Kommunal- und Prüfungsamt Az.: 12-095.512; 012.31-2532980 Sitzungsvorlage 30/2015 Feststellung der Jahresabschlüsse 2014 des Landkreises Karlsruhe, der Kreisstiftung 'Fürst-Stirum-Hospitalfonds' und der Stiftung 'Großherzoglicher Unterstützungsfonds' sowie des Eigenbetriebs 'Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe' TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 4 Kreistag 16.07.2015 öffentlich 2 Anlagen 1. Feststellung Jahresabschlüsse 2014 Landkreis und Stiftungen 2. Feststellung Jahresabschluss 2014 Abfallwirtschaftsbetrieb Beschlussvorschlag 1. Der Kreistag stellt die Jahresabschlüsse 2014 des Landkreises Karlsruhe, der Kreisstiftung „Fürst-Stirum-Hospitalfonds“ und der Stiftung „Großherzoglicher Unterstützungsfonds“ gemäß Anlage 1 fest. 2. Der Kreistag stellt den Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebs „Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe“ gemäß Anlage 2 fest und entlastet die Betriebsleitung. I. Sachverhalt Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Abfallwirtschaftsbetriebes vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.06.2015 die Feststellung der Jahresabschlüsse 2014 des Landkreises Karlsruhe, der Kreisstiftung „Fürst-StirumHospitalfonds“ und der Stiftung „Großherzoglicher Unterstützungsfonds“ vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. Grundlage für die Feststellungsbeschlüsse sind die allen Kreistagsmitgliedern vorliegenden und auf der Internetseite des Landkreises Karlsruhe unter der Rubrik „Sitzungen“ noch zu veröffentlichenden Schlussberichte 2014 des Kommunal- und Prüfungsamtes, jeweils getrennt für die Jahresabschlüsse 2014 des Landkreises einschließlich der beiden Stiftungen und den Jahresabschluss 2014 des Abfallwirtschaftsbetriebes. Az.: 12-095.512; 012.31-2532980 Die Schlussberichte beinhalten sowohl eine Analyse der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage als auch Aussagen zu einzelnen Schwerpunktprüfungen. 1. Jahresabschlüsse 2014 des Landkreises Karlsruhe sowie der Stiftungen „Fürst-Stirum-Hospitalfonds“ und „Großherzoglicher Unterstützungsfonds“ Die Ergebnisrechnung schließt mit * ordentlichen Erträgen von rd. * ordentlichen Aufwendungen von rd. 338.993 T€ 342.560 T€ - 3.567 T€ * einem ordentlichen Ergebnis von rd. * außerordentlichen Erträgen von rd. * außerordentlichen Aufwendungen von rd. 123 T€ 43 T€ * einem Sonderergebnis von rd. 80 T€ * einem Gesamtergebnis von rd. - 3.487 T€ ab. Das ordentliche Ergebnis hat sich von einem geplanten Überschuss von rd. um rd. 10.052 T€ 13.619 T€ auf rd. - 3.567 T€ deutlich verschlechtert. Die Abweichungen beim ordentlichen Ergebnis gegenüber der Planung sind insbesondere auf Mehraufwendungen im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie auf gestiegene Transferleistungen der Sozial- und Jugendhilfe zurückzuführen. Das (regelmäßig nicht planbare) Sonderergebnis von rd. 80 T€ ist insbesondere aufgrund von Veräußerungen von Vermögensgegenständen über dem bestehenden Buchwert entstanden. Das negative Gesamtergebnis in Höhe von rd. -3.487 T€ wurde gemäß §§ 49 Abs. 3, 25 GemHVO vollständig mit den vorhandenen Rücklagen verrechnet und führt insgesamt zu einer Verminderung der Rücklagen und somit zu einer Abnahme des Eigenkapitals. Einzeln betrachtet führt das negative ordentliche Ergebnis in Höhe von rd. -3.567 T€ zu einer Abnahme der vorhandenen Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses. Gleichzeitig erhöht sich die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses um rd. 80 T€. Die zum 31.12.2014 bestehenden Rücklagen von insgesamt rd. 12.475 T€ stellen die rechtliche Möglichkeit dar, künftig auftretende Verluste bilanziell auszugleichen und Seite 2 Az.: 12-095.512; 012.31-2532980 somit den notwendigen Haushaltsausgleich sicherzustellen. Ein Rückschluss auf die zur Verfügung stehende Liquidität ist durch diese Position allerdings