wie hoch sind die beiträge?

Beitrags- und Gebührenordnung
Mitgliedsbeiträge
Baumschulenweg 6
Tel.: 21 18 60
Fax: 20 25 227
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eine ante intritt
il
Kostenüb ige
ernahme
(Breme
n/Bremer
haven)
Grundbeitrag
Jahresbeitrag
Mitgliedschaft ohne Kurse
ab 21 Jahre
2)
Jugendliche 15 - 20 Jahre
0
Kinder 7 - 14 Jahre
0
2)
2)
Kinder 4 - 6 Jahre
2)
240,00 €
20,00 €
0
0
198,00 €
16,50 €
0
0
192,00 €
16,00 €
0
0
180,00 €
15,00 €
0
0
0
72,00 €
6,00 €
348,00 €
29,00 €
passive und fördernde Mitglieder
Familienmitgliedschaft
1)
1) 5)
Eltern- & Kindersport
(Kinder bis zum 3. Lebensjahr + 1 Erwachsener)
0
0
0
0
0
0
0
444,00 €
Ehepaar
0
0
1 Erw. und mind. 2 Kinder
0
1)
3 Kinder o. Jugendl. und mehr
Sonderbeitragsgruppen
44,00 €
0
462,00 €
1)
37,00 €
0
528,00 €
Ehepaar und Kinder 1)
0
38,50 €
0
450,00 €
37,50 €
und an das Stadtgebiet anschließende Kreise
0
Azubi, Studenten, FsJ-ler und
BFD-ler außerhalb HB
Montag - Freitag
9.00 - 17.30 Uhr
Jahreszusatzbeiträge 4)
Jahresbeitrag Monatsbeitrag
RSG
63,00 €
Fechten
102,00 €
Taekwon-Do
120,00 €
Judo (ab dem 6. Lebensjahr)
72,00 €
Karate
84,00 €
Aikido
72,00 €
Billard
18,00 €
Eis- & Rollkunstlauf 156,00 €
Gesellschaftstanz
84,00 €
Ballett
63,00 €
Volleyball
30,00 €
Basketball
60,00 €
Parkour
72,00 €
Rugby
60,00 €
5,25 €
8,50 €
10,00 €
6,00 €
7,00 €
6,00 €
1,50 €
13,00 €
7,00 €
5,25 €
3,50 €
5,00 €
6,00 €
5,00 €
Zusatzgebühren
3)
Azubi, Studenten, FsJ-ler und
BFD-ler in Bremen
Internet:
www.bremen1860.de
entspricht
monatlich
Einzelmitgliedschaft
0
e-mail:
[email protected]
174,00 €
14,50 €
0
0
0
0
72,00 €
6,00 €
mit Wohnsitz am Studien- bzw. Einsatzort
Aufnahmegebühren
Erwachsene
0
Kinder, Jugendliche,
Studenten, Azubis,
FsJ-ler und BFD-ler
€
70,00
0
40,00
1) Vollendet ein Familienmitglied das 21. Lebensjahr, dann ändert sich die bisherige Familienmitgliedschaft in eine Einzelmitgliedschaft.
2) Der höhere Beitrag wird für das gesamte Jahr fällig, in dem das 4., 7., 15. bzw. 21. Lebensjahr vollendet wird.
3) ERMÄßIGUNGEN werden nur ab Vorlagedatum von entsprechenden Nachweisen(z.B. Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung,
Sozialhilfe- bzw. Arbeitslosenbescheid o.ä., Nachweis über die Mitgliedschaft bei einem Sportpark-Partner) gewährt und gelten nur für
den auf dem Nachweis angegebenen Zeitraum. Bei verspäteter Vorlage werden keine rückwirkenden Erstattungen vorgenommen.
Eine Ermäßigung für Auszubildende/Studenten wird nur bei unverheirateten Mitgliedern bis zum vollendeten 30. Lebensjahr gewährt.
4) JAHRESzusatzbeiträge werden grundsätzlich für das GESAMTE Kalenderjahr fällig. Dieses gilt auch, wenn der (schriftliche!) Austritt aus
der jeweiligen Abteilung vor dem 31.12. d.J. erklärt wurde.
5) Ein kostenloser “Begleitausweis” kann zum Besuch des Eltern-Kind-Turnens mit einem Vereinsmitglied auf Nachfrage in der Geschäftsstelle
ausgestellt werden.