AGB - iBiG GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der i.B.i.G. GmbH
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend die "Bedingungen") gelten ausschließlich für alle Service-Leistungen durch die i.B.i.G.
GmbH (nachfolgend "i.B.i.G."). Entgegenstehende und/oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden i.B.i.G.
gegenüber keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn i.B.i.G. jenen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht oder ihren vertraglichen
Verpflichtungen vorbehaltlos nachkommt. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
2. Angebot / Annahme / Schriftform
2.1.
Sämtliche Angebote von i.B.i.G. sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar,
seinerseits ein Angebot abzugeben.
2.2.
Annahmeerklärungen ("Auftragsbestätigung") und sonstige Erklärungen der i.B.i.G. (z.B. Ergänzungen, Abänderungen oder
Nebenabreden) bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.
3. Leistungen
3.1.
Die i.B.i.G. wickelt die ihr erteilten Aufträge auf dienstvertraglicher Basis ab. Mit der Auftragsbestätigung und diesen Bedingungen
wird das Pflichtenprogramm der i.B.i.G. abschließend bestimmt.
3.2.
Die i.B.i.G. ist berechtigt, im Rahmen der Erfüllung vereinbarter Dienstleistungen Dritte einzuschalten.
4. Preise, Zahlungsbedingungen
4.1.
Die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise sind ab Vertragsschluss für einen Zeitraum von sechs Wochen bindend. Für den
Fall, dass sechs Wochen nach der Auftragsbestätigung nicht zu vertretende Kostenerhöhungen eintreten, ist i.B.i.G. berechtigt, die
Preise entsprechend anzupassen. i.B.i.G. wird dem Kunden diese Kostenerhöhungen auf Verlangen nachweisen.
4.2.
Die in der Auftragsbestätigung von i.B.i.G. genannten Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, zzgl. der
jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3.
i.B.i.G. stellt dem Kunden ihre Leistungen monatlich für den
jeweiligen Vormonat in Rechnung. Soweit nicht anders vereinbart,
sind die Rechnungen von i.B.i.G. vierzehn Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen, danach kommt der Kunde gemäß §
286 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Verzug. Die Rechtsfolgen bestimmen sich nach § 288 BGB.
4.4.
Sollte der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen, so ist i.B.i.G. berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise bis zur
Zahlung der fälligen Beträge oder Sicherheitsleistung zu verweigern.
4.5.
Wenn nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung im Vermögen des Kunden eintritt, der die Zahlungen gefährdet,
insbesondere wenn der Kunde die Zahlungen einstellt oder ein Antrag auf Öffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen
des Kunden gestellt wird, darf i.B.i.G. bis zur Bewirkung der Zahlung oder einer Sicherheitsleistung die geschuldete Leistung
verweigern. i.B.i.G. ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde nicht binnen angemessener Frist die Rechnung
bezahlt oder Sicherheit geleistet hat.
4.6.
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten sind.
4.7.
Führen vom Kunden zu vertretende Verzögerungen zu Verschiebungen fest vereinbarter oder von i.B.i.G. bestätigter Termine,
können die daraus entstehenden Kosten dem Kunden berechnet werden. Dies gilt auch dann, wenn vom Kunden zu stellendes
Verkaufs-, Werbe- oder Planungsmaterial nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird.
5. Pflichten des Kunden
5.1.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernimmt der Kunde alle zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungen durch i.B.i.G.
erforderlichen Maßnahmen. Die Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit i.B.i.G. permanent kontrolliert und modifiziert.
5.2.
Der Kunde wird i.B.i.G. unverzüglich davon unterrichten, wenn Änderungen im Leistungsumfeld anstehen, Änderungen im
Mediaplan auftreten, Beschwerden nicht bearbeitet werden können, Datenbanken nicht oder nur unzureichend verfügbar sind oder
andere Störungen des vereinbarten Betriebsablaufs eintreten bzw. vorhersehbar sind. Sofern i.B.i.G. im Namen des Kunden die
Versendung von Informationsmaterial übernimmt, besteht für den Kunden die Verpflichtung, über keine oder unzureichende
Verfügbarkeit dieses Materials zu unterrichten.
5.3.
Der Kunde ist verpflichtet, das jeweils aktuelle Informationsmaterial vorab an i.B.i.G. zu übergeben.
5.4.
Bei Änderungen im Produktsortiment werden weiterführende Produktschulungen durch den Kunden durchgeführt.
5.5.
Der Kunde ist verpflichtet, i.B.i.G. Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Leistungserbringung
schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind i.B.i.G.
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der i.B.i.G. GmbH
6. Haftung
6.1.
i.B.i.G. haftet nur für Schadensersatz, wenn
a)
die Haftung unter dem anwendbaren Recht zwingend ist, wie z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in den Fällen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b)
i.B.i.G. eine Garantie übernommen hat,
c)
i.B.i.G. schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt oder, wenn
d)
der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von i.B.i.G. beruht.
