Medieninformation Sächsische Staatskanzlei Sperrfrist: 22.08.2016, 18:00 Uhr Ihr Ansprechpartner Christian Hoose Durchwahl Telefon +49 351 564 1301 Telefax +49 351 564 1309 Christian.Hoose@ sk.sachsen.de* 22.08.2016 Fürst-Pückler Park: Freistaat und Bund sichern weitere Finanzierung der Stiftung Tillich und Grütters unterzeichnen Vertrag – Mehr als zwei Millionen Euro pro Jahr Bad Muskau (22. August 2016) – Die Finanzierung der „Stiftung Fürst PücklerPark Bad Muskau“ für die kommenden vier Jahre ist gesichert. Ministerpräsident Stanislaw Tillich und die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, unterzeichneten am Montag in Bad Muskau die Verlängerung des entsprechenden Verwaltungsabkommens von Freistaat und Bund. Damit ist die Finanzierung der Stiftung für weitere vier Jahre von Januar 2017 bis Ende 2020 - gesichert. Die bisher geltende Vereinbarung endet zum 31. Dezember 2016. An der Zeremonie im Neuen Schloss nahmen zahlreiche Persönlichkeiten teil, darunter die Marschallin der benachbarten polnischen Wojewodschaft Lebuser Land, Elżbieta Polak. Die Finanzierungsvereinbarung sieht vor, dass Bund und Land pro Jahr wie bisher jeweils gut eine Million Euro bereitstellen. Während die Gelder in der Vergangenheit überwiegend in die Sanierung und den Wiederaufbau geflossen sind, rückt nach der Fertigstellung umfangreicher Bauvorhaben wie dem Neuen Schloss zunehmend der Erhalt und die Bewirtschaftung der Welterbestätte in den Fokus. Tilllich sagte: “Wir möchten, dass dieser einzigartige Park, der auch ein Symbol für die guten deutsch-polnischen Beziehungen ist, weiterhin Menschen inspiriert und zusammenbringt. Eine Voraussetzung dafür ist die angemessene Finanzausstattung der Stiftung.“ Der Regierungschef dankte in dem Zusammenhang erneut dem Bund für die Unterstützung, ohne die auch der Wiederaufbau nicht möglich gewesen wäre. Ausdrücklich hob Tillich auch die gute Zusammenarbeit mit der polnischen Seite hervor. Hintergrund: Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstr. 1 01097 Dresden www.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 9, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen. Die Stiftung wurde 1993 vom Freistaat gegründet und hat den Auftrag, den Muskauer Park gemeinsam mit der Republik Polen als deutsch-polnisches Denkmal der Gartenkunst zu restaurieren, mit kulturellem Leben zu erfüllen und zu erhalten. Wiederaufgebaut wurde nach 1995 unter anderem das Neue Schloss, das am Ende des Zweiten Weltkriegs durch Brandstiftung zerstört worden war. Der Muskauer Park steht seit 2004 auf der Liste der UNESCOWeltkulturerbestätten. Links: Weitere Informationen: Seite 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc