Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr MR Dipl.-Ing. Armin Keller, Architekt BDA und Stadtplaner Flüchtlinge auf‘ s Land?! Herausforderungen und Chancen – der Beitrag der Städtebauförderung Sommerkolloquium der Bayerischen Akademie Ländlicher Raum und der Akademie für Politik und Zeitgeschehen der Hanns-Seidel-Stiftung am Montag, 18. Juli 2016 in München www.innenministerium.bayern.de Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Flüchtlinge auf‘ s Land?! Herausforderungen und Chancen – der Beitrag der Städtebauförderung Inhalt 1. Ausgangslage 2. Grundlagen 3. Handlungsfeld Leerstand – Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge 2 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 1. Ausgangslage Ländliche Räume sind in hohem Maße vom langfristigen demografischen, wirtschafts- und siedlungsstrukturellen Wandel betroffen Brachen, leerstehende oder dem Verfall preisgegebene Gebäude in Ortsmitten zeugen von den Tendenzen 3 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 1. Ausgangslage Beispiel: Das Modellvorhaben Ort schafft Mitte Ziele • • • • • • • • • Stärkung der Stadtzentren und Ortskerne Stärkung der Identifikation mit dem Ort Innenentwicklung anstatt Außenentwicklung Bewahrung historischer Bausubstanz Beseitigung innerörtlicher Leerstände und Brachflächen Neuordnung innerörtlicher Brachen Flächen sparen Zwischennutzungen (Chancen, Probleme) Erprobung neuer, beispielgebender Ansätze der Ortsmittenstärkung, Erprobung neuer Förderinstrumente 4 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 1. Ausgangslage Leer stehende Ortsbild prägende Gebäude im Ortskern 5 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 1. Ausgangslage Allgemeine Mobilisierungsstrategien für alle Eigentümer: Beispiele finanzieller Förderung • Einzelförderung durch Förderung unrentierlicher Kosten • Kommunale Förderprogramme - Fassadenprogramm - Haus- und Hofflächenprogramm - Geschäftsflächenprogramm Leerstände im Ortskern 6 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 1. Ausgangslage Beispiel Studentenwettbewerb TU München für Areal aus drei Anwesen 7 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 1. Ausgangslage Beispiel Kommunales Flächenmanagement 8 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 1. Ausgangslage Private in der Quartiersentwicklung • • • • • Grundstückseigentümer (Käufer, Verkäufer) Bauherr, Investor Mieter, Pächter Besucher, Kunde Unternehmer, Gewerbetreibende, Einzelhändler, Gastronomen Interessenslagen: 1. 2. 3. 4. 5. Eigenes Grundstück, Vermögen Näheres und weiteres Umfeld, Nachbarschaft Grundstücksübergreifende Kooperation benachbarter Immobilienbesitzer Kooperation öffentlicher Raum Kooperation in der Stadtentwicklung, Quartier, Gesamtort Beteiligungsformen • • • • Gezielte räumlich begrenzte Einbindung Vorbereitende Einbindung im Rahmen kommunaler Planungen Direkte finanzielle Beteiligung (Standortgemeinschaft, Quartiersfonds) Indirekte finanzielle Beteiligung (Altstadtforum, Gewerbeverband, City Marketing, Werbegemeinschaft, Bürgerforum) 9 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 1. Ausgangslage Themen (Auswahl) • Eigentümer: privates Kapital aktivieren • Unternehmer: Arbeitgeber als Bedarfszielgruppe einbinden und als Investitionspartner gewinnen • Wohnen: Wohnangebot (auch Mietwohnungen) • Städtebau: städtebauliche Qualitäten, auch als zentrale Standortfaktoren der Mitarbeiterbindung • Pendler: ca. 30% der einpendelnden Arbeitsbevölkerung hat Interesse an zweitem Wohnsitz zur Miete • Altengerecht Bauen: ca. 25% der befragten Senioren ist auf Wohnungssuche außerhalb der Region, wenn kein adäquates Miet- oder Eigentums-Wohnangebot vorhanden ist. Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 2. Grundlagen der Städtebauförderung Planungsinstrumente Rechtsgrundlagen Finanzierung und Förderung Organisation, Akteure 11 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 2. Grundlagen der Städtebauförderung Rechtliche Grundlagen 1. Grundgesetz (Art. 74 Nr. 18 GG – städtebaulicher Grundstücksverkehr, Bodenrecht Art. 104b GG - Bundesfinanzhilfen) 2. Baugesetzbuch (§§ 136 ff BauGB) 3. Verwaltungsvereinbarung 2016 zwischen Bund und Ländern 4. Bayerische Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR 2015) 12 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 2. Grundlagen der Städtebauförderung Planerische und städtebauliche Instrumente (z.B. im Rahmen der Vorbereitung) Städtebauliche Erneuerungskonzepte • Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB als Grundlagen für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets • Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 171b BauGB • • • • • Städtebauliche Ideen- und Realisierungswettbewerbe Plangutachten, Grundstückswertermittlungen, etc. Bebauungspläne im Bestand Bürgerbeteiligung Quartiersmanagement 13 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 2. Grundlagen der Städtebauförderung Städtebauliche Gesamtmaßnahme Verfahrensinstrumente Stadtumbaumaßnahmen §§ 171a-d BauGB Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136 - 164 b BauGB Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen §§ 165 - 171 BauGB Anpassung zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten. Maßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände in einem Gebiet; Wesentliche Verbesserung oder Umgestaltung. Entwicklung von Ortsteilen, entsprechend ihrer Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde; z.B. im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung. Festlegung eines Stadtumbaugebiets durch Beschluss Ggf. Erlass einer Stadtumbausatzung nach Erfordernis Sanierungssatzung für umfassendes oder vereinfachtes Verfahren Entwicklungssatzung Ggf. Abschluss von Stadtumbauverträgen oder von städtebaulichen Verträgen 14 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 2. Grundlagen der Städtebauförderung Fördergebiete = Gesamtmaßnahme In den Städten und Gemeinden sind die Fördergebiete räumlich abzugrenzen. Die Abgrenzung hat zu erfolgen als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 BauGB Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB Stadtumbaugebiet (Maßnahmengebiet nach § 171 b) Soziale Stadt Bereich (Maßnahmengebiet oder § 171 e BauGB) Untersuchungsgebiet nach § 141 BauGB oder durch Beschluss der Gemeinde. Die Festlegung des gesamten Gemeindegebiets als Fördergebiet ist nicht zulässig. 15 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 2. Grundlagen der Städtebauförderung Ablauf einer Fördermaßnahme • Antrag auf Programmaufnahme bei der Regierung • Abstimmung der Einzelmaßnahmen mit der Regierung • jährliche Programmanmeldung mit Bedarfsmitteilung • Bewilligungsanträge für Einzelmaßnahmen • Festlegung der förderfähigen Kosten und Bewilligung durch die Regierung • Umsetzung der Einzelmaßnahmen, Auszahlungsanträge nach Baufortschritt • nach Abschluss einer Einzelmaßnahme Vorlage eines Verwendungsnachweises • nach Abschluss der Gesamtmaßnahme Vorlage der Gesamtabrechnung 16 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 2. Grundlagen der Städtebauförderung Begriff Zuwendungsempfänger Städtebauförderungsprogramme (Bund, Freistaat Bayern) Gemeinde = unmittelbare Zuwendungsempfängerin Weiterbewilligung der Städtebauförderungsmittel Privates *Pflichtteil SanierungsVorhaben mittelbare Zuwendung *städtebauliche Aufgabe 17 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 2. Grundlagen Städtebauförderung Gemeinde Private Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung Rentierlicher Teil Zuwendungen Bund/Land Anteil Gemeinde (40 %) Unrentierlicher Teil Anteil Bund/Land (60 %) Unrentierlicher Teil Förderanteile 18 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 2. Grundlagen der Städtebauförderung Formelle Bürgerbeteiligung • Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB • Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen nach §137 BauGB • Auskunftspflicht § 138 BauGB • Stadtumbauvertrag nach § 171c BauGB • Maßnahmen der