54. HSS des SV Zwerg-Orpington am 31. Okt. – 01. Nov. 2015 in der Ausstellungshalle des RGZV Emden von 1873 e.V. Schwabenstr. 34a, 26723 Emden/Ostfriesland Vorname: Name: Straße: Telefon: PLZ/Wohnort: Registriernummer und Landkreis: Mitglied im Ortsverein: Jugendgruppe: Ja 0 Nein 0 Bitte entsprechendes ankreuzen Die Tiere bitte lückenlos eintragen, jung vor alt und 1,0 vor 0,1, verschiedene Rassen und Farben nicht mischen. Damit die AL die lfd. Nr. übernehmen kann. Unterschrift:________________________________ Aussteller und ggf. Jugendobmann Ich melde hiermit unter Anerkennung der Ausstellungsbedingungen folgende Tiere an: Lfd. Nr. Abt. Jung 1,0 Alt 1,0 Jung 0,1 Alt 0,1 Eigene Zucht ja/nein Rasse Farbe Verkaufspreis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Einlieferung: Freitag, den 30.10.2015 ab 15.00Uhr Meldeschluss: Dienstag, den 06. Oktober 2015 Meldebogen an: Jens Tammen, Bahnhofstr. 2, 26624 Südbrookmerland Standgeld: Abt. 1 Volieren (1,4) Abt. 2 Stämme (1,2) Abt. 3 Zwerghühner Abt. 4 Jugend Verkaufsbörse ____________ Kostenbeitrag Senioren: Kostenbeitrag Jugend: Ehrenpreisstiftung: Gesamtsumme: a´ 14,00Euro a´ 10,00 Euro a´ 6,00 Euro a´ 3,00 Euro a´ 2,00 Euro =______________________€ =______________________€ =______________________€ =______________________€ =______________________€ a´ 7,00 Euro a´ 3,50 Euro =______________________€ =______________________€ =______________________€ =______________________€ Ausstellungsbestimmungen der 54. HSS des SV Zwerg-Orpington am 31.10. und 01.11.2015 in der Ausstellungshalle des RGZV Emden von 1873 e.V. 1. Maßgebend sind die AAB des BDRG soweit sie nicht durch nachfolgende Sonderbestimmungen ergänzt werden. Bei Nichtbeachtung oder unrichtigem Ausfüllen der Meldebogen übernimmt die Ausstellungsleitung (AL) keinerlei Haftung. Meldeschluss: Dienstag, den 06. Oktober 2015 2. Die Meldepapiere sind einzusenden an: Jens Tammen, Bahnhofstr. 2, 26624 Südbrookmerland, Tel.: 04942-3392 3. Das Standgeld, einschließlich des Kostenbeitrages, ist mit der Meldung, spätestens jedoch bis zum 10.10.2015, auf folgendes Konto zu überweisen: Bankinstitut: Sparkasse Aurich-Norden IBAN: DE04 283 500 00 0001004621 BIC: BRLADE21ANO 4. Wer seinen B-Bogen nicht bis zum 24. Oktober 2015 erhalten hat, wendet sich bitte sofort an die AL (siehe oben) 5. Einlieferung der Tiere: Freitag, den 30.10.2015 ab 15.00Uhr Ausgabe der Tiere: Sonntag, den 01.11.2015 ab 13.00Uhr Bewertung der Tiere: Samstag, den 31.10.2015 Öffnungszeiten: Samstag, den 31.10.2015 von 15.00 – 19.00Uhr und Sonntag, den 01.11.2015 von 09.00 – 13.00Uhr 6. Es kommen zur Vergabe: Preise des BDRG, LVP, KVE, SV-Bänder, Dollartbänder, E-Preise a´ 8,00€ und Z-Preise a´ 4,00€. Jugend im gleichen Wert. 7. Auf die Ausstellung dürfen keine Tiere verbracht werden: * in deren Herkunftsbestand auf Geflügel übertragbare Krankheiten herrschen, * bei denen der Verdacht des Ausbruchs dieser Krankheiten zu befürchten ist, * in deren Herkunftsort Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden ist, * deren Herkunftsbestand sich in einem wegen Geflügelpest, Newcastle-Krankheit, Geflügelcholera oder Maul- und Klauenseuche gebildeten Sperrbezirk befindet, * deren Herkunftsbestand sich in einem wegen Geflügelpest oder ND gebildeten Beobachtungsgebiet befindet, * für deren Herkunftsbestand ein betreffendes Verbringungsverbot für Geflügel besteht. Über die Impfung gegen die Newcastle-Krankheit ist bei der Einlieferung eine gültige tierärztliche Bescheinigung vorzulegen (bitte nur Kopien). Sonst ist eine Einlieferung nicht möglich! Die Ausstellung wird amtstierärztlich überwacht. 8. Bei Verlust von Tieren durch unvorhergesehene Ereignisse lehnt die AL Entschädigungsansprüche ab. Bei Tierverlust durch Verschulden der AL erfolgt eine Entschädigung gemäß AAB. Für gesundheitliche Schädigung der Ausstellungstiere während und nach der Schau lehnt die AL die Verantwortung ab. 9. Letzter Termin für Reklamationen: 31.12.2015 In Streitfällen entscheidet, unter Ausschluss der ordentlichen Rechtsweges, der BDRG. 10. Nur was geschrieben steht gilt! Etwaige Berufungen auf mündliche Nebenabreden sind für die AL ohne rechtliche Wirkung. Ein Verkauf von Ausstellungstieren ist möglich. Der Verein RGZV Emden berechnet hierfür keine Verkaufsprovision. Veranstalter: Rassegeflügelzuchtverein Emden von 1873 e.V.
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