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17.08.2016
Gymnasien für Erwachsene – Gläser
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Was liegt heute an?
Sie erhalten Informationen
über die Möglichkeiten, die
Sie als Schülerinnen und
Schüler besitzen, um an den
Entscheidungsprozessen in
unseren beiden Schulen
mitzuwirken.
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Schulgesetz
Die Aufgaben und Rechte der
Schülervertretungen, der
Konferenzen und des Schulvorstands
sind im niedersächsischen
Schulgesetz geregelt:
§§ 72 – 87 NSchG Schüler/-innen
§§ 34 – 38 NSchG Konferenzen
§§ 38a – c NSchG Schulvorstand
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Schülervertretungen
1. Klassensprecher/innen
2. Schülerrat
3. Vertreter/innen in Konferenzen
und Schulvorstand
4. Ausschüsse: Vertreter im Ring
der Kollegs/Abendgymnasien
5. Regionsschülerrat
6. Landesschülerrat
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Ziel
Gemeinsames Ziel:
Die Mitwirkung soll zur
Erfüllung des Bildungsauftrags
der Schule (§ 2 NSchG)
beitragen.
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Bildungsauftrag
•Grundrechte wirksam werden lassen
•die sich daraus ergebende
staatsbürgerliche Verantwortung
verstehen
•beitragen zur demokratischen
Gestaltung der Gesellschaft
•Völkerverständigung unterstützen
•Konflikte vernunftgemäß lösen
•das soziale Leben mitgestalten
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Klassenschülerschaft
Klassensprecherin
Klassensprecher
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Klassenwahlen
Klassensprecherin /
Klassensprecher
Stellvertreter nicht vergessen!
3 Vertreter/innen für die
Klassenkonferenzen
Termin: innerhalb von 4 Wochen;
bis Freitag, 19.08.16
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Klassenvertretung
Bitte der Schulleitung die
Wahlergebnisse mitteilen.
Abendgymnasium:
Herr Klingebiel
Kolleg: Herr Läufer
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Schülerrat
Besteht aus
•allen Klassensprecherinnen
und Klassensprechern
•den Jahrgangsvertretern/innen
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Schülerrat
Der Schülerrat wählt:
(oder mit besonderer Geschäftsordnung nach § 78 NSchG
alle Schüler/innen der Schule - Vollversammlung)
1. Schülersprecher/in (plus zwei
Stellvertreter/innen)
2. Konferenzvertreter/innen
(Fachkonferenzen,
Gesamtkonferenz, Schulvorstand)
Termin: Freitag, 26.08.16, - Aula
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Schülerrat
Die Wahl erfolgt immer für die
Dauer eines Schuljahres!
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Sitzungen Schülerrat
Der Schülerrat kann tagen:
Kolleg: mittwochs in der 7./8. Std.
Agym: mittwochs in der 1./2. Std.
(oder nach Vereinbarung)
In diesen beiden Stunden können
auch Vollversammlungen
durchgeführt werden.
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Landesschülerrat
Landesschülerrat Niedersachsen
Berliner Allee 19
30175 Hannover
Telefon: 0511 131-7917
[email protected]
www.lsr-nds.de
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Klassenkonferenz
Wahl:
Jede Klasse wählt drei
Vertreterinnen/Vertreter für die
Klassenkonferenz.
(darunter können auch die
Klassensprecher/innen sein).
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Klassenkonferenz
Aufgaben:
1. Zeugnisse – Versetzungen
2. Disziplinarfälle
3. Nachteilsausgleich
4. Klassenspezifische Regelungen
(Zusammenwirken der
Fachlehrkräfte, Koordinierung
von Hausaufgaben u. ä.)
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Fachkonferenzen
Wahl:
Der Schülerrat wählt je zwei
Vertreterinnen/Vertreter für die
Fachkonferenz in
Deutsch, Englisch, Französisch, Latein,
Geschichte, Politik, Mathematik, Biologie,
Physik, Informatik
Zusätzlich am Kolleg:
Philosophie, Kunst, Musik, Sport
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Fachkonferenzen
Aufgaben:
1. Fachspezifische Curricula
2. Anschaffung von Lehrmitteln
3. Koordinierung der Klausuren
(Vergleichsarbeiten)
4. Bewertungsmaßstäbe
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Gesamtkonferenz
Aufgaben (päd. Konferenz):
1. Schulprogramm
2. Schulordnung
3. Geschäfts- und Wahlordnungen
der Konferenzen
4. Grundsätze für
•
Leistungsbewertungen
•
Klassenarbeiten und Hausaufgaben
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Gesamtkonferenz
Mitglieder:
1. Schulleiter
2. Lehrkräfte
3. Vertreter der Mitarbeiter/innen
4. 12 Schülervertreter
jeweils für Kolleg und Agym
z.Zt. 69 Mitglieder (44+1+24)
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Gesamtkonferenz
Also
12 Mitglieder für die GK wählen
(vom Schülerrat oder von
Vollversammlung)
und Stellvertreter nicht vergessen!
Bitte Namensliste an die Schulleitung !
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Gesamtkonferenz
Anzahl der Konferenzen nach Bedarf
Nächste Gesamtkonferenzen:
• Mittwoch, 31.08.16, 15:00 h – 17:00 h
• ?
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Gesamtkonferenz
• Informationen
• Konferenzeinladungen
• Protokolle u. ä.
im Fach im Sekretariat
Bitte regelmäßig vom Schülerrat leeren!
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Gesamtkonferenz
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Ausschüsse
• Ring der nds. Abendgymnasien
• Ring der nds. Kollegs
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Schulvorstand
• Der Schulvorstand (§ 38 a NSchG)
• ist das oberste Beschlussorgang
einer Schule
• Aufgabe: Gestaltung der Arbeit der
Schule mit dem Ziel der
Qualitätsentwicklung
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Schulvorstand
Entscheidungen über:
• Verwendung der Haushaltsmittel
• Grundsätze für die Durchführung
von Projektwochen
• Grundsätze für die jährliche
Evaluation der Arbeit der Schule
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Schulvorstand
Macht einen Vorschlag für
• das Schulprogramm
• die Schulordnung
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Schulvorstand
Votum bei Stellenbesetzungen….
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Schulvorstand
Paritätisch besetztes Gremium:
• Hälfte Lehrer/innen und Lehrer
• Hälfte Schülerinnen/Schüler
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Schulvorstand
Besetzung mit 12 Mitgliedern:
• 3 Schüler/innen des Kollegs
• 3 Schüler/innen des Agym
• 5 Lehrer/innen des Agym oder
Kollegs
• 1 Schulleiter
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Schulvorstand
Wählen Sie somit im Schülerrat
drei Mitglieder für den
Schulvorstand;
und: für jedes Mitglied einen
Stellvertreter
3 + (3)
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Schüler/innen gesucht
• Klassensprecher/innen
• Schülersprecher/innen
• Vertreter/innen für Klassen- und
Fachkonferenzen
• Delegierte für Gesamtkonferenz
• Delegierte für Ring der nds.
Agyms/Kollegs
• Mitglieder im Schulvorstand
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SV-Fortbildungsseminar
SV-Fortbildungsseminar zur
Schülervertretung
Termine: 21., 22., 29.09.2016, 10 h
Ort: Akademie des Sports
Landessportbund Niedersachsen
Anmeldungen bis 14.09.16 an die
Landesschulbehörde
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Mitmachen !
Machen Sie mit!
Mitgestalten statt laufen lassen!
Nehmen Sie Ihre Rechte wahr!
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