keller pdf - Bayerische Akademie Ländlicher Raum

Oberste Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium des
Innern, für Bau und Verkehr
MR Dipl.-Ing. Armin Keller, Architekt BDA und Stadtplaner
Flüchtlinge auf‘ s Land?! Herausforderungen und Chancen –
der Beitrag der Städtebauförderung
Sommerkolloquium der Bayerischen Akademie Ländlicher Raum und
der Akademie für Politik und Zeitgeschehen der Hanns-Seidel-Stiftung
am Montag, 18. Juli 2016 in München
www.innenministerium.bayern.de
Oberste Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Flüchtlinge auf‘ s Land?!
Herausforderungen und Chancen –
der Beitrag der Städtebauförderung
Inhalt
1. Ausgangslage
2. Grundlagen
3. Handlungsfeld Leerstand
– Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge
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Oberste Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
1. Ausgangslage
Ländliche Räume sind in
hohem Maße vom
langfristigen demografischen,
wirtschafts- und siedlungsstrukturellen Wandel betroffen
Brachen, leerstehende oder
dem Verfall preisgegebene
Gebäude in Ortsmitten
zeugen von den Tendenzen
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Oberste Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
1. Ausgangslage
Beispiel: Das Modellvorhaben Ort schafft Mitte
Ziele
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Stärkung der Stadtzentren und Ortskerne
Stärkung der Identifikation mit dem Ort
Innenentwicklung anstatt Außenentwicklung
Bewahrung historischer Bausubstanz
Beseitigung innerörtlicher Leerstände und Brachflächen
Neuordnung innerörtlicher Brachen
Flächen sparen
Zwischennutzungen (Chancen, Probleme)
Erprobung neuer, beispielgebender Ansätze der Ortsmittenstärkung,
Erprobung neuer Förderinstrumente
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Oberste Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
1. Ausgangslage
Leer stehende Ortsbild prägende Gebäude im Ortskern
5
Oberste Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
1. Ausgangslage
Allgemeine Mobilisierungsstrategien für alle Eigentümer:
Beispiele finanzieller Förderung
• Einzelförderung durch Förderung unrentierlicher Kosten
• Kommunale Förderprogramme
- Fassadenprogramm
- Haus- und Hofflächenprogramm
- Geschäftsflächenprogramm
Leerstände im Ortskern
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Oberste Baubehörde im
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1. Ausgangslage
Beispiel
Studentenwettbewerb
TU München
für Areal aus drei
Anwesen
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1. Ausgangslage
Beispiel Kommunales Flächenmanagement
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1. Ausgangslage
Private in der Quartiersentwicklung
•
•
•
•
•
Grundstückseigentümer (Käufer, Verkäufer)
Bauherr, Investor
Mieter, Pächter
Besucher, Kunde
Unternehmer, Gewerbetreibende,
Einzelhändler, Gastronomen
Interessenslagen:
1.
2.
3.
4.
5.
Eigenes Grundstück, Vermögen
Näheres und weiteres Umfeld, Nachbarschaft
Grundstücksübergreifende Kooperation benachbarter Immobilienbesitzer
Kooperation öffentlicher Raum
Kooperation in der Stadtentwicklung, Quartier, Gesamtort
Beteiligungsformen
•
•
•
•
Gezielte räumlich begrenzte Einbindung
Vorbereitende Einbindung im Rahmen kommunaler Planungen
Direkte finanzielle Beteiligung (Standortgemeinschaft, Quartiersfonds)
Indirekte finanzielle Beteiligung (Altstadtforum, Gewerbeverband,
City Marketing, Werbegemeinschaft, Bürgerforum)
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1. Ausgangslage
Themen (Auswahl)
• Eigentümer: privates Kapital aktivieren
• Unternehmer: Arbeitgeber als Bedarfszielgruppe einbinden und
als Investitionspartner gewinnen
• Wohnen: Wohnangebot (auch Mietwohnungen)
• Städtebau: städtebauliche Qualitäten, auch als zentrale
Standortfaktoren der Mitarbeiterbindung
• Pendler: ca. 30% der einpendelnden Arbeitsbevölkerung hat
Interesse an zweitem Wohnsitz zur Miete
• Altengerecht Bauen: ca. 25% der befragten Senioren ist auf
Wohnungssuche außerhalb der Region, wenn kein adäquates
Miet- oder Eigentums-Wohnangebot vorhanden ist.
