Rutesheim KW32 Internet 01

6. August 2015
Nr. 32 · 60. Jahrgang
Ortsverschönerungs-Wettbewerb 2015
Bewertungsrundgang erfolgte am 29. Juli
Abschlussveranstaltung am 24. Oktober in der Sporthalle Bühl II
Am 29. Juli 2015 war die
Bewertungskommisison in allen öffentlichen Straßen einschließlich Sackgassen der
Stadt unterwegs und hat die
Gärten, soweit sie von der
Straße aus zu sehen sind,
bewertet.
Gärten hinter hohen Hecken
oder anderen geschlossenen
Gehölzpflanzungen, die keinen
Einblick zulassen, oder hinter
den Häusern können nicht
bewertet werden.
Wie viel Freude Garten und Grün den Bewohnern und Betrachtern machen können, zeigt
dieses sehr schöne Beispiel im Tannenweg. Das öffentliche wie das private Grün genießt
bei vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern einen hohen Stellenwert und die Früchte vieler
Anstrengungen sind gut sichtbar.
Sehr gerne möchte die Kommission 2015 auch die sehr
schönen
Balkonbepflanzungen, den bunt blühenden
Balkonflor, bewerten. Dafür ist
aber dieses Jahr unbedingt
eine Anmeldung erforderlich,
weil v.a. für die Mehrfamilienhäuser nicht in den amtlichen
Unterlagen registriert ist, wem
welcher Balkon gehört.
Bitte melden Sie sich und verwenden Sie dafür gerne den
Abschnitt am Ende dieses Artikels bzw. Fax 5002-33, E-Mail
[email protected] oder Telefon 5002-31, Frau Cristina.
Bei Einfamilien- bzw. Doppel-, Reihen- oder Kettenhäusern
mit schönen Vorgärten, und Balkonen ist diese Meldung
nicht notwendig. Hier ist ja die namentliche Zuordnung
anhand des Melderegisters möglich und die Bewertung für
den Vorgarten einschließlich Balkonflor bereits erfolgt. Aber
v.a. bei Eigentumswohnungen ohne Garten benötigen wir
diese Meldung.
Wolfgang Diehm, Frau Birgit Bäuerle und Herr Bernd Hell
(Obst- und Gartenbauverein Rutesheim), Stv. Bauhofleiter
Andreas Nießner, Frau Simone Cristina und Erster Beigeordneter Martin Killinger) stellte übereinstimmend fest, dass die
Pflanzen in den Privatgärten wie auch das öffentliche Grün –
trotz den schwierigen, sehr trockenen Witterungsbedingungen in diesem Jahr – einen guten Eindruck machen. Das
Stadtbild wirkt dadurch attraktiv und abwechslungsreich.
Auch dem lokalen Kleinklima kommt das zu Gute.
Schon jetzt haben viele Garten- und Grundstücksbesitzer in
Rutesheim und Perouse ein großes Lob verdient. Die Bewertungskommission (Fachberater Manfred Nuber, Stadtrat
Das ist lt. Herrn Nuber nicht mehr in allen Gemeinden so.
Fortsetzung Seite 2
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Nummer 32
Donnerstag, 6. August 2015
Stadtnachrichten
Rutesheim
Ortsverschönerungs-Wettbewerb 2015
bemerkbar machen. Dort wo Freiräume sind, war und ist man
gärtnerisch aktiv. Es wird aber nicht nur gepflanzt, sondern auch
gepflegt. Ausdauer, Stehvermögen und viel Sachverstand ist aus
vielen dieser gärtnerischen Oasen herauszulesen. Bei so vielen
guten Leistungen musste die Kommission natürlich einen strengen Maßstab anlegen. Das heißt, dass nur überdurchschnittlich gute Leistungen mit einem Preis bedacht werden konnten.
Einzelne, normal blühende Blumenkästen ergeben noch keinen
Preis. Selbstverständlich tragen jedoch alle Leistungen zum guten Gesamtbild bei. Denn so schön die Spitzenleistungen sind,
die Ortsverschönerung erfordert schöne Anlagen in großer Zahl.
Wie attraktiv und offen auch kleinere Vorgärten gestaltet werden
können, zeigt dieses Foto in der Blumenstraße ...
Zwar außer Konkurrenz, aber für prächtiges Grün und Blumenflor gebührt den Gärtnern des Bauhofes ebenfalls ein großes
Lob. Sie haben ihre Materie, die vielen kleinen wie größeren
Grünanlagen im Griff. An den Straßen und Plätzen stehen
prachtvolle Bäume mit positiver Wirkung für Raumgliederung,
Luftregeneration und Schattengebung. Auch wenn die Pflege
der Grünanlagen einen großen Aufwand verursacht, so ist die
Wirkung für das Stadtbild und den positiven Charakter einer
Stadt durch nichts zu ersetzen. Der Schnitt, auch die Begrenzung zur Straße und zum Fußweg hin sowie die Sauberkeit
– das kann man sehen.
Das Straßenbild, der gepflegte Eindruck in den Siedlungsgebieten und die Ordnung auf öffentlichen Plätzen und Anlagen
prägt die Stadt.
Eine farbenfrohe Blumeninsel Im Bonholz
Viel Arbeit könnte dabei den Mitarbeitern erspart werden,
wenn Pizzaschachteln, Tetra-Paks, Zigarettenschachteln
und -kippen, Flaschen, usw. nicht achtlos weggeworfen,
sondern ordnungsgemäß, das heißt in Müllbehältern oder
noch besser zu Hause entsorgt und vor allem auch keine
Scherben produziert werden würden.
Auch die Leistungen der Bürgerinnen und Bürger sind anzuerkennen. Quer durch Rutesheim, Heuweg und Perouse wurde
immer wieder eine erfreulich gute Qualität und Quantität festgestellt. Verständnis muss man aber auch dafür haben, dass
das zunehmende Alter bzw. die nachlassende Gesundheit vieler
Mitbürger/innen sich auch bei der Gartengestaltung und Pflege
In Perouse, Wilhelm-Kopp-Straße
Bei der Bewertung nicht einfach war immer mal wieder das Auffinden der Hausnummer. In Einzelfällen fehlt sie völlig. Eine von
der Straße aus gut sichtbare Hausnummer kann dabei im Notfall
lebensrettend sein! Die Hausnummer muss nicht riesengroß sein
– Hauptsache, sie ist von der Straße aus gut erkennbar.
Was wurde außerdem festgestellt? Alle Frühjahrspflanzen waren
naturgemäß längst verblüht und konnten leider nicht mehr in
die Bewertung einfließen. Ohnehin wird nicht nur der Blumenflor bewertet. Offen und ansprechend gestaltete Gärten,
interessante Wege, abwechslungsreiche Bepflanzungen in guter
Pflege sowie ein Hausbaum, saubere, einladende Außenbereiche, Hausfassaden, Dachbegrünungen und bewachsene Wände gehen in die Bewertung mit ein. Ausgedehnte befestigte
Flächen, Unrat, abgemeldete Autos, Bauschutt und dergleichen
machen dagegen keinen guten Eindruck. Anstrengungen an
den stark befahrenen Hauptstraßen und in den Gewerbegebieten werden besonders berücksichtigt, weil die Bedingungen
hier schwieriger sind und in den Hauptstraße sich viel mehr
Passanten an wohltuenden Farbtupfern erfreuen können.
Ein Lob gilt auch den Nutz- und Gemüsegärtnern. Viele abwechslungsreich und gesund stehende Kulturen waren zu sehen.
Im privaten Bereich sollte der Überhang von Zweigen und
Ästen entlang von Fußwegen und Straßen konsequent zurückgeschnitten und das sogenannte Lichtraumprofil, Straßenlaternen, Verkehrszeichen und Straßennamenschilder freigehalten
werden. Das ist aus Gründen der Verkehrssicherheit ganzjährig
erforderlich und zulässig.
Über das Gesehene wird der Fachberater für Obst- und Gartenbau beim Landratsamt Böblingen, Herr Manfred Nuber, bei
der Abschlussveranstaltung mit Preisverteilung am Samstag,
24. Oktober 2015 in der Sporthalle Bühl II Rutesheim in Wort
und Bild berichten.
Alle Garten- und Blumenfreunde sind schon heute herzlich
eingeladen.
✂ ..............................................................................................................................................................................................................................
Anmeldung für die Bewertung des Balkonflors
Name / Vorname / Anschrift: ...................................................................................................................................................................
Genaue Lage des Balkons (EG, 1. OG, 2. OG, usw.): ......................................................................................................................
Von welcher Straße aus sichtbar: .........................................................................................................................................................
Welche Seite? (Nord, Süd, Ost, West oder Mitte): ................................. Telefon-Nr. für evtl. Rückfragen: .......................................
Stadtnachrichten
Rutesheim
Nummer 32
Donnerstag, 6. August 2015
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Langjähriger Gemeindekämmerer Karl Binder
feierte seinen 90. Geburtstag
Am 1. August 2015 feierte der langjährige Gemeindekämmerer Karl Binder seinen
90. Geburtstag.
Bürgermeister Dieter Hofmann und Erster
Beigeordneter Martin Killinger überbrachten
ihm dazu herzliche Glückwünsche namens
der Stadt Rutesheim, des Gemeinderats, der
Stadtverwaltung, sowie des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann.
Karl Binder war 47 Jahre, von 1940 bis
1987 für die Gemeinde Rutesheim tätig.
Über 40 Jahre war er für eine geordnete
Finanzwirtschaft und umfangreichen Grunderwerb verantwortlich. 1987 trat er in den
verdienten Ruhestand. Karl Binder hat sich
große Verdienste um seine Heimatgemeinde
erworben.
Die Gratulanten freuten sich darüber, dass
Karl Binder trotz seines nunmehr höheren
Alters immer noch vital und aktiv ist, auch
in der SKV-Sängerabteilung. Sie wünschten
ihm, dass das noch lange so bleiben möge.
„Andy‘s Fahrschule“ in der Leonberger Straße 24 eröffnet
Für eine attraktive Stadt ist auch ein
vielseitiger gesunder Mix an Läden und
Dienstleistungsbetrieben von großer Bedeutung.
Bürgermeister Dieter Hofmann und Erster Beigeordneter Martin Killinger gratulierten aus diesen Gründen Herrn Andy
Grafmüller zur in der Leonberger Straße 24 in Rutesheim am 1.8.2015 neu
eröffneten weiteren Filiale seines Fahrschulbetriebs. Sehr wichtig ist für eine
lebendige attraktive Stadtmitte, dass Ladenflächen nach Möglichkeit nicht leer
stehen. Sie wünschten viel Erfolg und
informierten sich an Ort und Stelle über
die Angebote und Dienstleistungen.
Die Kontaktdaten: Telefon 07044 33487
oder 0172 7354387, www.andysfahrschule.de
Unterrichtszeiten in Rutesheim: Dienstag
und Donnerstag 19 Uhr bis 20.30 Uhr.
v.l.n.r.: Andy Grafmüller, Bürgermeister Dieter Hofmann und Elke Talmon-Gros
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Nummer 32
Donnerstag, 6. August 2015
Stadtnachrichten
Rutesheim
Tennis Europe Junior Tour
Renningen/Rutesheim
Stadtnachrichten
Rutesheim
Nummer 32
Donnerstag, 6. August 2015
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Liebe Rutesheimer Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Krisen und Kriege in der Welt, insbesondere im Nahen und Mittleren Osten, führen zu immer größeren
Flüchtlingsströmen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Zugangsprognose für das Land
Baden-Württemberg jüngst verdoppelt von 30.000 auf rund 60.000 Asylantragsteller bis Ende 2015. Angesichts
der zunehmenden Krisenherde ist eine Entspannung dieser Zugangssituation nicht zu erwarten. Wir müssen
uns darauf einstellen, dass wir auch in den nächsten Monaten stark gefordert werden, unseren humanitären
Verpflichtungen nachzukommen. Die Städte und Gemeinden bekennen sich zu dieser Verpflichtung, die auch
im Flüchtlingsaufnahmegesetz von Baden-Württemberg gesetzlich normiert ist.
