vhs Lehrkräftequalifizierung Deutsch – Infoblatt 2

vhs Lehrkräftequalifizierung Deutsch – Infoblatt 2
Anträge und Verträge – Information für die Landesverbände
Die kostenfreie Lehrkräftequalifizierung, die der Deutsche Volkshochschul-Verband
zusammen mit den Volkshochschul-Landesverbänden und der telc gGmbH entwickelt hat,
richtet sich an angehende Kursleitende u. a. in den Sprachkursangeboten von „Einstieg
Deutsch“. Pro Landesverband können ein oder zwei Durchläufe der Qualifizierung im Jahr
finanziert werden. Inhalte entnehmen Sie bitte dem Infoblatt 1 „Inhalte“.
Anträge und Verträge/Ablauf
1. Aus zuwendungsrechtlichen Gründen ist ein formaler Antrag auf Fördermittel mit Kostenund Finanzierungsplan notwendig. Abgerechnet werden können auf Basis des
Zuwendungsvertrags folgende Ausgaben:

für Raumnutzungen,

für Werbung und

für Sachausgaben, die bei der Durchführung der Lehrkräftequalifizierung (z.B.
Lehrmittel) notwendig sind.

Weiterhin können für Organisations- und Verwaltungsarbeiten eine Overheadund eine Verwaltungspauschale von je 10% der Gesamtausgaben gezahlt
werden.
2. Die Terminierung der Qualifizierung erfolgt durch den Landesverband in Absprache mit
dem DVV, Ansprechpartnerin: Kathrin Quilling.
3. Nach Erhalt und Prüfung des Antrags schließen der Landesverband und der DVV einen
Zuwendungsvertrag auf Ausgabenbasis (Vorgabe des fördernden Bundesministeriums
für Bildung und Forschung) ab. Eine Projektförderung auf Ausgabenbasis bedeutet:

Alle Ausgaben müssen tatsächlich entstanden sein und nachgewiesen werden.

Für jede Ausgabe wird eine Zahlung an Dritte geleistet (außer für die o.g.
Pauschalen für Overhead- und Verwaltungskosten).

Rein buchungstechnische Kostenrechnungen sind keine Ausgaben (z.B.
Kostenstelle A auf Kostenstelle B) und somit nicht erstattungsfähig.
Beispiel für nichtförderfähige Kosten: Vorhandene Räume – auch auf Dauer
angemietete – sind keine zusätzlichen Ausgaben.
Förderfähig sind hingegen Ausgaben für Raumnutzungen, wenn folgende
Kriterien eingehalten werden: Bei der Anmietung von Räumen wird nach
Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags ein Vertrag abgeschlossen. Die Raummiete
wurde nach der Nutzung des Raumes gezahlt. Der Nachweis der Zahlung ist mittels
Quittung oder Überweisungsnachweis (Kontoauszug) zu erbringen. Nicht förderfähig
sind kalkulatorische Kosten von vorhandenen Räumen (s.o.).
Dies gilt analog für alle förderfähigen Ausgaben.
4. Aufgaben der Landesverbände bei der Durchführung der Qualifizierung:
 Planung, Bewerbung und Organisation der „vhs Lehrkräftequalifizierung Deutsch“,

Teilnehmerakquise und -verwaltung,

Beratung der Teilnehmer/innen,

logistische Durchführung der Qualifizierung,

Erstellen eines Kurzberichtes.
Vorgeschlagen wird die Erhebung einer Verpflegungspauschale für die Teilnehmenden in
Höhe von 50,- Euro für das Basismodul und 100,- Euro für das Aufbaumodul.
Grundsätzlich können Verpflegung und Unterkunft von Teilnehmenden nicht über
Projektmittel abgerechnet werden.
5. Die Beauftragung und Bezahlung der Trainer/innen erfolgt durch den DVV (Honorar,
Fahrt- und Übernachtungskosten).
Nach der Durchführung der Lehrkräftequalifizierung
6. Abrechnung und Mittelanforderung durch die Landesverbände auf Basis der Ausgaben.
Organisatorisches
räumlich-technische Voraussetzungen:

Raum für 18 Teilnehmende

Bestuhlung: U-Form + Platz für Gruppenarbeiten

Ein Laptop mit Internetzugang

Beamer (HDMI fähig oder VGA-Anschluss)

Moderationskoffer

Flipchart

Für den Workshop E-Learning im Rahmen des Aufbaumoduls wird für alle
Teilnehmenden ein PC mit Internetzugang benötigt.
Kontakt
Bei Interesse und Rückfragen wenden Sie sich bitte an Kathrin Quilling: [email protected],
Tel: 0228 97569 592.