Oberste Baubehörde im
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2. Grundlagen der Städtebauförderung
Planungsinstrumente
Rechtsgrundlagen
Finanzierung und Förderung
Organisation, Akteure
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2. Grundlagen der Städtebauförderung
Rechtliche Grundlagen
1. Grundgesetz
(Art. 74 Nr. 18 GG – städtebaulicher Grundstücksverkehr, Bodenrecht
Art. 104b GG - Bundesfinanzhilfen)
2. Baugesetzbuch (§§ 136 ff BauGB)
3. Verwaltungsvereinbarung 2016 zwischen Bund und Ländern
4. Bayerische Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR 2015)
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2. Grundlagen der Städtebauförderung
Planerische und städtebauliche Instrumente
(z.B. im Rahmen der Vorbereitung)
Städtebauliche Erneuerungskonzepte
• Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB als Grundlagen
für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets
• Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept
nach § 171b BauGB
•
•
•
•
•
Städtebauliche Ideen- und Realisierungswettbewerbe
Plangutachten, Grundstückswertermittlungen, etc.
Bebauungspläne im Bestand
Bürgerbeteiligung
Quartiersmanagement
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2. Grundlagen der Städtebauförderung
Städtebauliche Gesamtmaßnahme
Verfahrensinstrumente
Stadtumbaumaßnahmen
§§ 171a-d BauGB
Städtebauliche
Sanierungsmaßnahmen
§§ 136 - 164 b BauGB
Städtebauliche
Entwicklungsmaßnahmen
§§ 165 - 171 BauGB
Anpassung zur Herstellung
nachhaltiger städtebaulicher
Strukturen in von erheblichen
städtebaulichen
Funktionsverlusten betroffenen
Gebieten.
Maßnahmen zur Behebung
städtebaulicher Missstände in
einem Gebiet;
Wesentliche Verbesserung oder
Umgestaltung.
Entwicklung von Ortsteilen,
entsprechend ihrer Bedeutung für
die städtebauliche Entwicklung
und Ordnung der Gemeinde; z.B.
im Rahmen einer städtebaulichen
Neuordnung.
Festlegung eines
Stadtumbaugebiets durch
Beschluss
Ggf. Erlass einer
Stadtumbausatzung nach
Erfordernis
Sanierungssatzung
für umfassendes oder
vereinfachtes Verfahren
Entwicklungssatzung
Ggf. Abschluss von Stadtumbauverträgen
oder von städtebaulichen Verträgen
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2. Grundlagen der Städtebauförderung
Fördergebiete = Gesamtmaßnahme
In den Städten und Gemeinden sind die Fördergebiete räumlich abzugrenzen.
Die Abgrenzung hat zu erfolgen als
Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB
städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 BauGB
Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB
Stadtumbaugebiet (Maßnahmengebiet nach § 171 b)
Soziale Stadt Bereich (Maßnahmengebiet oder § 171 e BauGB)
Untersuchungsgebiet nach § 141 BauGB oder
durch Beschluss der Gemeinde.
Die Festlegung des gesamten Gemeindegebiets als Fördergebiet ist nicht
zulässig.
