6. August 2015 Nr. 32 · 60. Jahrgang Ortsverschönerungs-Wettbewerb 2015 Bewertungsrundgang erfolgte am 29. Juli Abschlussveranstaltung am 24. Oktober in der Sporthalle Bühl II Am 29. Juli 2015 war die Bewertungskommisison in allen öffentlichen Straßen einschließlich Sackgassen der Stadt unterwegs und hat die Gärten, soweit sie von der Straße aus zu sehen sind, bewertet. Gärten hinter hohen Hecken oder anderen geschlossenen Gehölzpflanzungen, die keinen Einblick zulassen, oder hinter den Häusern können nicht bewertet werden. Wie viel Freude Garten und Grün den Bewohnern und Betrachtern machen können, zeigt dieses sehr schöne Beispiel im Tannenweg. Das öffentliche wie das private Grün genießt bei vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern einen hohen Stellenwert und die Früchte vieler Anstrengungen sind gut sichtbar. Sehr gerne möchte die Kommission 2015 auch die sehr schönen Balkonbepflanzungen, den bunt blühenden Balkonflor, bewerten. Dafür ist aber dieses Jahr unbedingt eine Anmeldung erforderlich, weil v.a. für die Mehrfamilienhäuser nicht in den amtlichen Unterlagen registriert ist, wem welcher Balkon gehört. Bitte melden Sie sich und verwenden Sie dafür gerne den Abschnitt am Ende dieses Artikels bzw. Fax 5002-33, E-Mail [email protected] oder Telefon 5002-31, Frau Cristina. Bei Einfamilien- bzw. Doppel-, Reihen- oder Kettenhäusern mit schönen Vorgärten, und Balkonen ist diese Meldung nicht notwendig. Hier ist ja die namentliche Zuordnung anhand des Melderegisters möglich und die Bewertung für den Vorgarten einschließlich Balkonflor bereits erfolgt. Aber v.a. bei Eigentumswohnungen ohne Garten benötigen wir diese Meldung. Wolfgang Diehm, Frau Birgit Bäuerle und Herr Bernd Hell (Obst- und Gartenbauverein Rutesheim), Stv. Bauhofleiter Andreas Nießner, Frau Simone Cristina und Erster Beigeordneter Martin Killinger) stellte übereinstimmend fest, dass die Pflanzen in den Privatgärten wie auch das öffentliche Grün – trotz den schwierigen, sehr trockenen Witterungsbedingungen in diesem Jahr – einen guten Eindruck machen. Das Stadtbild wirkt dadurch attraktiv und abwechslungsreich. Auch dem lokalen Kleinklima kommt das zu Gute. Schon jetzt haben viele Garten- und Grundstücksbesitzer in Rutesheim und Perouse ein großes Lob verdient. Die Bewertungskommission (Fachberater Manfred Nuber, Stadtrat Das ist lt. Herrn Nuber nicht mehr in allen Gemeinden so. Fortsetzung Seite 2 2 Nummer 32 Donnerstag, 6. August 2015 Stadtnachrichten Rutesheim Ortsverschönerungs-Wettbewerb 2015 bemerkbar machen. Dort wo Freiräume sind, war und ist man gärtnerisch aktiv. Es wird aber nicht nur gepflanzt, sondern auch gepflegt. Ausdauer, Stehvermögen und viel Sachverstand ist aus vielen dieser gärtnerischen Oasen herauszulesen. Bei so vielen guten Leistungen musste die Kommission natürlich einen strengen Maßstab anlegen. Das heißt, dass nur überdurchschnittlich gute Leistungen mit einem Preis bedacht werden konnten. Einzelne, normal blühende Blumenkästen ergeben noch keinen Preis. Selbstverständlich tragen jedoch alle Leistungen zum guten Gesamtbild bei. Denn so schön die Spitzenleistungen sind, die Ortsverschönerung erfordert schöne Anlagen in großer Zahl. Wie attraktiv und offen auch kleinere Vorgärten gestaltet werden können, zeigt dieses Foto in der Blumenstraße ... Zwar außer Konkurrenz, aber für prächtiges Grün und Blumenflor gebührt den Gärtnern des Bauhofes ebenfalls ein großes Lob. Sie haben ihre Materie, die vielen kleinen wie größeren Grünanlagen im Griff. An den Straßen und Plätzen stehen prachtvolle Bäume mit positiver Wirkung für Raumgliederung, Luftregeneration und Schattengebung. Auch wenn die Pflege der Grünanlagen einen großen Aufwand verursacht, so ist die Wirkung für das Stadtbild und den positiven Charakter einer Stadt durch nichts zu ersetzen. Der Schnitt, auch die Begrenzung zur Straße und zum Fußweg hin sowie die Sauberkeit – das kann man sehen. Das Straßenbild, der gepflegte Eindruck in den Siedlungsgebieten und die Ordnung auf öffentlichen Plätzen und Anlagen prägt die Stadt. Eine farbenfrohe Blumeninsel Im Bonholz Viel Arbeit könnte dabei den Mitarbeitern erspart werden, wenn Pizzaschachteln, Tetra-Paks, Zigarettenschachteln und -kippen, Flaschen, usw. nicht achtlos weggeworfen, sondern ordnungsgemäß, das heißt in Müllbehältern oder noch besser zu Hause entsorgt und vor allem auch keine Scherben produziert werden würden. Auch die Leistungen der Bürgerinnen und Bürger sind anzuerkennen. Quer durch Rutesheim, Heuweg und Perouse wurde immer wieder eine erfreulich gute Qualität und Quantität festgestellt. Verständnis muss man aber auch dafür haben, dass das zunehmende Alter bzw. die nachlassende Gesundheit vieler Mitbürger/innen sich auch bei der Gartengestaltung und Pflege In Perouse, Wilhelm-Kopp-Straße Bei der Bewertung nicht einfach war immer mal wieder das Auffinden der Hausnummer. In Einzelfällen fehlt sie völlig. Eine von der Straße aus gut sichtbare Hausnummer kann dabei im Notfall lebensrettend sein! Die Hausnummer muss nicht riesengroß sein – Hauptsache, sie ist von der Straße aus gut erkennbar. Was wurde außerdem festgestellt? Alle Frühjahrspflanzen waren naturgemäß längst verblüht und konnten leider nicht mehr in die Bewertung einfließen. Ohnehin wird nicht nur der Blumenflor bewertet. Offen und ansprechend gestaltete Gärten, interessante Wege, abwechslungsreiche Bepflanzungen in guter Pflege sowie ein Hausbaum, saubere, einladende Außenbereiche, Hausfassaden, Dachbegrünungen und bewachsene Wände gehen in die Bewertung mit ein. Ausgedehnte befestigte Flächen, Unrat, abgemeldete Autos, Bauschutt und dergleichen machen dagegen keinen guten Eindruck. Anstrengungen an den stark befahrenen Hauptstraßen und in den Gewerbegebieten werden besonders berücksichtigt, weil die Bedingungen hier schwieriger sind und in den Hauptstraße sich viel mehr Passanten an wohltuenden Farbtupfern erfreuen können. Ein Lob gilt auch den Nutz- und Gemüsegärtnern. Viele abwechslungsreich und gesund stehende Kulturen waren zu sehen. Im privaten Bereich sollte der Überhang von Zweigen und Ästen entlang von Fußwegen und Straßen konsequent zurückgeschnitten und das sogenannte Lichtraumprofil, Straßenlaternen, Verkehrszeichen und Straßennamenschilder freigehalten werden. Das ist aus Gründen der Verkehrssicherheit ganzjährig erforderlich und zulässig. Über das Gesehene wird der Fachberater für Obst- und Gartenbau beim Landratsamt Böblingen, Herr Manfred Nuber, bei der Abschlussveranstaltung mit Preisverteilung am Samstag, 24. Oktober 2015 in der Sporthalle Bühl II Rutesheim in Wort und Bild berichten. Alle Garten- und Blumenfreunde sind schon heute herzlich eingeladen. ✂ .............................................................................................................................................................................................................................. Anmeldung für die Bewertung des Balkonflors Name / Vorname / Anschrift: ................................................................................................................................................................... Genaue Lage des Balkons (EG, 1. OG, 2. OG, usw.): ...................................................................................................................... Von welcher Straße aus sichtbar: ......................................................................................................................................................... Welche Seite? (Nord, Süd, Ost, West oder Mitte): ................................. Telefon-Nr. für evtl. Rückfragen: ....................................... Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 32 Donnerstag, 6. August 2015 3 Langjähriger Gemeindekämmerer Karl Binder feierte seinen 90. Geburtstag Am 1. August 2015 feierte der langjährige Gemeindekämmerer Karl Binder seinen 90. Geburtstag. Bürgermeister Dieter Hofmann und Erster Beigeordneter Martin Killinger überbrachten ihm dazu herzliche Glückwünsche namens der Stadt Rutesheim, des Gemeinderats, der Stadtverwaltung, sowie des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Karl Binder war 47 Jahre, von 1940 bis 1987 für die Gemeinde Rutesheim tätig. Über 40 Jahre war er für eine geordnete Finanzwirtschaft und umfangreichen Grunderwerb verantwortlich. 1987 trat er in den verdienten Ruhestand. Karl Binder hat sich große Verdienste um seine Heimatgemeinde erworben. Die Gratulanten freuten sich darüber, dass Karl Binder trotz seines nunmehr höheren Alters immer noch vital und aktiv ist, auch in der SKV-Sängerabteilung. Sie wünschten ihm, dass das noch lange so bleiben möge. „Andy‘s Fahrschule“ in der Leonberger Straße 24 eröffnet Für eine attraktive Stadt ist auch ein vielseitiger gesunder Mix an Läden und Dienstleistungsbetrieben von großer Bedeutung. Bürgermeister Dieter Hofmann und Erster Beigeordneter Martin Killinger gratulierten aus diesen Gründen Herrn Andy Grafmüller zur in der Leonberger Straße 24 in Rutesheim am 1.8.2015 neu eröffneten weiteren Filiale seines Fahrschulbetriebs. Sehr wichtig ist für eine lebendige attraktive Stadtmitte, dass Ladenflächen nach Möglichkeit nicht leer stehen. Sie wünschten viel Erfolg und informierten sich an Ort und Stelle über die Angebote und Dienstleistungen. Die Kontaktdaten: Telefon 07044 33487 oder 0172 7354387, www.andysfahrschule.de Unterrichtszeiten in Rutesheim: Dienstag und Donnerstag 19 Uhr bis 20.30 Uhr. v.l.n.r.: Andy Grafmüller, Bürgermeister Dieter Hofmann und Elke Talmon-Gros 4 Nummer 32 Donnerstag, 6. August 2015 Stadtnachrichten Rutesheim Tennis Europe Junior Tour Renningen/Rutesheim Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 32 Donnerstag, 6. August 2015 5 Liebe Rutesheimer Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Krisen und Kriege in der Welt, insbesondere im Nahen und Mittleren Osten, führen zu immer größeren