Gesellschaft für Biomüll und Recycling im Landkreis Karlsruhe mbH

Abfallwirtschaftsbetrieb des
Landkreises Karlsruhe
Az.: 43.12001; 43.12002; 43.12003-729.902-2958601
Sitzungsvorlage
41/2016
Gesellschaft für Biomüll und Recycling im Landkreis Karlsruhe mbH
- Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und
Ergebnisverwendung
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Gremium
Sitzung am
Öffentlichkeitsstatus
14
Kreistag
21.07.2016
öffentlich
1 Anlage
Testatsexemplar des Wirtschaftsprüfers mit Jahresabschluss 2015 (wurde
bereits als Anlage zur Vorlage Nr.18/2016 an den Betriebsausschuss vom
02.06.2016 versandt)
Beschlussvorschlag
Der Kreistag beschließt:
Der Landrat wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für
Biomüll und Recycling im Landkreis Karlsruhe mbH (BRLK) wie folgt zu entscheiden:
1. Der Jahresabschluss der BRLK für 2015 wird wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme
davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen
2.418.263,69 €
549.290,00 €
1.868.973,69 €
davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
1.772.399,46 €
- die Rückstellungen
70.710,85 €
- die Verbindlichkeiten
575.153,38 €
Jahresgewinn
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen
57.085,71 €
2.099.509,42 €
2.042.423,71 €
2. Der Jahresüberschuss aus dem Berichtsjahr 2015 in Höhe von 57.085,71 € wird
ausgeschüttet und fließt dem Abfallwirtschaftsbetrieb zu. Der Gewinnvortrag aus
Vorjahren von 181.438,11 € wird weiter auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Die Geschäftsführung und der Verwaltungsrat werden für das Jahr 2015 entlastet.
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4. Für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2016 wird die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) aus Stuttgart bestimmt.
I. Sachverhalt
Im Dezember 2004 hat der Landkreis Karlsruhe die Geschäftsanteile der U-plus Umweltservice AG (70 %) erworben und wurde damit alleiniger Gesellschafter der Gesellschaft für Biomüll und Recycling im Landkreis Karlsruhe mbH (BRLK). Das gezeichnete
Kapital des Landkreises an der Gesellschaft beträgt 1.533.875,64 €.
Die Gesellschaft ist in seinem Auftrag für den gesamten Betrieb der Kreismülldeponie in
Bruchsal zuständig und betreibt dort eine Deponiegasverwertungsanlage. Seit 2005
liegt ihr Aufgabenschwerpunkt in der Abfallumladung auf die Bahn und dem Zugtransport der Abfallcontainer von der Deponie Bruchsal zur Müllverbrennungsanlage in
Mannheim. Verladearbeiten werden nicht nur für den Landkreis, sondern auch in geringem Umfang im Auftrag der SUEZ Süd GmbH (ehemals SITA Süd GmbH) durchgeführt. Seit dem Jahr 2009 hat die Gesellschaft ihre Aufgabenfelder erweitert. Mit der
Übernahme der Abfalleinsammlung von den Städten und Gemeinden hat der Landkreis
die BRLK mit der Betriebsführung von inzwischen sieben Sammelstellen für Wertstoffe
und Grünabfälle (Kombihöfe) beauftragt. Zudem betreibt sie einen Wertstoffhof auf dem
Gelände der Deponie Bruchsal.
Nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres wird nach den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages der Jahresabschluss aufgestellt und von einem Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Jahr 2015 wurden vom Abfallwirtschaftsbetrieb erarbeitet und von der Geschäftsführung aufgestellt. Im Folgenden
wird das Geschäftsergebnis erläutert.
1. Jahresabschluss 2015
Das Jahr 2015 schließt mit einer Bilanzsumme von 2.418.263,69 € und einem Jahresüberschuss von 57.085,71 €. Damit hat die Gesellschaft wieder ein gutes Geschäftsergebnis erzielt.
Mit langfristig gesicherten Geschäftsfeldern und einer sehr guten finanziellen Situation
ist die Gesellschaft gut aufgestellt. Bestandsgefährdende Risiken lassen sich daher
nicht feststellen. Die Gesellschaft verfügt über eine ausreichende Liquidität, so dass der
Überschuss an den Abfallwirtschaftsbetrieb ausgeschüttet werden und dort zur Refinanzierung und Verzinsung der vom Eigenbetrieb mit Gebührenmitteln finanzierten Geschäftsanteile dienen kann.
2. Prüfungsergebnis
Auf der Grundlage des Gesellschafterbeschlusses vom 29.07.2015 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young mit der Prüfung des Jahresabschlusses für
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das Geschäftsjahr 2015 unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes
beauftragt. Nach abgeschlossener Prüfung wurden keine Einwände gegen die Buchführung und den Jahresabschluss erhoben. Es wurde mit Datum vom 30.04.2016 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Es wird deshalb empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen und die notwendigen Entlastungen zu erteilen.
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 war die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fünf Jahre in Folge für die Gesellschaft tätig. Entsprechend der Beteiligungsrichtlinie des Landkreises Karlsruhe soll nach dieser Zeit der Wirtschaftsprüfer
gewechselt werden. Die BRLK hat dazu mehrere Angebote eingeholt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG (PwC) aus Stuttgart hat dabei das
günstigste Angebot abgegeben. Bei PwC handelt es sich um eine große und renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit 9.400 Mitarbeitern an 29 Standorten in
Deutschland, die auch sehr viele öffentliche Einrichtungen betreut. Es wird deshalb
empfohlen, sie als Prüfer für den Jahresabschluss 2016 der BRLK zu bestimmen.
Das Testatsexemplar des Wirtschaftsprüfers mit Jahresabschluss 2015 wurde als Anlage zur Vorlage Nr.18/2016 an den Betriebsausschuss vom 02.06.2016 versandt. Die
Angelegenheit wurde im Betriebsausschuss am 02.06.2016 vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.
II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen
Die BRLK hat im Jahr 2015 einen Jahresüberschuss in Höhe von 57.085,71 € erwirtschaftet, der ausgeschüttet werden kann, weil die BRLK über eine ausreichende Liquidität verfügt. Da der Abfallwirtschaftsbetrieb die Übernahme der gesamten Geschäftsanteile im Jahr 2004 aus Gebührenmitteln finanziert hat, fließt diesem der Gewinn zur
Refinanzierung und Verzinsung der Einlage wieder zu. Der Gewinnvortrag aus Vorjahren von 181.438,11 € soll weiter auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Personelle Auswirkungen ergeben sich keine.
III. Zuständigkeit
Der Landkreis ist alleiniger Gesellschafter der BRLK. Nach § 2 Abs. 2 der
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises
Karlsruhe“ nimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb die Interessen des Landkreises als
Gesellschafter in dessen abfallwirtschaftlichen Beteiligungen wahr. Der Landrat vertritt
nach § 9 Abs. 6 der Betriebssatzung diese Interessen als Gesellschafter. Der Kreistag
ermächtigt ihn dazu, in der Gesellschafterversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses für das Jahr 2015, die Behandlung des Jahresüberschusses, die
Entlastung der Geschäftsführung und die Bestimmung des Abschlussprüfers für das
Jahr 2016 zu entscheiden.
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