nicht möglich. Die erwirtschafteten Überschüsse wurden bereits in Vorjahren – dem Wunsch des Kreistags entsprechend - u.a. zur Finanzierung notwendiger Investitionen und zur Vermeidung zusätzlicher Kredite verwendet. Sie stehen also in dieser Höhe kassenmäßig nicht zur Verfügung. Wesentliche Änderungen in der Vermögensrechnung (Bilanz) ergaben sich insbesondere aufgrund der erfolgsneutralen Nachaktivierung des Beteiligungsansatzes der Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG in Höhe von rd. 16,8 Mio. €. Auch die sich aus der Finanzrechnung ergebende Liquidität des Landkreises hat sich angesichts des negativen Gesamtergebnisses deutlich verschlechtert. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt bei * Einzahlungen von rd. * Auszahlungen von rd. insgesamt rd. 337.053 T€ 331.039 T€ 6.014 T€ und hat sich gegenüber der Planung (rd. 17.024 T€) um rd. 11 Mio. € reduziert. Er übersteigt damit den Betrag, der für die ordentliche Tilgung von Kreditverbindlichkeiten zu leisten war (rd. 5.423 T€), so dass die nach dem früheren kameralen Haushaltsrecht vorgeschriebene Mindestzuführung gerade noch erreicht worden wäre. Die Differenz zum ordentlichen Ergebnis ergibt sich insbesondere aus den nicht zahlungswirksamen Vorgängen wie Abschreibungen, Auflösung von Ertragszuschüssen, Auflösung von bzw. Zuführung zu Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten sowie noch nicht eingegangene Einnahmen bzw. noch nicht vollzogene Ausgaben (Kassenreste). Im Bereich der Investitionstätigkeit ergibt sich bei * Einzahlungen von rd. * Auszahlungen von rd. ein negativer Saldo und somit Finanzierungsbedarf von rd. 2.561 T€ 13.679 T€ - 11.118 T€ Die Finanzierungstätigkeit weist bei * Einzahlungen aus Kreditaufnahmen von rd. * Auszahlungen für Kredittilgung von rd. einen negativen Saldo von rd. 4.000 T€ 5.423 T€ - 1.423 T€ aus. Der Finanzierungsmittelbestand hat sich damit im Laufe des Seite 3 Az.: 12-095.512; 012.31-2532980 Haushaltsjahres 2014 um insgesamt rd. - 6.527 T€ vermindert. Einschließlich der Vorjahre (2010 bis 2013) liegt dieser Bestand, der die Liquidität im haushaltsrelevanten Bereich (ohne haushaltsunwirksame Vorgänge) darstellt, zum Ende des Jahres 2014 bei rd. 16,2 Mio. €. Der Bestand an Rückstellungen hat sich von rd. auf rd. 13.137 T€ 16.900 T€ weiter erhöht. Davon entfallen rd. 15 Mio. € auf noch ausstehende Abrechnungen für ÖPNV-Leistungen (10,5 Mio. € für die Jahre 2010 bis 2013, 4,5 Mio. € für das Jahr 2014). Da damit zu rechnen ist, dass diese Mittel in 2015 größtenteils abfließen werden, ist die bisher erwirtschaftete Liquidität nahezu aufgezehrt. Im Rahmen der Evaluierung des neuen kommunalen Haushaltsrechts ist vorgesehen, eine „Pflichtliquidität“ von 2 % der laufenden Auszahlungen vorzuschreiben. Im Jahr 2014 betrugen die laufenden Auszahlungen rd. 331 Mio. €. Die Mindestliquidität läge demnach bei rd. 6,6 Mio. €. Der Zahlungsmittelbestand, der auch die haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgänge einschließlich der Kassenkredite beinhaltet, beläuft sich zum Jahresende 2014 auf rd. 7.092 T€. Die langfristige Verschuldung des Landkreises (ohne Kassenkredite) konnte gegenüber 2013 um rd. 1.423 T€ vermindert werden und beträgt zum 31.12.2014 rd. 95, 7 Mio. €. Gegenüber dem geplanten Schuldenabbau von rd. 1 Mio. € stellt dies eine Verbesserung um rd. 423 T€ dar. Zum wiederholten Mal hat das Regierungspräsidium bei der Genehmigung des Haushaltsplans 2015 darauf hingewiesen, dass zum Erhalt der dauernden Leistungsfähigkeit auf einen Abbau der unverändert hohen Verschuldung hinzuwirken ist. Der Haushaltsvollzug bei den beiden Stiftungen erfolgte im Wesentlichen planmäßig. Das Kommunal- und Prüfungsamt hat die drei genannten Jahresabschlüsse gem. §§ 48 LKrO, 110 GemO bzw. gem. Stiftungssatzung und Beauftragung durch den Kreistag geprüft. In der Vermögensrechnung (Bilanz) wurden die