Sachbearbeiter/-in Eingliederungshilfe- Backoffice

Bei der Stadt Brandenburg an der Havel ist im Fachbereich Jugend, Soziales und
Gesundheit ist im Rahmen zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
Sachbearbeiter/-in Eingliederungshilfe - Backoffice
- in Vollzeitbeschäftigung und mit einem Entgelt nach Entgeltgruppe 8 TVöD befristet als Vertretung, längstens bis 31.03.2018, zu besetzen.
Aufgabenbeschreibung:
Dem / der Stelleninhaber/-in obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
1. Im Rahmen der Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder
und Jugendliche
- Sichtung eingehender schriftlicher Anträge nach Dringlichkeit
- Anforderung von Unterlagen, ggf. Erinnerung und bei Unvollständigkeit Nachfragen
- Einladung zum Erstgespräch beim fallzuständigen Sachbearbeiter
- Protokollführung im Hilfeplangespräch
- Kontrolle der eingehenden Rechnungen auf rechnerische Richtigkeit
- Abgleich von Abwesenheitsmeldung
- Entscheidung über Gewährung der Vergütung im Rahmen Freihalteregelung
- Zahlungsanweisung
- Erfassen der Daten zur Kostenerstattung nach AG-SGBXII
2. Sicherstellung finanzielle Leistungen an Träger der Frühförderung von Kindern,
sowie Werk- und Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen
- Kontrolle der eingehenden Rechnungen auf rechnerische Richtigkeit
- Abgleich von Abwesenheitsmeldungen
- Entscheidung über Gewährung der Vergütung im Rahmen Freihalteregelung
- Überleitung von Ansprüchen der Leistungsberechtigten gegenüber Sozialleistungsträgern
- Inkl. Erstellen von Buchungsbelegen und Prüfung/ Erledigung von Nachfragen der
Geschäftsbuchhaltung
- Erfassen der Daten zur Kostenerstattung nach AG-SGBXII
- Bearbeitung der Anträge für ein Darlehen auf Zuzahlungsbefreiung der Krankenkassen inkl. Bescheiderteilung
3. Entscheidung über die Gewährung von einmaligen Leistungen an Leistungsberechtigte innerhalb von Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Prüfung der eingehenden Anträge nach Rechtmäßigkeit
- Festlegung der Art und Höhe, Bescheiderteilung
- Erfassen der Daten zur Kostenerstattung nach AG-SGBXII
4. Erstellen der Jahresstatistik für Leistungen nach § 35a SGB VIII
5. Archivierung von Leistungs- und Rechnungsakten des Sachgebiets
Anforderungsvoraussetzungen:
-
Mindestens die Befähigung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst oder
Berufsabschluss als Verwaltungsfachangestellte/-r oder abgeschlossener Angestelltenlehrgang I oder Berufsabschluss als Sozialversicherungsfachangestellte/-r
Die geforderten Qualifikationsvoraussetzungen müssen mit Ablauf der Bewerbungsfrist abschließend vorliegen.
Darüber hinaus erwarten wir von den Bewerbern und Bewerberinnen:
-
Kenntnisse im Sozialrecht, insbesondere SGB VIII und SGB XII
Grundkenntnisse der doppischen Haushaltsführung
Selbständige, kooperative und effektive Arbeitsweise
Sozialkompetenz und psychische Belastbarkeit
Sehr gute Team- , Toleranz- und Konfliktfähigkeit
EDV-Kenntnisse in den gängigen Officeanwendungen und Fähigkeit zur kurzfristigen Einarbeitung in die Fachanwendung werden vorausgesetzt.
Wir freuen uns auf Ihre aussagefähige Bewerbung mit den entsprechenden Nachweisen
(Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopien von beruflichen Abschlusszeugnissen, Referenzen, Beurteilungen und Zeugnisse). Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum
08.09.2016 unter der Kennziffer EA 36/2016 an die Stadt Brandenburg an der Havel, Die
Oberbürgermeisterin, Fachbereich I, Fachgruppe Personalverwaltung, Friedrich-FranzStraße 19 in 14770 Brandenburg an der Havel. Bewerbungen per E-Mail richten Sie bitte an
[email protected]
Bitte geben Sie aus statistischen Gründen an, wie Sie auf die Ausschreibung aufmerksam
geworden sind.
Anerkannte Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei
gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Bitte weisen Sie auf eine Schwerbehinderung ggf.
bereits in der Bewerbung hin.
Auskünfte zur Stellenausschreibung und Rückfragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung können an Frau Schilling, unter der Rufnummer 03381/581117, gerichtet werden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallende Kosten (z. B. Reisekosten, Kosten für eventuelle Nachweise) nicht erstattet
werden.
Nähere Informationen zur Stadt Brandenburg an der Havel können der Internetseite der
Stadt Brandenburg an der Havel entnommen werden.