zusammenfassungskriterien ist da!
씲 NS160840, Mittwoch, 9. November 2016, Hannover
씲 BW162359, Mittwoch, 23. November 2016, Mannheim
씲 NW174825, Mittwoch, 18. Januar 2017, Dortmund
Name,
씲Vorname
SN170304, Montag, 23. Januar 2017, Leipzig
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
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Rechnungsadresse
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de