Studentische Hilfskraft

An der Universität Passau sind am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (Professor Dr. HansGeorg Dederer) ab dem 1. Oktober 2016 vier Stellen als
Studentische Hilfskraft
mit einer Arbeitszeit von 16 Stunden/Monat zu besetzen. Die Vergütung beträgt
8,50 €/Stunde. Diese erhöht sich ab 1. Januar 2017 auf 8,84 €/Stunde. Bei entsprechend höherer Qualifikation erhalten Sie 9,50 €/Stunde.
Ihr Profil
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Rechtswissenschaftliches Studium im mindestens zweiten Fachsemester und
dem Studienstand entsprechende, sehr gute Rechtskenntnisse,
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möglichst auch Interesse an interdisziplinärer Forschung auf dem Gebiet der
Pflanzenbiotechnologie (in Kooperation mit Naturwissenschaftlern und Naturwissenschaftlerinnen).
Die Stelle ist befristet und wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) für das auf zwei Jahre angelegte Projekt
Genomeditierung in der Pflanzenbiotechnologie – eine rechtswissenschaftliche
Analyse von Regulierungsfragen auf naturwissenschaftlicher Grundlage (GenEP)
finanziert. Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber wird im Rahmen eines Forschungsverbundes in einer Forschungsgruppe mit Nachwuchswissenschaftlern und
Nachwuchswissenschaftlerinnen (Doktoranden und Doktorandinnen) zusammenarbeiten.
Die Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Studierenden geeignet.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Schul- und Ausbildungszeugnisse,
Arbeitszeugnisse) richten Sie bitte bis 5. September 2016 an:
Universität Passau, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht,
Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht, Herrn Professor Dr. HansGeorg Dederer, Innstraße 39, 94032 Passau. Sie können sich auch per E-Mail
([email protected]) bewerben. Ihre elektronische Bewerbung
(nur eine PDF-Datei) muss genauso aussagekräftig und professionell gestaltet sein
wie eine Bewerbung in Papierform. Diese löschen wir spätestens fünf Monate nach
Abschluss des Bewerbungsverfahrens.