6.2.
In allen anderen Fällen ist die Haftung von i.B.i.G. für Schäden unabhängig von der Rechtsgrundlage ausgeschlossen. Insbesondere
haftet i.B.i.G. nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige Vermögensschäden des Kunden.
6.3.
In jedem Fall ist die Haftung auf denjenigen Schaden begrenzt, den i.B.i.G. bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zugänglichen
Umstände und Fakten vernünftigerweise vorhersehen konnte oder vorhersehen hätte können. Diese Beschränkung der Haftung gilt
nicht in den Fällen des Absatzes 1, Unterabsatz a) und b) dieser Klausel (Haftung) sowie in den Fällen vorsätzlicher Schädigung.
6.4.
Der Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung nach vorstehenden Absätzen gilt auch für die persönliche Haftung der
Arbeitnehmer sowie Erfüllungsgehilfen von i.B.i.G..
6.5.
Soweit nicht anders vereinbart, ist die i.B.i.G. nicht verpflichtet, Promotions- und/oder Verkaufsmaterial gegen Verlust und/oder
Beschädigung zu versichern.
7. Höhere Gewalt
Ungeachtet der Vorschriften des Artikel 6 (Haftung) ist i.B.i.G. nicht verantwortlich oder haftbar für jegliche Störung oder Verzögerung der
Erfüllung irgend eines Teiles des Vertrages, die auf Ereignissen beruht, die i.B.i.G. nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder
Arbeitskämpfen. Zunächst werden die Parteien versuchen, den Vertrag anzupassen. Sollten diese Verhandlungen nicht erfolgreich sein und
dauern die oben bezeichneten Ereignisse mehr als 30 Tage an, steht i.B.i.G. das Recht zu, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten,
ohne dass für den Kunden Ansprüche auf Ersatz etwaiger Schäden oder Verluste bestünden.
8. Schutzrechte
8.1.
i.B.i.G. ist nicht verpflichtet, die Produkte des Kunden sowie vereinbarte Dienstleistungen auf ihre Vereinbarkeit mit gesetzlichen
Bestimmungen (insbesondere, aber nicht nur des Jugendschutzes, des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des gewerblichen
Rechtsschutzes) zu prüfen. Der Kunde stellt i.B.i.G. von Kosten, die aus der Verletzung derartiger Bestimmungen entstehen, in
jedem Fall frei. Dies gilt auch für Ansprüche, die gegenüber i.B.i.G. aus dem Gesichtspunkt der Produkthaftung erhoben werden.
8.2.
Sämtliche Urheber-, Geschmacksmuster-, Warenzeichen- oder sonstige Schutzrechte an den i.B.i.G. entwickelten Konzepten,
Texten, Entwürfen und vergleichbaren Leistungen verbleiben ausschließlich bei der i.B.i.G.. Der Kunde erhält im Rahmen der
vertraglichen Vereinbarungen ein nicht übertragbares Nutzungsrecht, das mit dem Ende der Vertragsbeziehungen erlischt.
8.3
Der Kunde räumt i.B.i.G. alle zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungen erforderlichen Rechte ein (z.B. gewerbliche
Schutzrechte, Nutzungsrechte o.ä.).
9. Geheimhaltung
i.B.i.G. verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung der ihr bei der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt gewordenen
Geschäftsgeheimnisse. Soweit i.B.i.G. dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, hat sie diesen Personen die gleiche Pflicht zur
vertraulichen Behandlung aufzuerlegen. Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
10. Datenschutz
Die vom Kunden zur Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich nach den Weisungen des Kunden
verarbeitet und die Verantwortung für die Wahrung der Rechte des Betroffenen im Sinne des BDSG verbleibt ausschließlich beim Kunden.
i.B.i.G. ist lediglich für die Datensicherung in der Phase der Auftragsdatenverarbeitung verantwortlich und haftet insoweit nach Maßgabe der
Artikel 6 (Haftung) und der Artikel 7 (Höhere Gewalt).
11. Konkurrenzverbot
Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeiter von i.B.i.G., gleichgültig, ob diese als Arbeitnehmer oder als selbständige (freie) Mitarbeiter oder als
deren Erfüllungsgehilfen eingesetzt sind, innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit
i.B.i.G. nicht zu beschäftigen, gleichgültig auf welcher Art und Weise. Bei Verletzungen dieser Vereinbarung ist i.B.i.G. berechtigt, in jedem
Einzelfall eine Vertragsstrafe von Euro 10.000,00 zu verlangen.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
12.1.
In dem Schriftstück, dessen Bestandteil diese Bedingungen bilden, sind alle Vertragsbestimmungen enthalten. Es bestehen keine
Nebenabreden.
12.2
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.3.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit ist Langenfeld. Ungeachtet
der obigen Gerichtsstandsvereinbarung kann i.B.i.G. den Kunden auch an seinem Geschäftssitz verklagen.
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