LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, ARBEITS- UND STEUERRECHT (ZIVILRECHT II) Forschungsstelle für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht sowie Unternehmenssteuerrecht – Companies, Capital Markets & Taxes (CoCapT) Universität Bayreuth • 95440 Bayreuth Prof. Dr. Karl-Georg Loritz Postanschrift: Universität Bayreuth 95440 Bayreuth Gebäude: RW II Universitätsstraße 30 95447 Bayreuth Telefon: 0921 / 55 - 6341 Telefax: 0921 / 55 - 6342 E-Mail: [email protected] Sekretariat: Ingrid Turbanisch Themen für das Arbeitsrechtliche Praktikerseminar im Wintersemester 2016/2017 1. Die Abgrenzung von Arbeitsvertrag und Werkvertrag nach geltendem Recht. Hinweis: Bei diesem Thema ist (in Abgrenzung zu Thema 2) nicht auch auf den neuen Gesetzentwurf der Bunderegierung einzugehen. 2. Die Neuregelungen zur Abgrenzung von Arbeitsvertrag und Werkvertrag im Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen. Hinweis: Das Thema ist (in Abgrenzung zu Thema 3) auf die Abgrenzung von Arbeitsvertrag und Werkvertrag zu beschränken, ohne dass auf die Leiharbeit einzugehen ist. 3. Die Neuregelungen bei der Leiharbeit im Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen. Hinweis: Das Thema ist (in Abgrenzung zu Thema 2) auf die Leiharbeit zu beschränken. 4. Die Abgrenzung von Arbeitsvertrag und freier Mitarbeit nach geltendem Recht. 5. Die Flexibilisierung des Arbeitsverhältnisses durch vertragliche Regelung der Zuweisungsbefugnis verschiedener Tätigkeiten durch den Arbeitgeber Hinweis: Vergütungsfragen und Fragen der Mitbestimmung des Betriebsrats sind nicht zu behandeln. 6. Die Flexibilisierung des Arbeitsverhältnisses durch vertragliche Regelung der einseitigen Leistungsbestimmung des Arbeitgebers bezüglich der Arbeitsmenge und einzelner Vergütungsbestandteile. ... 2 7. Auswirkungen auf das bestehende Arbeitsverhältnis, wenn ein Arbeitnehmer die Position des GmbH-Geschäftsführers oder des Vorstands einer Aktiengesellschaft des arbeitgebenden Unternehmen oder eines konzernabhängigen Unternehmens übernimmt. 8. Die Berücksichtigung des Verhaltens des Arbeitnehmers in sozialen Medien bei der Einstellung und im laufenden Arbeitsverhältnis. Hinweis: In Abgrenzung zu Thema 9 sollen Meinungsäußerungen des Arbeitnehmers über den Arbeitgeber und dessen Produkte/Dienstleistungen hier nicht behandelt werden. 9. Inwieweit werden der Meinungsausübung des Arbeitnehmers mit Bezügen zum Arbeitsplatz und zum Unternehmen des Arbeitgebers außerhalb des Arbeitsverhältnisses durch die Interessen des Arbeitgebers Grenzen gesetzt? 10. Entgeltfortzahlung und Entgeltverlust des Arbeitnehmers bei Arbeitskämpfen. Die Themen werden ab sofort im Sekretariat von Herrn Prof. Loritz in der Zeit von 9 Uhr bis 17 Uhr vergeben. Es werden zwei Vorbesprechungen (ohne Teilnahmepflicht) angeboten, eine Vorbesprechung wird in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden, die andere zu Semesterbeginn. Die Termine hierfür werden nach der Themenvergabe bekanntgegeben. Bearbeitungshinweise liegen im Sekretariat aus. Das Seminar mit den Vorträgen findet im 2-Wochenturnus ab November 2016 statt. Prof. Dr. Karl-Georg Loritz
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