HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER TEILNAHMEGEBÜHREN SH160314 Mittwoch, 5. Oktober 2016 Ringhotel Waldschlösschen Kolonnenweg 152 24837 Schleswig Telefon: 04621 3830 Fax: 04621 383105 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar Die neue Landesbauordnung Schleswig-Holstein im Überblick Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Region Nord Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-11 Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Mittwoch 5. Oktober 2016 Schleswig Titelmotiv: © mik ivan - Fotolia.com PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung Schleswig-Holstein vom 8. Juni 2016 (GVBl. 2016, 369) ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten. Wesentliches Ziel des Gesetzes ist die Anpassung an die Musterbauordnung 2012 und die Schaffung von Erleichterungen im Hinblick auf die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrende. Das Gesetz sieht verschiedene materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Erleichterungen vor. So werden etwa im Hinblick auf das Abstandsflächenrecht in bestimmten Fällen einer nachträglichen Gebäudesanierung (z. B. Wärmedämmung und Anbringen von Solaranlagen) Erleichterungen ermöglicht. Verfahrensfreistellungen – also der Verzicht auf ein Baugenehmigungsverfahren – werden für festgelegte Kleinwindenergie- und Solaranlagen, spezifische Gewächshäuser und Werbeanlagen geregelt. Gemeinden eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, durch Satzungen eigene Regeln für den Abstand zwischen zwei Gebäuden sowie für Anzahl und Beschaffenheit der Stellplätze aufzustellen. Des Weiteren werden – in Ergänzung der jüngsten Änderungen des Baugesetzbuches – Erleichterungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden eröffnet. Ziel unseres Seminars ist es, Sie kompakt über die wesentlichen Neuerungen der LBO und deren Auswirkungen auf die Praxis zu informieren. Nutzen Sie die Möglichkeit, vorab konkrete Fallkonstellationen und Fragen zu übermitteln und zum Gegenstand der Veranstaltung zu machen. Übersenden Sie Ihre Fragen bitte per E-Mail an [email protected]. IHRE REFERENTEN Peter Bode Referat Bauaufsicht, Landesbauordnung, Vermessung und Geoinformation im Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes SchleswigHolstein, Kiel Ute Goßmann Leiterin des Fachdienstes Bauaufsicht der Stadt Rendsburg Robert Reußow Referatsleiter Bauaufsicht, Landesbauordnung, Vermessung und Geoinformation im Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Kiel MITTWOCH, 5. OKTOBER 2016 Die neue Landesbauordnung Schleswig-Holstein im Überblick 09:30 Uhr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Baugenehmigungsbehörden, Bauordnungs- und Bauaufsichtsämter und der kommunalen Rechtsämter. Die Veranstaltung wendet sich weiter an Architektinnen und Architekten, Fachplaner, öffentliche und private Bauherren, Liegenschaftsverwaltungen bei Wohnungsund Industrieunternehmen sowie rechtsberatend Tätige. Seminarbeginn Einführung • Vorstellung und Kurzübersicht über die wesentlichen Änderungen Brandschutz und fliegende Bauten • Änderungen bei Außenwänden, Brandwänden, Dächern, Treppenräumen • Einführung einer hoheitlichen Beauftragung der jetzigen Prüfsachverständigen für Brandschutz • Veränderungen im Katalog der fliegenden Bauten Abstandsflächenrecht, Sonderbauten, Stellplätze, verfahrensfreie Bauvorhaben • Harmonisierung des Abstandsflächenrechts mit dem Bauplanungsrecht; Abstandflächen bei Solaranlagen • Ermöglichung abweichender Abstandsflächentiefen durch örtliche Bauvorschriften • Ermittlung des Stellplatzbedarfes und Nachweispflicht des Bauherrn • Satzungsbefugnis der Gemeinden zu (An-)Zahl und Beschaffenheit der Stellplätze • Veränderungen im Sonderbaukatalog und im Katalog der verfahrensfreien Bauvorhaben (dort insbesondere Gewächshäuser, Campinghäuser, Werbeanlagen, Kleinwindenergieanlagen und Solaranlagen) • Erweiterung des Kreises der verfahrensfreien Nutzungsänderungen • Pflicht zur Einhaltung des materiellen Rechts trotz Verfahrensfreiheit Barrierefreiheit, Genehmigungsverfahren, Einzelvorschriften • Definition der Barrierefreiheit und Darstellung der Fortschreibung der Anforderungen an die Barrierefreiheit • Einführung der Befugnis eine Baugenehmigung auch dann zu versagen, wenn das Vorhaben gegen Vorschriften verstößt, die vom Prüfprogramm ausgenommen sind • Einführung einer Rücknahmefiktion bei trotz Nachforderung nicht nachgereichten Bauvorlagen • Sonderregelung im Zusammenhang mit der Unterbringung und Wohnraumversorgung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden 16:00 Uhr AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Die neue Landesbauordnung Schleswig-Holstein im Überblick SH160314, Mittwoch, 5. Oktober 2016, Schleswig Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Ende des Seminars 10:30 bis 10:45 Uhr 12:30 bis 13:30 Uhr 14:30 bis 14:45 Uhr Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause Straße PLZ / Ort Telefon / Fax Hinweis: Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer oder als Fortbildungsnachweis bei der Architektenkammer/Ingenieurkammer in Niedersachsen, SchleswigHolstein, Hamburg und Bremen). E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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