Vorsicht Haftungsfalle Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit bei Hausrat und Wohngebäude ist ein Muss Mal kurz zur Toilette gegangen und schon ist durch die unbeaufsichtigte Fritteuse die Hütte abgebrannt – wegen grob fahrlässigen Verhaltens können Versicherer dann die Leistung gehörig kürzen. Für den Kunden kann das existenzbedrohend sein. Warum Berater dieses Risiko für ihre Kunden unbedingt ausschließen müssen – schon alleine aus Haftungsgründen –, erklärt Versicherungsmakler Hubert Gierhartz. Derzeit macht ein Urteil die Runde. Ein Vater hatte in der verschlossenen Schublade seines Arbeitszimmers ein Feuerzeug aufbewahrt. Der achtjährige Sohn verschaffte sich Zugang zu dieser Schublade, und setzte mit dem Feuerzeug die Wohnung in Brand. Der Versicherer kürzte daraufhin die Leistung – der Vater habe sich grob fahrlässig verhalten. Der Fall landete vor Gericht und das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg urteilte, dass eine 25-prozentige Leistungskürzung wegen grob fahrlässigen Verhaltens des Vaters gerechtfertigt sei (Aktenzeichen 8 U 16688/15). Dieser Mann hat sich mit Sicherheit keine Gedanken darüber gemacht, dass dieses Feuerzeug in die Hände seines Sohnes fallen könnte, schließlich war¬ die Schublade verschlossen. Im Alltag liegen sicherlich viele Feuerzeuge und Streichhölzer offen herum, die für jedermann zugänglich sind – und damit besteht auch die Gefahr, dass diese in Kinderhände geraten. Werbung Und es gibt noch weitere Urteile in diese Richtung. So hat das OLG Göttingen am 17. September 2015 entschieden, dass eine unbeaufsichtigte Fritteuse auf dem Herd – der Versicherungsnehmer hatte mal eben die Toilette aufgesucht – ein grob fahrlässiges Verhalten darstellt. Der Versicherer konnte die Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Leistung um 40 Prozent kürzen. Das alles sind ganz normale Alltagssituationen und keiner kann sich davon freisprechen, dass ihm das nicht passieren könnte. Die Auswirkungen eines grob fahrlässigen Verhaltens können jedoch Existenz bedrohend sein. Nehmen wir etwa den Brand, der der durch die unbeaufsichtigte Fritteuse ausgelöst wurde. Bei einem Totalschaden – Gebäude und Hausrat – kommen schnell 500.000 Euro zusammen. Der Versicherer kürzt die Leistung aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens um 40 Prozent. Damit bleibt der Versicherungsnehmer auf 200.000 Euro Schaden sitzen. Die bezahlt er dann aus der Portokasse. Gegen das Risiko kann man etwas tun Das Risiko der groben Fahrlässigkeit kann man aber ausschließen. Die Versicherer bieten in vielen Premiumtarifen an, dass sie auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit zu 100 Prozent verzichten. Allerdings verlangt jede Leistung seinen Preis, nämlich eine höhere Prämie. In Billigtarifen verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gar nicht, oder beschränkt diese zum Beispiel auf Schäden bis zu 10.000 Euro. Makler in der Haftungsfalle Mit welchen Konsequenzen muss aber ein Makler rechnen, wenn er in seiner Beratung nicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit hingewiesen hat? Er wird im Schadenfall haften müssen, wenn nicht ordnungsgemäß dokumentiert wurde, dass der Kunde den Billigtarif gewünscht hat, und damit nur eingeschränkt versichert ist. Die Dokumentation sollte sehr sorgfältig erfolgen, denn der Kunde leidet schnell an vorübergehender Demenz. Er wird, wenn es die Möglichkeit gibt, versuchen, mit Hilfe eines Anwalts – dafür hat der Berater auch noch eine Rechtsschutzversicherung vermittelt – den Vermittler in die Haftung zu nehmen. Über den Autoren Hubert Gierhartz ist seit 1985 als Versicherungsmakler tätig. Er hat sich insbesondere auf die Beratung der Zielgruppe 60plus spezialisiert. Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Dieser Artikel erschien am 19.08.2016 unter folgendem Link: http://www.pfefferminzia.de/vorsicht-haftungsfalle-verzicht-auf-den-einwand-grober-fahrlaessigkeit-bei-hausrat-und-wohngebaeude-ist-ein-muss--14 71592949/ Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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