044-17 Grundordnung Uni HGW

Änderung der Grundordnung der ErnstMoritz-Arndt-Universität Greifswald aus
formellen Gründen abgelehnt
Schwerin, 7. März 2017
Ministerin Hesse: Verfahren über Änderung der
Grundordnung muss rechtskonform ablaufen
Nummer: 044-17
Die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald kann ihren
Namen auf Grundlage eines Beschlusses des
Hochschulsenats nicht ändern. Das Ministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Genehmigung
einer geänderten Grundordnung der Hochschule aus
formellen
Gründen
abgelehnt.
Laut
Landeshochschulgesetz ist die Genehmigung der
Grundordnung zu versagen, wenn die Ordnung gegen
Rechtsvorschriften verstößt.
„Unsere Hochschulen können ihren Namen selbst
festlegen, solange der jeweilige Sitz der Hochschule
Namensbestandteil
ist.
Dies
ist
im
Landeshochschulgesetz eindeutig geregelt“, betonte
Wissenschaftsministerin Birgit Hesse. „Die Ernst-MoritzArndt-Universität Greifswald kann also eigenständig
festlegen, ob sie den Namenszusatz ‚Ernst Moritz Arndt‛
streichen will oder nicht. Inhaltlich mische ich mich in
dieses Vorhaben nicht ein und will es auch nicht
bewerten. Aber das Beschlussverfahren über eine
Änderung der Grundordnung muss rechtskonform
ablaufen. Dies ist nach Auffassung des Ministeriums für
Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht erfolgt. Bevor der
erweiterte Senat seinen Beschluss fasst, hätte sich der
engere Senat der Hochschule mit der Änderung der
Grundordnung befassen müssen. Dies ist jedoch nicht
erfolgt“, erläuterte Hesse.
Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
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