Die Stadt Rutesheim versucht seither, ihrer gesetzlichen Unterbringungspflicht bei der sogenannten „Anschlussunterbringung“ möglichst dezentral in älteren Gebäuden in der Stadt nachzukommen. Hier sind wir in Rutesheim mit derzeit rund 60 untergebrachten Asylbewerbern sehr gut aufgestellt, auch aufgrund der tatkräftigen
Unterstützung vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger im „Freundeskreis Flüchtlinge Rutesheim“.
Aufgrund der in jüngster Zeit immer dramatisch werdenden Situation auch im Landkreis Böblingen ist Herr
Roland Bernhard bereits wiederholt auf die Städte und Gemeinden zugegangen, mit der Bitte um Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Standorten für Gemeinschaftsunterkünfte (sogenannte „Vorläufige
Unterbringung“). Eine solche Gemeinschaftsunterkunft gibt es bislang in Rutesheim nicht. Die Zielplanung des
Landratsamts Böblingen sieht für alle Städte und Gemeinden über 9.000 Einwohner die Schaffung von Gemeinschaftsunterkünften noch in diesem Jahr vor. Für die Stadt Rutesheim geht das Landratsamt derzeit von
84 Plätzen aus.
Angesichts der rasch wachsenden Flüchtlingszahlen und in Anerkennung unserer gesamtstaatlichen Verantwortung hat der Rutesheimer Gemeinderat am 27. Juli 2015 einstimmig beschlossen, dem Landkreis Böblingen
ein geeignetes und bebaubares Grundstück als möglichen Standort für eine Gemeinschaftsunterkunft für die
vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen anzubieten. Das Grundstück mit rund 1.250 qm liegt im Gewerbegebiet zwischen der Firma Kindler und dem Aussiedlerhof der Familie Weiß. Der Bau, die Unterhaltung sowie
die Betreuung der Asylbewerber erfolgt grundsätzlich durch den Landkreis Böblingen. Die Vermietung des
Grundstückes wird durch die Stadt zunächst auf 3 Jahre befristet.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
dem Gemeinderat und mir persönlich ist wohl bewusst, dass die Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften ein schwieriges Thema ist, dem sich aber derzeit nahezu alle Städte und Gemeinden
stellen müssen. Ich habe aber die Hoffnung, dass sich die Rutesheimer Bevölkerung weiterhin weltoffen zeigt
und sich dieser neuen Einrichtung für Flüchtlinge genauso positiv und hilfsbereit annimmt, wie den bereits in
Rutesheim lebenden rund 60 Asylbewerbern in der „Anschlussunterbringung“.
Dem „Freundeskreis Flüchtlinge Rutesheim“ danke ich an dieser Stelle ganz herzlich für seine engagierte und
wertvolle Arbeit. Ich würde mir wünschen, dass sich der Freundeskreis auch um die neu nach Rutesheim kommenden Flüchtlinge kümmern wird. Für diese neue Herausforderung benötigt der Freundeskreis Verstärkung.
Wenn Sie mithelfen wollen, dürfen Sie sich gerne im Rathaus bei Frau Natascha Bauer (Tel. 07152-5002-42,
[email protected]) melden, sowie beim Freundeskreis (Herrn Karl Schumacher bzw. Frau Susanne Wochele)
unter Tel. 032121208471 oder per E-Mail [email protected]. Die Stadt Rutesheim plant am Mittwoch,
23. September 2015 einen Informationsabend, zu dem schon heute herzlich eingeladen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Hofmann
Bürgermeister
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Stadtnachrichten
Rutesheim
Nummer 32
Donnerstag, 6. August 2015
Sommerferienprogramm 2015
Donnerstag, 6. August 2015
Achtung: Wilde Indianer!
Treffpunkt: 14.30 Uhr auf dem Spielgelände Lerchenberg. Bei
Regenwetter im Gemeindezentrum der Markuskirche, Leonberger Str. 12
Alter: 6 bis 12 Jahre
Teilnehmerzahl: 30 Kinder
Komm mach mit beim Bogenschießen, Büffel jagen und Traumfänger basteln. Wie Apachen werden wir schleichen, fangen, rennen und bestimmt eine Menge Spaß haben. Wir freuen uns auf
Leichte Feder, Großen Bären, Schnurrende Katze und auf DICH!
Mitzubringen: ein altes einfarbiges T-Shirt oder Indianerverkleidung
Ende: 17.30 Uhr
Veranstalter: Evangelisch-methodistische Kirchengemeinde
Rutesheim – Markuskirche
Freitag, 7. August 2015
Handballschnuppertraining der SKV Rutesheim
Treffpunkt: 9.00 Uhr Sporthalle Bühl I
Robert-Bosch-Straße 51
Alter: 6 bis 11 Jahre
Teilnehmerzahl: unbegrenzt
Die Handballabteilung bietet ein Handballschnuppertraining an.
Es werden verschiedene Spielformen und Koordinationsübungen, die im Handball trainiert werden, gezeigt.
Mitzubringen sind Sportsachen und Getränke. Fürs gemeinsame Mittagessen ist gesorgt. Viel Spaß wird garantiert.
Ende: 14.00 Uhr
Veranstalter: Handballabteilung der SKV Rutesheim e.V.
Montag, 10. August 2015
Ab in die Küche
Treffpunkt: 9.30 Uhr in der Küche im Schulhaus Hindenburgstr.
Alter: 11 bis 14 Jahre
Teilnehmerzahl: max. 12 Kinder
Du hast Spaß am Kochen und probierst auch gern mal was
Neues aus? Dann nichts wie anmelden für den Kochworkshop.
Wir kochen einfache Gerichte, die du daheim ohne große Hilfe
selbst nachkochen kannst. Der krönende Abschluss ist natürlich das Essen der selbst zubereiteten Gerichte.
Mitzubringen: Schürze und sauberes Geschirrtuch
Unkostenbeitrag: 6,00 €
Ende: 12.30 Uhr
Veranstalter: Frau Keller-Epple, Dipl.-Haushaltsökonomin,
VDOE Ernährungsberaterin
Dienstag, 11. August 2015
Magie und Märchen
Treffpunkt: 14 Uhr im Feuerwehrhaus Rutesheim, Schillerstraße 10
Alter: 0 bis 99 Jahre
Teilnehmerzahl: unbegrenzt
Eine magisch-märchenhafte Kombination aus Zauberei und
mündlicher Erzählkunst.
„In alten Zeiten, als das Wünschen noch geholfen hat“, so lassen die Märchenerzähler Sigrid Maute und der Zauberkünstler
Fedor Lantzsch Wunder auf der Bühne und im Publikum wahr
werden. Kommt mit in eine Welt voller Märchen und Magie
und erlebt zauberhafte Momente.
Dauer: ca. 55 Minuten
Veranstalter: Kreissparkasse Böblingen
Mittwoch, 12. August 2015
Workshop über und mit dem Sams
Treffpunkt: 9.30 Uhr in der Christian-Wagner-Bücherei
Alter: 8 bis 10 Jahre
Teilnehmerzahl: 15 Kinder
Lasst euch von den Reimen und witzigen Abenteuern des
Sams mitreißen. Bettina Bertleff und Bettina Trück machen ihn
euch durch Lesen und Gestalten sicht- und greifbar. Ihr werdet
bestimmt zwei lustige Stunden erleben.
Ende: 11.30 Uhr
Veranstalter: Büchereiteam der Christian-Wagner-Bücherei
Mittwoch, 12. August 2015
Abenteuer bei den Royal Rangers
Treffpunkt: 10.00 Uhr Rangerwiese Rutesheim (am Ende der
Blumenstraße den Friolzheimer Weg Richtung Perouse gehen
und nach ca. 300 m links abbiegen)
Alter: ab 6 Jahre
Teilnehmerzahl: 50 Kinder
Auf der Rangerwiese geht´s so richtig rund.
Bei unserer großen Spielaktion lernt ihr altersgerecht einige
grundlegende Dinge über Pfadfindertechniken kennen. Dabei
kommt natürlich auch der Spaß nicht zu kurz. Für Getränke
und Imbiss sorgen wir.
Bitte Sonnenschutz bzw. Regenjacke mitbringen.
Unkosten: 2 €
Ende: ca. 13.00 Uhr
Veranstalter: Royal Rangers Rutesheim
Infos: § 8 StVO regelt zur Vorfahrt:
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer
von rechts kommt. Das gilt nicht,
1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205 Vorfahrt gewähren!, 206 (Stop!), 301
Vorfahrt, 306 Vorfahrtstraße) oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine
andere Straße kommen.
Dies gilt auch nicht, bei durchgehenden Bordsteinen und
beim Zeichen „Ende des Verkehrsberuhigten Bereichs“.
(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215
(Kreisverkehr) unter dem Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter
dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat
der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des
Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Anmerkung. Bei der
Ausfahrt muss geblinkt werden!
(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch
sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wrid. Es darf nur
weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann,
dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich
behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die
Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in
die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis
die Übersicht gegeben ist. Wer die Vorfahrt hat, darf auch
beim Abbiegen in die andere Straße nicht wesentlich durch
den Wartepflichtigen behindert werden.
Innerörtliche Radwegfurten
Stadtnachrichten
Rutesheim
Im Zuge von Vorfahrtsstraßen gilt die Regel „Längsverkehr vor
Querverkehr“. Deshalb haben auch Fußgänger und Radler entlang der Vorfahrtsstraße Vorfahrt vor dem in die Vorfahrtsstraße einmündenden bzw. aus der Vorfahrtsstraße abbiegenden
Verkehr.
Weil dies in der Vergangenheit öfters nicht bekannt war bzw.
leider immer wieder missachtet wurde und dadurch Unfälle verursacht worden sind, hat die Stadt die innerörtlichen Radwegfurten entlang den Vorfahrtsstraßen bei den untergeordneten
Einmündungen mit roter Farbe deutlich markieren lassen, s.
Foto. Sofern die Sicht durch Grenzbebauungen eingeschränkt
ist, muss sich der Wartepflichtige langsam und vorsichtig in
den „Vorfahrtsbereich“ bis zur „Sichtlinie“ hineintasten, damit
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Donnerstag, 6. August 2015
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der Bevorrechtigte das einmündende Fahrzeug rechtzeitig erkennen und reagieren kann.
Radfahrschutzstreifen
Mit weißen gestrichelten Linien wurden in der Leonberger
Straße und Bahnhofstraße auch Radfahrschutzstreifen markiert.
Der Radfahrschutzstreifen ist Teil der Fahrbahn. Er wird nicht
beschildert. Kraftfahrzeuge dürfen ihn (nur) im Bedarfsfall überfahren (z. B. Begegnung mit Lkw). Andere Verkehrsteilnehmer
v.a. die Radler dürfen dabei weder behindert noch gefährdet
werden. Fahrzeuge dürfen auf Schutzstreifen nicht parken.
Auch auf Furten und Schutzstreifen gilt: Gegenseitige Rücksichtnahme ist auch im Straßenvekrehr immer sehr hilfreich.
Bereitschaftsdienste
Ärztliche Notdienste
Notfalldienst der HNO-Ärzte und Augenärzte
Der ärztliche Notdienst erfolgt durch die Notfallpraxis am Krankenhaus Leonberg, Rutesheim Str. 50 in 71229 Leonberg.
Der bisherige gynäkologische Notfalldienst der Ärzteschaft Leonberg wird nicht mehr fortgeführt. Patientinnen mit gynäkologischen Notfällen werden über den ärztlichen Notdienst
und ggf. über die gynäkologischen Ambulanzen der Krankenhäuser versorgt.
Bei akuten Erkrankungen im Bereich der Hals-Nasen-OhrenHeilkunde, die nicht durch den ärztlichen Notdienst versorgt
werden können, ist die HNO-Universitätsklinik Tübingen,
Elfriede-Aulhorn-Str. 5 in 72076 Tübingen, (Tel. 07071 2988088), zuständig.