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2. Grundlagen der Städtebauförderung
Ablauf einer Fördermaßnahme
• Antrag auf Programmaufnahme bei der Regierung
• Abstimmung der Einzelmaßnahmen mit der Regierung
• jährliche Programmanmeldung mit Bedarfsmitteilung
• Bewilligungsanträge für Einzelmaßnahmen
• Festlegung der förderfähigen Kosten und Bewilligung durch die
Regierung
• Umsetzung der Einzelmaßnahmen,
Auszahlungsanträge nach Baufortschritt
• nach Abschluss einer Einzelmaßnahme Vorlage eines
Verwendungsnachweises
• nach Abschluss der Gesamtmaßnahme Vorlage der
Gesamtabrechnung
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2. Grundlagen der Städtebauförderung
Begriff Zuwendungsempfänger
Städtebauförderungsprogramme
(Bund,
Freistaat Bayern)
Gemeinde =
unmittelbare
Zuwendungsempfängerin
Weiterbewilligung
der Städtebauförderungsmittel
Privates
*Pflichtteil SanierungsVorhaben
mittelbare
Zuwendung
*städtebauliche Aufgabe
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2. Grundlagen
Städtebauförderung
Gemeinde
Private
Modernisierungs- und
Instandsetzungsvereinbarung
Rentierlicher
Teil
Zuwendungen
Bund/Land
Anteil
Gemeinde
(40 %)
Unrentierlicher
Teil
Anteil
Bund/Land
(60 %)
Unrentierlicher
Teil
Förderanteile
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2. Grundlagen der Städtebauförderung
Formelle Bürgerbeteiligung
• Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 BauGB
• Beteiligung und Mitwirkung der
Betroffenen nach §137 BauGB
• Auskunftspflicht § 138 BauGB
• Stadtumbauvertrag nach
§ 171c BauGB
• Maßnahmen der Sozialen Stadt
nach § 171e BauGB
• Modernisierungs-/Instandsetzungsgebot § 177 BauGB
informelle Beteiligungsverfahren
(Auswahl)
• Quartiersbüro, Sanierungsbüro
mit City- oder Quartiersmanager
• Gesprächsrunden, informelle
Foren
• Zukunftswerkstatt
• Planungszelle
• Diskursive Bürgerbeteiligung
• Arbeitskreise
• Beiräte, Lenkungsgruppen mit
örtlichen Akteuren
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Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
2. Grundlagen der Städtebauförderung
Stadtrendite –
Finanzierung von Maßnahmen im Quartier
Die Idee
• gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen,
z.B. Wohnungswirtschaft, Gewerbetreibende,
Religionsgemeinschaften
• Leerstände verringern, Mieter halten
• Aufwand der Prävention gegenüber
Aufwand zur Schadensbeseitigung , z.B. von Vandalismus
• gemeinnützige Aufgaben zu Gunsten des Unternehmens und der Kommune
• Erträge für das Unternehmen und für die Kommune
• Nachhaltige Quartiersentwicklung
• Quartiersimage, Standortvorteile, Verbesserungen des Standorts
• Werterhaltung der Grundstücke und Liegenschaften
• höhere Bewertung des Standorts,
• höhere Bonitäten
• Attraktivität für Investitionen
• Verstetigung der Projekte
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3. Handlungsfeld Leerstand
– Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge
Ziel
Leerstand nutzen mit der Städtebauförderung
Inhalt
•
Nutzbarmachung von Gebäudeleerständen für die Wohnraumversorgung
Organisation
•
•
•
•
•
Förderung der Modernisierung, Instandsetzung und Umnutzung leerstehender
Gebäude in Stadt- und Ortszentren sowie auf Konversionsflächen
Förderung unrentierlicher Maßnahmen (Kostenerstattungsbetrag)
Zuwendungsempfänger: Stadt, Gemeinde
Fördersatz: 90 % der zuwendungsfähigen Kosten
Weitergabe der staatlichen und kommunalen Mittel an Dritte möglich
•
Beibehaltung des Bewilligungsverfahrens der Städtebauförderung
Volumen •
2016 geplant: rund 280 Wohneinheiten in 45 Gemeinden
ergibt Wohnraum für mehr als 1.000 Menschen
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3. Handlungsfeld Leerstand
– Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge
BY
Städtebauförderung
in Bayern
Wohnraum insb. für anerkannte Flüchtlinge
• Sanierung und Instandsetzung von
Bestandswohnungen der ehemaligen
Militärareale
• Sanierung und Instandsetzung
leerstehender Gebäude in Ortskernen
Förderung in Höhe von bis zu 90% der unrentierlichen
förderfähigen Kosten
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3. Handlungsfeld Leerstand
– Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge
Leerstehende Gebäude im Ortskern
Leerstehendes Wohngebäude
im Ortszentrum
Integration der neuen
Bewohner:
Unmittelbare Nachbarschaft zu
• Feuerwehr
• Freiflächen Tanzwiesen mit
Sportplätzen
• Bücherei und Bürgerhaus
• gemeindlicher Bauhof
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3. Handlungsfeld Leerstand
– Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge
Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen mit der Städtebauförderung
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3. Handlungsfeld Leerstand
– Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge
Gebäudebestand: Standort – und Standardfrage
Wohnraum für Familien: insgesamt 3 Wohnungen
Vorschlag zur Nutzung des Gebäudebestandes
Vorliegender Entwurf Obergeschoss: 2 Wohnungen
?
