Reifenmatrix - Reifen Lorenz

- Reifenmatrix Tabellarische Übersicht
Förderfähig nach:
Maßnahme 1.3 der Anlage
(Kauf, Miete und Leasing von
zusätzlichen, über-obligatorischen
Sicherheitseinrichtungen am
Fahrzeug)
hier: neue, gebrauchte und
runderneuerte Reifen
M+S-Reifen***
(Winter-/Ganzjahresreifen)
Antriebsachse(n)
Nichtantriebsachse(n)
*)
)
Nein*
Ja
(100 %
zuwendungsfähi
)
ge Ausgaben**
Sommerreifen
Nein
Nein
Maßnahme 1.9 der Anlage
(Kauf, Miete und Leasing/
Ersatzbeschaffung von lärm/geräuscharmen Reifen,
rollwiderstands-optimierten Reifen)
hier: neue und gebrauchte
Reifen mit Label nach ReifenkennzeichnungsVO (Verordnung
(EG) Nr. 1222/2009)
M+S-Reifen***
(Winter-/Ganzjahresreifen)
Ja
(bis zu 80 %
zuwendungsfähi
)
ge Ausgaben**
Ja Ganzjahresreifen ohne
M+S-Label
(bis zu 80 %
zuwendungsfähi
)
ge Ausgaben**
Sommerreifen
Ja
(bis zu 80 %
zuwendungsfähi
)
ge Ausgaben**
Ja
(bis zu 80 %
zuwendungsfähi
)
ge Ausgaben**
Nach § 2 Absatz 3a Satz 2 StVO sind für Lkw bei Glatteis, Schneeglätte,
Schneematsch, Eis- oder Reifglätte M+S-Reifen an den Rädern der
Antriebsachsen verbindlich vorgeschrieben und damit nicht überobligatorisch im
Sinne der Maßnahme 1.3 der Anlage.
**) Nach Nummer 5.1 Satz 2 der Förderrichtlinie beträgt die Zuwendung höchstens
80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Hierzu zwei Beispiele:
M+S-Reifen auf Nichtantriebsachse für 200 Euro
a) Förderung nach Maßnahme 1.3 = 200 Euro zuwendungsfähige Ausgaben
(100 %) = 160 Euro Zuwendungsbetrag.
b) Förderung nach Maßnahme 1.9 = 160 Euro zuwendungsfähige Ausgaben
(80 %) = 128 Euro Zuwendungsbetrag.
***) Information zur M+S-Kennzeichnung von LKW-Reifen
LKW-Reifen mit M+S-Kennzeichnung und/oder mit dem Three-Peak-MountainSnowflake (3PMSF) -Symbol werden als Maßnahme „Winterreifen“ gefördert.
Das 3PMSF-Symbol ist der M+S-Kennzeichnung gleichgestellt.
Auf einem LKW-Reifen mit M+S-Kennzeichnung ist auch meist das 3PMSFSymbol (Berg und Schneeflocke) abgebildet.