Die Notfallpraxis am Krankenhaus Leonberg ist dienstbereit
montags
18.00 Uhr bis 22.00 Uhr
dienstags
18.00 Uhr bis 22.00 Uhr
mittwochs
14.00 Uhr bis 24.00 Uhr
donnerstags
18.00 Uhr bis 22.00 Uhr
freitags
16.00 Uhr bis 24.00 Uhr
samstags
7.00 Uhr bis 22.00 Uhr
sonntags
7.00 Uhr bis 22.00 Uhr
feiertags
7.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Patienten können ohne telefonische Voranmeldung in die
Notfallpraxis kommen. Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am
Mittwoch und Freitag erfolgt die Versorung von Notfallpatienten durch die Notfallambulanz des Krankenhauses.
Kostenfreie Rufnummer (ab 01.07.2015): 116-117
Hausbesuche werden weiterhin von der Notfallpraxis
durchgeführt
ACHTUNG: neue Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxis und für medizinisch notwendige Hausbesuche, kostenfreie Rufnummer (ab 01.07.2015): 116-117
Für lebensbedrohliche Notfälle ist wie bisher der Rettungsdienst zuständig, Telefonnummer 112
Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzte
Kinderärztlicher Notdienst der niedergelassenen Kinder- und
Jugendärzte in der Kinderklinik Böblingen, Bunsenstr. 10,
71032 Böblingen, (Tel. 07031 668-0.)
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 19.30 bis 23.30 Uhr
Samstag und Feiertage von 9.00 Uhr bis
22.30 Uhr
Sonntag von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
Zentrale Rufnummer: 01806-070310
Kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis am Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 18.00 bis 22.00 Uhr
Samstag, Sonntag u. Feiertag von 8.00 bis
22.00 Uhr
Zentrale Rufnummer: 01805-011230
Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag und Feiertag
von 8.00 bis 20.00 Uhr
Zentrale Rufnummer: 01806-070711
Augenärztlicher Dienstag
Zentrale Rufnummer: 0180-6071122
Zahnärztlicher Notdienst
Zu erfragen unter Tel. 0711 7877722
Apotheken-Nachtdienst
Do., 06.08. Rathaus-Apotheke, Flachter Str. 4, Rutesheim
Fr., 07.08. Arkaden-Apotheke, Karlstr. 6,
Ditzingen-Heimerdingen
Sa., 08.08. Drei-Eichen-Apotheke, Calwer Str. 8,
Renningen-Malmsheim
So., 09.08. Schwaben-Apotheke, Lange Str. 18, Renningen
Mo., 10.08. Central-Apotheke international,
Leonberger Str. 108, Leonberg
Di., 11.08. Engel-Apotheke, Alte Stuttgarter Str. 2, Magstadt
Mi., 12.08. Graf-Ulrich-Apotheke, Graf-Ulrich-Str. 6, Leonberg
Samstag, 08.08.
Drei-Eichen-Apotheke, Calwer Str. 8, Renningen-Malmsheim
Schiller-Apotheke, Gartenstr. 20, Ditzingen
Sonntag, 09.08.
Schwaben-Apotheke, Lange Str. 18, Renningen
Impressum
Herausgeber: Stadt Rutesheim
Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH
& Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon
07033 525-0, Telefax 07033 2048, www.nussbaummedien.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Dieter Hofmann, Leonberger Straße 15, 71277 Rutesheim - für „Was sonst noch
interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger
Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Bezugspreis halbjährlich € 11,55.
Anzeigenannahme: [email protected].
Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.
Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH,
Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0
oder 6924-13. E-Mail: [email protected]
Internet: www.wdspressevertrieb.de
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Stadtnachrichten
Rutesheim
Nummer 32
Donnerstag, 6. August 2015
Wochenmarkt
Notrufe
Polizei
Polizeiposten Rutesheim
(nicht ständig besetzt)
Polizeirevier Leonberg (ständig besetzt)
Rettungsdienst und Feuerwehr
Krankentransport und Unfallrettung (DRK)
Informations- u. Beratungstelefon
häusliche Gewalt
EnBW-Bezirksstelle Rutesheim (Störungen)
EnBW-Bezirksstelle Rutesheim
Gasversorgung (Störungen)
Stadtverwaltung Rutesheim
Telefax
110
99910-0
6050
112
19222
07031/663-1331
Der Wochenmarkt wurde seit Samstag, 25.04.2015 auf den
Platz vor dem Pflegeheim "Haus am Marktplatz" verlegt.
Samstag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Wertstoffhof Rutesheim
Drescherstraße
Mittwoch
von 15.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
von 15.00 bis 18.00 Uhr
Samstag
von 9.00 bis 15.00 Uhr
0800 3629-477
0800 3629-447
5002-0
5002-33
außerhalb der Dienstzeiten (in dringenden Notfällen)
Feuerwehrkommandant, Herr Jäger
0157 71560654
Bauhofleiter, Herr Kappus
0171 5685378
Wasserversorgung, Herr Güthler
0171 5685378
Straßenbeleuchtung, Herr Schenk
0170 4962249
Kläranlage Rutesheim, Herr Schiele
0171 5685379
Sprechzeiten
Bürgermeisteramt Rutesheim
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 9.30 – 12.30 Uhr
Donnerstag 7.30 – 12.30 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Revierförster Herr Neumann
Donnerstag, 06.08.2015 – von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr im
Rathaus, Zimmer 110
Notar-Sprechzeiten
Herr Notarvertreter Wilkens, Dienstagvormittag
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.
Voranmeldung bitte unter Tel. 07152 93483.
Öffnungszeiten öffentlicher
Einrichtungen
Kleinschwimmhalle
Sozialstation Rutesheim
Widdumhof, Pforzheimer Straße 31
Frau Gampe-Röhrl, Tel. 5 55 69
IAV - Stelle
Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für hilfe- und
pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen
Bürgermeisteramt Rutesheim
Leonberger Str. 15, Zimmer 213, Tel. 5002-37, Frau Groth
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Tel. 08000 116 016
Beratungsstelle
bei Häuslicher Gewalt
"Frauen helfen Frauen e.V. Kreis Böblingen"
Information und Beratung für ein Leben ohne Gewalt.
Telefon 07031 632808
Zu den Zeiten: Mo, Di, Do: 10 - 13 Uhr und Mi: 13 - 16 Uhr
E-Mail: [email protected]
Notruftelefon 07031 222066:
Nachts von 20 - 7 Uhr sowie an
Wochenenden und an Feiertagen rund um die Uhr.
Nachbarschaftshilfe
Rutesheim
S. Kugler, Salzburger Str. 37, Tel. 58495
Vertretung: Tel. 54489 (B. Knoch)
Spielstube für Kinder ab ca. 2 Jahren
in der Theodor-Heuss-Turnhalle
Freitag 19.00 – 21.30 Uhr
im Gemeindehaus der Johanneskirche
Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 11.15 Uhr
Ansprechpartnerin: U. Felger, Tel. 52199
Christian-Wagner-Bücherei
Spielgruppe "Krabbelkäfer" für Eltern mit Kindern
ab ca. 6 Monate
Pforzheimer Str. 1
Tel. 90 57 67
Unsere Öffnungszeiten:
In den Sommerferien (30.07. – 11.09.2015) ist die Hauptstelle immer dienstags von 17 – 19 Uhr, donnerstags von
15 – 17 Uhr und neu: samstags von 10 – 13 Uhr geöffnet.
Bücherei in Perouse in der ehem. Schule
Waldenserstraße 46
In den Sommerferien ist die Zweigstelle Perouse geschlossen.
Wir treffen uns im Feuerwehrhaus Rutesheim immer donnerstags von 9.30 – 11.00 Uhr (außer i.d. Schulferien) zum Singen,
Spielen, und Quatschen
Wir freuen uns auf Euch.
Spiel- und Kontaktgruppe in Perouse
Für kleine Spielmäuse ab 6 Monate bis 3 Jahre
Altes Rathaus Perouse
Dienstags 9.45 bis 11.00 Uhr
Ansprechpartner: Sarah Frantz, Tel. 07152 7647536
Bestattungsordner
Trauerhilfe GmbH, Schulstraße 30, Tel. 52421
Stadtnachrichten
Rutesheim
_________________________________________
Gemeinderat
_________________________________________
Aus der Gemeinderatssitzung
am 27. Juli 2015
1. Bekanntgaben
Zensus 2011
Das Land Berlin hat nun wie angekündigt Klage gegen
den Zensus 2011 vor dem Bundesverfassungsgericht
erhoben. Der Stadtstaat wehrt sich damit auch vor dem
höchsten Gericht gegen das aus seiner Sicht verfassungswidrige Zensusgesetz des Bundes und die damit
einhergehenden negativen Folgen für seine Einwohnerzahl und seine Finanzen. Die Einwohnerzahl Berlins sank
infolge des Zensus auf unerklärliche Weise um ca.
18.000.
Mit dieser Anrufung des Bundesverfassungsgerichts will
die Bundeshauptstadt ausdrücklich auch Rechtsklarheit
für die bundesweit große Zahl an verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren von Städten und Gemeinden schaffen. Allein in Baden-Württemberg klagen 144 Kommunen. 6 dieser Kläger führen Pilotverfahren (Mannheim,
Heilbronn, Esslingen am Neckar, Emmendingen, Metzingen und Rutesheim), die anderen 138 Verfahren ruhen
einstweilen. Den Städten und Gemeinden im Land ist die
Erhebung einer abstrakten Normenkontrollklage nach
Berliner Vorbild verwehrt. Nur die 16 Bundesländer und
damit auch die 3 Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen können Bundesgesetze derart direkt vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.
2. Städtepartnerschaft mit Perosa
Argentina / Italien
Der Gemeinderat hat am 29.09.2008 beschlossen:
„Für den Besuch der kleineren Delegation vom 17. bis
19.10.2008 in Perosa Argentina soll übermittelt werden,
dass die Stadt Rutesheim zum Abschluss einer Vereinbarung mit dem Ziel einer Vertiefung der Freundschaft bereit ist.
Um die Möglichkeiten für intensivere Besuche, Begegnungen, Kontakte, usw. mit dem Ziel einer offiziellen
Partnerschaft zu erarbeiten, um die begonnene Freundschaft zu vertiefen und vor allem auch auf der Ebene der
Kirchengemeinden, Vereine und Bürgerinnen und Bürger
die Grundlage für eine offizielle Partnerschaft zu erarbeiten, wird in Rutesheim ein entsprechendes Komitee gegründet. Das Komitee soll außerdem die Partnerschaft
zur Stadtgemeinde Scheibbs intensivieren.“
Der Freundschaftsvertrag wurde am 18.10.2008 in Perosa Argentina unterzeichnet
Nach unserer Überzeugung darf so eine Partnerschaft
nicht im Wesentlichen nur aus den gegenseitigen Besuchen der Verwaltungsspitze und des Gemeinderats bestehen, sondern sie sollte vor allem auch durch die Kontakte der Bürger/innen, Kirchengemeinden, Schulen und
Vereine v.a. in Perouse, möglichst auch in Rutesheim,
nachhaltig gepflegt und gelebt werden. Hinzu kommt,
dass die Größe und Strukturen von Perosa Argentina und
Rutesheim sehr unterschiedlich sind.
Nummer 32
Donnerstag, 6. August 2015
Auch bei einer Besprechung am 08.09.2008 haben die
Vertreter der Perouser Vereine, Ev. Kirchengemeinde
Perouse und Neuapostolische Kirche Perouse, die vier
Schulleiter sowie die Stadträte aus Perouse und Herr
Erich Vincon diese Meinung vertreten.
Herr Pfarrer Dr. Widmann sagte damals als Sprecher der
Perouser Vertreter:
„Perosa Argentina hat uns die Hand zur Freundschaft mit
Rutesheim gereicht. Diese Geste sollten wir erwidern. Für
eine offizielle Städtepartnerschaft ist es aber noch zu
früh. Die Freundschaft zwischen unseren Städten muss
erst noch weiter reifen und mit Leben erfüllt werden.“
Am 14.05.2009 wurde das Partnerschaftskomitee gegründet und als 1. Vorsitzender Herr Henry Schort, als 2.