Flüchtlingsströmen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Zugangsprognose für das Land Baden-Württemberg jüngst verdoppelt von 30.000 auf rund 60.000 Asylantragsteller bis Ende 2015. Angesichts der zunehmenden Krisenherde ist eine Entspannung dieser Zugangssituation nicht zu erwarten. Wir müssen uns darauf einstellen, dass wir auch in den nächsten Monaten stark gefordert werden, unseren humanitären Verpflichtungen nachzukommen. Die Städte und Gemeinden bekennen sich zu dieser Verpflichtung, die auch im Flüchtlingsaufnahmegesetz von Baden-Württemberg gesetzlich normiert ist. Die Stadt Rutesheim versucht seither, ihrer gesetzlichen Unterbringungspflicht bei der sogenannten „Anschlussunterbringung“ möglichst dezentral in älteren Gebäuden in der Stadt nachzukommen. Hier sind wir in Rutesheim mit derzeit rund 60 untergebrachten Asylbewerbern sehr gut aufgestellt, auch aufgrund der tatkräftigen Unterstützung vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger im „Freundeskreis Flüchtlinge Rutesheim“. Aufgrund der in jüngster Zeit immer dramatisch werdenden Situation auch im Landkreis Böblingen ist Herr Roland Bernhard bereits wiederholt auf die Städte und Gemeinden zugegangen, mit der Bitte um Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Standorten für Gemeinschaftsunterkünfte (sogenannte „Vorläufige Unterbringung“). Eine solche Gemeinschaftsunterkunft gibt es bislang in Rutesheim nicht. Die Zielplanung des Landratsamts Böblingen sieht für alle Städte und Gemeinden über 9.000 Einwohner die Schaffung von Gemeinschaftsunterkünften noch in diesem Jahr vor. Für die Stadt Rutesheim geht das Landratsamt derzeit von 84 Plätzen aus. Angesichts der rasch wachsenden Flüchtlingszahlen und in Anerkennung unserer gesamtstaatlichen Verantwortung hat der Rutesheimer Gemeinderat am 27. Juli 2015 einstimmig beschlossen, dem Landkreis Böblingen ein geeignetes und bebaubares Grundstück als möglichen Standort für eine Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen anzubieten. Das Grundstück mit rund 1.250 qm liegt im Gewerbegebiet zwischen der Firma Kindler und dem Aussiedlerhof der Familie Weiß. Der Bau, die Unterhaltung sowie die Betreuung der Asylbewerber erfolgt grundsätzlich durch den Landkreis Böblingen. Die Vermietung des Grundstückes wird durch die Stadt zunächst auf 3 Jahre befristet. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, dem Gemeinderat und mir persönlich ist wohl bewusst, dass die Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften ein schwieriges Thema ist, dem sich aber derzeit nahezu alle Städte und Gemeinden stellen müssen. Ich habe aber die Hoffnung, dass sich die Rutesheimer Bevölkerung weiterhin weltoffen zeigt und sich dieser neuen Einrichtung für Flüchtlinge genauso positiv und hilfsbereit annimmt, wie den bereits in Rutesheim lebenden rund 60 Asylbewerbern in der „Anschlussunterbringung“. Dem „Freundeskreis Flüchtlinge Rutesheim“ danke ich an dieser Stelle ganz herzlich für seine engagierte und wertvolle Arbeit. Ich würde mir wünschen, dass sich der Freundeskreis auch um die neu nach Rutesheim kommenden Flüchtlinge kümmern wird. Für diese neue Herausforderung benötigt der Freundeskreis Verstärkung. Wenn Sie mithelfen wollen, dürfen Sie sich gerne im Rathaus bei Frau Natascha Bauer (Tel. 07152-5002-42, [email protected]) melden, sowie beim Freundeskreis (Herrn Karl Schumacher bzw. Frau Susanne Wochele) unter Tel. 032121208471 oder per E-Mail [email protected]. Die Stadt Rutesheim plant am Mittwoch, 23. September 2015 einen Informationsabend, zu dem schon heute herzlich eingeladen wird. Mit freundlichen Grüßen Dieter Hofmann Bürgermeister 6 Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 32 Donnerstag, 6. August 2015 Sommerferienprogramm 2015 Donnerstag, 6. August 2015 Achtung: Wilde Indianer! Treffpunkt: 14.30 Uhr auf dem Spielgelände Lerchenberg. Bei Regenwetter im Gemeindezentrum der Markuskirche, Leonberger Str. 12 Alter: 6 bis 12 Jahre Teilnehmerzahl: 30 Kinder Komm mach mit beim Bogenschießen, Büffel jagen und Traumfänger basteln. Wie Apachen werden wir schleichen, fangen, rennen und bestimmt eine Menge Spaß haben. Wir freuen uns auf Leichte Feder, Großen Bären, Schnurrende Katze und auf DICH! Mitzubringen: ein altes einfarbiges T-Shirt oder Indianerverkleidung Ende: 17.30 Uhr Veranstalter: Evangelisch-methodistische Kirchengemeinde Rutesheim – Markuskirche Freitag, 7. August 2015 Handballschnuppertraining der SKV Rutesheim Treffpunkt: 9.00 Uhr Sporthalle Bühl I Robert-Bosch-Straße 51 Alter: 6 bis 11 Jahre Teilnehmerzahl: unbegrenzt Die Handballabteilung bietet ein Handballschnuppertraining an. Es werden verschiedene Spielformen und Koordinationsübungen, die im Handball trainiert werden, gezeigt. Mitzubringen sind Sportsachen und Getränke. Fürs gemeinsame Mittagessen ist gesorgt. Viel Spaß wird garantiert. Ende: 14.00 Uhr Veranstalter: Handballabteilung der SKV Rutesheim e.V. Montag, 10. August 2015 Ab in die Küche Treffpunkt: 9.30 Uhr in der Küche im Schulhaus Hindenburgstr. Alter: 11 bis 14 Jahre Teilnehmerzahl: max. 12 Kinder Du hast Spaß am Kochen und probierst auch gern mal was Neues aus? Dann nichts wie anmelden für den Kochworkshop. Wir kochen einfache Gerichte, die du daheim ohne große Hilfe selbst nachkochen kannst. Der krönende Abschluss ist natürlich das Essen der selbst zubereiteten Gerichte. Mitzubringen: Schürze und sauberes Geschirrtuch Unkostenbeitrag: 6,00 € Ende: 12.30 Uhr Veranstalter: Frau Keller-Epple, Dipl.-Haushaltsökonomin, VDOE Ernährungsberaterin Dienstag, 11. August 2015 Magie und Märchen Treffpunkt: 14 Uhr im Feuerwehrhaus Rutesheim, Schillerstraße 10 Alter: 0 bis 99 Jahre Teilnehmerzahl: unbegrenzt Eine magisch-märchenhafte Kombination aus Zauberei und mündlicher Erzählkunst. „In alten Zeiten, als das Wünschen noch geholfen hat“, so lassen die Märchenerzähler Sigrid Maute und der Zauberkünstler Fedor Lantzsch Wunder auf der Bühne und im Publikum wahr werden. Kommt mit in eine Welt voller Märchen und Magie und erlebt zauberhafte Momente. Dauer: ca. 55 Minuten Veranstalter: Kreissparkasse Böblingen Mittwoch, 12. August 2015 Workshop über und mit dem Sams Treffpunkt: 9.30 Uhr in der Christian-Wagner-Bücherei Alter: 8 bis 10 Jahre Teilnehmerzahl: 15 Kinder Lasst euch von den Reimen und witzigen Abenteuern des Sams mitreißen. Bettina Bertleff und Bettina Trück machen ihn euch durch Lesen und Gestalten sicht- und greifbar. Ihr werdet bestimmt zwei lustige Stunden erleben. Ende: 11.30 Uhr Veranstalter: Büchereiteam der Christian-Wagner-Bücherei Mittwoch, 12. August 2015 Abenteuer bei den Royal Rangers Treffpunkt: 10.00 Uhr Rangerwiese Rutesheim (am Ende der Blumenstraße den Friolzheimer Weg Richtung Perouse gehen und nach ca. 300 m links abbiegen) Alter: ab 6 Jahre Teilnehmerzahl: 50 Kinder Auf der Rangerwiese geht´s so richtig rund. Bei unserer großen Spielaktion lernt ihr altersgerecht einige grundlegende Dinge über Pfadfindertechniken kennen. Dabei kommt natürlich auch der Spaß nicht zu kurz. Für Getränke und Imbiss sorgen wir. Bitte Sonnenschutz bzw. Regenjacke mitbringen. Unkosten: 2 € Ende: ca. 13.00 Uhr Veranstalter: Royal Rangers Rutesheim Infos: § 8 StVO regelt zur Vorfahrt: (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, 1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205 Vorfahrt gewähren!, 206 (Stop!), 301 Vorfahrt, 306 Vorfahrtstraße) oder 2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen. Dies gilt auch nicht, bei durchgehenden Bordsteinen und beim Zeichen „Ende des Verkehrsberuhigten Bereichs“. (1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Anmerkung. Bei der Ausfahrt muss geblinkt werden! (2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wrid. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist. Wer die Vorfahrt hat, darf auch beim Abbiegen in die andere Straße nicht wesentlich durch den Wartepflichtigen behindert werden. Innerörtliche Radwegfurten Stadtnachrichten Rutesheim Im Zuge von Vorfahrtsstraßen gilt die Regel „Längsverkehr vor Querverkehr“. Deshalb haben auch Fußgänger und Radler entlang der Vorfahrtsstraße Vorfahrt vor dem in die Vorfahrtsstraße einmündenden bzw. aus der Vorfahrtsstraße abbiegenden Verkehr. Weil dies in der Vergangenheit öfters nicht bekannt war bzw. leider immer wieder missachtet wurde und dadurch Unfälle verursacht worden sind, hat die Stadt die innerörtlichen Radwegfurten entlang den Vorfahrtsstraßen bei den untergeordneten Einmündungen mit roter Farbe deutlich markieren lassen, s. Foto. Sofern die Sicht durch Grenzbebauungen eingeschränkt ist, muss sich der Wartepflichtige langsam und vorsichtig in den „Vorfahrtsbereich“ bis zur „Sichtlinie“ hineintasten, damit Nummer 32 Donnerstag, 6. August 2015 7 der Bevorrechtigte das einmündende Fahrzeug rechtzeitig erkennen und reagieren kann. Radfahrschutzstreifen Mit weißen gestrichelten Linien wurden in der Leonberger Straße und Bahnhofstraße auch Radfahrschutzstreifen markiert. Der Radfahrschutzstreifen ist Teil der Fahrbahn. Er wird nicht beschildert. Kraftfahrzeuge dürfen ihn (nur) im Bedarfsfall überfahren (z. B. Begegnung mit Lkw). Andere Verkehrsteilnehmer v.a. die Radler dürfen dabei weder behindert noch gefährdet werden. Fahrzeuge dürfen auf Schutzstreifen nicht parken. Auch auf Furten und Schutzstreifen gilt: Gegenseitige Rücksichtnahme ist auch im Straßenvekrehr immer sehr hilfreich. Bereitschaftsdienste Ärztliche Notdienste Notfalldienst der HNO-Ärzte und Augenärzte Der ärztliche Notdienst erfolgt durch die Notfallpraxis am Krankenhaus Leonberg, Rutesheim Str. 50 in 71229 Leonberg. Der bisherige gynäkologische Notfalldienst der Ärzteschaft Leonberg wird nicht mehr fortgeführt. Patientinnen mit gynäkologischen Notfällen werden über den ärztlichen Notdienst und ggf. über die gynäkologischen Ambulanzen der Krankenhäuser versorgt. Bei akuten Erkrankungen im Bereich der Hals-Nasen-OhrenHeilkunde, die