Fürst-Stirum-Hospitalfonds

Kommunal- und Prüfungsamt
Az.: 12-012.31-3012610
Sitzungsvorlage
30/2016
Feststellung der Jahresabschlüsse 2015 des Landkreises Karlsruhe,
der Kreisstiftung 'Fürst-Stirum-Hospitalfonds' und der Stiftung
'Großherzoglicher Unterstützungsfonds' sowie des Eigenbetriebs
'Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe'
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Gremium
Sitzung am
Öffentlichkeitsstatus
3
Kreistag
21.07.2016
öffentlich
1. Feststellung Jahresabschlüsse 2015 Landkreis und Stiftungen
2. Feststellung Jahresabschluss 2015 Abfallwirtschaftsbetrieb
3. Schlussbericht 2015 (bereits als Anlage zur Vorlage Nr. 36/2016 an
4 Anlagen
den VA vom 23.06.2016 versandt)
4. Schlussbericht AWB 2015 (bereits als Anlage zur Vorlage Nr. 17/2016
an den AUT vom 02.06.2016 versandt)
Beschlussvorschlag
1. Der Kreistag stellt die Jahresabschlüsse 2015 des Landkreises Karlsruhe, der
Kreisstiftung „Fürst-Stirum-Hospitalfonds“ und der Stiftung „Großherzoglicher
Unterstützungsfonds“ gemäß Anlage 1 fest.
2. Der Kreistag stellt den Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs „Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe“ gemäß Anlage 2 fest und entlastet die Betriebsleitung.
I. Sachverhalt
Grundlage für die Feststellungsbeschlüsse sind die allen Kreistagsmitgliedern
vorliegenden und auf der Internetseite des Landkreises Karlsruhe unter der Rubrik
„Sitzungen“ noch zu veröffentlichenden Schlussberichte 2015 des Kommunal- und
Prüfungsamtes, jeweils getrennt für die Jahresabschlüsse 2015 des Landkreises
einschließlich der beiden Stiftungen und für den Jahresabschluss 2015 des Abfallwirtschaftsbetriebes.
Die Schlussberichte beinhalten sowohl eine Analyse der Vermögens-, Ertrags- und
Finanzlage als auch Aussagen zu einzelnen Schwerpunktprüfungen.
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1. Jahresabschlüsse 2015 des Landkreises Karlsruhe sowie der Stiftungen
„Fürst-Stirum-Hospitalfonds“ und „Großherzoglicher Unterstützungsfonds“
Die Ergebnisrechnung des Landkreises schließt mit
* ordentlichen Erträgen von rd.
* ordentlichen Aufwendungen von rd.
* einem ordentlichen Ergebnis von rd.
* außerordentlichen Erträgen von rd.
* außerordentlichen Aufwendungen von rd.
383.150 T€
386.887 T€
- 3.737 €
107 T€
46 T€
* einem Sonderergebnis von rd.
61 T€
* einem Gesamtergebnis von rd.
-3.676 T€
ab.
Das ordentliche Ergebnis hat sich von einem geplanten Überschuss
von rd.
um rd.
5.559 T€
9.297 T€
auf rd.
-3.737 T€
deutlich verschlechtert.
Die Abweichungen beim ordentlichen Ergebnis sind auf die gestiegenen Transferleistungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie auf die Mehraufwendungen durch Umbau,
Bewirtschaftung und Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften zurückzuführen.
Das (regelmäßig nicht planbare) Sonderergebnis von rd. 61 T€ ist insbesondere aufgrund von Veräußerungen von Vermögensgegenständen über dem bestehenden
Buchwert entstanden.
Das negative Gesamtergebnis in Höhe von rd. -3.676 T€ wurde gemäß §§ 49
Abs. 3, 25 GemHVO vollständig mit den vorhandenen Rücklagen verrechnet und führt
insgesamt zu einer Verminderung der bilanziellen Rücklagen und somit zu einer Abnahme des Eigenkapitals.
Einzeln betrachtet führt das negative ordentliche Ergebnis in Höhe von rd. -3.737 T€ zu
einer Abnahme der vorhandenen Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses. Gleichzeitig erhöht sich die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses um rd. 61 T€.
Die zum 31.12.2015 bestehenden buchhalterischen Rücklagen von insgesamt rd.
8,8 Mio. € (Vorjahr rd. 12,5 Mio. €) stellen die rechtliche Möglichkeit dar, künftig auftreSeite 2
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tende Verluste bilanziell auszugleichen und somit den notwendigen Haushaltsausgleich
sicherzustellen. Ein Rückschluss auf die zur Verfügung stehende Liquidität ist durch
diese Position allerdings nicht möglich. Die erwirtschafteten Überschüsse wurden bereits in Vorjahren u.a. zur Finanzierung notwendiger Investitionen und zur Vermeidung
zusätzlicher Kredite verwendet. Sie stehen also kassenmäßig nicht zur Verfügung.
Auch die sich aus der Finanzrechnung ergebende Liquidität des Landkreises hat sich
angesichts des negativen Gesamtergebnisses deutlich verschlechtert.