Vorsitzender Herr Hort Schradi, gewählt. Herr Schort und
das Komitee haben sich sehr engagiert um die Information der Bevölkerung über die Partnerschaften und Möglichkeiten, um die Belebung der partnerschaftlichen Kontakte zu Perosa Argentina und Scheibbs sowie um gegenseitige Besuche von Vereinen, Kirchen, Gruppen und
Bürgern gekümmert. Auch beim Bürgerfest war Herr
Schort regelmäßig mit einem informativen Stand präsent.
Erinnert werden darf u.a. an den Besuch der Scheibbser
Freunde in Rutesheim anlässlich dem 40-jährigen Bestehen der Partnerschaft Scheibbs-Rutesheim vom 6. bis 8.
Juli 2012 sowie den Besuch des Gemeinderats in
Scheibbs vom 7. bis 10. Mai 2015.
Auch zwischen Perosa Argentina und Rutesheim gibt es
viele gegenseitige Besuche, z.B. Besuche aus Perosa
Argentina regelmäßig zu den Perouser Dorffesten sowie
im Herbst anlässlich den Krautfesten in Perouse. Hierbei
haben sich immer auch viele jüngere Bürger/innen aus
Perosa Argentina beteiligt.
Zusätzlich werden drei junge Menschen aus Perosa Argentina als Betreuer/innen bei der diesjährigen Stadtranderholung vom 31.08.2015 bis 11.09.2015 in Rutesheim
mitwirken.
Nach unserer Überzeugung und nach der Überzeugung
des Partnerschaftskomitees Rutesheim ist die Zeit für
eine offizielle Städtepartnerschaft weiter gereift.
Die Ev. Kirchengemeinde Perouse hat ebenfalls eine
klare positive Stellungnahme dazu abgegeben. Die Frage
der Nachhaltigkeit ist darin auch angesprochen worden.
Nunmehr ist die Zeit reif, die offzielle Städtepartnerschaft
mit Perosa Argentina zu besiegeln. Auch aus Perosa
Argentina ist die Bereitschaft dazu über Herrn Henry
Schort beim jüngsten Besuch in Perosa Argentina im Juni
2015 signalisiert worden. Ein offizielles Schreiben aus
Perosa Argentina liegt noch nicht vor, wird aber noch
erfolgen.
Diese Unterzeichnung soll bei einem noch zu vereinbarenden bzw. terminierenden Besuch entweder in Perosa
Argentina oder in Rutesheim voraussichtlich im Jahr 2016
oder 2017 erfolgen. Das große Stadtfest zum 1250-JahrJubiläum von Rutesheim vom 7. – 10.07.2017 wäre allerdings aufgrund seiner Programmfülle für diese offizielle
Unterzeichnung nicht geeignet.
Einstimmig wird beschlossen:
Mit der Gemeinde Perosa Argentina / Italien wird eine
offizielle Partnerschaft vereinbart. Die Unterzeichnung soll
in einem angemessenen, besonderen Rahmen voraussichtlich im Jahr 2016 oder 2017 in Perosa Argentina
oder in Rutesheim erfolgen.
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Stadtnachrichten
Rutesheim
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Donnerstag, 6. August 2015
3. Ansiedlung von Fachärzten –
Aktueller Sachstand
Die Niederlassung als Arzt oder Facharzt mit Kassenzulassung (ausgenommen Zahnarzt) ist rechtlich und tatsächlich nur mit einer Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung in Stuttgart möglich. Sie wird aufgrund
gesetzlicher Vorgaben seit rd. 25 Jahren grundsätzlich
nur dann erteilt, wenn der sich bewerbende Arzt z.B. eine
altershalber frei werdende Praxisstelle in der Regel durch
Bezahlung eines Kaufpreises an den Vorgänger übernimmt oder durch einen ordentlichen Zuwachs von Einwohnern (bei Fachärzten) im gesamten Kreis Böblingen
eine zusätzliche Facharztstelle eine Kassenzulassung
erhalten darf. Weil nicht alle Städte und Gemeinden so
prosperieren wie Rutesheim, nimmt derzeit kreisweit die
Zahl der Einwohner allerdings nicht zu. Auch der Zensus
mit seiner nachteiligen Erhebungsmethode bei Kommunen ab 10.000 Einwohnern hat rein statistisch zu einem
Einwohnerschwund beigetragen.
Vor allem durch die Schaffung attraktiver neuer Räume
im Rahmen des bewährten Rutesheimer Modells der
Ortskernsanierung und durch aktive Kontakte und Werbung konnte bislang Einiges erreicht werden. Aktuell sind
es in Rutesheim 7 Allgemeinärzte in 4 Arztpraxen, 5
Zahnärzte, 3 Frauenärzte in der neuen Gemeinschaftspraxis, 1 Kieferorthopädische Praxis, 1 HNO-Praxis und 1
Facharzt für Kinder- und Jugendpsychotherapie.
Jeder Arzt ist grundsätzlich in seiner Wahl frei, in welcher
Stadt oder Gemeinde er sich innerhalb des Kreises Böblingen niederlässt. Zum Beispiel hat zum Jahresende
2013 ein Orthopäde die vor zwei Jahren vom Vorgänger
übernommene Praxis in Leonberg an den Ort seines
Wohnsitzes nach Sindelfingen-Maichingen verlegt.
Die Stadt Rutesheim setzt sich seit vielen Jahren intensiv
und nachhaltig für eine bessere fachärztliche Versorgung
der Bevölkerung ein. Sie hält dazu ständigen Kontakt zur
Kassenärztlichen Vereinigung, sie unterstützt die Bemühungen von Fachärzten, sich hier niederlassen zu dürfen
und sie ist auch bereit, eine neue Facharztpraxis insbesondere durch die Vermittlung bzw. stark vergünstigte
Vermietung städtischer Räumlichkeiten in Rutesheim zu
unterstützen. Auch zu diesem Zweck hat die Stadt 2011
das Gebäude Schillerstraße 8/2 mit großen Praxisräumen
im Erdgeschoss gekauft und es ist im Jahr 2013 die Ansiedlung eines weiteren Facharztes gelungen: Im September 2013 hat Dr. Lissakowitsch seine HNO-Praxis
nach Rutesheim verlegt und im Erdgeschoss des Gebäudes Schillerstraße 8/2 neu eröffnet.
Im Neubau werden zudem attraktive Räume für zwei
neue Arztpraxen mit variablen Nutzflächen von 87 m² und
105 m² zusammen 192 m² geschaffen.
Angestrebt wird, hier v.a. einen Augenarzt, Facharzt für
Kinderheilkunde und Facharzt für Orthopädie anzusiedeln. Die Notwendigkeit dieser Fachärzte am Ort wird
aufgrund den Wartefristen und -zeiten bei den vorhandenen Facharztpraxen gesehen und durch das große Einzugsgebiet z.B. mit teilweiser Anrechnung der am Gymnasium Rutesheim beteiligten fünf Nachbargemeinden
verstärkt.
Nach dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz können
niedergelassene Ärzte an mehreren Orten gleichzeitig
tätig werden, zum Beispiel auch eine Zweigpraxis in
einer anderen Stadt, auch außerhalb des Bezirks ihrer
Kassenärztlichen Vereinigung (KV), eröffnen. Zusam-
menschlüsse über Orts-, Praxis und Fachgebietsgrenzen
hinweg sind möglich. Altersgrenzen (für die Erstzulassung von 55 Jahren und 68 Jahren für Vertragsärzte und
angestellte Ärzte …) sind gefallen.
Voraussetzung für die Genehmigung einer Zweigpraxis
ist, dass dies die Versorgung der Versicherten am Ort der
Zweigpraxis verbessert und gleichzeitig die Versorgung
am Stammsitz der Praxis nicht beeinträchtigt wird. Ob in
der Region der geplanten Zweipraxis Zulassungsbeschränkungen für das Fachgebiet bestehen oder nicht,
spielt keine Rolle. Indizien sind zum Beispiel lange Wartezeiten und lange Anreisezeiten zur nächst erreichbaren
geeigneten Praxis für die Patienten. Wenn der Arzt die
genannten Voraussetzungen darlegen kann, muss die
Kassenärztliche Vereinigung (KV) den Antrag auf Eröffnung einer Zweigpraxis genehmigen.
Diese Möglichkeit für eine Zweigpraxis wurde offensiv
angegangen und rd. 50 Fachärzte in unserer Raumschaft, auch in den angrenzenden Teilen der Landkreise
Ludwigsburg und Enzkreis, persönlich angeschrieben und
unser jüngstes Neubauprojekt in bester zentraler Lage im
Herzen der jungen Stadt Rutesheim mit Farbansichten
des künftigen Gebäudes und EG-Grundriss vorgestellt
sowie die neue Stadtbroschüre beigefügt.
Keiner Zulassungsbeschränkung der Kassenärztlichen
Vereinigung unterliegen die Zahnärzte. Für eine der
beiden neuen Arztpraxen liegt eine Interessensbekundung einer Zahnärztin vor. Sie wurde darüber informiert,
dass derzeit vorrangig noch versucht wird, einen Facharzt
anzusiedeln. Sollte das nicht möglich sein, werden gerne
mit ihr weitere Verhandlungen für einen Kauf oder Miete
der Arztpraxis aufgenommen.
Einstimmig wird beschlossen:
1. Kenntnisnahme.
2. Die Ansiedlung weiterer Fachärzte v.a. für einen Augenarzt, Facharzt für Kinderheilkunde und Facharzt für Orthopädie, wird intensiv unterstützt. Die Beratung und Beschlussfassung erfolgt jeweils im Einzelfall.
4. Bebauungspläne „Ostumfahrung Perouse“ und „Lebensmittelmarkt Perouse“ mit Änderung des Flächennutzungsplans
- Städtebaulicher Entwurf mit Kostenberechnung
- Abwägung der frühzeitigen Stellungnahmen
- Billigung des Bebauungsplanentwurfs mit Umweltbericht und
Grünordnungsplan und des Entwurfs
der
Flächennutzungsplanänderung
- Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 07.10.2013 die Aufstellungsbeschlüsse für diese beiden Bebauungspläne gefasst. Zwischenzeitlich sind intensive Planungen, Abstimmungen
v.a. mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und mit den
Fachämtern im Landratsamt Böblingen sowie weitere
fachliche Untersuchungen erfolgt. Zuletzt wurde in der gut
Stadtnachrichten
Rutesheim
besuchten
Bürgerversammlung
16.04.2015 eingehend informiert.
Nummer 32
Donnerstag, 6. August 2015
in
Perouse
am
Der Gemeinderat hat zuletzt am 22.06.2015 über die
Planung am künftigen Ortsrand von Perouse eingehend
beraten und beschlossen.
Das beauftragte Büro KMB hat als weiteren wesentlichen
Bestandteil zu dem Bebauungsplanentwurf den Umweltbericht und die Grünordnungsplanung mit Ausgleichsmaßnahmen ausgearbeitet. Hierzu erfolgten zahlreiche
Abstimmungsgespräche mit den Fachbehörden und auch
mit der terranets bw (Verlegung der Gasleitung
Nordschwarzwald Ettlingen-Leonberg) konnte eine Einigung erzielt werden. Hierfür ist es erforderlich, die „Kuhstelle“ als Ausgleichsmaßnahme im Zuge des Ausbaus
der BAB 8 im Gewann „Gansäcker“ zu ersetzen und dort
Acker- und Wiesenflächen zu extensivieren. Auch dies
wurde mit den Fachbehörden beim Regierungspräsidium
Stuttgart abgestimmt.
Im Zuge der Waldumwandlung ist es erforderlich, eine
flächengleiche Aufforstung vorzunehmen. Dies ist im
Gewann „Kuhstelle“ nach der Verlagerung der dortigen
Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.
Als weiterer formaler Schritt ist der Antrag auf Waldumwandlung zu aktualisieren und beim Regierungspräsidium
Tübingen über die Untere Forstbehörde des Landratsamts Böblingen neu einzureichen. Der Antrag auf Zielabweichung von den Festsetzungen des Regionalplans
(Maßnahmen im Grünzug des Regionalplans) wird dem
Regierungspräsidium Stuttgart mit Beteiligung des Verbands Region Stuttgart vorgelegt. Vor der Rechtskraft
des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung müssen die Genehmigungen zur Waldumwandlung
und zur Zielabweichung vorliegen.