nicht durch den ärztlichen Notdienst versorgt werden können, ist die HNO-Universitätsklinik Tübingen, Elfriede-Aulhorn-Str. 5 in 72076 Tübingen, (Tel. 07071 2988088), zuständig. Die Notfallpraxis am Krankenhaus Leonberg ist dienstbereit montags 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr dienstags 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr mittwochs 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr donnerstags 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr freitags 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr samstags 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr sonntags 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr feiertags 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr Patienten können ohne telefonische Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am Mittwoch und Freitag erfolgt die Versorung von Notfallpatienten durch die Notfallambulanz des Krankenhauses. Kostenfreie Rufnummer (ab 01.07.2015): 116-117 Hausbesuche werden weiterhin von der Notfallpraxis durchgeführt ACHTUNG: neue Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxis und für medizinisch notwendige Hausbesuche, kostenfreie Rufnummer (ab 01.07.2015): 116-117 Für lebensbedrohliche Notfälle ist wie bisher der Rettungsdienst zuständig, Telefonnummer 112 Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzte Kinderärztlicher Notdienst der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte in der Kinderklinik Böblingen, Bunsenstr. 10, 71032 Böblingen, (Tel. 07031 668-0.) Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 19.30 bis 23.30 Uhr Samstag und Feiertage von 9.00 Uhr bis 22.30 Uhr Sonntag von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Zentrale Rufnummer: 01806-070310 Kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis am Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 18.00 bis 22.00 Uhr Samstag, Sonntag u. Feiertag von 8.00 bis 22.00 Uhr Zentrale Rufnummer: 01805-011230 Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag und Feiertag von 8.00 bis 20.00 Uhr Zentrale Rufnummer: 01806-070711 Augenärztlicher Dienstag Zentrale Rufnummer: 0180-6071122 Zahnärztlicher Notdienst Zu erfragen unter Tel. 0711 7877722 Apotheken-Nachtdienst Do., 06.08. Rathaus-Apotheke, Flachter Str. 4, Rutesheim Fr., 07.08. Arkaden-Apotheke, Karlstr. 6, Ditzingen-Heimerdingen Sa., 08.08. Drei-Eichen-Apotheke, Calwer Str. 8, Renningen-Malmsheim So., 09.08. Schwaben-Apotheke, Lange Str. 18, Renningen Mo., 10.08. Central-Apotheke international, Leonberger Str. 108, Leonberg Di., 11.08. Engel-Apotheke, Alte Stuttgarter Str. 2, Magstadt Mi., 12.08. Graf-Ulrich-Apotheke, Graf-Ulrich-Str. 6, Leonberg Samstag, 08.08. Drei-Eichen-Apotheke, Calwer Str. 8, Renningen-Malmsheim Schiller-Apotheke, Gartenstr. 20, Ditzingen Sonntag, 09.08. Schwaben-Apotheke, Lange Str. 18, Renningen Impressum Herausgeber: Stadt Rutesheim Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 525-0, Telefax 07033 2048, www.nussbaummedien.de Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Dieter Hofmann, Leonberger Straße 15, 71277 Rutesheim - für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Bezugspreis halbjährlich € 11,55. Anzeigenannahme: [email protected]. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0 oder 6924-13. E-Mail: [email protected] Internet: www.wdspressevertrieb.de 8 Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 32 Donnerstag, 6. August 2015 Wochenmarkt Notrufe Polizei Polizeiposten Rutesheim (nicht ständig besetzt) Polizeirevier Leonberg (ständig besetzt) Rettungsdienst und Feuerwehr Krankentransport und Unfallrettung (DRK) Informations- u. Beratungstelefon häusliche Gewalt EnBW-Bezirksstelle Rutesheim (Störungen) EnBW-Bezirksstelle Rutesheim Gasversorgung (Störungen) Stadtverwaltung Rutesheim Telefax 110 99910-0 6050 112 19222 07031/663-1331 Der Wochenmarkt wurde seit Samstag, 25.04.2015 auf den Platz vor dem Pflegeheim "Haus am Marktplatz" verlegt. Samstag von 7.30 bis 12.00 Uhr Wertstoffhof Rutesheim Drescherstraße Mittwoch von 15.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 15.00 bis 18.00 Uhr Samstag von 9.00 bis 15.00 Uhr 0800 3629-477 0800 3629-447 5002-0 5002-33 außerhalb der Dienstzeiten (in dringenden Notfällen) Feuerwehrkommandant, Herr Jäger 0157 71560654 Bauhofleiter, Herr Kappus 0171 5685378 Wasserversorgung, Herr Güthler 0171 5685378 Straßenbeleuchtung, Herr Schenk 0170 4962249 Kläranlage Rutesheim, Herr Schiele 0171 5685379 Sprechzeiten Bürgermeisteramt Rutesheim Sprechzeiten Montag bis Freitag 9.30 – 12.30 Uhr Donnerstag 7.30 – 12.30 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr und nach Vereinbarung Revierförster Herr Neumann Donnerstag, 06.08.2015 – von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 110 Notar-Sprechzeiten Herr Notarvertreter Wilkens, Dienstagvormittag Termine nur nach telefonischer Vereinbarung. Voranmeldung bitte unter Tel. 07152 93483. Öffnungszeiten öffentlicher Einrichtungen Kleinschwimmhalle Sozialstation Rutesheim Widdumhof, Pforzheimer Straße 31 Frau Gampe-Röhrl, Tel. 5 55 69 IAV - Stelle Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen Bürgermeisteramt Rutesheim Leonberger Str. 15, Zimmer 213, Tel. 5002-37, Frau Groth Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Tel. 08000 116 016 Beratungsstelle bei Häuslicher Gewalt "Frauen helfen Frauen e.V. Kreis Böblingen" Information und Beratung für ein Leben ohne Gewalt. Telefon 07031 632808 Zu den Zeiten: Mo, Di, Do: 10 - 13 Uhr und Mi: 13 - 16 Uhr E-Mail: [email protected] Notruftelefon 07031 222066: Nachts von 20 - 7 Uhr sowie an Wochenenden und an Feiertagen rund um die Uhr. Nachbarschaftshilfe Rutesheim S. Kugler, Salzburger Str. 37, Tel. 58495 Vertretung: Tel. 54489 (B. Knoch) Spielstube für Kinder ab ca. 2 Jahren in der Theodor-Heuss-Turnhalle Freitag 19.00 – 21.30 Uhr im Gemeindehaus der Johanneskirche Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 11.15 Uhr Ansprechpartnerin: U. Felger, Tel. 52199 Christian-Wagner-Bücherei Spielgruppe "Krabbelkäfer" für Eltern mit Kindern ab ca. 6 Monate Pforzheimer Str. 1 Tel. 90 57 67 Unsere Öffnungszeiten: In den Sommerferien (30.07. – 11.09.2015) ist die Hauptstelle immer dienstags von 17 – 19 Uhr, donnerstags von 15 – 17 Uhr und neu: samstags von 10 – 13 Uhr geöffnet. Bücherei in Perouse in der ehem. Schule Waldenserstraße 46 In den Sommerferien ist die Zweigstelle Perouse geschlossen. Wir treffen uns im Feuerwehrhaus Rutesheim immer donnerstags von 9.30 – 11.00 Uhr (außer i.d. Schulferien) zum Singen, Spielen, und Quatschen Wir freuen uns auf Euch. Spiel- und Kontaktgruppe in Perouse Für kleine Spielmäuse ab 6 Monate bis 3 Jahre Altes Rathaus Perouse Dienstags 9.45 bis 11.00 Uhr Ansprechpartner: Sarah Frantz, Tel. 07152 7647536 Bestattungsordner Trauerhilfe GmbH, Schulstraße 30, Tel. 52421 Stadtnachrichten Rutesheim _________________________________________ Gemeinderat _________________________________________ Aus der Gemeinderatssitzung am 27. Juli 2015 1. Bekanntgaben Zensus 2011 Das Land Berlin hat nun wie angekündigt Klage gegen den Zensus 2011 vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Der Stadtstaat wehrt sich damit auch vor dem höchsten Gericht gegen das aus seiner Sicht verfassungswidrige Zensusgesetz des Bundes und die damit einhergehenden negativen Folgen für seine Einwohnerzahl und seine Finanzen. Die Einwohnerzahl Berlins sank infolge des Zensus auf unerklärliche Weise um ca. 18.000. Mit dieser Anrufung des Bundesverfassungsgerichts will die Bundeshauptstadt ausdrücklich auch Rechtsklarheit für die bundesweit große Zahl an verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren von Städten und Gemeinden schaffen. Allein in Baden-Württemberg klagen 144 Kommunen. 6 dieser Kläger führen Pilotverfahren (Mannheim, Heilbronn, Esslingen am Neckar, Emmendingen, Metzingen und Rutesheim), die anderen 138 Verfahren ruhen einstweilen. Den Städten und Gemeinden im Land ist die Erhebung einer abstrakten Normenkontrollklage nach Berliner Vorbild verwehrt. Nur die 16 Bundesländer und damit auch die 3 Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen können Bundesgesetze derart direkt vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. 2. Städtepartnerschaft mit Perosa Argentina / Italien Der Gemeinderat hat am 29.09.2008 beschlossen: „Für den Besuch der kleineren Delegation vom 17. bis 19.10.2008 in Perosa Argentina soll übermittelt werden, dass die Stadt Rutesheim zum Abschluss einer Vereinbarung mit dem Ziel einer Vertiefung der Freundschaft bereit ist. Um die Möglichkeiten für intensivere Besuche, Begegnungen, Kontakte, usw. mit dem Ziel einer offiziellen Partnerschaft zu erarbeiten, um die begonnene Freundschaft zu vertiefen und vor allem auch auf der Ebene der Kirchengemeinden, Vereine und Bürgerinnen und Bürger die Grundlage für eine offizielle Partnerschaft zu erarbeiten, wird in Rutesheim ein entsprechendes Komitee gegründet. Das Komitee soll außerdem die Partnerschaft zur Stadtgemeinde Scheibbs intensivieren.“ Der Freundschaftsvertrag wurde am 18.10.2008 in Perosa Argentina unterzeichnet Nach unserer Überzeugung darf so eine Partnerschaft nicht im Wesentlichen nur aus den gegenseitigen Besuchen der Verwaltungsspitze und des Gemeinderats bestehen, sondern sie sollte vor allem auch durch die Kontakte der Bürger/innen, Kirchengemeinden, Schulen und Vereine v.a. in Perouse, möglichst auch in Rutesheim, nachhaltig gepflegt und gelebt werden. Hinzu kommt, dass die Größe und Strukturen von Perosa Argentina und Rutesheim sehr unterschiedlich sind. Nummer 32 Donnerstag, 6. August 2015 Auch bei einer Besprechung am 08.09.2008 haben die Vertreter der Perouser Vereine, Ev. Kirchengemeinde Perouse und Neuapostolische Kirche Perouse, die vier Schulleiter sowie die Stadträte aus Perouse und Herr Erich Vincon diese Meinung vertreten. Herr Pfarrer Dr. Widmann sagte damals als Sprecher der Perouser Vertreter: „Perosa Argentina hat uns die Hand zur Freundschaft mit Rutesheim gereicht. Diese Geste sollten wir erwidern. Für eine offizielle Städtepartnerschaft ist es aber noch zu früh. Die Freundschaft zwischen unseren Städten muss erst noch weiter reifen und mit Leben erfüllt werden.