Raum 4
Raum 5
?
Bad =
Raum 3
Bestand
Alternative
Raum 2
Raum 4
Raum 1
Ko/Essen
R7
Raum 6
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3. Handlungsfeld Leerstand
– Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge
Gebäudebestand: Standort – und Standardfrage
Vorliegender Entwurf:
- ist Neueindeckung des Daches erforderlich?
- ist neuer Außenputz erforderlich?
Hauptgebäude 990.000 Euro (4 Whg/ 190 qm)
Scheune
582.000 Euro (2 Whg/ 73 qm)
Freianlagen
50.000 Euro
1.620.000 Euro
Hauptgebäude: 5.200 Euro/m²
- müssen alle Innentüren ausgetauscht werden?
- muss die Treppe ins Obergeschoss erneuert werden?
- sind Natursteinarbeiten (Solnhofer handgekantet) im EG erforderlich?
- Ist Stuckrekonstruktion innen erforderlich (68.000 Euro)?
- Können Oberlichter durch Grundrissgestaltung vermieden werden?
- Ist ein Abbruch von Gebäudeteilen sinnvoll?
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3. Handlungsfeld Leerstand
– Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge
- Innenhof: Verzicht auf Neugestaltung (z.B. Abbruch Platten)
- Verzicht auf Terrassen mit Pergolaüberdachung
- Ggf. Freiflächengestaltung in Eigenleistung
- Abstell- und Müllraum in bestehenden Nebengebäuden statt Abbruch
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3. Handlungsfeld Leerstand
– Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge
Angemessenheit der Sanierung:
Wohnraum für eine Familie: EG und OG 114 qm
Sanierungskosten: 600.000 Euro = 5.200 Euro/qm Wohnfläche
Essen + Kochen + Wohnen
Schlafraum mit Ankleidezimmer
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3. Handlungsfeld Leerstand
– Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge
Sanierung und Umbau des ehemaligen "Armenhauses“
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3. Handlungsfeld Leerstand
– Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge
Grundriss OG
Grundriss DG
Grundriss EG
Sanierung und Umbau des ehemaligen "Armenhauses“
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3. Handlungsfeld Leerstand
– Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge
Kostenansatz
Gesamtkosten i.H. von
rund 660.000,- €
bei Kosten i.H. von rund
1.500,- € / m²
Planung I Kostenberechnung
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Ermittlung des Kostenerstattungsbetrages als Förderhöchstbetrag
Objekt
Ort
Oberste Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Beispielprojekt
1.
Kosten
1.1
EUR
Wert der verwendeten Gebäudeteile (Gebäuderestwert)
m3 x
80.000,00 EUR
m2 x
EUR
1.2
Baugrundstück
1.3
Erschließung
(oder/und Ausgleichsbetrag)
1.4
Bauwerk
m3 x
1.5
Außenanlagen
1.6
Baunebenkosten
3. Handlungsfeld Leerstand
– Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge
80.000
200.000
200.000,00 EUR
280.000
Gesamtkosten
./. Vorsteuerabzug
280.000
Zuwendungungsfähige Gesamtkosten (Summe 1, als Summe 2 übernehmen)
2.
