www.bildungburgenland.at __________________________________________________________________________________________________________ Zahl: LSR/4-13/1-2016 Bei Antwortschreiben Bezugszahl anführen! Sachbearb.: ADir.in Isolde Bellosits Telefon/DW: (02682) 710-1234 E-Mail: [email protected] Eisenstadt, 17. August 2016 Schulpsychologische Beratungsstelle Güssing Ausschreibung einer Ersatzkraft VB v/v 1 - Schulpsychologe/In Ausschreibung Mit Wirksamkeit des Dienstantrittes gelangt eine Planstelle einer Ersatzkraft – Schulpsychologe/Schulpsychologin (Entlohnungsschema/gruppe v/v 1 Testgruppe v 1) mit vollem Beschäftigungsausmaß an der Schulpsychologischen Beratungsstelle Güssing, Schulstraße 1, 7450 Güssing, befristet zur Besetzung. Erfordernisse für die Bewerbung um diese Planstelle sind: 1) die österreichische oder dieser gleichzuhaltende Staatsbürgerschaft gem. § 1 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85 in der geltenden Fassung 2) die volle Handlungsfähigkeit, ausgenommen ihre Beschränkung wegen Minderjährigkeit 3) die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit dieser Verwendung verbunden sind 4) Abgeschlossenes Studium der Psychologie (Diplom- bzw. Masterstudium) Von Punkt 1) kann Nachsicht erteilt werden, wenn keiner der BewerberInnen dieses Erfordernis erfüllt. Der Monatsbezug/das Monatsentgelt des Entlohnungsschemas v/v 1 beträgt mindestens 2.671,60 Euro monatlich. Während der Ausbildungsphase ist der Monatsbezug/das Monatsentgelt niedriger. _______________________________________________________________________ 7000 Eisenstadt, Kernausteig 3 • Telefon: (02682)710 • Telefax: (02682)710-1009 • [email protected] • www.lsr-bgld.gv.at • Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. Bewerbungen sind unter Anführung der Geschäftszahl dieser Ausschreibung ab 24. August 2016 bis längstens 7. September 2016 an den Landesschulrat für Burgenland, z. Hd. Frau Isolde Bellosits, Kernausteig 3, 7000 Eisenstadt zu richten. Als Tag der Bewerbung gilt der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der vorangeführten Stelle einlangt. Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail: [email protected]) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt). Die BewerberInnen haben sich gegebenenfalls einer Eignungsprüfung zu unterziehen. In der Bewerbung ist auch anzugeben, ob im letzten Jahr vor dieser Bewerbung eine Eignungsprüfung nach dem Ausschreibungsgesetz für eine gleichartige Verwendung (d.h. für eine Verwendung derselben Testgruppe) im Bereich des Bundesministeriums für Bildung und Frauen abgelegt wurde. War dies der Fall, sind auch die damals ausgeschriebene Verwendung, die Stelle, bei der die Eignungsprüfung abgelegt worden ist und die in der Eignungsprüfung erzielte Punkteanzahl bekanntzugeben. Schließlich sind in der Bewerbung allfällige Angaben über soziale Bedürftigkeit oder über das Zutreffen einer im § 50 Abs. 2 und 3 des Ausschreibungsgesetzes angeführten begünstigenden Bestimmung (d.s. unter bestimmten Voraussetzungen: Universitäts(Hochschul) -assistenten, Vertragsassistenten, Zeitsoldaten, zeitverpflichtete Soldaten, Personen, die in Offiziersfunktion verwendet werden und Inhaber einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises) zu machen. Der Bewerbung sind neben der Bekanntgabe der persönlichen Daten (allenfalls mittels eines Bewerbungsbogens) geeignete Nachweise über die Erfüllung der vorstehend angeführten Erfordernisse bzw. Umstände anzuschließen. Die BewerberInnen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist seitens des Landesschulrates für Burgenland zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Stellenausschreibung ist auch auf der Homepage des Landesschulrates für Burgenland www.lsr-bgld.gv.at verlautbart, wo auch die erforderlichen Bewerbungsunterlagen heruntergeladen werden können. Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. 11c des Bundes – Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgereihte Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei Betrauung mit der Funktion bevorzugt. Für den Amtsführenden Präsidenten: Mag.a Steiner Elektronisch gefertigt Signaturwert 6672fd5bf671493ea7c9066524533025 Unterzeichner Mag. Sandra Steiner Datum/Zeit-UTC 23.08.2016 08:44:16 Aussteller-Zertifikat CN=a-sign-Premium-Sig-02, OU=a-sign-Premium-Sig-02, O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH, C=AT 0B5869 Serien-Nr. Methode Parameter Prüfinformation Hinweis Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: http://www.signaturpruefung.gv.at. Informationen zur Prüfung des Ausdrucks finden Sie unter: http://www.lsr-bgld.gv.at/index.php?id=583 Dieses Dokument wurde elektronisch signiert. Auch ein Ausdruck dieses Dokuments hat gemäß § 20 E-GovernmentGesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
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