“ Am 14.05.2009 wurde das Partnerschaftskomitee gegründet und als 1. Vorsitzender Herr Henry Schort, als 2. Vorsitzender Herr Hort Schradi, gewählt. Herr Schort und das Komitee haben sich sehr engagiert um die Information der Bevölkerung über die Partnerschaften und Möglichkeiten, um die Belebung der partnerschaftlichen Kontakte zu Perosa Argentina und Scheibbs sowie um gegenseitige Besuche von Vereinen, Kirchen, Gruppen und Bürgern gekümmert. Auch beim Bürgerfest war Herr Schort regelmäßig mit einem informativen Stand präsent. Erinnert werden darf u.a. an den Besuch der Scheibbser Freunde in Rutesheim anlässlich dem 40-jährigen Bestehen der Partnerschaft Scheibbs-Rutesheim vom 6. bis 8. Juli 2012 sowie den Besuch des Gemeinderats in Scheibbs vom 7. bis 10. Mai 2015. Auch zwischen Perosa Argentina und Rutesheim gibt es viele gegenseitige Besuche, z.B. Besuche aus Perosa Argentina regelmäßig zu den Perouser Dorffesten sowie im Herbst anlässlich den Krautfesten in Perouse. Hierbei haben sich immer auch viele jüngere Bürger/innen aus Perosa Argentina beteiligt. Zusätzlich werden drei junge Menschen aus Perosa Argentina als Betreuer/innen bei der diesjährigen Stadtranderholung vom 31.08.2015 bis 11.09.2015 in Rutesheim mitwirken. Nach unserer Überzeugung und nach der Überzeugung des Partnerschaftskomitees Rutesheim ist die Zeit für eine offizielle Städtepartnerschaft weiter gereift. Die Ev. Kirchengemeinde Perouse hat ebenfalls eine klare positive Stellungnahme dazu abgegeben. Die Frage der Nachhaltigkeit ist darin auch angesprochen worden. Nunmehr ist die Zeit reif, die offzielle Städtepartnerschaft mit Perosa Argentina zu besiegeln. Auch aus Perosa Argentina ist die Bereitschaft dazu über Herrn Henry Schort beim jüngsten Besuch in Perosa Argentina im Juni 2015 signalisiert worden. Ein offizielles Schreiben aus Perosa Argentina liegt noch nicht vor, wird aber noch erfolgen. Diese Unterzeichnung soll bei einem noch zu vereinbarenden bzw. terminierenden Besuch entweder in Perosa Argentina oder in Rutesheim voraussichtlich im Jahr 2016 oder 2017 erfolgen. Das große Stadtfest zum 1250-JahrJubiläum von Rutesheim vom 7. – 10.07.2017 wäre allerdings aufgrund seiner Programmfülle für diese offizielle Unterzeichnung nicht geeignet. Einstimmig wird beschlossen: Mit der Gemeinde Perosa Argentina / Italien wird eine offizielle Partnerschaft vereinbart. Die Unterzeichnung soll in einem angemessenen, besonderen Rahmen voraussichtlich im Jahr 2016 oder 2017 in Perosa Argentina oder in Rutesheim erfolgen. 9 10 Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 32 Donnerstag, 6. August 2015 3. Ansiedlung von Fachärzten – Aktueller Sachstand Die Niederlassung als Arzt oder Facharzt mit Kassenzulassung (ausgenommen Zahnarzt) ist rechtlich und tatsächlich nur mit einer Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung in Stuttgart möglich. Sie wird aufgrund gesetzlicher Vorgaben seit rd. 25 Jahren grundsätzlich nur dann erteilt, wenn der sich bewerbende Arzt z.B. eine altershalber frei werdende Praxisstelle in der Regel durch Bezahlung eines Kaufpreises an den Vorgänger übernimmt oder durch einen ordentlichen Zuwachs von Einwohnern (bei Fachärzten) im gesamten Kreis Böblingen eine zusätzliche Facharztstelle eine Kassenzulassung erhalten darf. Weil nicht alle Städte und Gemeinden so prosperieren wie Rutesheim, nimmt derzeit kreisweit die Zahl der Einwohner allerdings nicht zu. Auch der Zensus mit seiner nachteiligen Erhebungsmethode bei Kommunen ab 10.000 Einwohnern hat rein statistisch zu einem Einwohnerschwund beigetragen. Vor allem durch die Schaffung attraktiver neuer Räume im Rahmen des bewährten Rutesheimer Modells der Ortskernsanierung und durch aktive Kontakte und Werbung konnte bislang Einiges erreicht werden. Aktuell sind es in Rutesheim 7 Allgemeinärzte in 4 Arztpraxen, 5 Zahnärzte, 3 Frauenärzte in der neuen Gemeinschaftspraxis, 1 Kieferorthopädische Praxis, 1 HNO-Praxis und 1 Facharzt für Kinder- und Jugendpsychotherapie. Jeder Arzt ist grundsätzlich in seiner Wahl frei, in welcher Stadt oder Gemeinde er sich innerhalb des Kreises Böblingen niederlässt. Zum Beispiel hat zum Jahresende 2013 ein Orthopäde die vor zwei Jahren vom Vorgänger übernommene Praxis in Leonberg an den Ort seines Wohnsitzes nach Sindelfingen-Maichingen verlegt. Die Stadt Rutesheim setzt sich seit vielen Jahren intensiv und nachhaltig für eine bessere fachärztliche Versorgung der Bevölkerung ein. Sie hält dazu ständigen Kontakt zur Kassenärztlichen Vereinigung, sie unterstützt die Bemühungen von Fachärzten, sich hier niederlassen zu dürfen und sie ist auch bereit, eine neue Facharztpraxis insbesondere durch die Vermittlung bzw. stark vergünstigte Vermietung städtischer Räumlichkeiten in Rutesheim zu unterstützen. Auch zu diesem Zweck hat die Stadt 2011 das Gebäude Schillerstraße 8/2 mit großen Praxisräumen im Erdgeschoss gekauft und es ist im Jahr 2013 die Ansiedlung eines weiteren Facharztes gelungen: Im September 2013 hat Dr. Lissakowitsch seine HNO-Praxis nach Rutesheim verlegt und im Erdgeschoss des Gebäudes Schillerstraße 8/2 neu eröffnet. Im Neubau werden zudem attraktive Räume für zwei neue Arztpraxen mit variablen Nutzflächen von 87 m² und 105 m² zusammen 192 m² geschaffen. Angestrebt wird, hier v.a. einen Augenarzt, Facharzt für Kinderheilkunde und Facharzt für Orthopädie anzusiedeln. Die Notwendigkeit dieser Fachärzte am Ort wird aufgrund den Wartefristen und -zeiten bei den vorhandenen Facharztpraxen gesehen und durch das große Einzugsgebiet z.B. mit teilweiser Anrechnung der am Gymnasium Rutesheim beteiligten fünf Nachbargemeinden verstärkt. Nach dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz können niedergelassene Ärzte an mehreren Orten gleichzeitig tätig werden, zum Beispiel auch eine Zweigpraxis in einer anderen Stadt, auch außerhalb des Bezirks ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV), eröffnen. Zusam- menschlüsse über Orts-, Praxis und Fachgebietsgrenzen hinweg sind möglich. Altersgrenzen (für die Erstzulassung von 55 Jahren und 68 Jahren für Vertragsärzte und angestellte Ärzte …) sind gefallen. Voraussetzung für die Genehmigung einer Zweigpraxis ist, dass dies die Versorgung der Versicherten am Ort der Zweigpraxis verbessert und gleichzeitig die Versorgung am Stammsitz der Praxis nicht beeinträchtigt wird. Ob in der Region der geplanten Zweipraxis Zulassungsbeschränkungen für das Fachgebiet bestehen oder nicht, spielt keine Rolle. Indizien sind zum Beispiel lange Wartezeiten und lange Anreisezeiten zur nächst erreichbaren geeigneten Praxis für die Patienten. Wenn der Arzt die genannten Voraussetzungen darlegen kann, muss die Kassenärztliche Vereinigung (KV) den Antrag auf Eröffnung einer Zweigpraxis genehmigen. Diese Möglichkeit für eine Zweigpraxis wurde offensiv angegangen und rd. 50 Fachärzte in unserer Raumschaft, auch in den angrenzenden Teilen der Landkreise Ludwigsburg und Enzkreis, persönlich angeschrieben und unser jüngstes Neubauprojekt in bester zentraler Lage im Herzen der jungen Stadt Rutesheim mit Farbansichten des künftigen Gebäudes und EG-Grundriss vorgestellt sowie die neue Stadtbroschüre beigefügt. Keiner Zulassungsbeschränkung der Kassenärztlichen Vereinigung unterliegen die Zahnärzte. Für eine der beiden neuen Arztpraxen liegt eine Interessensbekundung einer Zahnärztin vor. Sie wurde darüber informiert, dass derzeit vorrangig noch versucht wird, einen Facharzt anzusiedeln. Sollte das nicht möglich sein, werden gerne mit ihr weitere Verhandlungen für einen Kauf oder Miete der Arztpraxis aufgenommen. Einstimmig wird beschlossen: 1. Kenntnisnahme. 2. Die Ansiedlung weiterer Fachärzte v.a. für einen Augenarzt, Facharzt für Kinderheilkunde und Facharzt für Orthopädie, wird intensiv unterstützt. Die Beratung und Beschlussfassung erfolgt jeweils im Einzelfall. 4. Bebauungspläne „Ostumfahrung Perouse“ und „Lebensmittelmarkt Perouse“ mit Änderung des Flächennutzungsplans - Städtebaulicher Entwurf mit Kostenberechnung - Abwägung der frühzeitigen Stellungnahmen - Billigung des Bebauungsplanentwurfs mit Umweltbericht und Grünordnungsplan und des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung - Auslegungsbeschluss Der Gemeinderat hat am 07.10.2013 die Aufstellungsbeschlüsse für diese beiden Bebauungspläne gefasst. Zwischenzeitlich sind intensive Planungen, Abstimmungen v.a. mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und mit den Fachämtern im Landratsamt Böblingen sowie weitere fachliche Untersuchungen erfolgt. Zuletzt wurde in der gut Stadtnachrichten Rutesheim besuchten Bürgerversammlung 16.04.2015 eingehend informiert. Nummer 32 Donnerstag, 6. August 2015 in Perouse am Der Gemeinderat hat zuletzt am 22.06.2015 über die Planung am künftigen Ortsrand von Perouse eingehend beraten und beschlossen. Das beauftragte Büro KMB hat als weiteren wesentlichen Bestandteil zu dem Bebauungsplanentwurf den Umweltbericht und die Grünordnungsplanung mit Ausgleichsmaßnahmen ausgearbeitet. Hierzu erfolgten zahlreiche Abstimmungsgespräche mit den Fachbehörden und auch mit der terranets bw (Verlegung der Gasleitung Nordschwarzwald Ettlingen-Leonberg) konnte eine Einigung erzielt werden. Hierfür ist es erforderlich, die „Kuhstelle“ als Ausgleichsmaßnahme im Zuge des Ausbaus der BAB 8 im Gewann „Gansäcker“ zu ersetzen und dort Acker- und Wiesenflächen zu extensivieren. Auch dies wurde mit den Fachbehörden beim Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt. Im Zuge der Waldumwandlung ist es erforderlich, eine flächengleiche Aufforstung vorzunehmen. Dies ist im Gewann „Kuhstelle“ nach der Verlagerung der dortigen Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Als weiterer formaler Schritt ist der Antrag auf Waldumwandlung zu aktualisieren und beim Regierungspräsidium Tübingen über die Untere Forstbehörde des Landratsamts Böblingen neu einzureichen. Der Antrag auf Zielabweichung von den Festsetzungen des Regionalplans (Maßnahmen im Grünzug des Regionalplans) wird dem Regierungspräsidium Stuttgart mit Beteiligung des Verbands Region Stuttgart vorgelegt. Vor der Rechtskraft des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung müssen die Genehmigungen zur Waldumwandlung und zur Zielabweichung vorliegen. Die Kostenberechnung vom 2.7.2015 beläuft sich nun auf 4.213.000 €. Hier ist bereits der freiwillige Lärmschutzwall am Knotenpunkt Nord mit eingerechnet. Das Land B.