Informationsreisen im Rahmen des BMWi

Durchführung von
Informationsreisen
im
Rahmen
des
BMWi-
Markterschließungsprogramms für KMU 2016/2017
1. Auftraggeber:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 414
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
2. Art der Vergabe
Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 Abs. 1 VOL/A, veröffentlicht unter www.bund.de und
www.bafa.de .
3. Auftragsgegenstand und Leistungsinhalte
Das BMWi-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und
wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue
Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Für eine erfolgreiche Exporttätigkeit auf Auslandsmärkten sind für diese Zielgruppe eine
intensive und spezifische Vorbereitung und Sondierung von Geschäftsmöglichkeiten sowie
eine Unterstützung bei der Geschäftsanbahnung von großer Bedeutung.
Branchen- bzw. themenspezifische Informationsreisen von ausländischen Multiplikatoren aus
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Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Wissenschaft ausgewählter Zielländer nach Deutschland
sollen die Geschäftschancen deutscher KMU unterstützen. Diese Multiplikatoren sollen Kaufoder Kooperationsentscheidungen im Zielland anregen oder zur Weiterverbreitung von
fachspezifischen Informationen beitragen. Sie können sich in Deutschland aus erster Hand
über die Leistungsfähigkeit der Branche sowie über neuste Produkte, Dienstleistungen und
mögliche Kooperationsfelder der deutschen Unternehmen informieren und darüber in ihrem
Land
berichten.
Solche branchen- bzw.
themenspezifische
Informationsreisen
für
Multiplikatoren nach Deutschland kommen für Industrie- und Schwellenländer bzw.
ausgewählte Entwicklungsländer in Betracht.
In
fachbezogenen
Informations-
und
Präsentationsveranstaltungen
und
Unternehmensbesuchen bzw. Objektbesichtigungen in Deutschland werden den interessierten
Multiplikatoren durch Fachexperten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Verbänden,
Institutionen und sonstigen Multiplikatoren konkrete fachbezogene Informationen über den
deutschen Markt und die jeweilige Branche vermittelt. Besuche von Referenzprojekten bzw.
von Fachkongressen und -tagungen dienen dem Austausch zwischen deutschen und
ausländischen Teilnehmern und tragen zur Vernetzung bei.
Die Verbindung mit
außenwirtschaftlich relevanten Veranstaltungen wie Fach- und Leitmessen oder regionalen
Außenwirtschaftstagen usw. ist zielführend.
Wichtig für die fachliche Ausrichtung und die Qualität der Maßnahme ist eine markt-,
themen- bzw. projektadäquate Zusammenarbeit zwischen einerseits Partnern mit spezifischer
Expertise und Zugang zu dem Thema bzw. zu der Branche in Deutschland und Partnern mit
Know-how und Zugang im Auslandszielmarkt. Der Durchführer und der Fachpartner im
Ausland verfügen über Kontakte zur Zielgruppe.
Für das Projektjahr 2016/2017 sollen 3 Informationsreisen durchgeführt werden. Einzelheiten
zu
den
ausgeschriebenen
Projekten
(Zielländer,
Themenschwerpunkte,
Durchführungszeitraum etc.) ist den nachstehenden Losen zu entnehmen. Die zeitlichen
Vorgaben für den jeweiligen Durchführungszeitraum berücksichtigen dabei mögliche
Überschneidungen mit anderen geplanten Veranstaltungen bzw. deren regionale und
technologische Ausrichtung. Um auch kleineren Unternehmen eine Bewerbung auf diese
Ausschreibung zu ermöglichen, werden alle Projekte einzeln vergeben. Eine Bewerbung auf
alle in der Anlage genannte Informationsveranstaltungen ist möglich.
-3-
4. Laufzeit des Projektes
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Unterzeichnung und endet mit der erfolgten
Endabrechnung, spätestens bis zur 49. Kalenderwoche 2017. Eine Verlängerung ist nur in
begründeten Ausnahmefällen möglich und ändert die Vertragsinhalte nicht.
5. Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
•
Fachbezogene Eignung und fachliche Kompetenz für derartige Informationsreisen
sowie entsprechende Referenzen hinsichtlich vergleichbarer Projekte;
•
Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse für die Programmdurchführung in Deutschland;
•
Für
den
Veranstaltungsschwerpunkt
relevante
und
geeignete
Kontakte
zu
Entscheidungsträgern und Multiplikatoren im Zielland;
•
Fachkenntnisse im Bereich der jeweils bezogenen Branche in Deutschland und in den
relevanten Zielländern;
•
Langjährige Erfahrungen im Bereich Akquisition und Projektmanagement;
•
Projekterfahrung mit kleinen und mittleren Unternehmen;
•
Vorlage einer Referenzliste die in ihrer Art und im Umfang mit dem ausgeschriebenen
Auftrag in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit internationalem Bezug,
unter Angabe des Rechnungswertes der Leistungszeit sowie der öffentlichen und
privaten Auftraggeber, vergleichbar ist. Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner
Eignung auch auf Nachunternehmer berufen. Hierzu ist ein rechtsverbindlicher
Nachweis
zur
Einbindung
von
markt-,
themen-
bzw.
projektadäquaten
Kooperationspartnern erforderlich.
