Kämmereiamt Az.: 20.3-960.0411-2425454 Sitzungsvorlage 17/2015 Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen TOP 4 Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus Verwaltungsausschuss 23.04.2015 öffentlich keine Anlagen Beschlussvorschlag Der Verwaltungsausschuss stimmt der Annahme von Geld- und Sachzuwendungen an den Landkreis Karlsruhe zu: 1. Übernahme der Bewirtungs-, Fahrtkosten und Museumseintrittsgelder der israelischen Winzerdelegation aus der Partnerregion Sha´ar Hanegev in Höhe von 153,95 €. 2. 1.500 € der Stiftung Hänsel und Gretel für die Mediothek des Landkreises Karlsruhe. 3. Kleiderspende als Sachzuwendung im Wert von 2.000 € einer Firma aus Karlsbad. I. Sachverhalt 1. Geldzuwendung zur Betreuung der israelischen Winzerdelegation im Landkreis Karlsruhe aus der Partnerregion Shaar Hanegev Mit Datum vom 24.05.2014 erhielt das Landratsamt Karlsruhe von einer Privatperson eine Geldzuwendung von 153,95 € für die Übernahme der Bewirtungs- Fahrtkosten und Museumseintrittsgelder für die israelische Winzerdelegation aus der Partnerregion Sha´ar Hanegev des Landkreises Karlsruhe, die in der Zeit von 22. bis 28. Mai 2014 den Landkreis besuchte. 2. Geldzuwendung im Aufgabenbereich des Dezernates III Von der Stiftung Hänsel und Gretel erfolgte am 19.08.2014 eine Geldzuwendung in Höhe von 1.500 €. Bei der Stiftung handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe, die nach der Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgt. Az.: 20.3-960.0411-2425454 Die Spende soll der Mediothek des Landkreises Karlsruhe zukommen, einem Präventivangebot zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt im Stadtgebiet Karlsruhe. Zielgruppe der Mediothek sind junge Menschen, Eltern, Erziehende, Lehrende sowie Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Angebote umfassen die Themenbereiche Sexualerziehung/Sexualpädagogik, Elternratgeber, Prävention/Intervention, sexuelle Gewalt, Beratung/Begleitung/Therapie, Fachliteratur, Arbeitsmaterialien für Lehrer/innen und Erzieher/innen. Die Präventionsarbeit ist nach den Vorschriften des SBG VIII eine freiwillige Aufgabe des Landkreises. 3. Sachzuwendung im Aufgabenbereich des Dezernates III Von einer Firma in Karlsbad erhielt der Landkreis Karlsruhe eine Sachzuwendung in Form einer Kleiderspende für die Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge. Die Firma spendete 500 neue T-Shirts, die den Flüchtlingen in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Karlsruhe zu Gute kommen sollen. Die spendende Firma will öffentlich nicht genannt werden. Die Flüchtlingsunterbringung ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises Karlsruhe. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Personelle Auswirkungen gibt es keine, die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf die unter Ziffer I dargestellten Einnahmen und die sich daraus ergebenden Ausgaben in der gleichen Höhe. III. Zuständigkeit Der Verwaltungsausschuss ist gem. § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe zuständig für die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zur Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 LKrO. Seite 2
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