einer Geschäftsanbahnung im Rahmen des BMWi

Durchführung
einer Geschäftsanbahnung im Rahmen des BMWiMarkterschließungsprogramms für KMU 2016/2017
1. Auftraggeber:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 414
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
2. Art der Vergabe
Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 Abs. 1 VOL/A, veröffentlicht unter www.bund.de und
www.bafa.de .
3. Auftragsgegenstand und Leistungsinhalte
Das BMWi-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und
wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue
Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Für eine erfolgreiche Exporttätigkeit auf Auslandsmärkten sind für diese Zielgruppe eine
intensive und spezifische Vorbereitung und Sondierung von Geschäftsmöglichkeiten sowie
eine Unterstützung bei der Geschäftsanbahnung von großer Bedeutung.
Nach der Identifizierung und Gewinnung deutscher Projektteilnehmer wird eine branchen-
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bzw.
themenspezifische
Zielmarktanalyse
erstellt,
die
den
Teilnehmern
vor
der
Unternehmerreise zur Verfügung gestellt wird. Die Zielmarktanalyse dient den teilnehmenden
Unternehmen zur eigenen Projektvorbereitung und der Auswahl der gezielt zu akquirierenden
potenziellen Geschäftspartner im Ausland.
Im Rahmen einer fachbezogenen Präsentationsveranstaltung vor Ort erhalten interessierte
lokale Unternehmen, Verwaltungen, Verbände und Institutionen konkrete Informationen über
die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Branche in Deutschland. Den deutschen Unternehmen
bietet sich die Möglichkeit, dem ausländischen Fachpublikum in einer kurzen, auf das
Wesentliche konzentrierten Präsentation, ihre Produkte, Dienstleistungen und mögliche
Kooperationsfelder vorzustellen. Die Veranstaltung soll zudem Raum bieten für
Kontaktgespräche zwischen deutschen und ausländischen Teilnehmern sowie ansprechende
Elemente umfassen.
Zentrales Element der Maßnahme sind die individuell vorbereiteten Erstkontaktgespräche der
deutschen
Unternehmen
für
eine
gezielte
Geschäftsanbahnung
zu
potenziellen
Geschäftspartnern des Ziellandes.
Geschäftsanbahnungsprojekte sollen nicht mit Teilnahmen an Messeveranstaltungen
verknüpft werden. Eine Teilnahme an Fachkongressen, Konferenzen oder Symposien ist im
Einzelfall als flankierendes Element möglich. Sie darf die vorbereiteten Geschäftsgespräche
jedoch nicht ersetzen oder behindern. Die Geschäftsgespräche müssen in jedem Fall
unabhängig von Fachkongressen, Konferenzen oder Symposien arrangiert werden.
Wichtig für die fachliche Ausrichtung, die Qualität der Maßnahme und einen erfolgreichen
Projektverlauf ist eine markt-, themen- bzw. projektadäquate Zusammenarbeit zwischen
einerseits Partnern mit spezifischer Expertise und Zugang zu dem Thema bzw. zu der Branche
in Deutschland sowie anderseits Expertise und Zugang in Auslandszielmarkt
Für das Projektjahr 2016/2017 wird insgesamt 1 Geschäftsanbahnungsprojekt durchgeführt.
Einzelheiten
zum
ausgeschriebenen
Projekt
(Zielland,
Themenschwerpunkte,
Durchführungszeitraum etc.) ist der Länderliste zu entnehmen. Die zeitlichen Vorgaben für
den jeweiligen Durchführungszeitraum berücksichtigen dabei mögliche Überschneidungen
mit anderen geplanten Veranstaltungen bzw. deren regionale und technologische Ausrichtung.
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Um auch kleineren Unternehmen eine Bewerbung auf diese Ausschreibung zu ermöglichen,
werden alle Projekte einzeln vergeben. Eine Bewerbung auf alle in der Anlage genannten
Geschäftsanbahnungsprojekte ist möglich.
4. Laufzeit des Projektes
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Unterzeichnung und endet mit der erfolgten
Endabrechnung, spätestens bis zur 49. Kalenderwoche 2017. Eine Verlängerung ist nur in
begründeten Ausnahmefällen möglich und ändert die Vertragsinhalte nicht.
5. Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit

Fachbezogene Eignung und fachliche Kompetenz für derartige Informationsreisen
sowie entsprechende Referenzen hinsichtlich vergleichbarer Projekte;

Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse für die Programmdurchführung in Deutschland;

Für
den
Veranstaltungsschwerpunkt
relevante
und
geeignete
Kontakte
zu
Entscheidungsträgern und Multiplikatoren im Zielland;

Fachkenntnisse im Bereich der jeweils bezogenen Branche in Deutschland und in den
relevanten Zielländern;

Langjährige Erfahrungen im Bereich Akquisition und Projektmanagement;

Projekterfahrung mit kleinen und mittleren Unternehmen;

Vorlage einer Referenzliste die in ihrer Art und im Umfang mit dem ausgeschriebenen
Auftrag in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit internationalem Bezug,
unter Angabe des Rechnungswertes der Leistungszeit sowie der öffentlichen und
privaten Auftraggeber, vergleichbar ist. Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner
Eignung auch auf Nachunternehmer berufen. Hierzu ist ein rechtsverbindlicher
Nachweis
zur
Einbindung
von
markt-,
themen-
bzw.
projektadäquaten
Kooperationspartnern erforderlich.

