Zahl: LSR/4-13/4-2016 Eisenstadt, 18. August 2016 Bundes

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Zahl: LSR/4-13/4-2016
Bei Antwortschreiben Bezugszahl anführen!
Sachbearb.: ADir.in Isolde Bellosits
Telefon/DW: (02682) 710-1234
E-Mail:
[email protected]
Eisenstadt, 18. August 2016
Bundesschülerheim Eisenstadt
Neuerliche Ausschreibung einer Ersatzkraft
VB h/h4 – 100 % Küchenhilfskraft
Ausschreibung
Mit Wirksamkeit des Dienstantrittes gelangt eine Planstelle einer Ersatzkraft – Küchenhilfskraft (Entlohnungsschema/gruppe h/h4) mit vollem Beschäftigungsausmaß am Bundesschülerheim Eisenstadt, Bürgerspitalgasse 3, 7000 Eisenstadt, befristet zur Besetzung.
Erfordernisse für die Bewerbung um diese Planstelle sind:
1) die österreichische oder dieser gleichzuhaltende Staatsbürgerschaft gem. § 1
Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85 in der geltenden Fassung
2) die volle Handlungsfähigkeit, ausgenommen ihre Beschränkung wegen
Minderjährigkeit
3) die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben,
die mit dieser Verwendung verbunden sind
4) erfolgreicher Abschluss einer Lehre als Koch/Köchin
Von Punkt 1) und Punkt 4) kann Nachsicht erteilt werden, wenn keiner der BewerberInnen
dieses Erfordernis erfüllt.
Der Monatsbezug/das Monatsentgelt des Entlohnungsschemas h/h4 beträgt bei Vollbeschäftigung mindestens 1.611,70 Euro monatlich.
Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
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7000 Eisenstadt, Kernausteig 3 • Telefon: (02682)710 • Telefax: (02682)710-1009 • [email protected]
• www.lsr-bgld.gv.at •
Bewerbungen sind unter Anführung der Geschäftszahl dieser Ausschreibung
ab 24. August 2016 bis längstens 7. September 2016 an die Direktion des Bundesschülerheimes Eisenstadt, Bürgerspitalgasse 3, 7000 Eisenstadt, zu richten.
Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an
dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail: [email protected]) bei der in der
Ausschreibung genannten Stelle einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt).
Schließlich sind in der Bewerbung allfällige Angaben über soziale Bedürftigkeit oder über
das Zutreffen einer im § 50 Abs. 2 und 3 des Ausschreibungsgesetzes angeführten begünstigenden Bestimmung (d.s. unter bestimmten Voraussetzungen: Universitäts(Hochschul) -assistenten, Vertragsassistenten, Zeitsoldaten, zeitverpflichtete Soldaten,
Personen, die in Offiziersfunktion verwendet werden und Inhaber einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises) zu machen.
Der Bewerbung sind neben der Bekanntgabe der persönlichen Daten (allenfalls mittels
eines Bewerbungsbogens) geeignete Nachweise über die Erfüllung der vorstehend angeführten Erfordernisse bzw. Umstände anzuschließen.
Die BewerberInnen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist seitens der Direktion des
Bundesschülerheimes Eisenstadt zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
Die Stellenausschreibung ist auch auf der Homepage des Landesschulrates für Burgenland www.lsr-bgld.gv.at verlautbart, wo auch die erforderlichen Bewerbungsunterlagen
herunter geladen werden können.
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich
Frauen zur Bewerbung ein.
Nach § 11b bzw. 11c des Bundes – Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort
angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgereihte Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Für den Amtsführenden Präsidenten:
Mag.a Steiner
Elektronisch gefertigt
Signaturwert
43a9a4c71c2d416a8afefdee72c7b0a6
Unterzeichner
Mag. Sandra Steiner
Datum/Zeit-UTC
22.08.2016 17:10:29
Aussteller-Zertifikat
CN=a-sign-Premium-Sig-02, OU=a-sign-Premium-Sig-02, O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im
elektr. Datenverkehr GmbH, C=AT
0B5869
Serien-Nr.
Methode
Parameter
Prüfinformation
Hinweis
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: http://www.signaturpruefung.gv.at.
Informationen zur Prüfung des Ausdrucks finden Sie unter: http://www.lsr-bgld.gv.at/index.php?id=583
Dieses Dokument wurde elektronisch signiert. Auch ein Ausdruck dieses Dokuments hat gemäß § 20 E-GovernmentGesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.