Die Kostenberechnung vom 2.7.2015 beläuft sich nun auf
4.213.000 €. Hier ist bereits der freiwillige Lärmschutzwall
am Knotenpunkt Nord mit eingerechnet. Das Land B.-W.
beteiligt sich nur mit 500.000 €, der Landkreis Böblingen
mit 170.000 €. Den Großteil muss die Stadt Rutesheim
selbst bezahlen. Das ehrgeizige Ziel ist, die Baumaßnahmen spätestens Ende 2016 zu starten.
StR Diehm erklärt, dass die Bebauungspläne in intensiven Beratungen ausgereift sind. Die Radwegführungen
sind sehr gut. Das sieht er auch als ein positives Zeichen
für die Nachbarstadt Renningen.
StR Schlicher erklärt: Es ist dies heute nicht die erste
Abstimmung über die Neuordnung der Infrastruktur rund
um Perouse. Trotzdem ist die Aufstellung der beiden
Bebauungspläne ein Meilenstein. Die Pläne sind einerseits das Resultat zahlreicher Überlegungen und Diskussionen und andererseits der Startschuss zu einem großen Bauprojekt, an dessen Ende Perouse ein anderes
Gesicht haben wird. Und sie sind Teil eines Gesamtkonzeptes, zu dem unbedingt die Abstufung der Heimsheimer Straße und die Nutzung der Steinbruchspange als
Westumfahrung gehört.
Aus Sicht der GABL geht es in erster Linie um eine bessere Lebensqualität für die Menschen in Perouse. Aber
es geht uns auch darum, für die großen Eingriffe in die
Natur (Flächenversiegelung und Waldabholzung) angemessen auszugleichen.
Das kann mit dieser Planung erreicht werden. An vorderster Stelle kommt für uns der Lärmschutz. Der Verkehr von und zur Autobahn findet hinter einem hohen
Wall statt. Der Durchgangsverkehr aus Richtung Heims-
11
heim soll zukünftig um den Ort geleitet werden. Der Lärm
von der Nordumfahrung wird durch einen Wall verringert
werden. Damit wird es innerorts ruhiger und es tun sich
neue Möglichkeiten auf. Die Heimsheimer Straße wird
beruhigt und kann von Anwohnern, Radfahrern und sogar
Fußgängern schöner genutzt werden. Das zukünftige
Wohngebiet Krautgärten bekommt eine neue Qualität.
Insbesondere wenn dann der Rückbau der Straße Richtung Heimsheim stattfindet.
Am Perouser „Ostend“ tun sich große Dinge, auf die man
sich freuen kann. Da trifft der Radweg von Malmsheim
nach Flacht auf den Radweg aus Richtung Kernort Rutesheim. Man darf guten Gewissens hier von einer vorbildlichen Fahrrad-Infrastruktur sprechen, die ihresgleichen sucht. Es ist teuer, aber konsequent, den Radfahrern und Fußgängern im wahrsten Sinne des Wortes eine
Brücke zu schlagen. Auch der Einkaufsmarkt ist für Radfahrer und Fußgänger gut angebunden. Ebenso die großzügige Bushaltestelle. Hinter dem Wall rollen die Autos
und dahinter entsteht ein Spielplatz und eine Grünfläche
für Veranstaltungen. Ich stelle mir die grüne Fläche nicht
einfach als Wiese sondern als einen kleinen Park mit
Aufenthaltsqualität vor.
Um es noch mal deutlich zu sagen: der Gewinn an Lebensqualität für Perouse hat für mich höchste Bedeutung,
denn er ist die einzige Rechtfertigung für die immensen
Kosten, die durch die Baumaßnahmen auf Rutesheim
zukommen. Es ist nicht unsere Aufgabe die Verkehrsprobleme der Region zu lösen, sondern unsere Bürger
vor deren Auswirkungen zu schützen.
Die Suche nach ökologischen Ausgleichsmaßnahmen
fällt zunehmend schwerer. Der jetzige Kreisverkehr kann
rückgebaut werden und auch der Erdwall neben der Bushaltestelle, das sind immerhin ein paar Quadratmeter, die
entsiegelt werden. Der Supermarkt soll eine Dachbegrünung erhalten. Diese Forderung muss erfüllt werden.
Besonders freut mich, dass das von der GABL vorgeschlagene, Alt- und Totholzkonzept in hohem Maße als
Ausgleich angerechnet wird. Das heißt für mich aber
auch, dass die beiden bisherigen Waldrefugien ausgeweitet werden sollten.
Wir stimmen den beiden Bebauungsplänen ohne Einschränkungen zu – mit der Erwartung dass beim Rest
des Konzeptes und bei den Ausgleichmaßnahmen keine
Abstriche gemacht werden.
StR Dr. Scheeff regt an, auch im neuen Festplatz Hülsen
für die vorhandenen Sonnenschirme vorzusehen.
StR’in Almert erklärt, dass die Planungen nun sehr
schlüssig sind. Sehr viel ist daran gearbeitet und optimiert
worden. Für die Ansiedlung des Netto-Marktes müssen
vernünftige Kompromisse gemacht werden.
StR Schenk erklärt für die UBR-Fraktion, dass sie dies
ebenso sehen. Auf seine Frage wird bestätigt, dass mit
dem Investor des Netto-Marktes besprochen wurde, dass
die Stadt beim Kreisverkehr Nord für einen künftigen,
eventuellen Bypass die notwendige Grundstücksteilfläche
in ihrem Eigentum behält.
Einstimmig werden die Auslegungsbeschlüsse für
die beiden Bebauungspläne gefasst. Die amtlichen
Bekanntmachungen sind im Amtsblatt in der Vorwoche erfolgt.
12
Nummer 32
Donnerstag, 6. August 2015
5. Fortschreibung der Bedarfsplanung
für die Kinderbetreuung
Jährlich wird diese umfangreiche Bedarfsplanung für alle
Aspekte der Kinderbetreuung fortgeschrieben und dem
Gemeinderat detailliert vorgelegt.
Die in Rutesheim weit über dem Landesdurchschnitt
liegenden Geburten- und Kinderzahlen, die Neubaugebiete und die zunehmende Nachfrage nach Ganztagesangeboten erfordern einen weiteren Ausbau.
Wir setzen auf ein Wahlrecht für die Eltern, das heißt
Kindertagesstätte, Tagespflege oder die eigene Betreuung in der Familie. Das Wahlrecht setzt entsprechende
Angebote voraus.
Heute soll der Baubeschluss für den Neubau einer Kindertagesstätte westlich des Kindergartens Robert-BoschStraße erfolgen. Das Grundstück gehört der Stadt. Hier
sollen bis Sommer 2017 Räume für 3 weitere U3-GT- und
2 Ü3-GT-Gruppen geschaffen werden. Architekt Kiedaisch ist ja bereits mit der Planung beauftragt worden.
Auch der künftig weiter zunehmende Raumbedarf für das
gut nachgefragte Angebot „Hort an der Schule“ an beiden
Standorten der Grundschule wird von uns angegangen
und weitere Beratungen werden im Herbst 2015 erfolgen.
„Rutesheim ist eine kinder- und familienfreundliche
Stadt.“ Diesem hohen Anspruch wollen wir auch künftig
gerecht werden. Die vielfältigen Betreuungsangebote für
Kinder sind räumlich und personell gut ausgestattet. Der
Orientierungsplan des Landes B.-W. wird seit etlichen
Jahren voll umgesetzt. Die Qualität der Arbeit hat zu
Recht einen sehr hohen Stellenwert. Die nicht weniger als
rd. 80 Stellen in den Kindertagesstätten sind alle besetzt
und wir bilden schon lange mit großem Engagement viele
Nachwuchskräfte aus. Die regelmäßig größere Anzahl
von qualifizierten Bewerbungen in Rutesheim trotz andernorts beklagtem Fachkräftemangel beweist: Nicht die
Vergütung allein, sondern vor allem auch selbständiges
und eigenverantwortliches Arbeiten trägt zu motivierter,
engagierter und guter Arbeit bei. Wichtig ist, dass die
Stadt Rutesheim auch künftig ein attraktiver Arbeitgeber
bleibt. Dass sich die Rutesheimer Erzieherinnen bei den
diesjährigen Streiks nicht beteiligt haben, ist für die Eltern
sehr positiv, aber keineswegs selbstverständlich.
Bei den Elternbeiträgen wird mit der heutigen Satzungsänderung der neue Landesrichtsatz für das kommende
Kita-Jahr übernommen. Je nach Tarifabschluss ist beim
Landesrichtsatz ab September 2016 mit einem höheren
Anstieg zu rechnen.
Einstimmig wird beschlossen:
1. Der Gemeinderat beschließt diese Fortschreibung
der Bedarfsplanung. Die Bedarfsplanung wird jährlich fortgeschrieben.
2. An der Robert-Bosch-Straße wird eine neue Kindertagesstätte für 3 U3-Ganztagesgruppen und 2 Ü3Ganztagesgruppen gebaut und mit dem Bau soll spätestens 6 Monate nach Eingang des Förderbescheids
begonnen werden (Baubeschluss).
3. Die Änderung der Gebührensatzung wird beschlossen.
Stadtnachrichten
Rutesheim
6. Außerplanmäßige Erneuerung der
Wasserleitungen inklusiv Fahrbahnen
in der Ludwig-Thoma-Straße und
Ganghoferstraße
- Vergabe von Leistungen und Lieferungen
Der Gemeinderat hat am 22.6.2015 beschlossen, die
Wasserleitungen in der Ludwig Thoma Straße und in der
Ganghoferstraße außerplanmäßig noch im Jahr 2015 zu
erneuern. Die öffentliche Ausschreibung ist erfolgt.
Die Kostenberechnung wurde vom 15.6.2015 um insgesamt 41.500 € überschritten. Rechnet man den Anteil der
Netze BW heraus, deren Arbeiten mit ausgeschrieben
wurden und die direkt von Netze BW beauftragt werden,
so ergibt sich eine bereinigte Auftragssumme für die
Stadt in Höhe von 433.484,07 €. Dies bedeutet eine
Überschreitung der Kostenberechnung um 46.000 €
(Kostenberechnung 387.306,69 €).
Die Kostenüberschreitung um brutto 11,9 % entstand
zum einen aus der engen Terminschiene bei der Ausschreibung und zum anderen auch dadurch, dass zum
jetzigen Zeitpunkt die Auftragsbücher der Firmen gut
gefüllt sind. Das Angebot der Bietergemeinschaft Kindler/Kohler zeigt jedoch zum Angebot des anderen Anbieters einen großen Abstand, so dass hier immer noch von
realistischen Preisen im Angebot der Bietergemeinschaft
Kindler/Kohler ausgegangen werden kann. Eine nochmalige Nachfrage bei unserem Fachingenieur hat ergeben,
dass es sich beim Angebot der Fa. Kindler nicht um
überhöhte Preise handelt. Dass eine erneute Ausschreibung deutlich günstigere Preise erbringt, sei eher unwahrscheinlich.
Trotz der Kostenüberschreitung wird vorgeschlagen, die
Leistungen für die drei Wasserleitungsauswechslungen
mit Fahrbahnerneuerungen an die Bietergemeinschaft
Kindler/Kohler zu vergeben. Ansonsten würden wir rd.
18.000 € an Steuerzahlungen aus 2014 verlieren.
Eine Einsparmöglichkeit in der Größenordnung von ca.
20.000 € besteht darin, dass die hohen Entsorgungskosten und Deponiegebühren teilweise eingespart werden
können, wenn der Erdaushub entweder auf einem
Grundstück der Stadt zwischengelagert wird bis zum Bau
des Lärmschutzwalls in Perouse oder aber sofort für den
Bau des freiwilligen Lärmschutzwalls entlang der L1180 in
Perouse eingesetzt werden kann. Hierzu wird vorgeschlagen, Gespräche mit dem Regierungspräsidium
Stuttgart über einen möglichen sofortigen Bau des Lärmschutzwalls an der L1180 zu sprechen, sowohl aus fachlichen Gründen um den Straßenneubau nicht zu beeinträchtigen und auch aus Gründen des Grundstückseigentums, das teilweise beim Land liegt.