Der Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt bei
* Einzahlungen von rd.
* Auszahlungen von rd.
373.385 T€
385.233 T€
insgesamt rd.
-11.847 T€
und hat sich gegenüber der Planung (Zahlungsmittelüberschuss rd. 12.376 T€) um rd.
24.224 T€ reduziert.
Die ordentliche Tilgung von Kreditverbindlichkeiten (rd. 6.974 T€) konnte also in der
Ergebnisrechnung nicht erwirtschaftet werden. Damit wäre die nach dem früheren
kameralen Haushaltsrecht vorgeschriebene Mindestzuführung bei weitem nicht erreicht
worden.
Die Differenz zum ordentlichen Ergebnis ergibt sich insbesondere aus den nicht zahlungswirksamen Vorgängen wie Abschreibungen, Auflösung von Ertragszuschüssen,
Auflösung von bzw. Zuführung zu Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten
sowie noch nicht eingegangene Einnahmen bzw. noch nicht vollzogene Ausgaben
(Kassenreste).
Im Bereich der Investitionstätigkeit ergibt sich bei
* Einzahlungen von rd.
* Auszahlungen von rd.
ein negativer Saldo und somit Finanzierungsbedarf von rd.
2.860 T€
14.966 T€
-12.106 T€
Die Finanzierungstätigkeit weist bei
* Einzahlungen aus Kreditaufnahmen von rd.
* Auszahlungen für Kredittilgung von rd.
einen negativen Saldo von rd.
6.907 T€
6.974 T€
-67 T€
aus.
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Der Finanzierungsmittelbestand hat sich damit im Laufe des
Haushaltsjahres 2015 um insgesamt rd.
-24.020 T€
deutlich vermindert.
Einschließlich der Vorjahre (2010 bis 2014) liegt dieser Bestand, der die Liquidität im
haushaltsrelevanten Bereich (ohne haushaltsunwirksame Vorgänge) darstellt, zum
Ende des Jahres 2015 erstmals seit Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) mit rd. - 7,9 Mio. € deutlich im negativen Bereich.
Im Rahmen der Evaluierung des NKHR wurde die Gemeindehaushaltsverordnung dahingehend geändert, dass nunmehr eine Mindestliquidität von 2% der Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nach dem Durchschnitt der drei dem
Haushaltsjahr vorangehenden Jahre vorgeschrieben wird. Diese „Pflichtliquidität“ liegt
für den Landkreis Karlsruhe bei rd. 6 Mio. €. Um diesen Bestand zu erreichen, ist ausgehend vom vorliegenden Jahresabschluss - in den kommenden Haushalten ein
Finanzierungsmittelüberschuss von mindestens rd. 13,9 Mio. € nachzuholen.
Der Bestand an Rückstellungen hat sich
von rd.
auf rd.
16.900 T€
2.427 T€
deutlich verringert. Ursächlich hierfür ist insbesondere die erzielte Einigung mit der
AVG über die ausstehenden Betriebskostenabrechnungen der Jahre 2010 bis 2014
und die damit verbundene vollständige Auflösung der gebildeten Rückstellungen im
Bereich ÖPNV (rd. 14.995 T€).
Der Zahlungsmittelbestand, der auch die haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgänge
einschließlich der Kassenkredite beinhaltet, beläuft sich zum Jahresende 2015 auf
rd. 2.468 T€.
Die langfristige Verschuldung des Landkreises (ohne Kassenkredite) konnte
gegenüber 2014 um rd. 67 T€ (Planung 0 €) vermindert werden und beträgt zum
31.12.2015 rd. 95.651 T€.
Kassenkredite mussten aufgrund der Kassenlage ganzjährig bis zu einem Betrag von
30 Mio. € in Anspruch genommen werden. Zum Bilanzstichtag 31.12.2015 waren Kassenkredite in Höhe von 20 Mio. € vorhanden. Diese Inanspruchnahme belastete den
Jahresabschluss 2015 aufgrund des dauerhaft niedrigen Zinsniveaus noch nicht stark.
Ziel muss es aber sein, die Inanspruchnahme von Kassenkrediten auf ein Minimum zu
begrenzen und keinen dauerhaften Liquiditätsengpass zu erzeugen. Dies wurde auch
durch die wiederholte Beanstandung des Regierungspräsidiums Karlsruhe hinsichtlich
der negativen Entwicklung der Liquidität bestätigt. Auch vor dem Hintergrund der bereits bestehenden hohen Verschuldung werden nachdrücklich geeignete Maßnahmen
zur Haushaltskonsolidierung angemahnt. Einen entsprechenden Bericht bezüglich der
ergriffenen Maßnahmen und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Liquidität
erwartet das Regierungspräsidium zum 31.07.2016.
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Der Haushaltsvollzug bei den beiden Stiftungen erfolgte im Wesentlichen planmäßig.
Das Kommunal- und Prüfungsamt hat die drei genannten Jahresabschlüsse gem.
§§ 48 LKrO, 110 GemO bzw. gem. Stiftungssatzung und Beauftragung durch den
Kreistag geprüft. Der Schlussbericht über die örtliche Prüfung ist entsprechend gegliedert und kann auf der Internetseite des Landkreises Karlsruhe unter der Rubrik „Sitzungen“ eingesehen werden.
