An der Universität Passau ist am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht von Herrn Professor Dr. Hans-Georg Dederer ab dem 15. Juni 2016 oder auch zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Studentische Hilfskraft mit einer Arbeitszeit von 18 Stunden/Monat zu besetzen. Die Vergütung beträgt 8,50 €/Stunde bzw. bei entsprechender Qualifikation 9,50 €/Stunde. Ihr Profil - Rechtswissenschaftliches Studium im mindestens zweiten Fachsemester und dem Studienstand entsprechende, sehr gute Rechtskenntnisse, - möglichst auch Interesse an interdisziplinärer Forschung auf dem Gebiet der Biomedizin und Bioethik (in Kooperation mit Philosophen, Naturwissenschaftlern und Medizinern). Die Stelle ist befristet und wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für das auf drei Jahre angelegte Projekt „HumArGam: Humane artifizielle Gameten. Erzeugung und genetische Veränderung von aus humanen pluripotenten Stammzellen differenzierten Gameten und ihre ethische und rechtliche Bewertung. TP2 Recht“ finanziert. Der Stelleninhaber bzw. die Stelleninhaberin wird im Rahmen eines Forschungsverbundes in einer Forschungsgruppe mit einer Nachwuchswissenschaftlerin (Doktorandin) zusammenarbeiten. Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Studierenden geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Schul- und Ausbildungszeugnisse, Arbeitszeugnisse) richten Sie bitte bis 10. Juni 2016 an: Universität Passau, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht, Herrn Professor Dr. Hans-Georg Dederer, Innstraße 39, 94032 Passau. Sie können sich auch per E-Mail ([email protected] und [email protected]) bewerben. Ihre elektronische Bewerbung (nur eine PDF-Datei) muss genauso aussagekräftig und professionell gestaltet sein wie eine Bewerbung in Papierform. Diese löschen wir spätestens fünf Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.
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