Einstimmig wird beschlossen:
1. Dem Kostenvoranschlag des Ing. Büros Klinger und
Partner, Stuttgart, vom 14.7.2015 wird zugestimmt.
2. Die Arbeiten für die Wasserleitungsauswechslung mit
Fahrbahnerneuerungen in der Ludwig Thoma Straße,
Ganghoferstraße und Förstlestraße werden an die
Bietergemeinschaft Kindler Straßenbau, Rutesheim
und Kohler Straßen- und Tiefbau, Ditzingen, vergeben. Die Vergabesumme brutto beträgt 476.828,50 €.
3. Die außerplanmäßigen Mittel für die Wasserleitungsauswechslungen in Höhe von rund 229.000 € netto
werden genehmigt.
Stadtnachrichten
Rutesheim
4. Die außerplanmäßigen Mittel für die Fahrbahndeckenerneuerung in der Ludwig Thoma Straße und in der
Ganghoferstraße in Höhe von rund brutto 34.000 €
werden genehmigt.
7. Verkauf von Wohnbaugrundstücken
in den Wohngebieten „Taläcker“ und
„Vallon II“
- Ergebnisse der Bauplatzvergaben
Der Gemeinderat hat am 27.04.2015 beschlossen (Kurzfassung):
1. Die Verwaltung wird zur Vergabe und dem Abschluss
der Kaufverträge ermächtigt.
2. Im Wohngebiet „Taläcker“ werden 18 Bauplätze für
Einzelhäuser und 14 Bauplätze für Doppelhaushälften zum Verkauf, eigenen Bebauung und Eigennutzung der Käufer ausgeschrieben
Nummer 32
Donnerstag, 6. August 2015
13
19 % (36) für Bauplätze im „Taläcker“ und Vallon II
12 % (22) für Bauplätze im „Vallon II“.
Teils haben Bewerber bis zu 20 Flurstücke benannt, die
sie gerne kaufen würden. Durchschnittlich haben die
Bewerber 10 Flurstücke in ihren Antrag mit einer konkreten Reihenfolge (Prioritäten) aufgenommen.
Weil sich mehrere Bewerber bei allen ausgeschriebenen
Grundstücken - das Baugrundstück Flst. 585/17 hat 55
Bewerber - auf denselben Bauplatz bewarben, mussten
im Auswahlverfahren das vom Gemeinderat am
27.4.2015 beschlossene Punkteschema angewandt werden. Das Punkteschema war den Bewerbern bekannt
und enthält folgende Kriterien:
Familien mit Kindern aus Rutesheim oder mit einem Arbeitsplatz in Rutesheim, gewichtet nach der Zahl der
Kinder;
Bewerber mit einer Erwerbsminderung von 100%;
3. Im Wohngebiet „Vallon II“ werden 12 Bauplätze für
Einzelhäuser und 16 Bauplätze für Doppelhaushälften zum Verkauf ausgeschrieben. Der Verkauf der
Grundstücke wird auf folgende Jahreskontingente
(Anzahl der Bauplätze) beschränkt:
Zeitdauer des Wohnortes in Rutesheim oder des Arbeitsplatzes in Rutesheim;
2015: 4 Bauplätze für Einzelhäuser und 6 Bauplätze
für Doppelhaushälften
Die Auswertung der 185 Bewerbungen ergab Punktzahlen von 0 bis 23.:
2016: 4 Bauplätze für Einzelhäuser und 6 Bauplätze
für Doppelhaushälften
2017: 4 Bauplätze für Einzelhäuser und 4 Bauplätze
für Doppelhaushälften.
Sind die Jahreskontingente ausgeschöpft, so werden
im darauffolgenden Jahr die Restplätze neu in den
Stadtnachrichten ausgeschrieben.
4. Bewerbungsfrist ist der 19. Juni 2015.
Der Verkauf erfolgt an die Bewerber mit den höchsten
Bewertungspunkten im Auswahlverfahren nach dem
Punkteschema. Bei Punktzahlgleichheit entscheidet das
Los. Die Kaufgrundstücke können von den Bewerbern
benannt werden, ggf. auch mit Angaben zu mehreren
Bauplätzen.
Können Bewerber im Wohngebiet „Vallon II“ wegen der
Verkaufsbeschränkung auf die Jahreskontingente nicht
berücksichtigt werden, so erhalten nicht berücksichtigte
Bewerber gegenüber neuen Bewerbern 4 Zusatzpunkte.
Die Grundstücke für Doppelhäuser werden erst verkauft,
wenn sich beide Käufer über die Dachform, Trauf- und
Firsthöhe im Rahmen des planungsrechtlich Zulässigen
zur Bebauung mit dem Doppelhaus geeinigt haben. Einigen sich beide Käufer nicht, so legt das Stadtbaumt die
planungsrechtlichen Eckdaten für das Doppelhaus in
Abstimmung mit dem punktzahlhöheren Bewerber fest.
Die Kaufpreise betragen je nach Lage der Bauplätze für
das Wohngebiet „Taläcker“ 495 – 515 €/m², im Wohngebiet „Vallon II“ einheitlich 420 €/m².
Kostenpauschalen für die Anlagen zur Regenwasserbeseitigung (Zisternen) von je 10.000 € für die Baugrundstücke im Wohngebiet „Taläcker“ und „Vallon II“.
Am 19.06.2015 lagen 186 Bewerbungen für die zum
Verkauf ausgeschriebenen 42 Bauplätze in den Wohngebieten „Taläcker“ (Rutesheim) und „Vallon II“ (Perouse)
vor. Ein Bewerber hatte 2 Bewerbungen, getrennt nach
„Taläcker“ und „Vallon II“, abgegeben. Von den 185 Bewerbern entfallen rund
69 % (127) für Bauplätze im „Taläcker“
Zusatzpunkte für „Alt-Rutesheimer“ und „Alt-Perouser“
Zusatzpunkte für Baupartnerschaften bei den Doppelhausbauplätzen (gemeinsame Planung).
0 - 4 Punkte
5 - 9 Punkte
10 - 14 Punkte
15 - 19 Punkte
20 - 23 Punkte
60 Bewerber
62 Bewerber
39 Bewerber
18 Bewerber
6 Bewerber.
Die Auswertung war für die Stadtkämmerei wegen der
hohen Bewerberzahl, dem umfangreichen Punktesystem
und den vielen Benennungen und Prioritäten sehr schwierig. Möglich wurde die Auswahl und Zuteilung nach dem
Punktschema mit dem Aufbau einer relationalen Datenbank (Access).
Im Wohngebiet „Taläcker“ haben Bewerber mit Punktzahlen von 8 bis 23, im Wohngebiet Vallon II mit 12 bis 20
Punkten eine Bauplatzzuteilung erhalten.
Im Wohngebiet „Taläcker“ können alle Bauplätze verkauft
werden. Auf die 32 Bauplätze im Wohngebiet Taläcker
haben sich 163 Familien beworben.
Im Wohngebiet „Vallon II“ haben sich für die ausgeschriebenen 12 Einfamilienhausbauplätze und 16 Bauplätze für Doppelhaushälften 58 Familien beworben. 4
Bauplätze für Einzelhäuser und 6 Bauplätze für Doppelhäuser können in diesem Jahr (Verkaufskontingent) verkauft werden.
Die Zuteilung erhielten die Bewerber mit den höchsten
Punktzahlen. Nicht berücksichtigte Bewerber können sich
im Januar 2016 nach der öffentlichen Ausschreibung der
nächsten Tranche erneut bewerben und erhalten dann
entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss 4 Zusatzpunkte. Das Auswahlverfahren bleibt ansonsten unverändert.
10 Grundstücke und 24 Bewerbungen wurden in Anwesenheit von 4 Mitarbeitern der Stadtkämmerei wegen
Punktgleichheit mit anderen Bewerbern gelost. Alle Losziehungen wurden protokolliert.
Statistische Auswertung der 42 Bauplatzvergaben
Kriterien
„Taläcker“
„Vallon II“
„Alt-Rutesheimer“
und „Alt-Perouser“
14 Bewerber
9 Bewerber
14
Stadtnachrichten
Rutesheim
Nummer 32
Donnerstag, 6. August 2015
davon „AltRutesheimer“
11 Bewerber
4 Bewerber
erledigt hat und der umfangreiche Tauschvertrag mit der
Firma Kindler im Grundbuch vollzogen werden kann.
davon „AltPerouser“
3 Bewerber
5 Bewerber
Einwohner Rutesheim oder Perouse
12 Bewerber
1 Bewerber
Auswärtige
6 Bewerber
0 Bewerber
Die Erschließungsarbeiten im Wohngebiet „Taläcker“
sollen im September 2015 und im Wohngebiet „Vallon II“
im Oktober 2015 soweit abgeschlossen sein, dass eigentlich mit den privaten Bauvorhaben ab Oktober bzw. November 2015 begonnen werden könnte, wenn bis dahin
auch der Abschluss der Notarverträge möglich ist.
Arbeitsplatz in Rutesheim
17 Bewerbungen
3 Bewerbungen
Arbeitsplatz außerhalb Rutesheims
15 Bewerbungen
7 Bewerbungen
Summe
32 Bewerbungen
10
Bewerbungen
Kriterien
„Taläcker“
„Vallon II“
Lehrer
4 Personen
2 Personen
Bosch
6 Personen
-----
Daimler
2 Personen
2 Personen
Porsche
8 Personen
1 Personen
Sonstige
44 Personen
15 Personen
Summe
64 Personen
20 Personen
36 Kinder
5 Kinder
Berufe /
Arbeitgeber
Zahl der Kinder
bis 3 Jahre
bis 18 Jahre
22 Kinder
-----
Summe Kinder
58 Kinder
5 Kinder
Zuteilungen
Baupartnerschaften
(Doppelhaus) ‚
2 Bauplätze
2 Bauplätze
28 Bewerbungen
2 Bewerbungen
Bewerbungen mit
Baupartnern:
8 Bewerbungen für beide Wohngebiete
Alle Bewerber mit Bauplatzzuteilungen erhielten am
20.07.2015 die Benachrichtigung. Innerhalb einer Woche
sollen die Bewerber die Zuteilung bestätigen und versichern, dass Sie vor Verkauf der Stadt eine Finanzierungsbestätigung vorlegen.
Für den Fall, dass einzelne Bewerber ihre Bewerbung
zurückziehen oder den geforderten Finanzierungsnachweis vor Abschluss des Kaufvertrages nicht vorlegen,
erhalten die Ersatzbewerber in der Reihenfolge der
Punktzahlen eine Zuteilung. Bewerber, die keine Zuteilung erhalten, werden erst nach Eingang der Rückmeldungen in der KW 31 informiert.
Die von der Stadt beauftragten Werkleistungen der Fa.
Kindler zum Gebäuderückbau, der Flächenentsiegelung
und der Beseitigung der Bodenverunreinigungen im Baugebiet „Taläcker“ werden nach dem heutigen Terminplan
erst bis 7.8.2015 (KW 32) abgeschlossen sein. Zeitgleich
erfolgt bereits die öffentliche Erschließung durch die Firmen Kindler im Wohngebiet „Taläcker“ und Fa. Kohler im
Wohngebiet Vallon II.
Die amtliche Vermessung der Baugrundstücke ist im
Frühjahr 2015 erfolgt. Die neuen Grundbücher können
erst dann angelegt werden, wenn die Firma Kindler die
Werkleistungen für den Rückbau des Betriebsgeländes
Alle Kaufpreise sind einen Monat nach Abschluss des
Kaufvertrages zur Zahlung fällig. Aus heutiger Sicht ist
mit einem Abschluss der Notarverträge nicht vor Oktober
2015 zu rechnen.
Die Verkaufserlöse und Kostenersätze für die Zisternen
bringen der Stadt folgende Einnahmen von rd. 8,8 Mio. €
(Taläcker) und rd. 4,4 Mio. € (Vallon II nach vollständigem
Verkauf).
