Änderung der Grundordnung der ErnstMoritz-Arndt-Universität Greifswald aus formellen Gründen abgelehnt Schwerin, 7. März 2017 Ministerin Hesse: Verfahren über Änderung der Grundordnung muss rechtskonform ablaufen Nummer: 044-17 Die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald kann ihren Namen auf Grundlage eines Beschlusses des Hochschulsenats nicht ändern. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Genehmigung einer geänderten Grundordnung der Hochschule aus formellen Gründen abgelehnt. Laut Landeshochschulgesetz ist die Genehmigung der Grundordnung zu versagen, wenn die Ordnung gegen Rechtsvorschriften verstößt. „Unsere Hochschulen können ihren Namen selbst festlegen, solange der jeweilige Sitz der Hochschule Namensbestandteil ist. Dies ist im Landeshochschulgesetz eindeutig geregelt“, betonte Wissenschaftsministerin Birgit Hesse. „Die Ernst-MoritzArndt-Universität Greifswald kann also eigenständig festlegen, ob sie den Namenszusatz ‚Ernst Moritz Arndt‛ streichen will oder nicht. Inhaltlich mische ich mich in dieses Vorhaben nicht ein und will es auch nicht bewerten. Aber das Beschlussverfahren über eine Änderung der Grundordnung muss rechtskonform ablaufen. Dies ist nach Auffassung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht erfolgt. Bevor der erweiterte Senat seinen Beschluss fasst, hätte sich der engere Senat der Hochschule mit der Änderung der Grundordnung befassen müssen. Dies ist jedoch nicht erfolgt“, erläuterte Hesse. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Werderstraße 124 D-19055 Schwerin Telefon: 0385 588-7003 Telefax: 0385 588-7082 [email protected] www.bm.regierung-mv.de V. i. S. d. P.: Henning Lipski
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