Merkblatt zum Finanzierungsnachweis

Stand:Juni 2016
Merkblatt zum Finanzierungsnachweis
für längerfristige Aufenthalte:
Bei Visumanträgen für längerfristige Aufenthalte in Deutschland (Studium, Sprachkurs, Visum zur
Arbeitsplatzsuche nach Abschluss eines Hochschulstudiums) muss ein Finanzierungsnachweis
vorgelegt werden. Die Finanzierung kann folgendermaßen nachgewiesen werden:
1. Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland
Um über ein Sperrkonto die Sicherung der Finanzierung Ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet
nachweisen zu können, können Sie sich an jede Bank in Deutschland wenden.
Ein Inlandsaufenthalt ist zur Eröffnung eines Sperrkontos nicht erforderlich.
Beispielsweise können Sie wie folgt vorgehen:
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Sie bitten die Bank Ihrer Wahl in Deutschland um Übersendung der Unterlagen zur
Eröffnung eines Sperrkontos, die Sie dann per E-Mail oder per Post erhalten. Sperrkonten
können Sie bei fast allen deutschen Banken eröffnen (z.B. Sparkasse, norisbank, Deutsche
Bank, comdirect, DKB, ING-DiBa, Wüstenrot, Postbank)1
Sie lassen Ihre Unterschrift auf den ausgefüllten Formularen sowie eine Kopie Ihres
Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung beglaubigen
Sie senden die ausgefüllten und beglaubigten Formulare an die Bank zurück
die Kontoeröffnung bei der Geschäftsstelle des künftigen Wohnortes wird veranlasst und es
wird Ihnen direkt die Kontonummer, BLZ und IBAN/BIC des eröffneten Kontos mitgeteilt
Sie können die Auslandsüberweisung auf Ihr neu eingerichtetes Konto vornehmen
für Studium: auf dem Konto muss sich mindestens der Betrag befinden, den das
Bundesausbildungs-förderungsgesetz (BaföG) pro Studienjahr vorsieht (zur Zeit 8640 Euro),
der Kontoinhaber kann pro Monat nur auf jeweils 1/12 dieses Betrages zugreifen
für andere Aufenthalte ist der monatliche Betrag von 720 Euro für den entsprechenden
Zeitraum aufzuwenden
den Nachweis über die Einzahlung bringt der Antragsteller dann mit zur Botschaft, wenn er
den Visumsantrag einreicht
Ausnahme für Teilstipendiaten (Förderung beträgt weniger als 720 Euro/Monat):
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Nachweis über den Fehlbetrag; es muss eine Finanzierung für das gesamte Studienjahr in
Höhe von 8640 Euro nachgewiesen werden
Ausnahme: liegt ein Nachweis vor, dass für die gewählte Unterkunft eine Miete (+
Nebenkosten) von weniger als 250 Euro anfällt, brauchen pro Monat nur 485 Euro
nachgewiesen werden
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https://www.deutsche-bank.de/pfb/content/privatkunden/konto_international-students.html#myaccordion_10262#
https://www.sparkasse.de/unsere-loesungen/privatkunden/rund-ums-konto/girokonto-studenten-azubis.html
https://www.commerzbank.de/de/hauptnavigation/karriere/student/studierende.html
Gebühren, die bei der Botschaft anfallen:
- Unterschriftsbeglaubigung (25 Euro) + Beglaubigung von Kopien (10 Euro)
bar oder per Kreditkarte (Visa, Mastercard) zum Tageskurs der Botschaft in kolumbianischen
Pesos (COP) zu zahlen
Die Gebühr ist unabhängig zu den Visumgebühren zu entrichten.
Die Unterschrifts-und Kopienbeglaubigung ist nur nach erfolgreich gebuchtem Termin möglich.
2. Abgabe einer Verpflichtungserklärung:
Die Verpflichtungserklärung kann nach Kenntnisnahme dieses Merkblattes in der Botschaft nach
erfolgreich gebuchtem Termin oder bei einem Honorarkonsul abgegeben werden.
Die Verpflichtungserklärung kann nur von einer Person abgegeben werden.
In jedem Fall ist die persönliche Vorsprache des Verpflichtungsgebers erforderlich.
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kostet 25,00 Euro, bar oder per Kreditkarte (Visa,
Mastercard) zum Tageskurs der Botschaft in kolumbianischen Pesos (COP) zu zahlen. Die
Gebühr ist unabhängig zu den Visumgebühren zu entrichten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verpflichtungserklärung seitens der deutschen
Ausländerbehörden nicht in jedem Fall als ausreichender Finanzierungsnachweis anerkannt wird.
Daher wird die Einrichtung eines Sperrkontos empfohlen.
Vorzulegende Unterlagen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung:
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Kopie des Reisepasses sowie Adresse des Visumantragstellers
Kontoauszüge der letzten drei Monate
Nachweise zu Immobilienbesitztümern, falls vorhanden
Weitere Nachweise, die Einkünfte belegen
letzte Steuererklärung
für Angestellte zusätzlich:
- aktuelle Arbeitsbescheinigung im Original mit Angaben des Arbeitgebers zur Höhe des
Gehaltes, Tätigkeit in der Firma, Vertragsart (befristet oder unbefristet) und
Einstellungsdatum
- Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
für Rentner zusätzlich:
- Rentenbescheinigung
- Auszahlungsnachweis der letzten drei Monate über die erhaltene Rente
für Selbstständige zusätzlich:
- aktueller Handelsregisterauszug
- letzte Steuererklärung der Firma
- Einkommensnachweis durch einen Buchhalter
WICHTIG: Alle Dokumente sind im Original und Kopie vorzulegen.
Adresse der Visastelle:
Edificio Torre Empresarial Pacífic, P.H.
Calle 110 No. 9-25, piso 11
Bogotá, D.C.
Kolumbien
Internet:
www.bogota.diplo.de