An der Universität Passau ist am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (Professor Dr. Christoph Herrmann) baldmöglichst die Stelle einer Wissenschaftlichen Hilfskraft im Gesamtumfang von 60 Stunden/Monat zunächst für etwa ein Jahr zu besetzen. Die Vergütung beträgt 11,50 Euro/Stunde. Der Aufgabenbereich der Stelle liegt in der fachlichen Betreuung des studentischen Teams für Moot Court Wettbewerbe im internationalen Investitionsschutzrecht. Bewerberinnen und Bewerber sollen die Erste Juristische Prüfung (EJP) erfolgreich abgelegt haben oder baldmöglichst abschließen. Die Juristische Universitätsprüfung muss erfolgreich absolviert sein (bis zum Abschluss der EJP erfolgt die Beschäftigung dann gegebenenfalls als studentische Hilfskraft zum erhöhten Stundensatz). Die Stelle kann unter Umständen im Umfang erhöht und verlängert werden. Gelegenheit zur Promotion wird gegeben, soweit die Promotionsvoraussetzungen vorliegen. In Ihrer bisherigen Ausbildung sollten Sie Ihren Schwerpunkt im Bereich internationales Wirtschaftsrecht, insbesondere im Investitionsschutzrecht gesetzt haben. Qualifizierte, möglichst im Ausland erworbene Englischkenntnisse – idealerweise im Rahmen eines rechtswissenschaftlichen Studiums – sind erwünscht. Die Universität Passau hat sich zum Ziel gesetzt, ihren Frauenanteil zu erhöhen, und fordert Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben und Zeugniskopien) werden 23. Dezember 2016 erbeten an: Universität Passau, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht, Professor Dr. Christoph Herrmann, LL.M., Innstraße 39, 94032 Passau oder per E-Mail an [email protected]. Ihre elektronischen Bewerbungsunterlagen löschen wir spätestens fünf Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.
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