Dokumentvorlage mit neuem Uni-Logo - Zivilrecht II

LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES
RECHT, ARBEITS- UND STEUERRECHT
(ZIVILRECHT II)
Forschungsstelle für Unternehmens- und
Kapitalmarktrecht sowie Unternehmenssteuerrecht – Companies, Capital Markets
& Taxes (CoCapT)
Universität Bayreuth • 95440 Bayreuth
Prof. Dr. Karl-Georg Loritz
Postanschrift:
Universität Bayreuth
95440 Bayreuth
Gebäude: RW II
Universitätsstraße 30
95447 Bayreuth
Telefon: 0921 / 55 - 6341
Telefax: 0921 / 55 - 6342
E-Mail: [email protected]
Sekretariat: Ingrid Turbanisch
Themen für das Arbeitsrechtliche Praktikerseminar
im Wintersemester 2016/2017
1. Die Abgrenzung von Arbeitsvertrag und Werkvertrag nach geltendem Recht.
Hinweis: Bei diesem Thema ist (in Abgrenzung zu Thema 2) nicht auch auf den neuen Gesetzentwurf
der Bunderegierung einzugehen.
2. Die Neuregelungen zur Abgrenzung von Arbeitsvertrag und Werkvertrag im
Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit
und Werkverträgen.
Hinweis: Das Thema ist (in Abgrenzung zu Thema 3) auf die Abgrenzung von Arbeitsvertrag und
Werkvertrag zu beschränken, ohne dass auf die Leiharbeit einzugehen ist.
3. Die Neuregelungen bei der Leiharbeit im Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zur
Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen.
Hinweis: Das Thema ist (in Abgrenzung zu Thema 2) auf die Leiharbeit zu beschränken.
4. Die Abgrenzung von Arbeitsvertrag und freier Mitarbeit nach geltendem Recht.
5. Die Flexibilisierung des Arbeitsverhältnisses durch vertragliche Regelung der
Zuweisungsbefugnis verschiedener Tätigkeiten durch den Arbeitgeber
Hinweis: Vergütungsfragen und Fragen der Mitbestimmung des Betriebsrats sind nicht zu behandeln.
6. Die Flexibilisierung des Arbeitsverhältnisses durch vertragliche Regelung der
einseitigen Leistungsbestimmung des Arbeitgebers bezüglich der Arbeitsmenge und
einzelner Vergütungsbestandteile.
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7. Auswirkungen auf das bestehende Arbeitsverhältnis, wenn ein Arbeitnehmer die
Position des GmbH-Geschäftsführers oder des Vorstands einer Aktiengesellschaft
des arbeitgebenden Unternehmen oder eines konzernabhängigen Unternehmens
übernimmt.
8. Die Berücksichtigung des Verhaltens des Arbeitnehmers in sozialen Medien bei der
Einstellung und im laufenden Arbeitsverhältnis.
Hinweis: In Abgrenzung zu Thema 9 sollen Meinungsäußerungen des Arbeitnehmers über den
Arbeitgeber und dessen Produkte/Dienstleistungen hier nicht behandelt werden.
9. Inwieweit werden der Meinungsausübung des Arbeitnehmers mit Bezügen zum
Arbeitsplatz und zum Unternehmen des Arbeitgebers außerhalb des
Arbeitsverhältnisses durch die Interessen des Arbeitgebers Grenzen gesetzt?
10. Entgeltfortzahlung und Entgeltverlust des Arbeitnehmers bei Arbeitskämpfen.
Die Themen werden ab sofort im Sekretariat von Herrn Prof. Loritz in der Zeit
von 9 Uhr bis 17 Uhr vergeben.
Es werden zwei Vorbesprechungen (ohne Teilnahmepflicht) angeboten, eine
Vorbesprechung wird in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden, die andere zu
Semesterbeginn. Die Termine hierfür werden nach der Themenvergabe
bekanntgegeben.
Bearbeitungshinweise liegen im Sekretariat aus.
Das Seminar mit den Vorträgen findet im 2-Wochenturnus ab November 2016
statt.
Prof. Dr. Karl-Georg Loritz