Sozialen Stadt nach § 171e BauGB • Modernisierungs-/Instandsetzungsgebot § 177 BauGB informelle Beteiligungsverfahren (Auswahl) • Quartiersbüro, Sanierungsbüro mit City- oder Quartiersmanager • Gesprächsrunden, informelle Foren • Zukunftswerkstatt • Planungszelle • Diskursive Bürgerbeteiligung • Arbeitskreise • Beiräte, Lenkungsgruppen mit örtlichen Akteuren 19 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 2. Grundlagen der Städtebauförderung Stadtrendite – Finanzierung von Maßnahmen im Quartier Die Idee • gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, z.B. Wohnungswirtschaft, Gewerbetreibende, Religionsgemeinschaften • Leerstände verringern, Mieter halten • Aufwand der Prävention gegenüber Aufwand zur Schadensbeseitigung , z.B. von Vandalismus • gemeinnützige Aufgaben zu Gunsten des Unternehmens und der Kommune • Erträge für das Unternehmen und für die Kommune • Nachhaltige Quartiersentwicklung • Quartiersimage, Standortvorteile, Verbesserungen des Standorts • Werterhaltung der Grundstücke und Liegenschaften • höhere Bewertung des Standorts, • höhere Bonitäten • Attraktivität für Investitionen • Verstetigung der Projekte 20 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 3. Handlungsfeld Leerstand – Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge Ziel Leerstand nutzen mit der Städtebauförderung Inhalt • Nutzbarmachung von Gebäudeleerständen für die Wohnraumversorgung Organisation • • • • • Förderung der Modernisierung, Instandsetzung und Umnutzung leerstehender Gebäude in Stadt- und Ortszentren sowie auf Konversionsflächen Förderung unrentierlicher Maßnahmen (Kostenerstattungsbetrag) Zuwendungsempfänger: Stadt, Gemeinde Fördersatz: 90 % der zuwendungsfähigen Kosten Weitergabe der staatlichen und kommunalen Mittel an Dritte möglich • Beibehaltung des Bewilligungsverfahrens der Städtebauförderung Volumen • 2016 geplant: rund 280 Wohneinheiten in 45 Gemeinden ergibt Wohnraum für mehr als 1.000 Menschen 21 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 3. Handlungsfeld Leerstand – Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge BY Städtebauförderung in Bayern Wohnraum insb. für anerkannte Flüchtlinge • Sanierung und Instandsetzung von Bestandswohnungen der ehemaligen Militärareale • Sanierung und Instandsetzung leerstehender Gebäude in Ortskernen Förderung in Höhe von bis zu 90% der unrentierlichen förderfähigen Kosten Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 3. Handlungsfeld Leerstand – Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge Leerstehende Gebäude im Ortskern Leerstehendes Wohngebäude im Ortszentrum Integration der neuen Bewohner: Unmittelbare Nachbarschaft zu • Feuerwehr • Freiflächen Tanzwiesen mit Sportplätzen • Bücherei und Bürgerhaus • gemeindlicher Bauhof Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 3. Handlungsfeld Leerstand – Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen mit der Städtebauförderung 24 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 3. Handlungsfeld Leerstand – Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge Gebäudebestand: Standort – und Standardfrage Wohnraum für Familien: insgesamt 3 Wohnungen Vorschlag zur Nutzung des Gebäudebestandes Vorliegender Entwurf Obergeschoss: 2 Wohnungen ? Raum 4 Raum 5 ? Bad = Raum 3 Bestand Alternative Raum 2 Raum 4 Raum 1 Ko/Essen R7 Raum 6 25 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 3. Handlungsfeld Leerstand – Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge Gebäudebestand: Standort – und Standardfrage Vorliegender Entwurf: - ist Neueindeckung des Daches erforderlich? - ist neuer Außenputz erforderlich? Hauptgebäude 990.000 Euro (4 Whg/ 190 qm) Scheune 582.000 Euro (2 Whg/ 73 qm) Freianlagen 50.000 Euro 1.620.000 Euro Hauptgebäude: 5.200 Euro/m² - müssen alle Innentüren ausgetauscht werden? - muss die Treppe ins Obergeschoss erneuert werden? - sind Natursteinarbeiten (Solnhofer handgekantet) im EG erforderlich? - Ist Stuckrekonstruktion innen erforderlich (68.000 Euro)? - Können Oberlichter durch Grundrissgestaltung vermieden werden? - Ist ein Abbruch von Gebäudeteilen sinnvoll? 