Beitrags- und Gebührenordnung Mitgliedsbeiträge Baumschulenweg 6 Tel.: 21 18 60 Fax: 20 25 227 -Mitgliede r erhalten b ei Neue eine ante intritt il Kostenüb ige ernahme (Breme n/Bremer haven) Grundbeitrag Jahresbeitrag Mitgliedschaft ohne Kurse ab 21 Jahre 2) Jugendliche 15 - 20 Jahre 0 Kinder 7 - 14 Jahre 0 2) 2) Kinder 4 - 6 Jahre 2) 240,00 € 20,00 € 0 0 198,00 € 16,50 € 0 0 192,00 € 16,00 € 0 0 180,00 € 15,00 € 0 0 0 72,00 € 6,00 € 348,00 € 29,00 € passive und fördernde Mitglieder Familienmitgliedschaft 1) 1) 5) Eltern- & Kindersport (Kinder bis zum 3. Lebensjahr + 1 Erwachsener) 0 0 0 0 0 0 0 444,00 € Ehepaar 0 0 1 Erw. und mind. 2 Kinder 0 1) 3 Kinder o. Jugendl. und mehr Sonderbeitragsgruppen 44,00 € 0 462,00 € 1) 37,00 € 0 528,00 € Ehepaar und Kinder 1) 0 38,50 € 0 450,00 € 37,50 € und an das Stadtgebiet anschließende Kreise 0 Azubi, Studenten, FsJ-ler und BFD-ler außerhalb HB Montag - Freitag 9.00 - 17.30 Uhr Jahreszusatzbeiträge 4) Jahresbeitrag Monatsbeitrag RSG 63,00 € Fechten 102,00 € Taekwon-Do 120,00 € Judo (ab dem 6. Lebensjahr) 72,00 € Karate 84,00 € Aikido 72,00 € Billard 18,00 € Eis- & Rollkunstlauf 156,00 € Gesellschaftstanz 84,00 € Ballett 63,00 € Volleyball 30,00 € Basketball 60,00 € Parkour 72,00 € Rugby 60,00 € 5,25 € 8,50 € 10,00 € 6,00 € 7,00 € 6,00 € 1,50 € 13,00 € 7,00 € 5,25 € 3,50 € 5,00 € 6,00 € 5,00 € Zusatzgebühren 3) Azubi, Studenten, FsJ-ler und BFD-ler in Bremen Internet: www.bremen1860.de entspricht monatlich Einzelmitgliedschaft 0 e-mail: [email protected] 174,00 € 14,50 € 0 0 0 0 72,00 € 6,00 € mit Wohnsitz am Studien- bzw. Einsatzort Aufnahmegebühren Erwachsene 0 Kinder, Jugendliche, Studenten, Azubis, FsJ-ler und BFD-ler € 70,00 0 40,00 1) Vollendet ein Familienmitglied das 21. Lebensjahr, dann ändert sich die bisherige Familienmitgliedschaft in eine Einzelmitgliedschaft. 2) Der höhere Beitrag wird für das gesamte Jahr fällig, in dem das 4., 7., 15. bzw. 21. Lebensjahr vollendet wird. 3) ERMÄßIGUNGEN werden nur ab Vorlagedatum von entsprechenden Nachweisen(z.B. Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung, Sozialhilfe- bzw. Arbeitslosenbescheid o.ä., Nachweis über die Mitgliedschaft bei einem Sportpark-Partner) gewährt und gelten nur für den auf dem Nachweis angegebenen Zeitraum. Bei verspäteter Vorlage werden keine rückwirkenden Erstattungen vorgenommen. Eine Ermäßigung für Auszubildende/Studenten wird nur bei unverheirateten Mitgliedern bis zum vollendeten 30. Lebensjahr gewährt. 4) JAHRESzusatzbeiträge werden grundsätzlich für das GESAMTE Kalenderjahr fällig. Dieses gilt auch, wenn der (schriftliche!) Austritt aus der jeweiligen Abteilung vor dem 31.12. d.J. erklärt wurde. 5) Ein kostenloser “Begleitausweis” kann zum Besuch des Eltern-Kind-Turnens mit einem Vereinsmitglied auf Nachfrage in der Geschäftsstelle ausgestellt werden.
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