TVöD/TV-L spezial: Qualifizierung und - Gemeinden

TVöD/TV-L spezial:
Qualifizierung und Personalentwicklung
Tarifvertragliche Regelungen und betriebliche Ausgestaltung der Qualifizierung nach
§ 5 TVöD/TV-L
Im TVöD/TV-L sind die Qualifizierung der Beschäftigten und die Personalentwicklung tarifvertraglich
geregelt. Im Seminar werden neben den tariflichen Regelungen zentrale Begriffe, Instrumente und
Konzepte zur Qualifizierung sowie Handlungsoptionen für die Interessenvertretungen vorgestellt.
Termin
28.09. bis 30.09.2016
Seminar-Nummer
F07-1609281
Seminarplan
Seminareröffnung
Vorstellung des Seminarablaufs
Stellung des TVöD/TV-L in der arbeitsrechtlichen Normenhierarchie, insbesondere des § 5
Inhalte, Begriffe und Definitionen der tarifvertraglichen Regelungen nach § 5 TVöD/TV-L
Einbettung der Personalentwicklung nach § 5 in weitere Personalentwicklungsinstrumente des TVöD/TV-L
Begriffe, Instrumente und Konzepte der Qualifizierung und Personalentwicklung
Aufgaben, Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung:
•
bei der betrieblichen Umsetzung des § 5 TVöD/TV-L
•
bei Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung
•
im Rahmen der Personalentwicklung von Beschäftigten
Prozessplanung und Eckpunkte für eine Dienst-/Betriebsvereinbarung zum Thema Qualifizierung und
Personalentwicklung
Qualifizierungsvereinbarungen:
•
arbeitsrechtliche Grundlagen bzgl. der Form (Nebenabrede)
•
Zulässigkeit von Rückzahlungsvereinbarungen
•
aktuelle Rechtsprechung
Weitere Bildungsplanung der Teilnehmenden
Seminarauswertung und Abschlussgespräch
Referent/-innen
Christiane Kiegelmann, Oberhausen (Moderation)
Renate Sternatz, ver.di Bundesverwaltung – Fachbereich Gemeinden
(Bereichsleiterin), Berlin
Prof. Dr. Thomas Breisig, Universität Oldenburg
Peter Wagner, Stadt Wolfsburg
Titel
TVöD/TV-L spezial: Qualifizierung und Personalentwicklung
Tarifvertragliche Regelungen und betriebliche Ausgestaltung
der Qualifizierung nach § 5 TVöD/TV-L
Rechtsgrundlage
für die Freistellung
gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Termin
Beginn: Mittwoch, 28.09.2016, 12:00 Uhr bis Freitag, 30.09.2016, 13:00 Uhr
Ort
ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum ´Clara Sahlberg´,
Koblanckstraße 10, 14109 Berlin (Wannsee), Fon: (030) 806713-0
Kostenerstattung
Mit dem Seminarbesuch entstehen folgende Kosten:
Seminargebühr (Referenten-, Durchführungskosten, Seminarunterlagen),
Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Fahrtkosten.
Die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für die Seminarteilnahme wird
geregelt durch § 40 Abs. 1 BetrVG, § 44 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und
Regelungen für MAV.
Seminargebühr/
Rechnung
Die Seminargebühr beträgt 690,00 EUR (gem. § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerbefreit).
Die Rechnung geht Ihnen mit der Einladung zu und ist vor dem Seminar in voller
Höhe zu begleichen.
Übernachtung/
Vollpension
Mit dem Tagungshaus wurde eine Pauschale vereinbart, die eine Übernachtung
im Einzelzimmer vorsieht.
Während des Seminars erhalten Sie eine Tagesverpflegung.
Die Kosten für die Pauschale betragen 262,00 EUR (inkl. MwSt.) und sind mit
dem Tagungshaus abzurechnen.
Anmeldeschluss
07.09.2016
Anmeldung
bitte an ver.di Bildung + Beratung gGmbH, Bundesweite Seminare und Tagungen,
Köpenicker Straße 31, 10179 Berlin, senden oder faxen an: (030) 263 9989-25.
Weitere Informationen
erhalten Sie bei ver.di Bildung + Beratung gGmbH.
Ihre Ansprechpartnerin: Yvonne Göbel, Fon: (030) 263 9989-24,
E-Mail: [email protected], Internet: www.verdi-bub.de
Sitz der Gesellschaft:: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf
Geschäftsführung: Detlev Schmidt, Ralf Wilde, Aufsichtsratsvorsitz: Christoph Meister - Amtsgericht Düsseldorf HRB 1210
FA Düsseldorf-Nord, St.-Nr. 105/5895/0512, Bankverbindung: Stadtsparkasse Düsseldorf, IBAN DE90300501101005915754, BIC DUSSDEDDXXX