Finanzierung
2.1
Fremdmittel
2.1.1
Kapitalmarktmittel
2.1.2
Bausparkassendarlehen
Nennbetrag
EUR
Zins
%
200.000
1,00
Zins/Jahr
EUR
2.000
Baukosten
2.1.3
2.1.4
Öffentliches Baudarlehen
0,50
2.1.5
Staatliches Baudarlehen (objektabhängiges Darlehen)
0,50
2.1.6
Staatliches Baudarlehen (belegungsabhängiges Darlehen)
2.1.7
Modernisierungsdarlehen
Gebäudewert
2.1.8
2.1.9
Erbbauzins
Summe der Fremdmittel
2.2
--200.000
-----
2.000
Eigenleistungen
2.2.1
Bargeld/Guthaben
2.2.2
Ansparsumme bei der Bausparkasse
2.2.3
Eigenmittel für den Grunderwerb
2.2.4
Gebäuderestwert
2.2.5
Selbsthilfe
80.000
1
Gebäuderestwert = Relativwert:
je geringer die Sanierung, desto mehr
Bestand wird genutzt
Ergebnis: höherer Gebäuderestwert
800
2.2.6
Summe der Eigenleistungen
Gesamtsumme (Summe 2.1 + 2.2)
Vortrag/Anlass - Autor - Datum - Ort
80.000
---
280.000
---
(= Summe 1)
2.800
(= Summe 5)
32
3. Erträge
3.1
EUR
Miete aus Wohnraum
200,00
m2 x
3,30 EUR x 12 Monate
m2 x
EUR x 12 Monate
3.2
Mietwert für eigengenutzten Wohnraum
3.3
Miete aus Gewerberaum
m2 x
7.920
3. Handlungsfeld Leerstand
– Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge
EUR x 12 Monate
m2 x
EUR x 12 Monate
m2 x
EUR x 12 Monate
3.4
Miete aus Garagen und Stellplätzen
3.5
Sonstige Erträge
3.6
Aufwendungszuschuss
EUR x 12 Monate
(Anzahl) x
(aus:
)
m2 x
EUR x 12 Monate
7.920
Gesamtbetrag der Erträge (Summe 3)
4.
Bewirtschaftungskosten
4.1
EUR
Normalabschreibung
2,00
4.2
% aus
4.000
200.000 EUR
)
Verwaltungskosten für Wohnraum
2
4.4
WEx
m2 x
1.962
8,62 EUR
Mietausfallwagnis
2 % aus
4.6
559
279,35 EUR
Instandhaltungskosten für Wohnraum
227,56
4.5
Ortsübliche Vergleichsmiete
Sonderabschreibung
(
4.3
180
9.012 EUR
Verwaltungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten für
Gewerberaum
(
EUR)
(
(Anzahl) x
EUR)
6.701
Summe der Bewirtschaftungskosten (Summe 4)
5.
Oberste Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Feststellung des Kostenerstattungsbetrags (Förderhöchstbetrag)
EUR
7.920
Gesamtbetrag der Erträge (Summe 3)
./. Summe der Bewirtschaftungskosten (Summe 4)
-6.701
./. Summe der Zinsleistungen (Summe 5)
-2.800
Ergebnis: Ausgleich / Mehrertrag / Minderertrag
-1.581
Kostenerstattungsbetrag =
1.581
:
1,00
Minderertrag
Vortrag/Anlass - Autor
- Datum - Ort(Zinssatz in %)
x 100 =
Stellschrauben, z.B.:
- Grundriss und Zuschnitt der Räume
- Ausbaustandard
- Energiestandard
158.051
33
3. Erträge
3.1
EUR
Miete aus Wohnraum
200,00
m2 x
3,30 EUR x 12 Monate
m2 x
EUR x 12 Monate
3.2
Mietwert für eigengenutzten Wohnraum
3.3
Miete aus Gewerberaum
m2 x
7.920
3. Handlungsfeld Leerstand
– Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge
EUR x 12 Monate
m2 x
EUR x 12 Monate
m2 x
EUR x 12 Monate
3.4
Miete aus Garagen und Stellplätzen
3.5
Sonstige Erträge
3.6
Aufwendungszuschuss
EUR x 12 Monate
(Anzahl) x
(aus:
Normalabschreibung
)
m2 x
EUR x 12 Monate
7.920
Gesamtbetrag der Erträge (Summe 3)
4.