Nachweise über Ausbildungs-, Sprach- und Tätigkeitsprofile der für das Projekt
vorgesehenen Personen, Eigenerklärungen zur Verwendung

Aus den jeweiligen Nachweisen muss hervorgehen, dass
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-
der Projektleiter zumindest über einen akademischen Abschluss sowie/bzw. über
eine mindestens 3-jährige Erfahrung im Bereich der Export- und Marktberatung
verfügt. Es ist eine Eigenerklärung beizufügen, dass der Projektleiter während der
Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren
Projekten zeitgleich als Projektleiter oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer
vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt werden wird und
-
der Projektleiter für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten
Mitarbeiter zugreifen kann. Es ist eine Eigenerklärung beizufügen, dass dieser
Mitarbeiter in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten
zeitgleich oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren
Arbeitsbelastung eingesetzt werden wird.

Eine Eigenerklärung des Bieters gemäß § 6 Absatz 5 lit.a) und b) VOL/A,
dass das Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen
Verfahren der Liquidation befindet sowie dass die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.

Vorlage einer Erklärung nach
- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1
nicht vorliegen
- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1
nicht vorliegen

Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die letzten drei
Geschäftsjahre.
Nachunternehmer (Kooperationspartner):
Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auch auf Nachunternehmer berufen.
Hierzu ist ein verbindlicher Nachweis zur Einbindung von markt-, themen- bzw.
projektadäquaten Kooperationspartner erforderlich.
6. Bestandteile des Angebots
Das Angebot, der ausgefüllte Projektvertrag (als Anlage zu dieser Ausschreibung) eine
aussagekräftige Konzeptbeschreibung sowie die geforderten Eigenerklärungen sind
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rechtsverbindlich zu unterschreiben. Der Angebotspreis ist in Netto zzgl. der zu entrichtenden
Mehrwertsteuer anzugebe). Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des
Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Nicht form- und fristgerecht sowie unvollständig eingehende Angebote und Angebote, die
Änderungen am Projektvertrag, dessen Anlagen oder am Projektleitfaden beinhalten, finden
bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und
Schriftverkehr.
7. Angebotsabgabe
Das rechtsverbindlich unterschriebene Angebot, dass sich auf den Projektvertrag mit den
zugehörigen Anlagen sowie den Projektleitfaden beziehen muss, ist in Papierform in einem
Umschlag mit der Aufschrift
Geschäftsanbahnung Japan
zu verschließen. Der verschlossene Umschlag ist in einen zweiten Briefumschlag mit dem
Absender des Bieters einzulegen und dem
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 414
Geschäftsanbahnung Japan
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
zuzusenden.
Zu beachten ist, dass pro Umschlag nur ein Angebot eingelegt werden darf!
Das Angebot muss spätestens am
08. September 2016 (Ausschlussfrist)
bei der o.g. Stelle eingehen.
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Nach Ablauf der Ausschreibefrist ist das Angebot am 09. September 2016 in elektronischer
Fassung
(pdf-Format)
an
die
Geschäftsstelle
Markterschließung
([email protected]) zu senden.
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und
Schriftverkehr.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Angeboten die
Rechtsform und ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als
bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu
bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung
beizubringen.
Nicht form- und fristgerecht sowie unvollständig eingehende Angebote und Angebote,
die Änderungen am Projektvertrag beinhalten, finden bei der Auswertung keine
Berücksichtigung.
8. Zuschlags- und Bindefrist

Der Vergabeausschuss (BMWi / BAFA) wird bis zum 30. September 2016
(Zuschlagsfrist) darüber entscheiden, welcher Bieter den Zuschlag erhält und dies
unverzüglich mitteilen.

Der Bieter bindet sich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot
(Bindungsfrist).

Der Bieter erhält keine Aufwandsentschädigung für die Erstellung seines Angebotes.
9. Zuschlagskriterien
Für die Projektvergabe kommen nur Bieter in die Auswahl, die die für die Erfüllung der
vertraglichen
Verpflichtungen
erforderliche
Fachkunde,
Leistungsfähigkeit
und
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Zuverlässigkeit (§ 16 Abs. 5 VOL/A) besitzen. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem
wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf die Kriterien

Qualität des Umsetzungskonzepts, 70%,
und

Angebotspreis, 30%,
siehe hierzu Anlage 2.
10. Sonstiges
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über
nichtberücksichtige Angebote (§ 19 VOL/A).
Es gilt deutsches Recht.
Alle Fragen im Zusammenhang mit der vorliegenden Ausschreibung sind schriftlich an das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 414
Geschäftsanbahnung Japan
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
zu richten.