In der Vermögensrechnung (Bilanz) wurden die Vorjahreswerte im Wesentlichen korrekt
fortgeschrieben. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat insgesamt zu keinen Einwendungen von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung geführt. Ausgenommen hiervon sind Prüfungsfeststellungen zu Mietereinbauten bei den Bilanzpositionen „Bauten auf fremdem Grund und Boden“ und „Anlagen im Bau“ im Zusammenhang
mit der Asylbewerberunterbringung in angemieteten Gemeinschaftsunterkünften. Diese
werden im Jahresabschluss 2016 korrigiert, indem bisher als Aufwendungen in der
Ergebnisrechnung gebuchte Ertüchtigungsmaßnahmen - gemäß der erst im I. Quartal
2016 erfolgten gemeinsamen Festlegung der kommunalen Spitzenverbände und des
Landes Baden-Württemberg - nachaktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Der Jahresabschluss 2015 entspricht in Form und Inhalt den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen und wurde richtig aus den Büchern entwickelt. Er vermittelt nach
den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Landkreises.
Auf dieser Grundlage kann dem Kreistag empfohlen werden, den Jahresabschluss
2015 des Landkreises Karlsruhe gem. §§ 48 LKrO, 95 b Abs. 1 Satz 2 GemO festzustellen.
Bei den beiden Stiftungen ergaben sich keine wesentlichen Prüfungsbemerkungen, so
dass deren Feststellung ebenfalls uneingeschränkt empfohlen werden kann.
2. Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb des
Landkreises Karlsruhe“
Das Jahr 2015 schließt mit einer Bilanzsumme von 50.916.359,82 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 9.556,28 €. Der Jahresüberschuss ergibt sich aus Zinserträgen, die der Abfallwirtschaftsbetrieb für die Anlage von Mitteln erhalten hat, die aus
Gebührenüberdeckungen aus Vorjahren stammen.
Im Gebührenbereich „Abfall“ ergab sich 2015 eine Gebührenüberdeckung von
1.820.452,66 €. Diese entstand durch Einsparungen z. B. bei der Wertstoffsortierung
und bei zentralen Kosten wie der Datenverarbeitung, der Öffentlichkeitsarbeit und den
Personalkosten. Gleichzeitig sind die Behälter- und Leerungszahlen leicht gestiegen,
so dass die Gebühreneinnahmen über dem Planwert lagen. Im Bereich „Abfall“ steht
damit zum Stichtag 31.12.2015 ein Gebührenüberschuss von rd. 6,6 Mio. € zur Verfügung. In der Gebührenkalkulation 2016 wurde ein Abbau an Gebührenüberdeckungen
in Höhe von 1.068.000 € berücksichtigt, so dass der verbliebene Überschuss in den
nächsten Jahren zur Deckung von Kostenrisiken verwendet werden kann.
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Auch im Gebührenbereich der Kreiserdaushubdeponie Karlsbad-Ittersbach ergab sich
2015 eine Überdeckung von 78.875,68 €. Insgesamt sind dadurch in diesem Bereich
Ende 2015 noch Gebührenüberschüsse von rd. 213.000 € vorhanden. In der Gebührenkalkulation 2016 wurde ein Abbau von 19.000 € berücksichtigt.
Da diese Gebührenüberdeckungen gemäß dem Kommunalabgabengesetz (KAG) in
künftigen Abfallgebührenkalkulationen zu Gunsten der Gebührenzahler berücksichtigt
werden müssen, wurden sie den Rückstellungen (Gebührenüberdeckungen aus
Vorjahren) zugeführt. Die Verwaltung schlägt vor, die Zinserträge aus diesen Mitteln,
die zum Jahresüberschuss 2015 geführt haben, wie in den Vorjahren ebenfalls den
Rückstellungen zuzuführen.
Das Kommunal- und Prüfungsamt hat den Jahresabschluss gemäß §§ 48 LKrO,
111 Abs. 1 GemO geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen oder Änderungen.
Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.06.2016 die Feststellung des
Jahresabschlusses 2015 des Abfallwirtschaftsbetriebes vorberaten und dem Kreistag
einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 die Feststellung der
Jahresabschlüsse 2015 des Landkreises Karlsruhe, der Kreisstiftung „Fürst-StirumHospitalfonds“ und der Stiftung „Großherzoglicher Unterstützungsfonds“ vorberaten
und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.
II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen
keine
III. Zuständigkeit
Gem. §§ 48 LKrO, 95 b Abs. 1 GemO, 1 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises
Karlsruhe stellt der Kreistag die Jahresabschlüsse des Landkreises Karlsruhe, der
Kreisstiftung „Fürst-Stirum-Hospitalfonds“ und der Stiftung „Großherzoglicher Unterstützungsfonds“ fest.
Nach § 5 Nr. 7 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb des
Landkreises Karlsruhe“ ist der Kreistag für die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Behandlung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Betriebsleitung zuständig.
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