Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht

An der Universität Passau sind am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (Professor Dr. HansGeorg Dederer) ab dem 1. Oktober 2016 zwei Stellen als
Studentische Hilfskraft
mit einer Arbeitszeit von 16 Stunden/Monat zu besetzen. Die Vergütung beträgt
8,50 €/Stunde. Diese erhöht sich ab 1. Januar 2017 auf 8,84 €/Stunde. Bei entsprechend höherer Qualifikation erhalten Sie 9,50 €/Stunde.
Ihr Profil
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Rechtswissenschaftliches Studium im mindestens zweiten Fachsemester und
dem Studienstand entsprechende, sehr gute Rechtskenntnisse,
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möglichst auch Interesse an interdisziplinärer Forschung auf dem Gebiet der
Biomedizin und Bioethik (in Kooperation mit Philosophen und Philosophinnen,
Naturwissenschaftlern und Naturwissenschaftlerinnen sowie Medizinern und
Medizinerinnen).
Die Stelle ist befristet und wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) für das auf drei Jahre angelegte Projekt
Ethische und rechtliche Konzepte für die Anwendung neuer Techniken
einer präzisen Genomeditierung bei hereditären Erkrankungen (REALiGN-HD)
finanziert. Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber wird im Rahmen eines Forschungsverbundes in einer Forschungsgruppe mit Nachwuchswissenschaftern undNachwuchswissenschaftlerinnen (Doktoranden und Doktorandinnen) zusammenarbeiten.
Die Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Studierenden geeignet.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Schul- und Ausbildungszeugnisse,
Arbeitszeugnisse) richten Sie bitte bis 5. September 2016 an:
Universität Passau, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht,
Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht, Herrn Professor Dr. HansGeorg Dederer, Innstraße 39, 94032 Passau. Sie können sich auch per E-Mail
([email protected]) bewerben. Ihre elektronische Bewerbung
(nur eine PDF-Datei) muss genauso aussagekräftig und professionell gestaltet sein
wie eine Bewerbung in Papierform. Diese löschen wir spätestens fünf Monate nach
Abschluss des Bewerbungsverfahrens.