150-16 Staatliche Anerkennung Musikschulen

Musikschulen im Land erhalten
staatliche Anerkennung
Minister Brodkorb: Staatliche Anerkennung ist
ein Qualitätsbeweis des Angebots
Schwerin, 24. August 2016
Nummer: 150-16
18 Musikschulen in Mecklenburg-Vorpommern dürfen
sich „Staatlich anerkannte Musikschule“ nennen.
Bildungs- und Kulturminister Mathias Brodkorb hat 17
Einrichtungen die entsprechenden Genehmigungen für
weitere fünf Jahre erteilt. Die Musikschule „Johann
Matthias Sperger“ des Landkreises Ludwigslust-Parchim
hatte erstmalig einen Antrag gestellt, da sie im Jahr 2011
noch im Fusionsprozess stand. Nun darf auch sie diesen
Titel führen. Laut Schulgesetz können die Träger der
gemeinnützigen
Musikschulen
beantragen,
die
Bezeichnung „Staatlich anerkannte Musikschule“ führen
zu dürfen.
„Die gemeinnützigen Musikschulen in MecklenburgVorpommern zählen zur kulturellen Grundversorgung in
den Kommunen und erfüllen einen öffentlichen
Bildungsauftrag“, betonte Bildungs- und Kulturminister
Mathias Brodkorb. „Wenn sich eine Einrichtung Staatlich
anerkannte Musikschule nennen darf, dann ist das ein
Qualitätsbeweis des Angebots. Ein wichtiges Kriterium
für diesen Titel ist, dass die Musikschule eine
kontinuierliche und pädagogische Arbeit leistet“,
erläuterte
Brodkorb.
Zudem
müsse
sie
ein
Bildungskonzept haben und auf Grundlage von
Rahmenplänen des Verbandes deutscher Musikschulen
unterrichten.
Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern
Außerdem erhalten die 18 staatlich anerkannten
Musikschulen im Jahr 2016 eine höhere finanzielle
Unterstützung. Gegenüber dem Vorjahr hat das Land die
Förderung der Einrichtungen von insgesamt 3,4 Mio.
Euro auf 3,6 Mio. Euro aufgestockt. Das ist ein Anstieg
von fünf Prozent. Allerdings hat das Ministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur bei zwei Musikschulen
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V. i. S. d. P.: Henning Lipski
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die in Aussicht gestellte Förderung noch nicht bewilligen
können, da Gespräche über die Förderanträge noch
nicht abgeschlossen sind.
„Weil das Land die Mittel für die reguläre Kulturförderung
von diesem Jahr an erhöht hat, können wir die
Musikschulen stärker fördern. Wir verteidigen damit
unsere Spitzenposition bei der Musikschulförderung“,
sagte Minister Brodkorb. „Die Musikschulen übernehmen
die musikalische Breitenförderung und sind für die
Talentförderung von begabten Schülerinnen und
Schülern zuständig. Dies stärkt die musische Bildung
von Kindern und Jugendlichen. Die Ergebnisse der
engagierten Arbeit können wir uns Jahr für Jahr
anhören, wenn Schülerinnen und Schüler beim
Wettbewerb ‚Jugend musiziert‛ ihr Können unter Beweis
stellen“, so Brodkorb.