Typische Fehler im Bebauungsplan erkennen, vermeiden und im

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
TEILNAHMEGEBÜHREN
TH169435
Montag, 24. Oktober 2016
Comcenter Brühl
Mainzerhofstr. 10
99084 Erfurt
Telefon: 0361 65888-2108
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:00 Uhr
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis 27
Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Thüringen
Grassistraße 12 · 04107 Leipzig · Telefon: 0341 9848924
Fax: 0341 9848923 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Typische Fehler im
Bebauungsplan erkennen,
vermeiden und im Notfall
heilen
Montag
24. Oktober 2016
Erfurt
• Ablauf des
Bebauungsplanverfahrens
• Formelle und materielle
Fehler
• Fehlerheilung im
ergänzenden Verfahren
• Das gerichtliche Verfahren
im Überblick
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die Aufstellung von Bebauungsplänen ist heute komplexer und fehleranfälliger denn je. Auch größere Gemeinden müssen dafür nicht selten anwaltliche
und/oder gutachterliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
Gleichwohl scheitert eine Vielzahl von Bebauungsplänen – und damit häufig
auch langjährig und aufwändig betriebene Infrastrukturvorhaben – im gerichtlichen Normenkontrollverfahren oder in der Inzidentkontrolle. Gründe
sind meist bestimmte typische Verfahrensfehler sowie Mängel bei der Ermittlung und Erfassung des notwendigen Abwägungsmaterials und beim eigentlichen Abwägungsprozess, Überschreitungen der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen im BauGB wie in Nebengesetzen sowie Verstöße gegen naturund artenschutzrechtliche Vorgaben.
Im Seminar werden daher typische, von der Rechtsprechung herausgearbeitete Fehlerquellen behandelt. Ihnen wird vermittelt, wie Sie diese Fehler erkennen und im Idealfall vermeiden sowie im Notfall heilen können.
Dabei werden folgende Themenfelder behandelt:
• Gang des Bebauungsplanverfahrens,
• Gewappnet vor Gericht (Normenkontrollverfahren im Überblick),
• Wichtigste Verfahrenshürden nach Bundes- und Landesrecht,
• Die Tücken bei der Planoffenlage und Planbekanntmachung,
• Bewältigung der materiell-rechtlichen Planvorgaben,
• Ohne Planerforderlichkeit geht nichts,
• Das Anpassungs- und Entwicklungsgebot,
• Richtiges Ermitteln, Bewerten und Abwägen und
• Heilung von Fehlern durch ein ergänzendes Verfahren.
Gerne können Sie sich aktiv an der Gestaltung des Seminars beteiligen und
bis zwei Wochen vorher Fragestellungen und Fallkonstellationen an die zuständige vhw-Geschäftsstelle senden.
Bitte bringen Sie eine Textsammlung zum Baugesetzbuch zum
Seminar mit.
IHR REFERENT
Dr. Klaus Schaeffer
Vorsitzender Richter a. D. am Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg, Mannheim
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
(Bau-)Bürgermeister(innen), Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) aus den für
Planung und Baugenehmigung zuständigen Fachbereichen der Städte, Kreise
und Gemeinden, deren Justiziare sowie im Bau- und Planungsrecht tätige
Rechtsanwälte, Planer und Ingenieure.
MONTAG, 24. OKTOBER 2016
Typische Fehler im Bebauungsplan erkennen, vermeiden und im
Notfall heilen
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Typische Fehler im Bebauungsplan erkennen,
vermeiden und im Notfall heilen
Ablauf des Bebauungsplanverfahrens im Überblick
Typische Verfahrensfehler
• Verfahrensfehler mit „Ewigkeitswert“ (absolute Fehler)
− Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze der Normsetzung
• Unbeachtliche Fehler
− Alle nicht in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB aufgeführten
Verfahrensverstöße
• Beachtliche Verfahrensfehler mit „Verfallsdatum“
− Rügepflichtige Fehler im Normsetzungsverfahren
− Rügepflichtige Fehler bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
− Rügepflichtige Fehler bei der Begründung des B-Plans
− Relevante Ermittlungs- und Bewertungsfehler
TH169435, Montag, 24. Oktober 2016, Erfurt
Name
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
Typische Rechtsfehler
• Rechtsfehler mit „Ewigkeitswert“ (absolute Fehler)
− Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze (Gesetzesvorbehalt,
Normenklarheit)
− Verletzung des Abwägungsgebots (Planungsermessen)
− Sonstige Verstöße gegen inhaltlich bindende Rechtsvorschriften
• Beachtliche Rechtsfehler mit „Verfallsdatum“
− Rügepflichtige Rechtsfehler
− Rügepflichtige Verletzung des Abwägungsgebots (Planungsermessen)
Name
„Rettung“ des Bebauungsplans – Heilung von Fehlern im
ergänzenden Verfahren
Dienstbezeichnung
E-Mail
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name
Amt / Abteilung
Das gerichtliche Verfahren im Überblick
• Normenkontrolle (§ 47 VwGO)
− Funktion
− Formelle Anforderungen
− Präklusion
− Beteiligte
− Wirkungen des Urteils
• Einstweiliger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)
• Inzidentkontrolle
Seminarzeiten:
09:30 Uhr
11:00 und 14:45 Uhr
12:30 bis 13:30 Uhr
16:00 Uhr
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
Straße
PLZ / Ort
Beginn des Seminars
Kaffee-/Teepause
Gemeinsames Mittagessen
Ende des Seminars
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de