Merkblatt zur Beantragung von Personalausweisen

Stand: August 2016
Merkblatt zur Beantragung von Personalausweisen
Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der
Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden
Die genannten Personen und Firmen stehen in keinem Rechtsverhältnis zur Botschaft. Die Auftraggeber sind
für alle Kosten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen selbst
verantwortlich.
1. Antragstellung:
Um einen Personalausweis zu beantragen, müssen Sie persönlich im Konsulat der
Botschaft vorsprechen. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist auch die Vorsprache der
Sorgeberechtigten erforderlich. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten
Elternteils, ist dessen schriftliche Zustimmung mit beglaubigter Unterschrift zum Antrag
vorzulegen.
a) Terminvereinbarung und Erreichbarkeit der Botschaft
Zur Beantragung von Reisepässen, Kinderreisepässen und Personalausweisen ist eine
vorherige Terminvereinbarung erforderlich! (siehe www.budapest.diplo.de -->
Bürgerservice --> Terminvergabesystem )
- Anschrift: Úri utca 64-66 (Seiteneingang Lant utca), 1014 Budapest, I. Bezirk
(Burgbezirk)
- Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bus 16 ab „Széll Kálmán tér“ (ehem. „Moszkva tér“),
Ausstieg bei Haltstelle „Kápisztrán tér“
Hinweis:
Die Botschaft befindet sich im geschützten Bereich des Burgbezirks, der nur
von berechtigten Fahrzeugen befahren werden darf. Bei Einfahrt mit
unberechtigten Fahrzeugen ist an der Schranke ein Ticket zu ziehen. Die
Ausfahrt muss innerhalb von 30 Minuten an der selben Schranke erfolgen!
Andernfalls muss die Ausfahrt in der Palota út erfolgen, wo eine Strafe
zuzüglich Parkgebühren zu bezahlen ist. Es wird daher empfohlen, das Kfz.
außerhalb des Burgbezirks, z.B. auf dem (kostenpflichtigen) Parkplatz in der
Lovas út (kurz vor dem Wiener Tor) abzustellen.
b) Chip Fingerabdrücke und PIN
Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine
Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf Wunsch des Antragstellers können auf
dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres
biometrisches
Sicherheitsmerkmal gespeichert werden. Diese biometrischen
Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei)
ausgelesen werden. Weiterhin kann der Personalausweisinhaber die elektronische
Ausweisfunktion einschalten lassen und die Unterschriftenfunktion nutzen.
Sie müssen bei Antragstellung folgende Erklärungen abgeben:
- Ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip Ihres Personalausweises als zusätzliches
biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden sollen oder nicht. Es entstehen
Ihnen keine Nachteile, wenn Sie keine Fingerabdrücke in den Personalausweis
aufnehmen lassen.
- Ob Sie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises einschalten lassen möchten
oder nicht. Damit können Sie sich bei Internetanwendungen und Automaten, die die
Online-Ausweisfunktion unterstützen (erkennbar durch die Kennzeichnung mit dem
Personalausweislogo), ausweisen und identifizieren, z. B. beim Online-Shopping und
Buchen von Dienstleistungen. Bitte lesen Sie hierzu vor Beantragung des
Personalausweises die Infobroschüre zur Online- Ausweisfunktion durch (siehe
Homepage der Botschaft unter „Bürgerservice / Personalausweise“). Sie müssen bei
Antragstellung erklären, dass Sie diese Infobroschüre gelesen haben. Die OnlineAusweisfunktion lässt sich jederzeit, solange Ihr Personalausweis gültig ist, in der Pass/Personalausweisstelle oder in einer beliebigen Personalausweisbehörde ein- und
ausschalten.
Aktuelle Informationen zur Unterschriftenfunktion des Personalausweises sind im Internet
auf der Homepage der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) verfügbar.
Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich
ist, muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Hierzu zählen insbesondere das
Neusetzen der PIN (hierunter fällt auch das Ersetzen der erstmaligen Transport-PIN durch
eine neue PIN), die nachträgliche Einschaltung der Online-Ausweisfunktion und das
Entsperren eines Personalausweises.
2. Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Personalausweises:
Zur Vorsprache bringen Sie bitte ein vollständig ausgefülltes Antragsformular sowie
folgende Antragsunterlagen im Original mit:

bisheriger deutscher Pass und/oder Personalausweis

Geburts- oder Abstammungsurkunde

Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in
Deutschland (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in
Deutschland hatten)

Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder
waren)

Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen
möchten)

ggf. Bescheinigung über die Namensführung

ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde

ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von
einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument

ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde

bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige von der Polizei

ggf. Promotionsurkunde, falls die Eintragung eines Doktortitels gewünscht wird
Bei minderjährigen Antragstellern werden neben den o. g. Dokumenten zusätzlich
folgende Unterlagen – ebenfalls im Original – benötig:

aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter

aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters

Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern
(falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)

Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes
nicht miteinander verheiratet waren)

ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern

ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder
Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
Hat sich Ihr Familienname nach Eheschließung oder Scheidung geändert? Dann setzen Sie
sich bitte vorab mit dem Konsulat in Verbindung, um zu klären, ob eine Namenserklärung
und/oder Scheidungsanerkennung erforderlich ist. In diesem Fall kann die Vorlage weiterer
Unterlagen erforderlich sein und sich die Bearbeitungsdauer erheblich verlängern.
Bei Kindern, deren Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen, kann eine
Namenserklärung für den deutschen Rechtsbereich erforderlich sein. Setzen Sie sich in
diesem Fall bitte auch vorab mit dem Konsulat in Verbindung.
Auch in anderen Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.
3. Gebühren:
Die Gebühren sind bei Antragstellung in Forint (HUF) zum aktuellen Tageskurs der
Zahlstelle der Botschaft zu entrichten. Eine Zahlung in Euro ist leider nicht möglich.
Alternativ kann mit Kreditkarte (Master / Visa) bezahlt werden.
Personalausweis für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre)
58,80 €
Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre)
52,80 €
- ggf. Unzuständigkeitszuschlag
13,00 €
- Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)
- Änderung der PIN
jeweils
12,00 €
- Entsperren des Personalausweises
Der Unzuständigkeitszuschlag wird fällig (außer beim Entsperren des Personalausweises),
wenn die Botschaft Budapest nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in
Deutschland gemeldet sind). Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines
Personalausweises verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung von der für
Ihren Wohnsitz zuständigen Personalausweisbehörde einholen muss.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle
Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind.
4. PIN-Brief:
Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von
der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die
Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die OnlineAusweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher
aufbewahren.
Wenn die Botschaft für Sie zuständig ist, wird der PIN-Brief an Ihre ungarische Adresse
gesendet.
Falls Sie noch in Deutschland gemeldet, wird der PIN-Brief von der Bundesdruckerei an
Ihre deutsche Meldeadresse gesendet.
Für die Übersendung des PIN-Briefes fallen 300,- HUF an Auslagen an. Diese sind bei
Beantraung zu bezahlen.
5. Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitungsdauer für Personalausweise beträgt ca. vier bis fünf Wochen.
6. Abholung / Übersendung:
Der Personalausweis darf nur ausgegeben werden,
- wenn Sie der Pass-/Personalausweisstelle gegenüber bestätigen, den vorgenannten
PIN-Brief erhalten zu haben.
- wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben und sich für die Ausgabe des
Personalausweises mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion entscheiden (mit der
Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion nachträglich wieder einschalten zu lassen).
Ihren Personalausweis können Sie zu den o.g. Öffnungszeiten persönlich im Konsulat
abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Personalausweis (oder Reisepass, falls
Sie bisher noch keinen Personalausweis hatten) mit.
Sie können Ihren Personalausweis auch als Einschreiben an Ihre Anschrift übersenden
lassen. Für die Übersendung sind bei Antragstellung Schreib- und Portoauslagen in Höhe
von 1.000,- HUF zu bezahlen. Bei eingeschalteter Online-Ausweisfunktion müssen Sie vor
Versand des Personalausweises der Botschaft schriftlich bestätigen, dass Sie den PIN-Brief
erhalten haben.
+++ Informationen zu biometrischen Passbildern +++
Für Ihren Personalausweisantrag benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Passbilder
müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um für Pass-/Personalausweisanträge verwendbar zu
sein. Einzelheiten sind auf der Internetseite der Bundesdruckerei www.bundesdruckerei.de
nachzulesen. Eine „Fotomustertafel“ finden Sie auch auf der Internetseite der Botschaft.
Sie können das Foto für Ihren Personalausweisantrag mitbringen oder es mit Hilfe eines
Foto-Automaten in der Botschaft selbst herstellen. Zum Preis von 2.000,- Forint erhalten
Sie sechs Passbilder, die den internationalen Anforderungen an die Gesichtsbiometrie von
Lichtbildern entsprechen.
Der Automat führt Sie durch ein einfaches Menü und prüft nach, ob Sie richtig getroffen
sind. Dabei haben Sie bis zu drei Versuche, um ein gelungenes Bild zu erhalten.
"Biometrisch" bedeutet übrigens, dass das Bild eine automatisierte Erkennung von
Personen anhand ihrer individuellen Gesichtszüge zulässt, zum Beispiel bei Kontrollen im
Reiseverkehr.
+++ Hinweis für Eltern +++
Babys und kleine Kinder können nicht mit dem Automaten fotografiert werden. Für diese
Fotos gehen Sie mit Ihren Kinder bitte zu einem Passbildfotografen.
Achten Sie darauf, dass Gesicht und Schulterbereich frontal getroffen werden. Die
Gesichts-höhe muss zwischen 50% und 80% des Bildes (20 bis 40 mm vom Kinn bis zum
oberen Kopfende) betragen. Die Augen sollten offen sein. Es dürfen keine Gegenstände
oder Körperteile anderer Personen im Bild sein.
Zur Zeit sind der Botschaft folgende Geschäfte in Ungarn bekannt, die Passbilder nach
diesen Vorgaben erstellen können:
Budapest
Foto Puskás im Einkaufszentrum "MAMMUT I", 1. Untergeschoss (-1)
1024 Budapest, Lövőház utca 2-6, Metro/Straßenbahn-Haltestelle „Széll Kálmán tér“
- in Fußnähe zur Botschaft Miskolc
Török Photo Stúdió, Széchenyi út 78, 3530 Miskolc
Szeged
Digitális Fényirda, Tisza Lajos krt. 58, 6720 Szeged, www.fenyirda.hu
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Budapest
– Rechts-und Konsularreferat –
Hausanschrift: 1014 Budapest I. Bezirk, Úri utca 64-66
Postanschrift: Pf. 43, H-1250 Budapest, Ungarn
Telefonische Auskünfte unter 0036 1 4883 -500 (Zentrale)
Telefax: 0036 1 4883 558 oder 570
E-Mail: [email protected]
Internet: www.budapest.diplo.de