Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Kämmereiamt
Az.: 20.3-960.0411-2425454
Sitzungsvorlage
17/2015
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen
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Gremium
Sitzung am
Öffentlichkeitsstatus
Verwaltungsausschuss
23.04.2015
öffentlich
keine Anlagen
Beschlussvorschlag
Der Verwaltungsausschuss stimmt der Annahme von Geld- und Sachzuwendungen an
den Landkreis Karlsruhe zu:
1. Übernahme der Bewirtungs-, Fahrtkosten und Museumseintrittsgelder der israelischen Winzerdelegation aus der Partnerregion Sha´ar Hanegev in Höhe von
153,95 €.
2. 1.500 € der Stiftung Hänsel und Gretel für die Mediothek des Landkreises Karlsruhe.
3. Kleiderspende als Sachzuwendung im Wert von 2.000 € einer Firma aus Karlsbad.
I. Sachverhalt
1. Geldzuwendung zur Betreuung der israelischen Winzerdelegation im Landkreis Karlsruhe aus der Partnerregion Shaar Hanegev
Mit Datum vom 24.05.2014 erhielt das Landratsamt Karlsruhe von einer Privatperson
eine Geldzuwendung von 153,95 € für die Übernahme der Bewirtungs- Fahrtkosten und
Museumseintrittsgelder für die israelische Winzerdelegation aus der Partnerregion
Sha´ar Hanegev des Landkreises Karlsruhe, die in der Zeit von 22. bis 28. Mai 2014
den Landkreis besuchte.
2. Geldzuwendung im Aufgabenbereich des Dezernates III
Von der Stiftung Hänsel und Gretel erfolgte am 19.08.2014 eine Geldzuwendung in
Höhe von 1.500 €. Bei der Stiftung handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung des
bürgerlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe, die nach der Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgt.
Az.: 20.3-960.0411-2425454
Die Spende soll der Mediothek des Landkreises Karlsruhe zukommen, einem Präventivangebot zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt im Stadtgebiet Karlsruhe. Zielgruppe der Mediothek sind junge Menschen, Eltern, Erziehende,
Lehrende sowie Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Angebote umfassen
die Themenbereiche Sexualerziehung/Sexualpädagogik, Elternratgeber, Prävention/Intervention, sexuelle Gewalt, Beratung/Begleitung/Therapie, Fachliteratur, Arbeitsmaterialien für Lehrer/innen und Erzieher/innen.
Die Präventionsarbeit ist nach den Vorschriften des SBG VIII eine freiwillige Aufgabe
des Landkreises.
3. Sachzuwendung im Aufgabenbereich des Dezernates III
Von einer Firma in Karlsbad erhielt der Landkreis Karlsruhe eine Sachzuwendung in
Form einer Kleiderspende für die Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge. Die Firma
spendete 500 neue T-Shirts, die den Flüchtlingen in den Gemeinschaftsunterkünften
des Landkreises Karlsruhe zu Gute kommen sollen. Die spendende Firma will öffentlich
nicht genannt werden.
Die Flüchtlingsunterbringung ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises Karlsruhe.
II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen
Personelle Auswirkungen gibt es keine, die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf
die unter Ziffer I dargestellten Einnahmen und die sich daraus ergebenden Ausgaben in
der gleichen Höhe.
III. Zuständigkeit
Der Verwaltungsausschuss ist gem. § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises
Karlsruhe zuständig für die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen
und ähnlichen Zuwendungen zur Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 LKrO.
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