StR Schaber dankt für den Bericht und erklärt, dass es
gut und legitim war, dass sich der Gemeinderat für die
Bewerber, die in Rutesheim wohnen, eingesetzt hat. Mit
nunmehr nur 6 Auswärtigen ist dies auch eingetreten. Die
Anzahl der Kinder der Bauherren ist mit 63 Kindern unter
18 Jahren erfreulich, davon sind 41 Kinder unter 3 Jahren. Unvermeidbar waren viele Absagen. Auf seine Frage
bestätigt Stadtkämmerer Joachim Sinn, dass zwei der
Bewerber, die eine Zusage erhalten haben, abgesagt
haben. Dafür rücken die Bewerber der nächsthöheren
Punktzahl nach. Deshalb sind bei der ersten Zuteilung
auch die Absagen noch nicht versandt worden.
Einstimmig wird beschlossen:
1. Vom Bericht über die Bauplatzvergaben wird zustimmend Kenntnis genommen.
2. Das 2. Jahreskontingent im Baugebiet „Vallon II“ mit 4
Bauplätzen für Einzelhäuser und 6 Bauplätzen für
Doppelhaushälften wird im Januar 2016 zum Verkauf
nach den vom Gemeinderat am 27.04.2015 beschlossenen Vergabekriterien öffentlich in den Stadtnachrichten ausgeschrieben.
Stadtnachrichten
Rutesheim
Altersjubilare
Nummer 32
Donnerstag, 6. August 2015
15
Wir bitten um Beachtung, Kraftfahrzeuge möglichst auf den
eigenen Stellplätzen/Garage parken.
Saubere Straßen und Wege sollten uns diese Aufmerksamkeit
wert sein.
Der Hugenotten- und Waldenserpfad präsentiert
sich auf der Gartenschau Enzgärten in Mühlacker
vom 18. bis 21.08.2015
Schon heute möchten wir darüber informieren, dass im Monat August, in der Zeit von Dienstag, 18.08.2015 bis Freitag,
21.08.2015 eine Themenausstellung über die Waldensergeschichte und -gemeinden, sowie über den Hugenotten- und
Waldenserpfad stattfindet. Am Mittwoch, 19.08.2015 von
9.00 Uhr bis 18.00 Uhr wird sich auch unser Waldenserort
Perouse zusammen mit der Stadt Heimsheim dort mit einem Info-Stand präsentieren. Auch die anderen Waldenserorte des Heckengäus, Calw, Neuhengstett und Simmozheim
werden an diesem Tag vertreten sein.
Herzliche Einladung zu dieser vielseitigen, interessanten
Gartenschau in unmittelbarer Nähe in Mühlacker, besonders gerne am Mittwoch, 19.08.2015.
Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Benutzungsgebühren für die
Kindertageseinrichtungen (Kita-Gebührensatzung)
Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
i.V.m. § 6 Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG und § 19 des
Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der
Gemeinderat am 27.07.2015 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Kita-Gebührensatzung wird wie folgt geändert:
1. § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die Gebühren für den Kindergarten betragen monatlich:
bis 31.08.2015 ab 01.09.2015
a. für 1 Kind aus einer Familie
97 €
100 €
mit 1 Kind
b. für 1 Kind aus einer Familie
74 €
76 €
mit 2 Kindern
c. für 1 Kind aus einer Familie
49 €
50 €
mit 3 Kindern
d. für 1 Kind aus einer Familie
16 €
16 €
mit 4 und mehr Kindern
Amtliche
Bekanntmachungen
Fundamt Rutesheim
Beim Fundamt Rutesheim wurde abgegeben:
1 Paar Inliner
Eigentumsansprüche sind auf dem Rathaus – Zi. 101 – geltend
zu machen.
Kehrarbeiten am Mittwoch, 12. August 2015 und
Donnerstag, 13. August 2015
Fahrzeuge nicht auf Straßen und Wegen parken.
Gekehrt wird:
mittwochs im gesamten Gebiet Rutesheim,
donnerstags in Perouse und im Heuweg.
2. § 8 Absatz 1 Sätze 2 und 3 Gebühr für die Betreuung im
Rahmen der verlässlichen Grundschule (Kernzeitenbetreuung) erhalten folgende Fassung:
Bei einer Anmeldung für nicht regelmäßigen Besuch beträgt
die Gebühr 7 € je Kind und Tag, zuzüglich einer Grundpauschale von 5 € pro Monat. An schulfreien Tagen (z. B. in den
Schulferien) ist für das zusätzliche durchgehende ganztägige
Betreungsangebot in der Kernzeitenbetreuung ein Zuschlag von
3 € je Kind und Tag zu entrichten.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2015 in Kraft. Hinweis: Eine
etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird
nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung
gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der
Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind.
Rutesheim, 27.07.2015
gez. Dieter Hofmann
Bürgermeister
16
Stadtnachrichten
Rutesheim
Nummer 32
Donnerstag, 6. August 2015
Hinweise für die Steuer- und Abgabepflichtigen
Das Steueramt bittet um Beachtung folgender Hinweise:
1. Gewerbesteuervorauszahlungen
Am 15.08.2015 wird die 3. Rate der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2015 fällig. Die Höhe der jeweils vierteljährlich fällig
werdenden Vorauszahlungen kann aus dem zuletzt erhaltenen
Gewerbesteuerbescheid entnommen werden.
2. Grundsteuer
Am 15.08.2015 wird die 3. Rate der Grundsteuer 2015 fällig, sofern der Jahresbetrag 30,- € übersteigt. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B betragen seit 01.01.2014
jeweils 340 v. H. Die Höhe der vierteljährlich fällig werdenden
Beträge entnehmen Sie bitte dem Ihnen zuletzt zugestellten
Änderungs- bzw. Jahresbescheid. Die dort aufgedruckte Vorauszahlungsrate „Folgejahr“ ist so lange gültig, bis evtl. ein
neuer Änderungsbescheid ergeht. Für das Jahr 2015 wurden keine Jahresbescheide verschickt.
Das Steueramt weist ergänzend darauf hin, dass für das
Verkaufsjahr der Verkäufer Schuldner der Grundsteuer für das
ganze Jahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des Kaufvertrages sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen.
3. Zahlungstermin
Die fälligen Zahlungen müssen am 15.08.2015 bei der Stadtkasse eingegangen sein. Wird die Steuer bis zum Ablauf des
Fälligkeitstages nicht bezahlt, so ist für jeden angefangenen
Monat ein Säumniszuschlag von 1 v. H. des rückständigen
Steuerbetrages zu entrichten.
Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Überweisung der
Tag als Zahlungstag gilt, an dem der Steuerbetrag auf dem
Konto der Stadtkasse gutgeschrieben wird. Auf den Überweisungen ist unbedingt das auf dem Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuerbescheid aufgedruckte Buchungszeichen anzugeben, da ohne diese Angabe eine ordnungsgemäße Verbuchung
nicht gewährleistet ist.
4. Abbucher
Bei Abgabepflichtigen, die der Stadtverwaltung eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Steuerbeträge
zum 15.08.2015 von den jeweiligen Konten abgebucht.
Wasserentnahme an öffentlichen Brunnen
Die vorübergehende Entnahme von Wasser an Brunnen für
den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh
außerhalb des Hofbetriebs oder zur Bewässerung von kleingärtnerischen Flächen in geringen Mengen mit Eimern und
Gießkannen zu einem vorübergehenden Zweck ist grundsätzlich erlaubnisfrei möglich.
Das Befüllen größerer Behältnisse und auch das Umfüllen in
ein auf einem Anhänger befindliches Regenfass fällt dagegen
nicht mehr unter den Begriff „geringe Menge“.
Um eventuellen Lärmbelästigungen der Anwohner vorzubeugen, sollte die Wasserentnahme in der Zeit zwischen 8 Uhr
und 20 Uhr erfolgen.
In Rutesheim werden nur die Brunnen Zimmeregart, bei der
Johanneskirche und vor dem Alten Rathaus aus einer Quelle
im Friolzheimer Weg gespeist. Die neue Brunnenanlage auf
dem Platz beim "Haus am Marktplatz" mit der Wasserrinne sowie das Henri-Arnaud-Denkmal in Perouse werden ausschließlich mit Frischwasser gespeist. Eine Wasserentnahme ist hier
deshalb nicht gestattet.
Die Entnahme von Wasser aus Bächen oder anderen oberirdischen Gewässern ist gemäß Allgemeinverfügung des Landkreises Böblingen in den Monaten Juni bis einschließlich September untersagt. Ein Verstoß dagegen ist bußgeldbewährt.
Wir bitten um Beachtung.
Friedhöfe Rutesheim und Perouse
- Gießkannen bitte bei den Brunnen abstellen und nicht
nach Hause nehmen
Die Stadt hat zahlreiche Gießkannen gekauft und bereitgestellt.
Gut ist, wenn alle jeweils nach ihrem Gebrauch wieder bei den
Brunnen abgestellt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Es ist kaum zu glauben, aber bereits nach wenigen Tagen sind
wieder einige der neuen Gießkannen verschwunden. Deshalb
der eigentlich selbstverständliche Hinweis: Das Mitnehmen von
Gießkannen ist Diebstahl. Sachdienliche Hinweise auf die Täter,
die Gießkannen mitnehmen, nimmt das Ordnungsamt gerne
entgegen, Telefon 5002-31.
Appell:
Keine Futterschalen für Katzen auf den Terrassen usw. und
keine Essensreste auf die Komposthaufen ausbringen
Ohne dass das beabsichtigt ist, werden damit wilde Tiere wie
Fuchs und Marder sowie Ratten in die Wohngebiete gelockt.
Aus Sicherheitsgründen dürfen die Jäger aber im Wohnbereich
grundsätzlich nicht schießen. Deshalb: Keine Futterschalen für
Katzen auf den Terrassen usw. und keine Essensreste auf die
Komposthaufen ausbringen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Pro Rad Rutesheim
Tourenangebot im Jahr 2015
Eingeladen sind alle, die Freude am Radfahren haben. Die
Touren sind besonders auch für Frauen geeignet. Das Tempo
wird auf die Teilnehmer/-innen abgestimmt, z. B. gemütliche
oder flotte Fahrweise. Auf den untrainierten Teilnehmer wird
Rücksicht genommen. Ein gesunder Kreislauf wird allerdings
vorausgesetzt. Jede/r Teilnehmer/-in ist für die Einhaltung der
StVO, für die eigene Sicherheit und seine Unfall- bzw. Krankenversicherung selbst verantwortlich. Der ehrenamtlich tätige
Tourenleiter kann keine Haftung übernehmen. Bitte den Fahrradhelm nicht vergessen (zur eigenen Sicherheit), kein Helmzwang.
Samstag, 15. August
Start: 9.00 Uhr, Dauer ca. 8 h
Treffpunkt: S-Bahnhof Rutesheim
Ziel: Skulpturenradweg
Rückfahrt mit S-Bahn
Tourenleiter: Burghard Mundt
Tel. 0179 1466573
Einkehr: unterwegs
Genaue Tourenroute oder individuelle Touren-Anfrage gerne unter
Tel. 07152 51733
Bekanntmachungen
anderer Ämter
Landkreis Böblingen
Schulleiterwechsel an der
Karl-Georg-Haldenwang-Schule Leonberg
Schulleiter Berthold Halter in den Ruhestand verabschiedet
Landrat Roland Bernhard: „Er hat „seine“ Schule geprägt
und geformt.“
An der Karl-Georg-Haldenwang-Schule Leonberg steht ein
Schulleiterwechsel an. Schulleiter Berthold Halter wurde in einer Feierstunde am 24. Juli in den Ruhestand verabschiedet.
Landrat Roland Bernhard würdigte die großen Verdienste und
das Engagement des scheidenden Schulleiters und entließ ihn
in den verdienten Ruhestand. „Das Ziel seiner Arbeit war, die
Stadtnachrichten
Rutesheim
Nummer 32
Donnerstag, 6. August 2015
Teilhabe von Menschen mit Handicap in allen Bereichen der
Gesellschaft voranzubringen und dieses Ziel hat er mit großem
Engagement und mit besonderer Beharrlichkeit verfolgt, seit er
an diese Schule kam“, betonte Bernhard.