•
Nachweise über Ausbildungs-, Sprach- und Tätigkeitsprofile der für das Projekt
vorgesehenen Personen, Eigenerklärungen zur Verwendung
•
Aus den jeweiligen Nachweisen muss hervorgehen, dass
-
der Projektleiter zumindest über einen akademischen Abschluss sowie/bzw.
über eine mindestens 3-jährige Erfahrung im Bereich der Export- und
Marktberatung verfügt. Es ist eine Eigenerklärung beizufügen, dass der
Projektleiter während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei
weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleiter oder für andere
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Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt
werden wird und
-
der Projektleiter für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest
angestellten Mitarbeiter zugreifen kann. Es ist eine Eigenerklärung
beizufügen, dass dieser Mitarbeiter in nicht mehr als maximal drei weiteren
vergleichbaren Projekten zeitgleich oder für andere Aufgaben zeitgleich mit
einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt werden wird.
•
Eine Eigenerklärung des Bieters gemäß § 6 Absatz 5 lit.a) und b) VOL/A,
dass das Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen
Verfahren der Liquidation befindet sowie dass die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.
•
Vorlage einer Erklärung nach
- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1
nicht vorliegen
- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1
nicht vorliegen
•
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die letzten drei
Geschäftsjahre.
Nachunternehmer (Kooperationspartner):
Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auch auf Nachunternehmer berufen.
Hierzu ist ein verbindlicher Nachweis zur Einbindung von markt-, themen- bzw.
projektadäquaten Kooperationspartner erforderlich.
6. Bestandteile des Angebots
Das Angebot, der ausgefüllte Projektvertrag (als Anlage zu dieser Ausschreibung) eine
aussagekräftige Konzeptbeschreibung sowie die geforderten Eigenerklärungen sind
rechtsverbindlich zu unterschreiben. Der Angebotspreis ist in Netto zzgl. der zu entrichtenden
Mehrwertsteuer anzugeben (vgl. Anlage 1). Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine
Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
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Nicht form- und fristgerecht sowie unvollständig eingehende Angebote und Angebote, die
Änderungen am Projektvertrag, dessen Anlagen oder am Projektleitfaden beinhalten, finden
bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und
Schriftverkehr.
7. Angebotsabgabe
Das rechtsverbindlich unterschriebene Angebot, dass sich auf den Projektvertrag mit den
zugehörigen Anlagen sowie den Projektleitfaden beziehen muss, ist in Papierform in einem
Umschlag mit der Aufschrift
Informationsreise Ziellandname
zu verschließen. Der verschlossene Umschlag ist in einen zweiten Briefumschlag mit dem
Absender des Bieters einzulegen und dem
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 414
Informationsreise Ziellandname
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
zuzusenden.
Zu beachten ist, dass pro Umschlag nur ein Angebot eingelegt werden darf!
Das Angebot muss spätestens am
23. August 2016 (Ausschlussfrist)
bei der o.g. Stelle eingehen.
Nach Ablauf der Ausschreibefrist ist das Angebot in elektronischer Fassung (pdF-Format) an
die Geschäftsstelle Markterschließung für KMU ([email protected]) zu
senden.
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
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Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und
Schriftverkehr.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Angeboten die
Rechtsform und ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als
bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu
bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung
beizubringen.
Nicht form- und fristgerecht sowie unvollständig eingehende Angebote und Angebote,
die Änderungen am Projektvertrag beinhalten, finden bei der Auswertung keine
Berücksichtigung.
Nach Ablauf der Ausschreibefrist ist das Angebot am 24. August 2016 in elektronischer
Fassung
(pdf-Format)
an
die
Geschäftsstelle
Markterschließung
([email protected]) zu senden.
8. Zuschlags- und Bindefrist
•
Der Vergabeausschuss (BMWi / BAFA) wird bis zum 31. August 2016
(Zuschlagsfrist) darüber entscheiden, welcher Bieter den Zuschlag erhält und dies
unverzüglich mitteilen.
•
Der Bieter bindet sich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot
(Bindungsfrist).
•
Der Bieter erhält keine Aufwandsentschädigung für die Erstellung seines Angebotes.
9. Zuschlagskriterien
Für die Projektvergabe kommen nur Bieter in die Auswahl, die die für die Erfüllung der
vertraglichen
Verpflichtungen
erforderliche
Fachkunde,
Leistungsfähigkeit
und
Zuverlässigkeit (§ 16 Abs. 5 VOL/A) besitzen. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem
wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf die Kriterien
•
Qualität des Umsetzungskonzepts, 70%,
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und
•
Angebotspreis, 30%,
siehe hierzu Anlage 2.
10. Sonstiges
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über
nichtberücksichtige Angebote (§ 19 VOL/A).
Es gilt deutsches Recht.
Alle Fragen im Zusammenhang mit der vorliegenden Ausschreibung sind schriftlich an das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 414
Informationsreise Ziellandname
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
oder an [email protected] zu richten.