HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER NS160840, Mittwoch, 9. November 2016, Hannover Congress Centrum, Theodor-Heuss-Platz 1–3, 30175 Hannover, Telefon: 0511 8113-0 BW162359, Mittwoch, 23. November 2016, Best Western Premier Steubenhof Hotel, Steubenstraße 66, 68199 Mannheim, Telefon: 0621 819100, Fax: 062181910181 NW174825, Mittwoch, 18. Januar 2017, Kongresszentrum Westfalenhallen, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund, Telefon: 0231 1204-0 SN170304, Montag, 23. Januar 2017, Radisson Blu Hotel, Augustusplatz 5–6, 04109 Leipzig, Telefon: 0341 21460 Beginn: 10:00 Uhr · Ende: 16:30 Uhr Seminar TEILNAHMEGEBÜHREN 320,00 € für Mitglieder des vhw, 385,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705 01980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/ Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Das Schwimmbad im steuerlichen Querverbund – Das neue BMF-Schreiben zu den Zusammenfassungskriterien ist da! Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Region Nord Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-11 Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Baden-Württemberg Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0 Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-45 Fax: 0228 72599-49 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Sachsen Grassistraße 12 · 04107 Leipzig · Telefon: 0341 984890 Fax: 0341 9848911 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Mittwoch 9. November 2016 Hannover Mittwoch 23. November 2016 Mannheim Mittwoch 18. Januar 2017 Dortmund Titelmotiv: © FrankU - Fotolia.com PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Montag 23. Januar 2017 Leipzig www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Am 11.5.2016 hat das Bundesfinanzministerium das finale Schreiben zur Querverbundverrechnung von kommunalen Schwimmbädern und anderen Einrichtungen, die Wärme- und Strombedarf haben, im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Das Schreiben gilt ab sofort. Übergangsweise bis längstens 31.12.2016 kommen noch die bisherigen Zusammenfassungsgrundsätze zur Anwendung. In unserem Seminar erfahren Sie, ob das neue BMF-Schreiben in Ihrem Fall Bestandsschutz vermittelt oder ob Ihr steuerlicher Querverbund auf den Prüfstand gehört. Wir erklären, was bei neu geplanten Querverbünden in Zukunft im Hinblick auf die Gewichtigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verflechtung zu beachten ist und nach welchen Kriterien sich bemisst, ob das Blockheizkraftwerk (BHKW) dem Bad „dient“. Schließlich geben wir Ihnen Handlungsempfehlungen für die EU-beihilfenrechtliche Absicherung des Querverbunds vor dem Hintergrund aktueller Rechtsentwicklungen, wie z.B. dem Beihilfenbeschluss „Kristall Bäder AG“ v. 23.7.2014 sowie zu rein lokalen Fördermaßnahmen. Nutzen Sie die Möglichkeit, vorab konkrete Fallkonstellationen und Fragen zu übermitteln und zum Gegenstand der Veranstaltung zu machen. Übersenden Sie Ihre Fragen bitte per E-Mail an [email protected]. IHRE REFERENTEN Dr. Jan Deuster Rechtsanwalt in Köln, spezialisiert im EU-Beihilfen- und Vergaberecht insbesondere in der kommunalen Daseinsvorsorge Meike Weichel, LL.M. Rechtsanwältin und Steuerberaterin, Partner Counsel in der Kanzlei BBH Becker Büttner Held, München, spezialisiert auf die laufende und gestaltende steuerliche Beratung von Unternehmen der Energiewirtschaft, des öffentlichen Personennahverkehrs und der kommunalen Daseinsvorsorge AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Entscheidungsträger und Mitarbeiter aus Kommunen und kommunalen Energieversorgungsunternehmen, die mit der Einrichtung des steuerlichen Querverbunds befasst sind sowie Verantwortliche im Bäderwesen aus dem operativen Bereich, die mit dem Betrieb der Energieerzeugungsanlage sowie der Bäder betraut sind und letztlich die Vorgaben des steuerlichen Querverbundes in der Praxis umsetzen müssen. 9.11.2016 / 23.11.2016 / 18.1.2017 / 23.1.2017 Das Schwimmbad im steuerlichen Querverbund – Das neue BMF-Schreiben zu den Zusammenfassungskriterien ist da! 10:00 Uhr Beginn des Seminars Das Querverbund-BHKW - aus Sicht der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 11.05.2016) • Bäder und andere dauerdefizitäre Einrichtungen mit Wärme- und Strombedarf • Gewichtigkeit der Verflechtung • Versorgung von Dritten – Grenze zur Überdimensionierung • Direktleitung oder Systemlösung? Die Kettenzusammenfassung • Struktur des Versorgungsbetriebs – Neu: Anknüpfung an den „Energieversorgungs-BgA“ Das Querverbund-BHKW – Nachweis der Wirtschaftlichkeit • Nachweis der Wirtschaftlichkeit – VDI-Gutachten und/oder „Einnahme-Überschussrechnung (Prognose)“ • Weitere Nachweisfunktion des VDI-Gutachtens • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des BHKW • Projektbeispiele zu einzelnen Sachverhaltskonstellationen Das Querverbund-BHKW – aus Sicht des Energierechts • Förderung von neuen Anlagen und Bestandsanlagen nach dem KWKG 2016 (u. a. geänderte Förderungshöhen, Direktvermarktung, mobile BHKW) • EEG-Umlage und Eigenversorgung • Stromsteuer- und Energiesteuervergünstigungen • Vermiedene Netzentgelte Der Start in ein Querverbund-Projekt • Investitionen, Reparaturen und energiewirtschaftliche Optimierung am BHKW bzw. den Bädern • Handlungsoptionen bis zum 31.12.2016 • Wie erhält das BHKW Bestandsschutz? • Installation neuer steuerlicher Querverbünde Beihilfenrechtliche Absicherung des Querverbunds • Sind Bäder überhaupt Objekt des EU-Beihilfenrechts? Stand der Diskussion und aktuelle Rechtsentwicklungen am Beispiel der Beihilfenbeschlüsse „Freibad Dorsten“, „Kristall Bäder AG“ und „Wirtschaftsbüro Kiel-Gaarden“ • Darstellung der beihilfenrechtlichen Absicherungsinstrumente − Finanzierung im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO 2014) − Finanzierungen über Betrauungsakte • Vermeidung eines umsatzsteuerlichen Leistungsaustauschs 16:30 Uhr Ende des Seminars 11:15 und 15:15 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr Kaffeepausen Mittagessen HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Das Schwimmbad im steuerlichen Querverbund – Das neue BMF-Schreiben zu den Zusammenfassungskriterien ist da! 씲 NS160840, Mittwoch, 9. November 2016, Hannover 씲 BW162359, Mittwoch, 23. November 2016, Mannheim 씲 NW174825, Mittwoch, 18. Januar 2017, Dortmund Name, 씲Vorname SN170304, Montag, 23. Januar 2017, Leipzig Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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