Vorjahreswerte im Wesentlichen korrekt fortgeschrieben. Nach dem Ergebnis der Prüfung ergibt sich beim Forderungsbestand ein Korrekturbedarf von rd. 1,5 Mio. €. Die erforderliche Ausbuchung kann im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 erfolgen. Im Übrigen hat die Prüfung des Jahresabschlusses insgesamt zu keinen Einwendungen von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung geführt. Der Jahresabschluss 2014 entspricht in Form und Inhalt den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen und wurde richtig aus den Büchern entwickelt. Er vermittelt nach den bei der Seite 4 Az.: 12-095.512; 012.31-2532980 Prüfung gewonnenen Erkenntnissen – mit Ausnahme des Forderungsbestandes – ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Landkreises. Auf dieser Grundlage kann dem Kreistag empfohlen werden, den Jahresabschluss 2014 des Landkreises Karlsruhe gem. §§ 48 LKrO, 95 b Abs. 1 Satz 2 GemO festzustellen. Bei den beiden Stiftungen ergaben sich keine wesentlichen Prüfungsbemerkungen, so dass deren Feststellung ebenfalls uneingeschränkt empfohlen werden kann. 2. Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe“ Das Jahr 2014 schließt mit einer Bilanzsumme von 50.327.851,35 € und einem Jahresüberschuss von 14.554,29 €. Der Jahresüberschuss ergibt sich aus Zinserträgen, die der Abfallwirtschaftsbetrieb für die Anlage von Mitteln erhalten hat, die aus Gebührenüberdeckungen aus Vorjahren stammen. Im Gebührenbereich „Abfall“ ergab sich 2014 eine Gebührenüberdeckung von 1.953.182,84 €. Diese entstand zum einen dadurch, dass die Abfallmengen gegenüber der Planung beim Restmüll gesunken und bei den Wertstoffen gestiegen sind. So haben sich Minderkosten bei der Müllumladung und der thermischen Behandlung ergeben. Weitere Einsparungen gab es z.B. bei der Wertstoffsortierung und bei zentralen Kosten wie der Datenverarbeitung und der Öffentlichkeitsarbeit. Gleichzeitig sind die Behälter- und Leerungszahlen leicht gestiegen, so dass die Gebühreneinnahmen über dem Planwert lagen. Im Bereich „Abfall“ steht damit zum Stichtag 31.12.2014 ein Gebührenüberschuss von rd. 5,7 Mio. € zur Verfügung. In der Gebührenkalkulation 2015 wurde ein Abbau an Gebührenüberdeckungen in Höhe von rd. 900.000 € berücksichtigt, so dass der verbliebene Überschuss in den nächsten Jahren zur Deckung von Kostenrisiken verwendet werden kann. Auch im Gebührenbereich der Kreiserdaushubdeponie Karlsbad-Ittersbach ergab sich 2014 eine Überdeckung von 9.126,13 €. Insgesamt sind dadurch in diesem Bereich Ende 2014 noch Gebührenüberschüsse von rd. 188.000 € vorhanden. In der Gebührenkalkulation 2015 wurde ein Abbau von 55.000 € berücksichtigt. Da diese Gebührenüberdeckungen gemäß dem Kommunalabgabengesetz (KAG) in künftigen Abfallgebührenkalkulationen zu Gunsten der Gebührenzahler berücksichtigt werden müssen, wurden sie den Rückstellungen (Gebührenüberdeckungen aus Vorjahren) zugeführt. Die Verwaltung schlägt vor, die Zinserträge aus diesen Mitteln, die zum Jahresüberschuss 2014 geführt haben, wie in den Vorjahren ebenfalls den Rückstellungen zuzuführen. Das Kommunal- und Prüfungsamt hat den Jahresabschluss gemäß §§ 48 LKrO, 111 Abs. 1 GemO geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen oder Änderungen. Seite 5 II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen keine III. Zuständigkeit Gem. §§ 48 LKrO, 95 b Abs. 1 GemO, 1 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe stellt der Kreistag die Jahresabschlüsse des Landkreises Karlsruhe, der Kreisstiftung „Fürst-Stirum-Hospitalfonds“ und der Stiftung „Großherzoglicher Unterstützungsfonds“ fest. Nach § 5 Nr. 7 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe“ ist der Kreistag für die Feststellung des Jahresabschlusses, die Behandlung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Betriebsleitung zuständig.
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