www.bildungburgenland.at __________________________________________________________________________________________________________ Zahl: LSR/4-13/7-2016 Bei Antwortschreiben Bezugszahl anführen! Sachbearb.: ADir.in Isolde Bellosits Telefon/DW: (02682) 710-1234 E-Mail: [email protected] Eisenstadt, 05. September 2016 BG/BRG Mattersburg Ausschreibung einer Planstelle VB v/v 4 – Schulwart/In Ausschreibung Mit Wirksamkeit des Dienstantrittes gelangt eine Planstelle einer/eines Vertragsbediensteten – Schulwart/In (Entlohnungsschema/gruppe v/v 4 Testgruppe v 4) mit vollem Beschäftigungsausmaß am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Mattersburg, Hochstraße 1, 7210 Mattersburg zur Besetzung. Erfordernisse für die Bewerbung um diese Planstelle sind: 1) die österreichische oder dieser gleichzuhaltende Staatsbürgerschaft gem. § 1 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85 in der geltenden Fassung 2) die volle Handlungsfähigkeit, ausgenommen ihre Beschränkung wegen Minderjährigkeit 3) die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit dieser Verwendung verbunden sind Von Punkt 1) kann Nachsicht erteilt werden, wenn keiner der BewerberInnen dieses Erfordernis erfüllt. Der Monatsbezug/das Monatsentgelt des Entlohnungsschemas v 4 beträgt bei Vollbeschäftigung mindestens 1.643,10 Euro monatlich. Während der Ausbildungsphase ist der Monatsbezug/das Monatsentgelt niedriger. Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. _______________________________________________________________________ 7000 Eisenstadt, Kernausteig 3 • Telefon: (02682)710 • Telefax: (02682)710-1009 • [email protected] • www.lsr-bgld.gv.at • Bewerbungen sind unter Anführung der Geschäftszahl dieser Ausschreibung ab 7. September 2016 bis längstens 21. September 2016 an die Direktion des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums Mattersburg, Hochstraße 1, 7210 Mattersburg, zu richten. Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail: [email protected]) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt). Die BewerberInnen haben sich gegebenenfalls einer Eignungsprüfung zu unterziehen. In der Bewerbung ist auch anzugeben, ob im letzten Jahr vor dieser Bewerbung eine Eignungsprüfung nach dem Ausschreibungsgesetz für eine gleichartige Verwendung (d.h. für eine Verwendung derselben Testgruppe) im Bereich des Bundesministeriums für Bildung und Frauen abgelegt wurde. War dies der Fall, sind auch die damals ausgeschriebene Verwendung, die Stelle, bei der die Eignungsprüfung abgelegt worden ist und die in der Eignungsprüfung erzielte Punkteanzahl bekanntzugeben. Schließlich sind in der Bewerbung allfällige Angaben über soziale Bedürftigkeit oder über das Zutreffen einer im § 50 Abs. 2 und 3 des Ausschreibungsgesetzes angeführten begünstigenden Bestimmung (d.s. unter bestimmten Voraussetzungen: Universitäts(Hochschul) -assistenten, Vertragsassistenten, Zeitsoldaten, zeitverpflichtete Soldaten, Personen, die in Offiziersfunktion verwendet werden und Inhaber einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises) zu machen. Der Bewerbung sind neben der Bekanntgabe der persönlichen Daten (allenfalls mittels eines Bewerbungsbogens) geeignete Nachweise über die Erfüllung der vorstehend angeführten Erfordernisse bzw. Umstände anzuschließen. Die BewerberInnen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist seitens der Direktion des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums Mattersburg, Hochstraße 1, 7210 Mattersburg, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Stellenausschreibung ist auch auf der Homepage des Landesschulrates für Burgenland www.lsr-bgld.gv.at verlautbart, wo auch die erforderlichen Bewerbungsunterlagen herunter geladen werden können. Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. 11c des Bundes – Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgereihte Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei Betrauung mit der Funktion bevorzugt. Für den Amtsführenden Präsidenten: Mag.a Steiner Elektronisch gefertigt
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