Bewirtschaftungskosten
4.1
EUR
Normalabschreibung
2,00
4.2
% aus
4.000
200.000 EUR
Sonderabschreibung
(
4.3
)
Verwaltungskosten für Wohnraum
2
4.4
m2 x
1.962
8,62 EUR
Mietausfallwagnis
2 % aus
4.6
559
279,35 EUR
Instandhaltungskosten für Wohnraum
227,56
4.5
WEx
180
9.012 EUR
Verwaltungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten für
Gewerberaum
(
EUR)
(
(Anzahl) x
EUR)
6.701
Summe der Bewirtschaftungskosten (Summe 4)
5.
Feststellung des Kostenerstattungsbetrags (Förderhöchstbetrag)
EUR
7.920
Gesamtbetrag der Erträge (Summe 3)
./. Summe der Bewirtschaftungskosten (Summe 4)
-6.701
./. Summe der Zinsleistungen (Summe 5)
-2.800
Ergebnis: Ausgleich / Mehrertrag / Minderertrag
-1.581
Kostenerstattungsbetrag =
Oberste Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
1.581
:
1,00
Minderertrag
Vortrag/Anlass - Autor
- Datum - Ort(Zinssatz in %)
x 100 =
• Normalabschreibung: i.d.R. 1,0 % der
Bau- und Baunebenkosten.
• geringere wirtschaftliche
Gesamtnutzungsdauer aufgrund der
Substanz und der durchgeführten
Baumaßnahmen,
• häufiger Wechsel der Mieter,
• Abschreibung in Anlehnung an die
Anlage 4 WertR 2006 entsprechend
höher (z.B. 1,5 % bis zu 2,0 % bei einer
verbleibenden Gesamtnutzungsdauer
von 75/50 Jahren).
158.051
34
Oberste Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
3. Handlungsfeld Leerstand
– Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge
35
Oberste Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
3. Handlungsfeld Leerstand
– Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge
Bamberg
US-Areal – Bereich Lindenanger
Oberste Baubehörde im
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3. Handlungsfeld Leerstand
– Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge
Bamberg US-Areal
Bereich Lindenanger
13 baugleiche Mehrfamilienhäuser
Baujahr 1950/51
208 Wohneinheiten
Wohnungsgrößen 100 m²/135 m²
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3. Handlungsfeld Leerstand
– Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge
138 qm
23 qm
46 qm
105 qm
19 qm
24 qm
18
qm
22 qm
39 qm
Bamberg
US-Areal
Lindenanger
Oberste Baubehörde im
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3. Handlungsfeld Leerstand
– Sonderthema Unterbringung anerkannter Flüchtlinge
Vorteile:
- Leerstehende Gebäude werden saniert und neu
genutzt.
- Nachhaltige Nutzung grauer Energie, kein Neubau.
- Verfall und Wertverluste auch in der Umgebung
können gestoppt werden.
- Erscheinungsbild des Ortes wird insgesamt
aufgewertet.
- Anerkannte Flüchtlinge finden ein Zuhause.
- Die Revitalisierung lange leerstehender Gebäude vermeidet Konkurrenzgedanken vorhandener Bewohner
- Arbeitsplätze finden Arbeitskräfte.
- Durch kleinere Einheiten keine Konzentration
auf einen Standort.
aber: Standort und Wohnungsangebot
müssen auch angenommen werden
39
Oberste Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Fachtagung Städtebauförderung in Bayern
am 17. Oktober 2016 in Nördlingen
Thema:
Leerstand nutzen –
Lebensraum schaffen mit der Städtebauförderung