Reifenmatrix Förderfähig nach: Antriebsachse(n) Maßnahme 1.3 der Anlage (Kauf, Miete und Leasing von zusätzlichen, über-obligatorischen Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug) hier: neue, gebrauchte und runderneuerte Reifen M+S-Reifen Sommerreifen (Winter/Ganzjahresreifen) Nein* ) Ja (100 % Nichtantriebsachse(n) zuwendungsfähige Ausgaben**) Nein Nein Maßnahme 1.9 der Anlage (Kauf, Miete und Leasing/Ersatzbeschaffung von lärm-/geräuscharmen Reifen, rollwiderstands-optimierten Reifen) hier: neue und gebrauchte Reifen mit Label nach ReifenkennzeichnungsVO (Verordnung (EG) Nr. 1222/2009) M+S-Reifen (WinterSommerreifen /Ganzjahresreifen) Ja Ja (bis zu 80 % (bis zu 80 % zuwendungsfähige zuwendungsfähige Ausgaben**) Ausgaben**) Ja Ganzjahresreifen Ja (bis zu 80 % ohne M+S-Label (bis zu 80 % zuwendungsfähige zuwendungsfähige Ausgaben**) ) Ausgaben** *) Nach § 2 Absatz 3a Satz 2 StVO sind für Lkw bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte M+S-Reifen an den Rädern der Antriebsachsen verbindlich vorgeschrieben und damit nicht überobligatorisch im Sinne der Maßnahme 1.3 der Anlage. **) Nach Nummer 5.1 Satz 2 der Förderrichtlinie beträgt die Zuwendung höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Hierzu zwei Beispiele: M+S-Reifen auf Nichtantriebsachse für 200 Euro a) Förderung nach Maßnahme 1.3 = 200 Euro zuwendungsfähige Ausgaben (100 %) = 160 Euro Zuwendungsbetrag. b) Förderung nach Maßnahme 1.9 = 160 Euro zuwendungsfähige Ausgaben (80 %) = 128 Euro Zuwendungsbetrag.
© Copyright 2024 ExpyDoc