-W. beteiligt sich nur mit 500.000 €, der Landkreis Böblingen mit 170.000 €. Den Großteil muss die Stadt Rutesheim selbst bezahlen. Das ehrgeizige Ziel ist, die Baumaßnahmen spätestens Ende 2016 zu starten. StR Diehm erklärt, dass die Bebauungspläne in intensiven Beratungen ausgereift sind. Die Radwegführungen sind sehr gut. Das sieht er auch als ein positives Zeichen für die Nachbarstadt Renningen. StR Schlicher erklärt: Es ist dies heute nicht die erste Abstimmung über die Neuordnung der Infrastruktur rund um Perouse. Trotzdem ist die Aufstellung der beiden Bebauungspläne ein Meilenstein. Die Pläne sind einerseits das Resultat zahlreicher Überlegungen und Diskussionen und andererseits der Startschuss zu einem großen Bauprojekt, an dessen Ende Perouse ein anderes Gesicht haben wird. Und sie sind Teil eines Gesamtkonzeptes, zu dem unbedingt die Abstufung der Heimsheimer Straße und die Nutzung der Steinbruchspange als Westumfahrung gehört. Aus Sicht der GABL geht es in erster Linie um eine bessere Lebensqualität für die Menschen in Perouse. Aber es geht uns auch darum, für die großen Eingriffe in die Natur (Flächenversiegelung und Waldabholzung) angemessen auszugleichen. Das kann mit dieser Planung erreicht werden. An vorderster Stelle kommt für uns der Lärmschutz. Der Verkehr von und zur Autobahn findet hinter einem hohen Wall statt. Der Durchgangsverkehr aus Richtung Heims- 11 heim soll zukünftig um den Ort geleitet werden. Der Lärm von der Nordumfahrung wird durch einen Wall verringert werden. Damit wird es innerorts ruhiger und es tun sich neue Möglichkeiten auf. Die Heimsheimer Straße wird beruhigt und kann von Anwohnern, Radfahrern und sogar Fußgängern schöner genutzt werden. Das zukünftige Wohngebiet Krautgärten bekommt eine neue Qualität. Insbesondere wenn dann der Rückbau der Straße Richtung Heimsheim stattfindet. Am Perouser „Ostend“ tun sich große Dinge, auf die man sich freuen kann. Da trifft der Radweg von Malmsheim nach Flacht auf den Radweg aus Richtung Kernort Rutesheim. Man darf guten Gewissens hier von einer vorbildlichen Fahrrad-Infrastruktur sprechen, die ihresgleichen sucht. Es ist teuer, aber konsequent, den Radfahrern und Fußgängern im wahrsten Sinne des Wortes eine Brücke zu schlagen. Auch der Einkaufsmarkt ist für Radfahrer und Fußgänger gut angebunden. Ebenso die großzügige Bushaltestelle. Hinter dem Wall rollen die Autos und dahinter entsteht ein Spielplatz und eine Grünfläche für Veranstaltungen. Ich stelle mir die grüne Fläche nicht einfach als Wiese sondern als einen kleinen Park mit Aufenthaltsqualität vor. Um es noch mal deutlich zu sagen: der Gewinn an Lebensqualität für Perouse hat für mich höchste Bedeutung, denn er ist die einzige Rechtfertigung für die immensen Kosten, die durch die Baumaßnahmen auf Rutesheim zukommen. Es ist nicht unsere Aufgabe die Verkehrsprobleme der Region zu lösen, sondern unsere Bürger vor deren Auswirkungen zu schützen. Die Suche nach ökologischen Ausgleichsmaßnahmen fällt zunehmend schwerer. Der jetzige Kreisverkehr kann rückgebaut werden und auch der Erdwall neben der Bushaltestelle, das sind immerhin ein paar Quadratmeter, die entsiegelt werden. Der Supermarkt soll eine Dachbegrünung erhalten. Diese Forderung muss erfüllt werden. Besonders freut mich, dass das von der GABL vorgeschlagene, Alt- und Totholzkonzept in hohem Maße als Ausgleich angerechnet wird. Das heißt für mich aber auch, dass die beiden bisherigen Waldrefugien ausgeweitet werden sollten. Wir stimmen den beiden Bebauungsplänen ohne Einschränkungen zu – mit der Erwartung dass beim Rest des Konzeptes und bei den Ausgleichmaßnahmen keine Abstriche gemacht werden. StR Dr. Scheeff regt an, auch im neuen Festplatz Hülsen für die vorhandenen Sonnenschirme vorzusehen. StR’in Almert erklärt, dass die Planungen nun sehr schlüssig sind. Sehr viel ist daran gearbeitet und optimiert worden. Für die Ansiedlung des Netto-Marktes müssen vernünftige Kompromisse gemacht werden. StR Schenk erklärt für die UBR-Fraktion, dass sie dies ebenso sehen. Auf seine Frage wird bestätigt, dass mit dem Investor des Netto-Marktes besprochen wurde, dass die Stadt beim Kreisverkehr Nord für einen künftigen, eventuellen Bypass die notwendige Grundstücksteilfläche in ihrem Eigentum behält. Einstimmig werden die Auslegungsbeschlüsse für die beiden Bebauungspläne gefasst. Die amtlichen Bekanntmachungen sind im Amtsblatt in der Vorwoche erfolgt. 12 Nummer 32 Donnerstag, 6. August 2015 5. Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung Jährlich wird diese umfangreiche Bedarfsplanung für alle Aspekte der Kinderbetreuung fortgeschrieben und dem Gemeinderat detailliert vorgelegt. Die in Rutesheim weit über dem Landesdurchschnitt liegenden Geburten- und Kinderzahlen, die Neubaugebiete und die zunehmende Nachfrage nach Ganztagesangeboten erfordern einen weiteren Ausbau. Wir setzen auf ein Wahlrecht für die Eltern, das heißt Kindertagesstätte, Tagespflege oder die eigene Betreuung in der Familie. Das Wahlrecht setzt entsprechende Angebote voraus. Heute soll der Baubeschluss für den Neubau einer Kindertagesstätte westlich des Kindergartens Robert-BoschStraße erfolgen. Das Grundstück gehört der Stadt. Hier sollen bis Sommer 2017 Räume für 3 weitere U3-GT- und 2 Ü3-GT-Gruppen geschaffen werden. Architekt Kiedaisch ist ja bereits mit der Planung beauftragt worden. Auch der künftig weiter zunehmende Raumbedarf für das gut nachgefragte Angebot „Hort an der Schule“ an beiden Standorten der Grundschule wird von uns angegangen und weitere Beratungen werden im Herbst 2015 erfolgen. „Rutesheim ist eine kinder- und familienfreundliche Stadt.“ Diesem hohen Anspruch wollen wir auch künftig gerecht werden. Die vielfältigen Betreuungsangebote für Kinder sind räumlich und personell gut ausgestattet. Der Orientierungsplan des Landes B.-W. wird seit etlichen Jahren voll umgesetzt. Die Qualität der Arbeit hat zu Recht einen sehr hohen Stellenwert. Die nicht weniger als rd. 80 Stellen in den Kindertagesstätten sind alle besetzt und wir bilden schon lange mit großem Engagement viele Nachwuchskräfte aus. Die regelmäßig größere Anzahl von qualifizierten Bewerbungen in Rutesheim trotz andernorts beklagtem Fachkräftemangel beweist: Nicht die Vergütung allein, sondern vor allem auch selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten trägt zu motivierter, engagierter und guter Arbeit bei. Wichtig ist, dass die Stadt Rutesheim auch künftig ein attraktiver Arbeitgeber bleibt. Dass sich die Rutesheimer Erzieherinnen bei den diesjährigen Streiks nicht beteiligt haben, ist für die Eltern sehr positiv, aber keineswegs selbstverständlich. Bei den Elternbeiträgen wird mit der heutigen Satzungsänderung der neue Landesrichtsatz für das kommende Kita-Jahr übernommen. Je nach Tarifabschluss ist beim Landesrichtsatz ab September 2016 mit einem höheren Anstieg zu rechnen. Einstimmig wird beschlossen: 1. Der Gemeinderat beschließt diese Fortschreibung der Bedarfsplanung. Die Bedarfsplanung wird jährlich fortgeschrieben. 2. An der Robert-Bosch-Straße wird eine neue Kindertagesstätte für 3 U3-Ganztagesgruppen und 2 Ü3Ganztagesgruppen gebaut und mit dem Bau soll spätestens 6 Monate nach Eingang des Förderbescheids begonnen werden (Baubeschluss). 3. Die Änderung der Gebührensatzung wird beschlossen. Stadtnachrichten Rutesheim 6. Außerplanmäßige Erneuerung der Wasserleitungen inklusiv Fahrbahnen in der Ludwig-Thoma-Straße und Ganghoferstraße - Vergabe von Leistungen und Lieferungen Der Gemeinderat hat am 22.6.2015 beschlossen, die Wasserleitungen in der Ludwig Thoma Straße und in der Ganghoferstraße außerplanmäßig noch im Jahr 2015 zu erneuern. Die öffentliche Ausschreibung ist erfolgt. Die Kostenberechnung wurde vom 15.6.2015 um insgesamt 41.500 € überschritten. Rechnet man den Anteil der Netze BW heraus, deren Arbeiten mit ausgeschrieben wurden und die direkt von Netze BW beauftragt werden, so ergibt sich eine bereinigte Auftragssumme für die Stadt in Höhe von 433.484,07 €. Dies bedeutet eine Überschreitung der Kostenberechnung um 46.000 € (Kostenberechnung 387.306,69 €). Die Kostenüberschreitung um brutto 11,9 % entstand zum einen aus der engen Terminschiene bei der Ausschreibung und zum anderen auch dadurch, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Auftragsbücher der Firmen gut gefüllt sind. Das Angebot der Bietergemeinschaft Kindler/Kohler zeigt jedoch zum Angebot des anderen Anbieters einen großen Abstand, so dass hier immer noch von realistischen Preisen im Angebot der Bietergemeinschaft Kindler/Kohler ausgegangen werden kann. Eine nochmalige Nachfrage bei unserem Fachingenieur hat ergeben, dass es sich beim Angebot der Fa. Kindler nicht um überhöhte Preise handelt. Dass eine erneute Ausschreibung deutlich günstigere Preise erbringt, sei eher unwahrscheinlich. Trotz der Kostenüberschreitung wird vorgeschlagen, die Leistungen für die drei Wasserleitungsauswechslungen mit Fahrbahnerneuerungen an die Bietergemeinschaft Kindler/Kohler zu vergeben. Ansonsten würden wir rd. 18.000 € an Steuerzahlungen aus 2014 verlieren. Eine Einsparmöglichkeit in der Größenordnung von ca. 20.000 € besteht darin, dass die hohen Entsorgungskosten und Deponiegebühren teilweise eingespart werden können, wenn der Erdaushub entweder auf einem Grundstück der Stadt zwischengelagert wird bis zum Bau des Lärmschutzwalls in Perouse oder aber sofort für den Bau des freiwilligen Lärmschutzwalls entlang der L1180 in Perouse eingesetzt werden kann. Hierzu wird vorgeschlagen, Gespräche mit dem Regierungspräsidium Stuttgart über einen möglichen sofortigen Bau des Lärmschutzwalls an der L1180 zu sprechen, sowohl aus fachlichen Gründen um den Straßenneubau nicht zu beeinträchtigen und auch aus Gründen des Grundstückseigentums, das teilweise beim Land liegt. Einstimmig wird beschlossen: 1. Dem Kostenvoranschlag des Ing. Büros Klinger und Partner, Stuttgart, vom 14.7.2015 wird zugestimmt. 