HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER TEILNAHMEGEBÜHREN TH169435 Montag, 24. Oktober 2016 Comcenter Brühl Mainzerhofstr. 10 99084 Erfurt Telefon: 0361 65888-2108 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Thüringen Grassistraße 12 · 04107 Leipzig · Telefon: 0341 9848924 Fax: 0341 9848923 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Typische Fehler im Bebauungsplan erkennen, vermeiden und im Notfall heilen Montag 24. Oktober 2016 Erfurt • Ablauf des Bebauungsplanverfahrens • Formelle und materielle Fehler • Fehlerheilung im ergänzenden Verfahren • Das gerichtliche Verfahren im Überblick www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Die Aufstellung von Bebauungsplänen ist heute komplexer und fehleranfälliger denn je. Auch größere Gemeinden müssen dafür nicht selten anwaltliche und/oder gutachterliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Gleichwohl scheitert eine Vielzahl von Bebauungsplänen – und damit häufig auch langjährig und aufwändig betriebene Infrastrukturvorhaben – im gerichtlichen Normenkontrollverfahren oder in der Inzidentkontrolle. Gründe sind meist bestimmte typische Verfahrensfehler sowie Mängel bei der Ermittlung und Erfassung des notwendigen Abwägungsmaterials und beim eigentlichen Abwägungsprozess, Überschreitungen der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen im BauGB wie in Nebengesetzen sowie Verstöße gegen naturund artenschutzrechtliche Vorgaben. Im Seminar werden daher typische, von der Rechtsprechung herausgearbeitete Fehlerquellen behandelt. Ihnen wird vermittelt, wie Sie diese Fehler erkennen und im Idealfall vermeiden sowie im Notfall heilen können. Dabei werden folgende Themenfelder behandelt: • Gang des Bebauungsplanverfahrens, • Gewappnet vor Gericht (Normenkontrollverfahren im Überblick), • Wichtigste Verfahrenshürden nach Bundes- und Landesrecht, • Die Tücken bei der Planoffenlage und Planbekanntmachung, • Bewältigung der materiell-rechtlichen Planvorgaben, • Ohne Planerforderlichkeit geht nichts, • Das Anpassungs- und Entwicklungsgebot, • Richtiges Ermitteln, Bewerten und Abwägen und • Heilung von Fehlern durch ein ergänzendes Verfahren. Gerne können Sie sich aktiv an der Gestaltung des Seminars beteiligen und bis zwei Wochen vorher Fragestellungen und Fallkonstellationen an die zuständige vhw-Geschäftsstelle senden. Bitte bringen Sie eine Textsammlung zum Baugesetzbuch zum Seminar mit. IHR REFERENT Dr. Klaus Schaeffer Vorsitzender Richter a. D. am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Mannheim AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE (Bau-)Bürgermeister(innen), Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) aus den für Planung und Baugenehmigung zuständigen Fachbereichen der Städte, Kreise und Gemeinden, deren Justiziare sowie im Bau- und Planungsrecht tätige Rechtsanwälte, Planer und Ingenieure. MONTAG, 24. OKTOBER 2016 Typische Fehler im Bebauungsplan erkennen, vermeiden und im Notfall heilen HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Typische Fehler im Bebauungsplan erkennen, vermeiden und im Notfall heilen Ablauf des Bebauungsplanverfahrens im Überblick Typische Verfahrensfehler • Verfahrensfehler mit „Ewigkeitswert“ (absolute Fehler) − Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze der Normsetzung • Unbeachtliche Fehler − Alle nicht in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB aufgeführten Verfahrensverstöße • Beachtliche Verfahrensfehler mit „Verfallsdatum“ − Rügepflichtige Fehler im Normsetzungsverfahren − Rügepflichtige Fehler bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung − Rügepflichtige Fehler bei der Begründung des B-Plans − Relevante Ermittlungs- und Bewertungsfehler TH169435, Montag, 24. Oktober 2016, Erfurt Name Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon Typische Rechtsfehler • Rechtsfehler mit „Ewigkeitswert“ (absolute Fehler) − Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze (Gesetzesvorbehalt, Normenklarheit) − Verletzung des Abwägungsgebots (Planungsermessen) − Sonstige Verstöße gegen inhaltlich bindende Rechtsvorschriften • Beachtliche Rechtsfehler mit „Verfallsdatum“ − Rügepflichtige Rechtsfehler − Rügepflichtige Verletzung des Abwägungsgebots (Planungsermessen) Name „Rettung“ des Bebauungsplans – Heilung von Fehlern im ergänzenden Verfahren Dienstbezeichnung E-Mail Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name Amt / Abteilung Das gerichtliche Verfahren im Überblick • Normenkontrolle (§ 47 VwGO) − Funktion − Formelle Anforderungen − Präklusion − Beteiligte − Wirkungen des Urteils • Einstweiliger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO) • Inzidentkontrolle Seminarzeiten: 09:30 Uhr 11:00 und 14:45 Uhr 12:30 bis 13:30 Uhr 16:00 Uhr Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Beginn des Seminars Kaffee-/Teepause Gemeinsames Mittagessen Ende des Seminars Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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