Im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern ist mit Wirkung vom 30.08.2016 die Stelle einer Verwaltungsangestellten / eines Verwaltungsangestellten im Institut für Qualitätsentwicklung / Lehrerprüfungsamt M-V in Greifswald, befristet für die Dauer der Elternzeit der Stelleninhaberin, bis zum 03.07.2017, zu besetzen. Dienstort ist Greifswald. Die Stelle ist teilzeitfähig. Aufgabengebiet: - Bearbeitung von Verwaltungsangelegenheiten der Ersten und Zweiten Staatsprüfung am Standort Greifswald - Organisation von Staatsprüfungen für das Lehramt - Beratung von Studenten und Referendaren in Prüfungsangelegenheiten Persönliche Voraussetzungen: - abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungswirt - schnelle Auffassungsgabe, Fähigkeit zur Einarbeitung in neue komplexe Arbeitsgebiete - Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität - sichere und breite Anwendungskenntnisse MS Office - Fähigkeit zum selbständigen, systematischen und gründlichen Arbeiten - Korrektheit und Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Vorschriften - Arbeitserfahrungen in einer Hochschule oder einem Hochschul-/Lehrerprüfungsamt sind von Vorteil Die Entgeltzahlung kann bei Vorliegen der tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzung bis zur Entgeltgruppe 6 TV-L erfolgen. Die Landesregierung ist bestrebt, den Anteil der Frauen in allen Teilen der Landesverwaltung, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Entsprechend qualifizierte Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich auf die ausgeschriebene Stelle zu bewerben. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Schwerin, 16.08.2016 2 Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen. Ihre Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (bitte keine mehrfach gefalteten Bewerbungsmappen) bis zum 30.08.2016 an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, Referat VII 130 c Werderstr. 124 19055 Schwerin. Bewerbungskosten werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet. Schwerin, 16.08.2016
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