Musikschulen im Land erhalten staatliche Anerkennung Minister Brodkorb: Staatliche Anerkennung ist ein Qualitätsbeweis des Angebots Schwerin, 24. August 2016 Nummer: 150-16 18 Musikschulen in Mecklenburg-Vorpommern dürfen sich „Staatlich anerkannte Musikschule“ nennen. Bildungs- und Kulturminister Mathias Brodkorb hat 17 Einrichtungen die entsprechenden Genehmigungen für weitere fünf Jahre erteilt. Die Musikschule „Johann Matthias Sperger“ des Landkreises Ludwigslust-Parchim hatte erstmalig einen Antrag gestellt, da sie im Jahr 2011 noch im Fusionsprozess stand. Nun darf auch sie diesen Titel führen. Laut Schulgesetz können die Träger der gemeinnützigen Musikschulen beantragen, die Bezeichnung „Staatlich anerkannte Musikschule“ führen zu dürfen. „Die gemeinnützigen Musikschulen in MecklenburgVorpommern zählen zur kulturellen Grundversorgung in den Kommunen und erfüllen einen öffentlichen Bildungsauftrag“, betonte Bildungs- und Kulturminister Mathias Brodkorb. „Wenn sich eine Einrichtung Staatlich anerkannte Musikschule nennen darf, dann ist das ein Qualitätsbeweis des Angebots. Ein wichtiges Kriterium für diesen Titel ist, dass die Musikschule eine kontinuierliche und pädagogische Arbeit leistet“, erläuterte Brodkorb. Zudem müsse sie ein Bildungskonzept haben und auf Grundlage von Rahmenplänen des Verbandes deutscher Musikschulen unterrichten. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Außerdem erhalten die 18 staatlich anerkannten Musikschulen im Jahr 2016 eine höhere finanzielle Unterstützung. Gegenüber dem Vorjahr hat das Land die Förderung der Einrichtungen von insgesamt 3,4 Mio. Euro auf 3,6 Mio. Euro aufgestockt. Das ist ein Anstieg von fünf Prozent. Allerdings hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bei zwei Musikschulen Werderstraße 124 D-19055 Schwerin Telefon: 0385 588-7003 Telefax: 0385 588-7082 [email protected] www.bm.regierung-mv.de V. i. S. d. P.: Henning Lipski 2 die in Aussicht gestellte Förderung noch nicht bewilligen können, da Gespräche über die Förderanträge noch nicht abgeschlossen sind. „Weil das Land die Mittel für die reguläre Kulturförderung von diesem Jahr an erhöht hat, können wir die Musikschulen stärker fördern. Wir verteidigen damit unsere Spitzenposition bei der Musikschulförderung“, sagte Minister Brodkorb. „Die Musikschulen übernehmen die musikalische Breitenförderung und sind für die Talentförderung von begabten Schülerinnen und Schülern zuständig. Dies stärkt die musische Bildung von Kindern und Jugendlichen. Die Ergebnisse der engagierten Arbeit können wir uns Jahr für Jahr anhören, wenn Schülerinnen und Schüler beim Wettbewerb ‚Jugend musiziert‛ ihr Können unter Beweis stellen“, so Brodkorb.
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