54. HSS des SV Zwerg-Orpington am 31. Okt. – 01. Nov. 2015 in der

54. HSS des SV Zwerg-Orpington
am 31. Okt. – 01. Nov. 2015
in der Ausstellungshalle des RGZV Emden von 1873 e.V. Schwabenstr.
34a, 26723 Emden/Ostfriesland
Vorname:
Name:
Straße:
Telefon:
PLZ/Wohnort:
Registriernummer und Landkreis:
Mitglied im Ortsverein:
Jugendgruppe: Ja 0 Nein 0
Bitte entsprechendes ankreuzen
Die Tiere bitte lückenlos eintragen, jung vor alt und
1,0 vor 0,1, verschiedene Rassen und Farben nicht
mischen. Damit die AL die lfd. Nr. übernehmen
kann.
Unterschrift:________________________________
Aussteller und ggf. Jugendobmann
Ich melde hiermit unter Anerkennung der Ausstellungsbedingungen folgende
Tiere an:
Lfd.
Nr.
Abt.
Jung
1,0
Alt
1,0
Jung
0,1
Alt
0,1
Eigene
Zucht
ja/nein
Rasse
Farbe
Verkaufspreis
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Einlieferung: Freitag, den
30.10.2015 ab 15.00Uhr
Meldeschluss: Dienstag, den
06. Oktober 2015
Meldebogen an:
Jens Tammen,
Bahnhofstr. 2,
26624 Südbrookmerland
Standgeld:
Abt. 1 Volieren (1,4)
Abt. 2 Stämme (1,2)
Abt. 3 Zwerghühner
Abt. 4 Jugend
Verkaufsbörse ____________
Kostenbeitrag Senioren:
Kostenbeitrag Jugend:
Ehrenpreisstiftung:
Gesamtsumme:
a´ 14,00Euro
a´ 10,00 Euro
a´ 6,00 Euro
a´ 3,00 Euro
a´ 2,00 Euro
=______________________€
=______________________€
=______________________€
=______________________€
=______________________€
a´ 7,00 Euro
a´ 3,50 Euro
=______________________€
=______________________€
=______________________€
=______________________€
Ausstellungsbestimmungen der 54. HSS des SV Zwerg-Orpington am 31.10. und
01.11.2015 in der Ausstellungshalle des RGZV Emden von 1873 e.V.
1. Maßgebend sind die AAB des BDRG soweit sie nicht durch nachfolgende
Sonderbestimmungen ergänzt werden. Bei Nichtbeachtung oder unrichtigem Ausfüllen
der Meldebogen übernimmt die Ausstellungsleitung (AL) keinerlei Haftung.
Meldeschluss: Dienstag, den 06. Oktober 2015
2. Die Meldepapiere sind einzusenden an:
Jens Tammen, Bahnhofstr. 2, 26624 Südbrookmerland, Tel.: 04942-3392
3. Das Standgeld, einschließlich des Kostenbeitrages, ist mit der Meldung, spätestens jedoch
bis zum 10.10.2015, auf folgendes Konto zu überweisen:
Bankinstitut: Sparkasse Aurich-Norden
IBAN: DE04 283 500 00 0001004621
BIC: BRLADE21ANO
4. Wer seinen B-Bogen nicht bis zum 24. Oktober 2015 erhalten hat, wendet sich bitte sofort
an die AL (siehe oben)
5. Einlieferung der Tiere: Freitag, den 30.10.2015 ab 15.00Uhr
Ausgabe der Tiere: Sonntag, den 01.11.2015 ab 13.00Uhr
Bewertung der Tiere: Samstag, den 31.10.2015
Öffnungszeiten: Samstag, den 31.10.2015 von 15.00 – 19.00Uhr und Sonntag, den
01.11.2015 von 09.00 – 13.00Uhr
6. Es kommen zur Vergabe: Preise des BDRG, LVP, KVE, SV-Bänder, Dollartbänder, E-Preise
a´ 8,00€ und Z-Preise a´ 4,00€. Jugend im gleichen Wert.
7. Auf die Ausstellung dürfen keine Tiere verbracht werden:
* in deren Herkunftsbestand auf Geflügel übertragbare Krankheiten herrschen,
* bei denen der Verdacht des Ausbruchs dieser Krankheiten zu befürchten ist,
* in deren Herkunftsort Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt
worden ist,
* deren Herkunftsbestand sich in einem wegen Geflügelpest, Newcastle-Krankheit,
Geflügelcholera oder Maul- und Klauenseuche gebildeten Sperrbezirk befindet,
* deren Herkunftsbestand sich in einem wegen Geflügelpest oder ND gebildeten
Beobachtungsgebiet befindet,
* für deren Herkunftsbestand ein betreffendes Verbringungsverbot für Geflügel besteht.
Über die Impfung gegen die Newcastle-Krankheit ist bei der Einlieferung eine
gültige tierärztliche Bescheinigung vorzulegen (bitte nur Kopien). Sonst ist eine
Einlieferung nicht möglich! Die Ausstellung wird amtstierärztlich überwacht.
8. Bei Verlust von Tieren durch unvorhergesehene Ereignisse lehnt die AL
Entschädigungsansprüche ab. Bei Tierverlust durch Verschulden der AL erfolgt eine
Entschädigung gemäß AAB. Für gesundheitliche Schädigung der Ausstellungstiere
während und nach der Schau lehnt die AL die Verantwortung ab.
9. Letzter Termin für Reklamationen: 31.12.2015 In Streitfällen entscheidet, unter
Ausschluss der ordentlichen Rechtsweges, der BDRG.
10. Nur was geschrieben steht gilt! Etwaige Berufungen auf mündliche Nebenabreden sind
für die AL ohne rechtliche Wirkung. Ein Verkauf von Ausstellungstieren ist möglich. Der
Verein RGZV Emden berechnet hierfür keine Verkaufsprovision.
Veranstalter: Rassegeflügelzuchtverein Emden von 1873 e.V.