2. Die Arbeiten für die Wasserleitungsauswechslung mit Fahrbahnerneuerungen in der Ludwig Thoma Straße, Ganghoferstraße und Förstlestraße werden an die Bietergemeinschaft Kindler Straßenbau, Rutesheim und Kohler Straßen- und Tiefbau, Ditzingen, vergeben. Die Vergabesumme brutto beträgt 476.828,50 €. 3. Die außerplanmäßigen Mittel für die Wasserleitungsauswechslungen in Höhe von rund 229.000 € netto werden genehmigt. Stadtnachrichten Rutesheim 4. Die außerplanmäßigen Mittel für die Fahrbahndeckenerneuerung in der Ludwig Thoma Straße und in der Ganghoferstraße in Höhe von rund brutto 34.000 € werden genehmigt. 7. Verkauf von Wohnbaugrundstücken in den Wohngebieten „Taläcker“ und „Vallon II“ - Ergebnisse der Bauplatzvergaben Der Gemeinderat hat am 27.04.2015 beschlossen (Kurzfassung): 1. Die Verwaltung wird zur Vergabe und dem Abschluss der Kaufverträge ermächtigt. 2. Im Wohngebiet „Taläcker“ werden 18 Bauplätze für Einzelhäuser und 14 Bauplätze für Doppelhaushälften zum Verkauf, eigenen Bebauung und Eigennutzung der Käufer ausgeschrieben Nummer 32 Donnerstag, 6. August 2015 13 19 % (36) für Bauplätze im „Taläcker“ und Vallon II 12 % (22) für Bauplätze im „Vallon II“. Teils haben Bewerber bis zu 20 Flurstücke benannt, die sie gerne kaufen würden. Durchschnittlich haben die Bewerber 10 Flurstücke in ihren Antrag mit einer konkreten Reihenfolge (Prioritäten) aufgenommen. Weil sich mehrere Bewerber bei allen ausgeschriebenen Grundstücken - das Baugrundstück Flst. 585/17 hat 55 Bewerber - auf denselben Bauplatz bewarben, mussten im Auswahlverfahren das vom Gemeinderat am 27.4.2015 beschlossene Punkteschema angewandt werden. Das Punkteschema war den Bewerbern bekannt und enthält folgende Kriterien: Familien mit Kindern aus Rutesheim oder mit einem Arbeitsplatz in Rutesheim, gewichtet nach der Zahl der Kinder; Bewerber mit einer Erwerbsminderung von 100%; 3. Im Wohngebiet „Vallon II“ werden 12 Bauplätze für Einzelhäuser und 16 Bauplätze für Doppelhaushälften zum Verkauf ausgeschrieben. Der Verkauf der Grundstücke wird auf folgende Jahreskontingente (Anzahl der Bauplätze) beschränkt: Zeitdauer des Wohnortes in Rutesheim oder des Arbeitsplatzes in Rutesheim; 2015: 4 Bauplätze für Einzelhäuser und 6 Bauplätze für Doppelhaushälften Die Auswertung der 185 Bewerbungen ergab Punktzahlen von 0 bis 23.: 2016: 4 Bauplätze für Einzelhäuser und 6 Bauplätze für Doppelhaushälften 2017: 4 Bauplätze für Einzelhäuser und 4 Bauplätze für Doppelhaushälften. Sind die Jahreskontingente ausgeschöpft, so werden im darauffolgenden Jahr die Restplätze neu in den Stadtnachrichten ausgeschrieben. 4. Bewerbungsfrist ist der 19. Juni 2015. Der Verkauf erfolgt an die Bewerber mit den höchsten Bewertungspunkten im Auswahlverfahren nach dem Punkteschema. Bei Punktzahlgleichheit entscheidet das Los. Die Kaufgrundstücke können von den Bewerbern benannt werden, ggf. auch mit Angaben zu mehreren Bauplätzen. Können Bewerber im Wohngebiet „Vallon II“ wegen der Verkaufsbeschränkung auf die Jahreskontingente nicht berücksichtigt werden, so erhalten nicht berücksichtigte Bewerber gegenüber neuen Bewerbern 4 Zusatzpunkte. Die Grundstücke für Doppelhäuser werden erst verkauft, wenn sich beide Käufer über die Dachform, Trauf- und Firsthöhe im Rahmen des planungsrechtlich Zulässigen zur Bebauung mit dem Doppelhaus geeinigt haben. Einigen sich beide Käufer nicht, so legt das Stadtbaumt die planungsrechtlichen Eckdaten für das Doppelhaus in Abstimmung mit dem punktzahlhöheren Bewerber fest. Die Kaufpreise betragen je nach Lage der Bauplätze für das Wohngebiet „Taläcker“ 495 – 515 €/m², im Wohngebiet „Vallon II“ einheitlich 420 €/m². Kostenpauschalen für die Anlagen zur Regenwasserbeseitigung (Zisternen) von je 10.000 € für die Baugrundstücke im Wohngebiet „Taläcker“ und „Vallon II“. Am 19.06.2015 lagen 186 Bewerbungen für die zum Verkauf ausgeschriebenen 42 Bauplätze in den Wohngebieten „Taläcker“ (Rutesheim) und „Vallon II“ (Perouse) vor. Ein Bewerber hatte 2 Bewerbungen, getrennt nach „Taläcker“ und „Vallon II“, abgegeben. Von den 185 Bewerbern entfallen rund 69 % (127) für Bauplätze im „Taläcker“ Zusatzpunkte für „Alt-Rutesheimer“ und „Alt-Perouser“ Zusatzpunkte für Baupartnerschaften bei den Doppelhausbauplätzen (gemeinsame Planung). 0 - 4 Punkte 5 - 9 Punkte 10 - 14 Punkte 15 - 19 Punkte 20 - 23 Punkte 60 Bewerber 62 Bewerber 39 Bewerber 18 Bewerber 6 Bewerber. Die Auswertung war für die Stadtkämmerei wegen der hohen Bewerberzahl, dem umfangreichen Punktesystem und den vielen Benennungen und Prioritäten sehr schwierig. Möglich wurde die Auswahl und Zuteilung nach dem Punktschema mit dem Aufbau einer relationalen Datenbank (Access). Im Wohngebiet „Taläcker“ haben Bewerber mit Punktzahlen von 8 bis 23, im Wohngebiet Vallon II mit 12 bis 20 Punkten eine Bauplatzzuteilung erhalten. Im Wohngebiet „Taläcker“ können alle Bauplätze verkauft werden. Auf die 32 Bauplätze im Wohngebiet Taläcker haben sich 163 Familien beworben. Im Wohngebiet „Vallon II“ haben sich für die ausgeschriebenen 12 Einfamilienhausbauplätze und 16 Bauplätze für Doppelhaushälften 58 Familien beworben. 4 Bauplätze für Einzelhäuser und 6 Bauplätze für Doppelhäuser können in diesem Jahr (Verkaufskontingent) verkauft werden. Die Zuteilung erhielten die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen. Nicht berücksichtigte Bewerber können sich im Januar 2016 nach der öffentlichen Ausschreibung der nächsten Tranche erneut bewerben und erhalten dann entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss 4 Zusatzpunkte. Das Auswahlverfahren bleibt ansonsten unverändert. 10 Grundstücke und 24 Bewerbungen wurden in Anwesenheit von 4 Mitarbeitern der Stadtkämmerei wegen Punktgleichheit mit anderen Bewerbern gelost. Alle Losziehungen wurden protokolliert. Statistische Auswertung der 42 Bauplatzvergaben Kriterien „Taläcker“ „Vallon II“ „Alt-Rutesheimer“ und „Alt-Perouser“ 14 Bewerber 9 Bewerber 14 Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 32 Donnerstag, 6. August 2015 davon „AltRutesheimer“ 11 Bewerber 4 Bewerber erledigt hat und der umfangreiche Tauschvertrag mit der Firma Kindler im Grundbuch vollzogen werden kann. davon „AltPerouser“ 3 Bewerber 5 Bewerber Einwohner Rutesheim oder Perouse 12 Bewerber 1 Bewerber Auswärtige 6 Bewerber 0 Bewerber Die Erschließungsarbeiten im Wohngebiet „Taläcker“ sollen im September 2015 und im Wohngebiet „Vallon II“ im Oktober 2015 soweit abgeschlossen sein, dass eigentlich mit den privaten Bauvorhaben ab Oktober bzw. November 2015 begonnen werden könnte, wenn bis dahin auch der Abschluss der Notarverträge möglich ist. Arbeitsplatz in Rutesheim 17 Bewerbungen 3 Bewerbungen Arbeitsplatz außerhalb Rutesheims 15 Bewerbungen 7 Bewerbungen Summe 32 Bewerbungen 10 Bewerbungen Kriterien „Taläcker“ „Vallon II“ Lehrer 4 Personen 2 Personen Bosch 6 Personen ----- Daimler 2 Personen 2 Personen Porsche 8 Personen 1 Personen Sonstige 44 Personen 15 Personen Summe 64 Personen 20 Personen 36 Kinder 5 Kinder Berufe / Arbeitgeber Zahl der Kinder bis 3 Jahre bis 18 Jahre 22 Kinder ----- Summe Kinder 58 Kinder 5 Kinder Zuteilungen Baupartnerschaften (Doppelhaus) ‚ 2 Bauplätze 2 Bauplätze 28 Bewerbungen 2 Bewerbungen Bewerbungen mit Baupartnern: 8 Bewerbungen für beide Wohngebiete Alle Bewerber mit Bauplatzzuteilungen erhielten am 20.07.2015 die Benachrichtigung. Innerhalb einer Woche sollen die Bewerber die Zuteilung bestätigen und versichern, dass Sie vor Verkauf der Stadt eine Finanzierungsbestätigung vorlegen. Für den Fall, dass einzelne Bewerber ihre Bewerbung zurückziehen oder den geforderten Finanzierungsnachweis vor Abschluss des Kaufvertrages nicht vorlegen, erhalten die Ersatzbewerber in der Reihenfolge der Punktzahlen eine Zuteilung. Bewerber, die keine Zuteilung erhalten, werden erst nach Eingang der Rückmeldungen in der KW 31 informiert. Die von der Stadt beauftragten Werkleistungen der Fa. Kindler zum Gebäuderückbau, der Flächenentsiegelung und der Beseitigung der Bodenverunreinigungen im Baugebiet „Taläcker“ werden nach dem heutigen Terminplan erst bis 7.8.2015 (KW 32) abgeschlossen sein. Zeitgleich erfolgt bereits die öffentliche Erschließung durch die Firmen Kindler im Wohngebiet „Taläcker“ und Fa. Kohler im Wohngebiet Vallon II. Die amtliche Vermessung der Baugrundstücke ist im Frühjahr 2015 erfolgt. Die neuen Grundbücher können erst dann angelegt werden, wenn die Firma Kindler die Werkleistungen für den Rückbau des Betriebsgeländes Alle Kaufpreise sind einen Monat nach Abschluss des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. Aus heutiger Sicht ist mit einem Abschluss der Notarverträge nicht vor Oktober 2015 zu rechnen. Die Verkaufserlöse und Kostenersätze für die Zisternen bringen der Stadt folgende Einnahmen von rd. 8,8 Mio. € (Taläcker) und rd. 4,4 Mio. € (Vallon II nach vollständigem Verkauf). StR Schaber dankt für den Bericht und erklärt, dass es gut und legitim war, dass sich der Gemeinderat für die Bewerber, die in Rutesheim wohnen, eingesetzt hat. Mit nunmehr nur 6 Auswärtigen ist dies auch eingetreten. Die Anzahl der Kinder der Bauherren ist mit 63 Kindern unter 18 Jahren erfreulich, davon sind 41 Kinder unter 3 Jahren. Unvermeidbar waren viele Absagen. Auf seine Frage bestätigt Stadtkämmerer Joachim Sinn, dass zwei der Bewerber, die eine Zusage erhalten haben, abgesagt haben. Dafür rücken die Bewerber der nächsthöheren Punktzahl nach. Deshalb sind bei der ersten Zuteilung auch die Absagen noch nicht versandt worden. Einstimmig wird beschlossen: 1. Vom Bericht über die Bauplatzvergaben wird zustimmend Kenntnis genommen. 