Stand: August 2016 Merkblatt zur Beantragung von Personalausweisen Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden Die genannten Personen und Firmen stehen in keinem Rechtsverhältnis zur Botschaft. Die Auftraggeber sind für alle Kosten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen selbst verantwortlich. 1. Antragstellung: Um einen Personalausweis zu beantragen, müssen Sie persönlich im Konsulat der Botschaft vorsprechen. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist auch die Vorsprache der Sorgeberechtigten erforderlich. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils, ist dessen schriftliche Zustimmung mit beglaubigter Unterschrift zum Antrag vorzulegen. a) Terminvereinbarung und Erreichbarkeit der Botschaft Zur Beantragung von Reisepässen, Kinderreisepässen und Personalausweisen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich! (siehe www.budapest.diplo.de --> Bürgerservice --> Terminvergabesystem ) - Anschrift: Úri utca 64-66 (Seiteneingang Lant utca), 1014 Budapest, I. Bezirk (Burgbezirk) - Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Bus 16 ab „Széll Kálmán tér“ (ehem. „Moszkva tér“), Ausstieg bei Haltstelle „Kápisztrán tér“ Hinweis: Die Botschaft befindet sich im geschützten Bereich des Burgbezirks, der nur von berechtigten Fahrzeugen befahren werden darf. Bei Einfahrt mit unberechtigten Fahrzeugen ist an der Schranke ein Ticket zu ziehen. Die Ausfahrt muss innerhalb von 30 Minuten an der selben Schranke erfolgen! Andernfalls muss die Ausfahrt in der Palota út erfolgen, wo eine Strafe zuzüglich Parkgebühren zu bezahlen ist. Es wird daher empfohlen, das Kfz. außerhalb des Burgbezirks, z.B. auf dem (kostenpflichtigen) Parkplatz in der Lovas út (kurz vor dem Wiener Tor) abzustellen. b) Chip Fingerabdrücke und PIN Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden. Weiterhin kann der Personalausweisinhaber die elektronische Ausweisfunktion einschalten lassen und die Unterschriftenfunktion nutzen. Sie müssen bei Antragstellung folgende Erklärungen abgeben: - Ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip Ihres Personalausweises als zusätzliches biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden sollen oder nicht. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie keine Fingerabdrücke in den Personalausweis aufnehmen lassen. - Ob Sie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises einschalten lassen möchten oder nicht. Damit können Sie sich bei Internetanwendungen und Automaten, die die Online-Ausweisfunktion unterstützen (erkennbar durch die Kennzeichnung mit dem Personalausweislogo), ausweisen und identifizieren, z. B. beim Online-Shopping und Buchen von Dienstleistungen. Bitte lesen Sie hierzu vor Beantragung des Personalausweises die Infobroschüre zur Online- Ausweisfunktion durch (siehe Homepage der Botschaft unter „Bürgerservice / Personalausweise“). Sie müssen bei Antragstellung erklären, dass Sie diese Infobroschüre gelesen haben. Die OnlineAusweisfunktion lässt sich jederzeit, solange Ihr Personalausweis gültig ist, in der Pass/Personalausweisstelle oder in einer beliebigen Personalausweisbehörde ein- und ausschalten. Aktuelle Informationen zur Unterschriftenfunktion des Personalausweises sind im Internet auf der Homepage der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) verfügbar. Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich ist, muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN (hierunter fällt auch das Ersetzen der erstmaligen Transport-PIN durch eine neue PIN), die nachträgliche Einschaltung der Online-Ausweisfunktion und das Entsperren eines Personalausweises. 2. Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Personalausweises: Zur Vorsprache bringen Sie bitte ein vollständig ausgefülltes Antragsformular sowie folgende Antragsunterlagen im Original mit: bisheriger deutscher Pass und/oder Personalausweis Geburts- oder Abstammungsurkunde Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in Deutschland hatten) Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren) Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten) ggf. Bescheinigung über die Namensführung ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige von der Polizei ggf. Promotionsurkunde, falls die Eintragung eines Doktortitels gewünscht wird Bei minderjährigen Antragstellern werden neben den o. g. Dokumenten zusätzlich folgende Unterlagen – ebenfalls im Original – benötig: aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren) Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren) ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils Hat sich Ihr Familienname nach Eheschließung oder Scheidung geändert? Dann setzen Sie sich bitte vorab mit dem Konsulat in Verbindung, um zu klären, ob eine Namenserklärung und/oder Scheidungsanerkennung erforderlich ist. In diesem Fall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein und sich die Bearbeitungsdauer erheblich verlängern. Bei Kindern, deren Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen, kann eine Namenserklärung für den deutschen Rechtsbereich erforderlich sein. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte auch vorab mit dem Konsulat in Verbindung. Auch in anderen Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden. 3. Gebühren: Die Gebühren sind bei Antragstellung in Forint (HUF) zum aktuellen Tageskurs der Zahlstelle der Botschaft zu entrichten. Eine Zahlung in Euro ist leider nicht möglich. Alternativ kann mit Kreditkarte (Master / Visa) bezahlt werden. Personalausweis für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre) 58,80 € Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre) 52,80 € - ggf. Unzuständigkeitszuschlag 13,00 € - Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) - Änderung der PIN jeweils 12,00 € - Entsperren des Personalausweises Der Unzuständigkeitszuschlag wird fällig (außer beim Entsperren des Personalausweises), wenn die Botschaft Budapest nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind). Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Personalausweises verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Personalausweisbehörde einholen muss. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind. 4. PIN-Brief: Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die OnlineAusweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren. Wenn die Botschaft für Sie zuständig ist, wird der PIN-Brief an Ihre ungarische Adresse gesendet. Falls Sie noch in Deutschland gemeldet, wird der PIN-Brief von der Bundesdruckerei an Ihre deutsche Meldeadresse gesendet. Für die Übersendung des PIN-Briefes fallen 300,- HUF an Auslagen an. Diese sind bei Beantraung zu bezahlen. 5. Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungsdauer für Personalausweise beträgt ca. vier bis fünf Wochen. 6. Abholung / Übersendung: Der Personalausweis darf nur ausgegeben werden, - wenn Sie der Pass-/Personalausweisstelle gegenüber bestätigen, den vorgenannten PIN-Brief erhalten zu haben. - wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben und sich für die Ausgabe des Personalausweises mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion entscheiden (mit der Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion nachträglich wieder einschalten zu lassen). Ihren Personalausweis können Sie zu den o.g. Öffnungszeiten persönlich im Konsulat abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Personalausweis (oder Reisepass, falls Sie bisher noch keinen Personalausweis hatten) mit. Sie können Ihren Personalausweis auch als Einschreiben an Ihre Anschrift übersenden lassen. Für die Übersendung sind bei Antragstellung Schreib- und Portoauslagen in Höhe von 1.000,- HUF zu bezahlen. Bei eingeschalteter Online-Ausweisfunktion müssen Sie vor Versand des Personalausweises der Botschaft schriftlich bestätigen, dass Sie den PIN-Brief erhalten haben. +++ Informationen zu biometrischen Passbildern +++ Für Ihren Personalausweisantrag benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Passbilder müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um für Pass-/Personalausweisanträge verwendbar zu sein. Einzelheiten sind auf der Internetseite der Bundesdruckerei www.bundesdruckerei.de nachzulesen. Eine „Fotomustertafel“ finden Sie auch auf der Internetseite der Botschaft. Sie können das Foto für Ihren Personalausweisantrag mitbringen oder es mit Hilfe eines Foto-Automaten in der Botschaft selbst herstellen. Zum Preis von 2.000,- Forint erhalten Sie sechs Passbilder, die den internationalen Anforderungen an die Gesichtsbiometrie von Lichtbildern entsprechen. Der Automat führt Sie durch ein einfaches Menü und prüft nach, ob Sie richtig getroffen sind. Dabei haben Sie bis zu drei Versuche, um ein gelungenes Bild zu erhalten. "Biometrisch" bedeutet übrigens, dass das Bild eine automatisierte Erkennung von Personen anhand ihrer individuellen Gesichtszüge zulässt, zum Beispiel bei Kontrollen im Reiseverkehr. +++ Hinweis für Eltern +++ Babys und kleine Kinder können nicht mit dem Automaten fotografiert werden. Für diese Fotos gehen Sie mit Ihren Kinder bitte zu einem Passbildfotografen. Achten Sie darauf, dass Gesicht und Schulterbereich frontal getroffen werden. Die Gesichts-höhe muss zwischen 50% und 80% des Bildes (20 bis 40 mm vom Kinn bis zum oberen Kopfende) betragen. Die Augen sollten offen sein. Es dürfen keine Gegenstände oder Körperteile anderer Personen im Bild sein. Zur Zeit sind der Botschaft folgende Geschäfte in Ungarn bekannt, die Passbilder nach diesen Vorgaben erstellen können: Budapest Foto Puskás im Einkaufszentrum "MAMMUT I", 1. Untergeschoss (-1) 1024 Budapest, Lövőház utca 2-6, Metro/Straßenbahn-Haltestelle „Széll Kálmán tér“ - in Fußnähe zur Botschaft Miskolc Török Photo Stúdió, Széchenyi út 78, 3530 Miskolc Szeged Digitális Fényirda, Tisza Lajos krt. 58, 6720 Szeged, www.fenyirda.hu Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Budapest – Rechts-und Konsularreferat – Hausanschrift: 1014 Budapest I. Bezirk, Úri utca 64-66 Postanschrift: Pf. 43, H-1250 Budapest, Ungarn Telefonische Auskünfte unter 0036 1 4883 -500 (Zentrale) Telefax: 0036 1 4883 558 oder 570 E-Mail: [email protected] Internet: www.budapest.diplo.de
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