Berthold Halter war seit rund 34 Jahren an der Karl-GeorgHaldenwang-Schule, zuerst als Lehrer, dann als Konrektor und
seit 16 Jahren als Schulleiter. „In dieser Zeit hat er der Schule
unverkennbar seinen Stempel aufgedrückt und dafür sind wir
ihm sehr dankbar“, sagte der Landrat bei der Verabschiedung. „Sie haben Inklusion schon gelebt, als viele andere das
Wort noch gar nicht kannten.“ Seit 20 Jahren werden die
Kinder und Jugendliche mit Handicap auf ein so selbständig
wie möglich zu führendes Leben als erwachsene Menschen
vorbereitet. Viel Wert wird daher auch auf die berufliche Integration gelegt. Was zunächst als Modellversuch begann, wird
seit dem Schuljahr 2008/2009 in Kooperation mit dem Beruflichen Schulzentrum Leonberg erfolgreich praktiziert. Das von
Berthold Halter maßgeblich mitentwickelte Modell, das unter
Fachleuten unter den Begriffen Berufsvorbereitende Einrichtungen (BVE) und Kooperative Bildung und Vorbereitung auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV) bekannt ist, hat sich mittlerweile landesweit etabliert.
Die Vermittlungsquoten der KoBV-Schüler in Leonberg in den
ersten Arbeitsmarkt liegen seit Jahren meist weit über 30 %.
Die KoBV-Schüler leisten an 3 Tagen/Woche ein Betriebspraktikum ab und haben bis zu 13 Stunden Unterricht in der
Sonderberufsschule. Die Schüler werden im Rahmen der Ausbildung entsprechend ihren individuellen Fähigkeiten gefördert
und beruflich qualifiziert. Dazu gehört beispielsweise auch das
Erlernen einer eigenständigen Haushaltsführung oder ein Mobilitätstraining. Die KoBV-Bildungsmaßnahme wird in Abstimmung
mit der Agentur für Arbeit und dem Integrationsfachdienst
durchgeführt.
In der Zeit, in der Halter Schulleiter an der Karl-Georg-Haldenwang-Schule war, hat sich die Schule sehr entwickelt. Bereits
zuvor im Jahr 1996 wurde die erste Außenklasse in Hirschlanden an der dortigen Grund-, Haupt- und Werkrealschule
eröffnet. Inzwischen gibt es im gesamten Einzugsbereich der
Schule an sechs Partnerschulen Kooperationsklassen, in denen Geistigbehinderte mit nichtbehinderten Kindern zusammen
lernen. Eine Verdoppelung der Schülerzahlen auf rund 150
führte zur Entwicklung von neuen Unterrichts- und Organisationsstrukturen. Seit 2004 gibt es eine Steuerungsgruppe an
der Schule, die sich systematisch mit der Weiterentwicklung
der Schule beschäftigt. Das Leitbild zur „Schule für Individuelle
Förderung“ wurde gemeinsam mit der Elternschaft entwickelt.
Für das vorbildliche Engagement wurde die Schule mit dem
Jakob-Muth-Preis ausgezeichnet, weitere Anerkennungen erfolgten durch das Land für die Billdungswerkstatt BadenWürttemberg sowie durch den Kommunalverband für Jugend
und Soziales (Innovationspreis).
„All diese Erfolge vedanken Sie Ihren Tugenden und Ihrer
überdurchschnittlichen Motivation“, lobte Bernhard den gebürtigen Freiburger. „Sie treibt eine tiefe Innere an, mit der Sie
als Teamplayer das Kollegium mitreißen“. Berthold Halter ging
es dabei nicht um persönliche Anerkennung, sondern immer
um das Beste für die Schüler. Inklusion war für ihn keine
Worthülse, sondern er lebte Inklusion. Auch außerhalb der
Schule setzte er seine Erfahrung und Fachkompetenz für die
Teilhabe von Menschen mit Handicap ein. Er war im Teilhabeausschuss des Landkreises Böblingen an der Erstellung des
Teilhabeplans beteiligt und hat die Leonberger Integrationsfirma
Pfiffkus gGmbH mitbegründet. Dort bieten Menschen mit einer
geistigen Behinderung einen Wäsche- und Bügelservice und
17
andere Dienstleistungen an. Besonders wichtig war ihm auch
die Frühförderung. So war er vor 21 Jahren Gründungsmitglied in der „Vereinigung Interdisziplinäre Frühförderung BadenWürttemberg“.
Im Ruhestand möchte sich der Naturfreund mehr seinen Hobbys widmen. Neben dem Wandern, Radfahren und Joggen hat
er jetzt Zeit, sich um ein neues Gartenstück zu kümmern, das
er erworben hat. Der Landrat überreichte ihm hierfür bei der
Verabschiedung einige hilfreiche Werkzeuge.
Christian-Wagner-Bücherei
Kinder erlebten das Mittelalter in Perouse
Sieben Stunden pro Woche geöffnet
Das Mittelalter erlebten 17 gut gelaunte und interessierte Kinder beim Sommerferienprogramm in Perouse. Zunächst erzählte Patricia Zimmermann unterhaltsam im historischen Ambiente der Zehntscheuer, wie man Ritter wurde und welche
Aufgaben die Frauen der Ritter auf einer Burg hatten. Dann
zeigten Patricia Zimmermann, Corinna Klügling und Mechthild
Hagemeier-Beck den Kindern, wie sie mit kunstvoll gestalteten Buchstaben ihren Namen drucken und schreiben können.
Im Anschluss ging es bei Sonnenschein auf die Wiese am
Spielplatz. Dort spielten die Kinder Spiele des Mittelalters wie
Sackhüpfen, Bockspringen oder „faules Ei“ und liefen mit zusammengebundenen Knien um die Wette. Auf dem Spielplatz
versuchten sie, Murmeln in einem Loch zu versenken. Zurück
in der Zehntscheuer beklebten die Kinder Schilde mit ihrem
eigenen Wappen. Auf silberfarbenem Grund befestigten sie
Sterne, Rauten, Vierecke, Kreise und Dreiecke in Rot, Blau,
Lila, Schwarz und Grün. Es entstanden individuelle Wappen,
die manche Kinder noch mit Zeichnungen verzierten. Dann
konnten sich die Kinder stärken. Es gab süße oder pikante
Fladen. Zum Abschluss zeigten die Kinder ihren Eltern vor der
Zehntscheuer stolz ihre Werke. Auf einem eigenen Tisch im
Kinderbuchbereich sind die Sachbücher ausgestellt, die Patricia
Zimmermann zur Vorbereitung des Sommerferienprogramms
benutzt hat. Wer als Erwachsener mehr über das Mittelalter
Geschwindigkeitskontrollen
Für die Verkehrssicherheit und für den Lärmschutz wurden die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge überprüft.
Datum Uhrzeit
Straße
28.07. 14.11 - 15.11 Robert-Bosch-Straße
28.07. 15.22 - 16.07 Bahnhofstraße
28.07. 17.38 - 20.15 Heimsheimer Straße
zulässige
Geschwindigkeit
Gesamtfahrzeuge
beanstandete
Fahrzeuge
%
max. km/h
30
30
50
154
228
1242
14
57
33
9,1
25,0
2,7
42
59
82
18
Stadtnachrichten
Rutesheim
Nummer 32
Donnerstag, 6. August 2015
erfahren möchte, ist mit dem neuen Sachbuch des Mittelalterhistorikers Ian Mortimer bestens bedient. „Im Mittelalter. Handbuch für Zeitreisende“ (Piper 2014) lässt den Leser am Alltag
der Menschen im Mittelalter teilhaben. Es ist unser Medium
der Woche.
Mitglieds des Kulturforums stammt. Diesmal trägt eine Arbeit
von Friederike Strauß zu der Reihe „Kunst im Rathaus bei“.
Unverkennbar ist in diesem Bild die Vorliebe der Weissacher
Künstlerin zur Abstraktion auszumachen. Aber alle weiteren
Erklärungen müssen hier enden, Muster für Interpretationen
der etwas mystisch erscheinenden gelblichen, grünlichen und
bläulichen Farbflächen bleibt die Malerin schuldig. Schon die
Bezeichnung des Bildes „ohne Titel“ verrät, dass sie ganz
bewusst dem Betrachter das Feld überlassen will. „Ich finde“,
sagt Friederike Strauß, „dass sich jeder Betrachter selbst ein
Bild machen sollte, was seiner Sichtweise entspricht“. Und weil
Kunst neue Sichtweisen schaffe, solle sie nicht vom Kunstschaffenden gezielt bestimmt oder gelenkt werden, wie es mit
einem vorgegebenen Namen der Fall wäre.
Autorenporträt Fred Vargas:
Unter dem Motto „Autorenporträt“ stellt das Büchereiteam monatlich wechselnd
Autoren und ihre Bücher vor.
In den Sommerferien sind
es die Werke von Fred Vargas. Fred Vargas (eigentlich
Frédérique Audoin-Rouzeau),
geboren 1957, wurde mit
Paris-Krimis bekannt. Die studierte Archäologin beschäftigt
sich im Hauptberuf mit Tierskeletten aus dem Mittelalter. Während der Ferien aber
schreibt sie Krimis, die in den
Straßen von Paris spielen.
Liebevoll gestaltet sie Typen
und Tatorte – ein Genuss für alle Menschen, die gern nach
Frankreich reisen.
In den Ferien geöffnet: Sieben Stunden pro Woche ist die
Hauptstelle der Bücherei in den Ferien geöffnet. Dienstags von
17 bis 19 Uhr, donnerstags von 15 bis 17 Uhr und samstags
von 10 bis 13 Uhr warten fast 27.000 Medien darauf, ausgeliehen zu werden. Die Zweigstelle Perouse ist in den Sommerferien geschlossen.
Rutesheimer Onliner:
Die ehrenamtlichen Senior-InternethelferInnnen stehen Ihnen
nach den Sommerferien wieder montags von 9.30 bis 11.30 Uhr
zur Seite bei allen Fragen zum Umgang mit dem PC oder
Internet. www.rutesheimer-onliner.de
Kunst im Rathaus –
das Monatsbild für August
Auch im Ferienmonat August muss nicht auf die schon lieb
gewordene künstlerische Dekoration verzichten, wer durch das
Foyer des Rathauses in irgendwelche Amtsstuben strebt. Dort
hat der Besucher stets ein meist mittelformatiges Kunstwerk
im Blick, das im monatlichen Wechsel aus dem Atelier eines
„Farben, Formen und Strukturen haben ihre eigenen Aussagen
und Empfindungen“, ist Strauß überzeugt, „sie führen beim
Betrachter zu Prozessen, die oft unbemerkt im Unbewussten
stattfinden“. Und so will Friederike Strauß im August den Rathausbesuchern „eigene oder neue Sichtweisen“ ermöglichen.
Bis Ende des Monats kann man sich davon überzeugen.
Senioren
Treffpunkt Rutesheim
Wir laden alle Senioren und Seniorinnen herzlich in die Begegnungsstätte Widdumhof ein. Der Treffpunkt Rutesheim ist
montags von 14.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Neue Besucher sind herzlich willkommen. Nutzen Sie die Gelegenheit bei einer Tasse Kaffee und Kuchen in gemütlicher
Runde einen schönen Nachmittag gemeinsam zu verbringen.
Wer gerne mal wieder Karten oder Brettspiele spielen möchte
ist bei uns genau richtig. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Wir machen Sommerferien:
Vom 10.08. bis 24.08.2015 ist der Treffpunkt Rutesheim geschlossen. Wir beginnen wieder am 31. August um 14.00 Uhr.
Arbeitskreis Geschichte vor Ort
Kinderfeste in Rutesheim
In der Ausgabe am 9. Juli haben wir einen Artikel über die
Rutesheimer Kinderfeste veröffentlicht. In der Folge wollen wir
noch mit einigen Fotos an diese besonderen Umzüge erinnern.
Stadtnachrichten
Rutesheim
Nummer 32
Donnerstag, 6. August 2015
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