2. Das 2. Jahreskontingent im Baugebiet „Vallon II“ mit 4 Bauplätzen für Einzelhäuser und 6 Bauplätzen für Doppelhaushälften wird im Januar 2016 zum Verkauf nach den vom Gemeinderat am 27.04.2015 beschlossenen Vergabekriterien öffentlich in den Stadtnachrichten ausgeschrieben. Stadtnachrichten Rutesheim Altersjubilare Nummer 32 Donnerstag, 6. August 2015 15 Wir bitten um Beachtung, Kraftfahrzeuge möglichst auf den eigenen Stellplätzen/Garage parken. Saubere Straßen und Wege sollten uns diese Aufmerksamkeit wert sein. Der Hugenotten- und Waldenserpfad präsentiert sich auf der Gartenschau Enzgärten in Mühlacker vom 18. bis 21.08.2015 Schon heute möchten wir darüber informieren, dass im Monat August, in der Zeit von Dienstag, 18.08.2015 bis Freitag, 21.08.2015 eine Themenausstellung über die Waldensergeschichte und -gemeinden, sowie über den Hugenotten- und Waldenserpfad stattfindet. Am Mittwoch, 19.08.2015 von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr wird sich auch unser Waldenserort Perouse zusammen mit der Stadt Heimsheim dort mit einem Info-Stand präsentieren. Auch die anderen Waldenserorte des Heckengäus, Calw, Neuhengstett und Simmozheim werden an diesem Tag vertreten sein. Herzliche Einladung zu dieser vielseitigen, interessanten Gartenschau in unmittelbarer Nähe in Mühlacker, besonders gerne am Mittwoch, 19.08.2015. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen (Kita-Gebührensatzung) Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.V.m. § 6 Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG und § 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 27.07.2015 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Kita-Gebührensatzung wird wie folgt geändert: 1. § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Die Gebühren für den Kindergarten betragen monatlich: bis 31.08.2015 ab 01.09.2015 a. für 1 Kind aus einer Familie 97 € 100 € mit 1 Kind b. für 1 Kind aus einer Familie 74 € 76 € mit 2 Kindern c. für 1 Kind aus einer Familie 49 € 50 € mit 3 Kindern d. für 1 Kind aus einer Familie 16 € 16 € mit 4 und mehr Kindern Amtliche Bekanntmachungen Fundamt Rutesheim Beim Fundamt Rutesheim wurde abgegeben: 1 Paar Inliner Eigentumsansprüche sind auf dem Rathaus – Zi. 101 – geltend zu machen. Kehrarbeiten am Mittwoch, 12. August 2015 und Donnerstag, 13. August 2015 Fahrzeuge nicht auf Straßen und Wegen parken. Gekehrt wird: mittwochs im gesamten Gebiet Rutesheim, donnerstags in Perouse und im Heuweg. 2. § 8 Absatz 1 Sätze 2 und 3 Gebühr für die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule (Kernzeitenbetreuung) erhalten folgende Fassung: Bei einer Anmeldung für nicht regelmäßigen Besuch beträgt die Gebühr 7 € je Kind und Tag, zuzüglich einer Grundpauschale von 5 € pro Monat. An schulfreien Tagen (z. B. in den Schulferien) ist für das zusätzliche durchgehende ganztägige Betreungsangebot in der Kernzeitenbetreuung ein Zuschlag von 3 € je Kind und Tag zu entrichten. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.09.2015 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Rutesheim, 27.07.2015 gez. Dieter Hofmann Bürgermeister 16 Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 32 Donnerstag, 6. August 2015 Hinweise für die Steuer- und Abgabepflichtigen Das Steueramt bittet um Beachtung folgender Hinweise: 1. Gewerbesteuervorauszahlungen Am 15.08.2015 wird die 3. Rate der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2015 fällig. Die Höhe der jeweils vierteljährlich fällig werdenden Vorauszahlungen kann aus dem zuletzt erhaltenen Gewerbesteuerbescheid entnommen werden. 2. Grundsteuer Am 15.08.2015 wird die 3. Rate der Grundsteuer 2015 fällig, sofern der Jahresbetrag 30,- € übersteigt. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B betragen seit 01.01.2014 jeweils 340 v. H. Die Höhe der vierteljährlich fällig werdenden Beträge entnehmen Sie bitte dem Ihnen zuletzt zugestellten Änderungs- bzw. Jahresbescheid. Die dort aufgedruckte Vorauszahlungsrate „Folgejahr“ ist so lange gültig, bis evtl. ein neuer Änderungsbescheid ergeht. Für das Jahr 2015 wurden keine Jahresbescheide verschickt. Das Steueramt weist ergänzend darauf hin, dass für das Verkaufsjahr der Verkäufer Schuldner der Grundsteuer für das ganze Jahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des Kaufvertrages sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. 3. Zahlungstermin Die fälligen Zahlungen müssen am 15.08.2015 bei der Stadtkasse eingegangen sein. Wird die Steuer bis zum Ablauf des Fälligkeitstages nicht bezahlt, so ist für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 v. H. des rückständigen Steuerbetrages zu entrichten. Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Überweisung der Tag als Zahlungstag gilt, an dem der Steuerbetrag auf dem Konto der Stadtkasse gutgeschrieben wird. Auf den Überweisungen ist unbedingt das auf dem Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuerbescheid aufgedruckte Buchungszeichen anzugeben, da ohne diese Angabe eine ordnungsgemäße Verbuchung nicht gewährleistet ist. 4. Abbucher Bei Abgabepflichtigen, die der Stadtverwaltung eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Steuerbeträge zum 15.08.2015 von den jeweiligen Konten abgebucht. Wasserentnahme an öffentlichen Brunnen Die vorübergehende Entnahme von Wasser an Brunnen für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder zur Bewässerung von kleingärtnerischen Flächen in geringen Mengen mit Eimern und Gießkannen zu einem vorübergehenden Zweck ist grundsätzlich erlaubnisfrei möglich. Das Befüllen größerer Behältnisse und auch das Umfüllen in ein auf einem Anhänger befindliches Regenfass fällt dagegen nicht mehr unter den Begriff „geringe Menge“. Um eventuellen Lärmbelästigungen der Anwohner vorzubeugen, sollte die Wasserentnahme in der Zeit zwischen 8 Uhr und 20 Uhr erfolgen. In Rutesheim werden nur die Brunnen Zimmeregart, bei der Johanneskirche und vor dem Alten Rathaus aus einer Quelle im Friolzheimer Weg gespeist. Die neue Brunnenanlage auf dem Platz beim "Haus am Marktplatz" mit der Wasserrinne sowie das Henri-Arnaud-Denkmal in Perouse werden ausschließlich mit Frischwasser gespeist. Eine Wasserentnahme ist hier deshalb nicht gestattet. Die Entnahme von Wasser aus Bächen oder anderen oberirdischen Gewässern ist gemäß Allgemeinverfügung des Landkreises Böblingen in den Monaten Juni bis einschließlich September untersagt. Ein Verstoß dagegen ist bußgeldbewährt. Wir bitten um Beachtung. Friedhöfe Rutesheim und Perouse - Gießkannen bitte bei den Brunnen abstellen und nicht nach Hause nehmen Die Stadt hat zahlreiche Gießkannen gekauft und bereitgestellt. Gut ist, wenn alle jeweils nach ihrem Gebrauch wieder bei den Brunnen abgestellt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Es ist kaum zu glauben, aber bereits nach wenigen Tagen sind wieder einige der neuen Gießkannen verschwunden. Deshalb der eigentlich selbstverständliche Hinweis: Das Mitnehmen von Gießkannen ist Diebstahl. Sachdienliche Hinweise auf die Täter, die Gießkannen mitnehmen, nimmt das Ordnungsamt gerne entgegen, Telefon 5002-31. Appell: Keine Futterschalen für Katzen auf den Terrassen usw. und keine Essensreste auf die Komposthaufen ausbringen Ohne dass das beabsichtigt ist, werden damit wilde Tiere wie Fuchs und Marder sowie Ratten in die Wohngebiete gelockt. Aus Sicherheitsgründen dürfen die Jäger aber im Wohnbereich grundsätzlich nicht schießen. Deshalb: Keine Futterschalen für Katzen auf den Terrassen usw. und keine Essensreste auf die Komposthaufen ausbringen. Wir danken für Ihr Verständnis. Pro Rad Rutesheim Tourenangebot im Jahr 2015 Eingeladen sind alle, die Freude am Radfahren haben. Die Touren sind besonders auch für Frauen geeignet. Das Tempo wird auf die Teilnehmer/-innen abgestimmt, z. B. gemütliche oder flotte Fahrweise. Auf den untrainierten Teilnehmer wird Rücksicht genommen. Ein gesunder Kreislauf wird allerdings vorausgesetzt. Jede/r Teilnehmer/-in ist für die Einhaltung der StVO, für die eigene Sicherheit und seine Unfall- bzw. Krankenversicherung selbst verantwortlich. Der ehrenamtlich tätige Tourenleiter kann keine Haftung übernehmen. Bitte den Fahrradhelm nicht vergessen (zur eigenen Sicherheit), kein Helmzwang. Samstag, 15. August Start: 9.00 Uhr, Dauer ca. 8 h Treffpunkt: S-Bahnhof Rutesheim Ziel: Skulpturenradweg Rückfahrt mit S-Bahn Tourenleiter: Burghard Mundt Tel. 0179 1466573 Einkehr: unterwegs Genaue Tourenroute oder individuelle Touren-Anfrage gerne unter Tel. 07152 51733 Bekanntmachungen anderer Ämter Landkreis Böblingen Schulleiterwechsel an der Karl-Georg-Haldenwang-Schule Leonberg Schulleiter Berthold Halter in den Ruhestand verabschiedet Landrat Roland Bernhard: „Er hat „seine“ Schule geprägt und geformt.“ An der Karl-Georg-Haldenwang-Schule Leonberg steht ein Schulleiterwechsel an. Schulleiter Berthold Halter wurde in einer Feierstunde am 24. Juli in den Ruhestand verabschiedet. Landrat Roland Bernhard würdigte die großen Verdienste und das Engagement des scheidenden Schulleiters und entließ ihn in den verdienten Ruhestand. „Das Ziel seiner Arbeit war, die Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 32 Donnerstag, 6. August 2015 Teilhabe von Menschen mit Handicap in allen Bereichen der Gesellschaft voranzubringen und dieses Ziel hat er mit großem Engagement und mit besonderer Beharrlichkeit verfolgt, seit er an diese Schule kam“, betonte Bernhard. Berthold Halter war seit rund 34 Jahren an der Karl-GeorgHaldenwang-Schule, zuerst als Lehrer, dann als Konrektor und seit 16 Jahren als Schulleiter. „In dieser Zeit hat er der Schule unverkennbar seinen Stempel aufgedrückt und dafür sind wir ihm sehr dankbar“, sagte der Landrat bei der Verabschiedung. „Sie haben Inklusion schon gelebt, als viele andere das Wort noch gar nicht kannten.