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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
TEILNAHMEGEBÜHREN
SH160314
Mittwoch, 5. Oktober 2016
Ringhotel Waldschlösschen
Kolonnenweg 152
24837 Schleswig
Telefon: 04621 3830
Fax: 04621 383105
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:00 Uhr
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis
27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
Die neue Landesbauordnung
Schleswig-Holstein im
Überblick
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Region Nord
Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-11
Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Mittwoch
5. Oktober 2016
Schleswig
Titelmotiv: © mik ivan - Fotolia.com
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung Schleswig-Holstein vom
8. Juni 2016 (GVBl. 2016, 369) ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten.
Wesentliches Ziel des Gesetzes ist die Anpassung an die Musterbauordnung
2012 und die Schaffung von Erleichterungen im Hinblick auf die Unterbringung
von Flüchtlingen und Asylbegehrende.
Das Gesetz sieht verschiedene materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche
Erleichterungen vor. So werden etwa im Hinblick auf das Abstandsflächenrecht
in bestimmten Fällen einer nachträglichen Gebäudesanierung (z. B. Wärmedämmung und Anbringen von Solaranlagen) Erleichterungen ermöglicht. Verfahrensfreistellungen – also der Verzicht auf ein Baugenehmigungsverfahren
– werden für festgelegte Kleinwindenergie- und Solaranlagen, spezifische Gewächshäuser und Werbeanlagen geregelt. Gemeinden eröffnet das Gesetz die
Möglichkeit, durch Satzungen eigene Regeln für den Abstand zwischen zwei
Gebäuden sowie für Anzahl und Beschaffenheit der Stellplätze aufzustellen.
Des Weiteren werden – in Ergänzung der jüngsten Änderungen des Baugesetzbuches – Erleichterungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden eröffnet.
Ziel unseres Seminars ist es, Sie kompakt über die wesentlichen Neuerungen
der LBO und deren Auswirkungen auf die Praxis zu informieren.
Nutzen Sie die Möglichkeit, vorab konkrete Fallkonstellationen und Fragen zu
übermitteln und zum Gegenstand der Veranstaltung zu machen. Übersenden
Sie Ihre Fragen bitte per E-Mail an [email protected].
IHRE REFERENTEN
Peter Bode
Referat Bauaufsicht, Landesbauordnung, Vermessung und Geoinformation im
Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes SchleswigHolstein, Kiel
Ute Goßmann
Leiterin des Fachdienstes Bauaufsicht der Stadt Rendsburg
Robert Reußow
Referatsleiter Bauaufsicht, Landesbauordnung, Vermessung und Geoinformation im Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes
Schleswig-Holstein, Kiel
MITTWOCH, 5. OKTOBER 2016
Die neue Landesbauordnung Schleswig-Holstein im Überblick
09:30 Uhr
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Baugenehmigungsbehörden, Bauordnungs- und Bauaufsichtsämter und der kommunalen Rechtsämter. Die Veranstaltung wendet sich weiter an Architektinnen und Architekten, Fachplaner,
öffentliche und private Bauherren, Liegenschaftsverwaltungen bei Wohnungsund Industrieunternehmen sowie rechtsberatend Tätige.
Seminarbeginn
Einführung
• Vorstellung und Kurzübersicht über die wesentlichen Änderungen
Brandschutz und fliegende Bauten
• Änderungen bei Außenwänden, Brandwänden, Dächern, Treppenräumen
• Einführung einer hoheitlichen Beauftragung der jetzigen Prüfsachverständigen für Brandschutz
• Veränderungen im Katalog der fliegenden Bauten
Abstandsflächenrecht, Sonderbauten, Stellplätze, verfahrensfreie
Bauvorhaben
• Harmonisierung des Abstandsflächenrechts mit dem Bauplanungsrecht;
Abstandflächen bei Solaranlagen
• Ermöglichung abweichender Abstandsflächentiefen durch örtliche Bauvorschriften
• Ermittlung des Stellplatzbedarfes und Nachweispflicht des Bauherrn
• Satzungsbefugnis der Gemeinden zu (An-)Zahl und Beschaffenheit der
Stellplätze
• Veränderungen im Sonderbaukatalog und im Katalog der verfahrensfreien
Bauvorhaben (dort insbesondere Gewächshäuser, Campinghäuser, Werbeanlagen, Kleinwindenergieanlagen und Solaranlagen)
• Erweiterung des Kreises der verfahrensfreien Nutzungsänderungen
• Pflicht zur Einhaltung des materiellen Rechts trotz Verfahrensfreiheit
Barrierefreiheit, Genehmigungsverfahren, Einzelvorschriften
• Definition der Barrierefreiheit und Darstellung der Fortschreibung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
• Einführung der Befugnis eine Baugenehmigung auch dann zu versagen,
wenn das Vorhaben gegen Vorschriften verstößt, die vom Prüfprogramm
ausgenommen sind
• Einführung einer Rücknahmefiktion bei trotz Nachforderung nicht nachgereichten Bauvorlagen
• Sonderregelung im Zusammenhang mit der Unterbringung und Wohnraumversorgung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden
16:00 Uhr
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Die neue Landesbauordnung Schleswig-Holstein
im Überblick
SH160314, Mittwoch, 5. Oktober 2016, Schleswig
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
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Rechnungsadresse
Ende des Seminars
10:30 bis 10:45 Uhr
12:30 bis 13:30 Uhr
14:30 bis 14:45 Uhr
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
Hinweis:
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung
aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der
jeweiligen Rechtsanwaltskammer oder als Fortbildungsnachweis bei
der Architektenkammer/Ingenieurkammer in Niedersachsen, SchleswigHolstein, Hamburg und Bremen).
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de