26 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 3. Handlungsfeld Leerstand – Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge - Innenhof: Verzicht auf Neugestaltung (z.B. Abbruch Platten) - Verzicht auf Terrassen mit Pergolaüberdachung - Ggf. Freiflächengestaltung in Eigenleistung - Abstell- und Müllraum in bestehenden Nebengebäuden statt Abbruch 27 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 3. Handlungsfeld Leerstand – Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge Angemessenheit der Sanierung: Wohnraum für eine Familie: EG und OG 114 qm Sanierungskosten: 600.000 Euro = 5.200 Euro/qm Wohnfläche Essen + Kochen + Wohnen Schlafraum mit Ankleidezimmer 28 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 3. Handlungsfeld Leerstand – Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge Sanierung und Umbau des ehemaligen "Armenhauses“ 29 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 3. Handlungsfeld Leerstand – Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge Grundriss OG Grundriss DG Grundriss EG Sanierung und Umbau des ehemaligen "Armenhauses“ 30 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 3. Handlungsfeld Leerstand – Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge Kostenansatz Gesamtkosten i.H. von rund 660.000,- € bei Kosten i.H. von rund 1.500,- € / m² Planung I Kostenberechnung 31 Ermittlung des Kostenerstattungsbetrages als Förderhöchstbetrag Objekt Ort Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Beispielprojekt 1. Kosten 1.1 EUR Wert der verwendeten Gebäudeteile (Gebäuderestwert) m3 x 80.000,00 EUR m2 x EUR 1.2 Baugrundstück 1.3 Erschließung (oder/und Ausgleichsbetrag) 1.4 Bauwerk m3 x 1.5 Außenanlagen 1.6 Baunebenkosten 3. Handlungsfeld Leerstand – Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge 80.000 200.000 200.000,00 EUR 280.000 Gesamtkosten ./. Vorsteuerabzug 280.000 Zuwendungungsfähige Gesamtkosten (Summe 1, als Summe 2 übernehmen) 2. Finanzierung 2.1 Fremdmittel 2.1.1 Kapitalmarktmittel 2.1.2 Bausparkassendarlehen Nennbetrag EUR Zins % 200.000 1,00 Zins/Jahr EUR 2.000 Baukosten 2.1.3 2.1.4 Öffentliches Baudarlehen 0,50 2.1.5 Staatliches Baudarlehen (objektabhängiges Darlehen) 0,50 2.1.6 Staatliches Baudarlehen (belegungsabhängiges Darlehen) 2.1.7 Modernisierungsdarlehen Gebäudewert 2.1.8 2.1.9 Erbbauzins Summe der Fremdmittel 2.2 --200.000 ----- 2.000 Eigenleistungen 2.2.1 Bargeld/Guthaben 2.2.2 Ansparsumme bei der Bausparkasse 2.2.3 Eigenmittel für den Grunderwerb 2.2.4 Gebäuderestwert 2.2.5 Selbsthilfe 80.000 1 Gebäuderestwert = Relativwert: je geringer die Sanierung, desto mehr Bestand wird genutzt Ergebnis: höherer Gebäuderestwert 800 2.2.6 Summe der Eigenleistungen Gesamtsumme (Summe 2.1 + 2.2) Vortrag/Anlass - Autor - Datum - Ort 80.000 --- 280.000 --- (= Summe 1) 2.800 (= Summe 5) 32 3. Erträge 3.1 EUR Miete aus Wohnraum 200,00 m2 x 3,30 EUR x 12 Monate m2 x EUR x 12 Monate 3.2 Mietwert für eigengenutzten Wohnraum 3.3 Miete aus Gewerberaum m2 x 7.920 3. Handlungsfeld Leerstand – Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge EUR x 12 Monate m2 x EUR x 12 Monate m2 x EUR x 12 Monate 3.4 Miete aus Garagen und Stellplätzen 3.5 Sonstige Erträge 3.6 Aufwendungszuschuss EUR x 12 Monate (Anzahl) x (aus: ) m2 x EUR x 12 Monate 7.920 Gesamtbetrag der Erträge (Summe 3) 4. Bewirtschaftungskosten 4.1 EUR Normalabschreibung 2,00 4.2 % aus 4.000 200.000 EUR ) Verwaltungskosten für Wohnraum 2 4.4 WEx m2 x 1.962 8,62 EUR Mietausfallwagnis 2 % aus 4.6 559 279,35 EUR Instandhaltungskosten für Wohnraum 227,56 4.5 Ortsübliche Vergleichsmiete Sonderabschreibung ( 4.3 180 9.012 EUR Verwaltungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten für Gewerberaum ( EUR) ( (Anzahl) x EUR) 6.701 Summe der Bewirtschaftungskosten (Summe 4) 5. Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Feststellung des Kostenerstattungsbetrags (Förderhöchstbetrag) EUR 7.920 Gesamtbetrag der Erträge (Summe 3) ./. Summe der Bewirtschaftungskosten (Summe 4) -6.701 ./. Summe der Zinsleistungen (Summe 5) -2.800 Ergebnis: Ausgleich / Mehrertrag / Minderertrag -1.581 Kostenerstattungsbetrag = 1.581 : 1,00 Minderertrag Vortrag/Anlass - Autor - Datum - Ort(Zinssatz in %) x 100 = Stellschrauben, z.B.: - Grundriss und Zuschnitt der Räume - Ausbaustandard - Energiestandard 158.051 33 3. Erträge 3.1 EUR Miete aus Wohnraum 200,00 m2 x 3,30 EUR x 12 Monate m2 x EUR x 12 Monate 3.2 Mietwert für eigengenutzten Wohnraum 3.3 Miete aus Gewerberaum m2 x 7.920 3. Handlungsfeld Leerstand – Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge EUR x 12 Monate m2 x EUR x 12 Monate m2 x EUR x 12 Monate 3.4 Miete aus Garagen und Stellplätzen 3.5 Sonstige Erträge 3.6 Aufwendungszuschuss EUR x 12 Monate (Anzahl) x (aus: Normalabschreibung ) m2 x EUR x 12 Monate 7.920 Gesamtbetrag der Erträge (Summe 3) 4. Bewirtschaftungskosten 4.1 EUR Normalabschreibung 2,00 4.2 % aus 4.000 200.000 EUR Sonderabschreibung ( 4.3 ) Verwaltungskosten für Wohnraum 2 4.4 m2 x 1.962 8,62 EUR Mietausfallwagnis 2 % aus 4.6 559 279,35 EUR Instandhaltungskosten für Wohnraum 227,56 4.5 WEx 180 9.012 EUR Verwaltungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten für Gewerberaum ( EUR) ( (Anzahl) x EUR) 6.701 Summe der Bewirtschaftungskosten (Summe 4) 5. Feststellung des Kostenerstattungsbetrags (Förderhöchstbetrag) EUR 7.920 Gesamtbetrag der Erträge (Summe 3) ./. Summe der Bewirtschaftungskosten (Summe 4) -6.701 ./. Summe der Zinsleistungen (Summe 5) -2.800 Ergebnis: Ausgleich / Mehrertrag / Minderertrag -1.581 Kostenerstattungsbetrag = Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 1.581 : 1,00 Minderertrag Vortrag/Anlass - Autor - Datum - Ort(Zinssatz in %) x 100 = • Normalabschreibung: i.d.R. 1,0 % der Bau- und Baunebenkosten. • geringere wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer aufgrund der Substanz und der durchgeführten Baumaßnahmen, • häufiger Wechsel der Mieter, • Abschreibung in Anlehnung an die Anlage 4 WertR 2006 entsprechend höher (z.B. 1,5 % bis zu 2,0 % bei einer verbleibenden Gesamtnutzungsdauer von 75/50 Jahren). 158.051 34 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 3. Handlungsfeld Leerstand – Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge 35 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 3. Handlungsfeld Leerstand – Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge Bamberg US-Areal – Bereich Lindenanger Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 3. Handlungsfeld Leerstand – Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge Bamberg US-Areal Bereich Lindenanger 13 baugleiche Mehrfamilienhäuser Baujahr 1950/51 208 Wohneinheiten Wohnungsgrößen 100 m²/135 m² Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 3. Handlungsfeld Leerstand – Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge 138 qm 23 qm 46 qm 105 qm 19 qm 24 qm 18 qm 22 qm 39 qm Bamberg US-Areal Lindenanger Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 3. Handlungsfeld Leerstand – Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge Vorteile: - Leerstehende Gebäude werden saniert und neu genutzt. - Nachhaltige Nutzung grauer Energie, kein Neubau. - Verfall und Wertverluste auch in der Umgebung können gestoppt werden. - Erscheinungsbild des Ortes wird insgesamt aufgewertet. - Anerkannte Flüchtlinge finden ein Zuhause. - Die Revitalisierung lange leerstehender Gebäude vermeidet Konkurrenzgedanken vorhandener Bewohner - Arbeitsplätze finden Arbeitskräfte. - Durch kleinere Einheiten keine Konzentration auf einen Standort. aber: Standort und Wohnungsangebot müssen auch angenommen werden 39 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Fachtagung Städtebauförderung in Bayern am 17. Oktober 2016 in Nördlingen Thema: Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen mit der Städtebauförderung
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