“ Seit 20 Jahren werden die Kinder und Jugendliche mit Handicap auf ein so selbständig wie möglich zu führendes Leben als erwachsene Menschen vorbereitet. Viel Wert wird daher auch auf die berufliche Integration gelegt. Was zunächst als Modellversuch begann, wird seit dem Schuljahr 2008/2009 in Kooperation mit dem Beruflichen Schulzentrum Leonberg erfolgreich praktiziert. Das von Berthold Halter maßgeblich mitentwickelte Modell, das unter Fachleuten unter den Begriffen Berufsvorbereitende Einrichtungen (BVE) und Kooperative Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV) bekannt ist, hat sich mittlerweile landesweit etabliert. Die Vermittlungsquoten der KoBV-Schüler in Leonberg in den ersten Arbeitsmarkt liegen seit Jahren meist weit über 30 %. Die KoBV-Schüler leisten an 3 Tagen/Woche ein Betriebspraktikum ab und haben bis zu 13 Stunden Unterricht in der Sonderberufsschule. Die Schüler werden im Rahmen der Ausbildung entsprechend ihren individuellen Fähigkeiten gefördert und beruflich qualifiziert. Dazu gehört beispielsweise auch das Erlernen einer eigenständigen Haushaltsführung oder ein Mobilitätstraining. Die KoBV-Bildungsmaßnahme wird in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit und dem Integrationsfachdienst durchgeführt. In der Zeit, in der Halter Schulleiter an der Karl-Georg-Haldenwang-Schule war, hat sich die Schule sehr entwickelt. Bereits zuvor im Jahr 1996 wurde die erste Außenklasse in Hirschlanden an der dortigen Grund-, Haupt- und Werkrealschule eröffnet. Inzwischen gibt es im gesamten Einzugsbereich der Schule an sechs Partnerschulen Kooperationsklassen, in denen Geistigbehinderte mit nichtbehinderten Kindern zusammen lernen. Eine Verdoppelung der Schülerzahlen auf rund 150 führte zur Entwicklung von neuen Unterrichts- und Organisationsstrukturen. Seit 2004 gibt es eine Steuerungsgruppe an der Schule, die sich systematisch mit der Weiterentwicklung der Schule beschäftigt. Das Leitbild zur „Schule für Individuelle Förderung“ wurde gemeinsam mit der Elternschaft entwickelt. Für das vorbildliche Engagement wurde die Schule mit dem Jakob-Muth-Preis ausgezeichnet, weitere Anerkennungen erfolgten durch das Land für die Billdungswerkstatt BadenWürttemberg sowie durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales (Innovationspreis). „All diese Erfolge vedanken Sie Ihren Tugenden und Ihrer überdurchschnittlichen Motivation“, lobte Bernhard den gebürtigen Freiburger. „Sie treibt eine tiefe Innere an, mit der Sie als Teamplayer das Kollegium mitreißen“. Berthold Halter ging es dabei nicht um persönliche Anerkennung, sondern immer um das Beste für die Schüler. Inklusion war für ihn keine Worthülse, sondern er lebte Inklusion. Auch außerhalb der Schule setzte er seine Erfahrung und Fachkompetenz für die Teilhabe von Menschen mit Handicap ein. Er war im Teilhabeausschuss des Landkreises Böblingen an der Erstellung des Teilhabeplans beteiligt und hat die Leonberger Integrationsfirma Pfiffkus gGmbH mitbegründet. Dort bieten Menschen mit einer geistigen Behinderung einen Wäsche- und Bügelservice und 17 andere Dienstleistungen an. Besonders wichtig war ihm auch die Frühförderung. So war er vor 21 Jahren Gründungsmitglied in der „Vereinigung Interdisziplinäre Frühförderung BadenWürttemberg“. Im Ruhestand möchte sich der Naturfreund mehr seinen Hobbys widmen. Neben dem Wandern, Radfahren und Joggen hat er jetzt Zeit, sich um ein neues Gartenstück zu kümmern, das er erworben hat. Der Landrat überreichte ihm hierfür bei der Verabschiedung einige hilfreiche Werkzeuge. Christian-Wagner-Bücherei Kinder erlebten das Mittelalter in Perouse Sieben Stunden pro Woche geöffnet Das Mittelalter erlebten 17 gut gelaunte und interessierte Kinder beim Sommerferienprogramm in Perouse. Zunächst erzählte Patricia Zimmermann unterhaltsam im historischen Ambiente der Zehntscheuer, wie man Ritter wurde und welche Aufgaben die Frauen der Ritter auf einer Burg hatten. Dann zeigten Patricia Zimmermann, Corinna Klügling und Mechthild Hagemeier-Beck den Kindern, wie sie mit kunstvoll gestalteten Buchstaben ihren Namen drucken und schreiben können. Im Anschluss ging es bei Sonnenschein auf die Wiese am Spielplatz. Dort spielten die Kinder Spiele des Mittelalters wie Sackhüpfen, Bockspringen oder „faules Ei“ und liefen mit zusammengebundenen Knien um die Wette. Auf dem Spielplatz versuchten sie, Murmeln in einem Loch zu versenken. Zurück in der Zehntscheuer beklebten die Kinder Schilde mit ihrem eigenen Wappen. Auf silberfarbenem Grund befestigten sie Sterne, Rauten, Vierecke, Kreise und Dreiecke in Rot, Blau, Lila, Schwarz und Grün. Es entstanden individuelle Wappen, die manche Kinder noch mit Zeichnungen verzierten. Dann konnten sich die Kinder stärken. Es gab süße oder pikante Fladen. Zum Abschluss zeigten die Kinder ihren Eltern vor der Zehntscheuer stolz ihre Werke. Auf einem eigenen Tisch im Kinderbuchbereich sind die Sachbücher ausgestellt, die Patricia Zimmermann zur Vorbereitung des Sommerferienprogramms benutzt hat. Wer als Erwachsener mehr über das Mittelalter Geschwindigkeitskontrollen Für die Verkehrssicherheit und für den Lärmschutz wurden die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge überprüft. Datum Uhrzeit Straße 28.07. 14.11 - 15.11 Robert-Bosch-Straße 28.07. 15.22 - 16.07 Bahnhofstraße 28.07. 17.38 - 20.15 Heimsheimer Straße zulässige Geschwindigkeit Gesamtfahrzeuge beanstandete Fahrzeuge % max. km/h 30 30 50 154 228 1242 14 57 33 9,1 25,0 2,7 42 59 82 18 Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 32 Donnerstag, 6. August 2015 erfahren möchte, ist mit dem neuen Sachbuch des Mittelalterhistorikers Ian Mortimer bestens bedient. „Im Mittelalter. Handbuch für Zeitreisende“ (Piper 2014) lässt den Leser am Alltag der Menschen im Mittelalter teilhaben. Es ist unser Medium der Woche. Mitglieds des Kulturforums stammt. Diesmal trägt eine Arbeit von Friederike Strauß zu der Reihe „Kunst im Rathaus bei“. Unverkennbar ist in diesem Bild die Vorliebe der Weissacher Künstlerin zur Abstraktion auszumachen. Aber alle weiteren Erklärungen müssen hier enden, Muster für Interpretationen der etwas mystisch erscheinenden gelblichen, grünlichen und bläulichen Farbflächen bleibt die Malerin schuldig. Schon die Bezeichnung des Bildes „ohne Titel“ verrät, dass sie ganz bewusst dem Betrachter das Feld überlassen will. „Ich finde“, sagt Friederike Strauß, „dass sich jeder Betrachter selbst ein Bild machen sollte, was seiner Sichtweise entspricht“. Und weil Kunst neue Sichtweisen schaffe, solle sie nicht vom Kunstschaffenden gezielt bestimmt oder gelenkt werden, wie es mit einem vorgegebenen Namen der Fall wäre. Autorenporträt Fred Vargas: Unter dem Motto „Autorenporträt“ stellt das Büchereiteam monatlich wechselnd Autoren und ihre Bücher vor. In den Sommerferien sind es die Werke von Fred Vargas. Fred Vargas (eigentlich Frédérique Audoin-Rouzeau), geboren 1957, wurde mit Paris-Krimis bekannt. Die studierte Archäologin beschäftigt sich im Hauptberuf mit Tierskeletten aus dem Mittelalter. Während der Ferien aber schreibt sie Krimis, die in den Straßen von Paris spielen. Liebevoll gestaltet sie Typen und Tatorte – ein Genuss für alle Menschen, die gern nach Frankreich reisen. In den Ferien geöffnet: Sieben Stunden pro Woche ist die Hauptstelle der Bücherei in den Ferien geöffnet. Dienstags von 17 bis 19 Uhr, donnerstags von 15 bis 17 Uhr und samstags von 10 bis 13 Uhr warten fast 27.000 Medien darauf, ausgeliehen zu werden. Die Zweigstelle Perouse ist in den Sommerferien geschlossen. Rutesheimer Onliner: Die ehrenamtlichen Senior-InternethelferInnnen stehen Ihnen nach den Sommerferien wieder montags von 9.30 bis 11.30 Uhr zur Seite bei allen Fragen zum Umgang mit dem PC oder Internet. www.rutesheimer-onliner.de Kunst im Rathaus – das Monatsbild für August Auch im Ferienmonat August muss nicht auf die schon lieb gewordene künstlerische Dekoration verzichten, wer durch das Foyer des Rathauses in irgendwelche Amtsstuben strebt. Dort hat der Besucher stets ein meist mittelformatiges Kunstwerk im Blick, das im monatlichen Wechsel aus dem Atelier eines „Farben, Formen und Strukturen haben ihre eigenen Aussagen und Empfindungen“, ist Strauß überzeugt, „sie führen beim Betrachter zu Prozessen, die oft unbemerkt im Unbewussten stattfinden“. Und so will Friederike Strauß im August den Rathausbesuchern „eigene oder neue Sichtweisen“ ermöglichen. Bis Ende des Monats kann man sich davon überzeugen. Senioren Treffpunkt Rutesheim Wir laden alle Senioren und Seniorinnen herzlich in die Begegnungsstätte Widdumhof ein. Der Treffpunkt Rutesheim ist montags von 14.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Neue Besucher sind herzlich willkommen. Nutzen Sie die Gelegenheit bei einer Tasse Kaffee und Kuchen in gemütlicher Runde einen schönen Nachmittag gemeinsam zu verbringen. Wer gerne mal wieder Karten oder Brettspiele spielen möchte ist bei uns genau richtig. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Wir machen Sommerferien: Vom 10.08. bis 24.08.2015 ist der Treffpunkt Rutesheim geschlossen. Wir beginnen wieder am 31. August um 14.00 Uhr. Arbeitskreis Geschichte vor Ort Kinderfeste in Rutesheim In der Ausgabe am 9. Juli haben wir einen Artikel über die Rutesheimer Kinderfeste veröffentlicht. In der Folge wollen wir noch mit einigen Fotos an diese besonderen Umzüge erinnern. Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 32 Donnerstag, 6. August 2015 19
© Copyright 2024 ExpyDoc