Exposé - Immobilien Freistaat Bayern

Exposé
Gewerbeentwicklungsgrundstück
in 95703 Plößberg Ortsteil Betzenmühle
Immobilien Freistaat Bayern
Regionalvertretung Oberpfalz
Prüfeninger Str. 34, 93049 Regensburg
http://www.immobilien.bayern.de
Gewerbeentwicklungsgrundstück in Plößberg / Betzenmühle
Objektart:
Grundstück:
Grundbuchstand:
Lage:
Gewerbegrundstück
FlNr´n. 570/2, 573/7 und 567/3 der Gemarkung
Schönkrich, insgesamt 16.000 m²
Die Teilflächen wurden bereits vermessen, die
Kosten hierfür sind vom Erwerber zu tragen.
Keine Belastungen
Im Markt Plößberg, Ortsteil Betzenmühle, südlich
eines bestehenden Sägewerks
Grundstücksbeschreibung:
Bebauung:
keine
Planungs- und Baurecht:
Im Flächennutzungsplan des Marktes Plößberg
Gewerbefläche, ein Bebauungsplan existiert nicht
Derzeitige Nutzung:
als Lagerplatz verpachtet
Erschließung:
keine, Erschließungskosten sind vom Erwerber zu
tragen
Sonstiges:
Der Baumbestand ist bereits gerodet.
Die Wurzelstockbeseitigung obliegt dem Käufer.
Es wird nur die Gesamtfläche verkauft, Parzellierungen sind nicht vorgesehen.
Im Grundstück liegt ein Telekom-Erdkabel, dieses
muss auf Kosten des Käufers verlegt werden.
Kaufpreisvorstellung: Veräußerung gegen Höchstgebot
Schriftliche Angebote werden innerhalb der Ausschreibungsfrist erbeten.
Ansprechpartner:
Immobilien Freistaat Bayern
Regionalvertretung Oberpfalz
Erich Rauscher
Prüfeninger Straße 34
93049 Regensburg
Tel: 0941/280 339-19, oder Fax: 0941/280 339-20
E-Mail: [email protected]
Oder: [email protected]
Internet: www.immobilien.bayern.de
Ortsplan:
Eckpunkte des Kaufvertrages:
Forstspezifische Belange
1.
Abstandsflächen
Die an die Vertragsfläche angrenzenden (Rest-)Grundstücke FlNr´n. 570 und
573/5 je der Gemarkung Schönkirch sind bewaldet. Soweit die Vertragsfläche bebaut wird, ist ein Gebäudeabstand zum verbleibenden Staatsforstbesitz von mindestens 25 m einzuhalten.
2.
Haftungsausschluss
Die Bayerische Staatsforsten oder ihre Bediensteten und der Freistaat Bayern
haften nicht für Schäden, die dem Erwerber oder anderen Personen im Zusammenhang mit der Lage des Vertragsgrundstückes am Staatswald erwachsen sollten, soweit diese Schäden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden
sind. Der Erwerber stellt die Bayerische Staatsforsten und ihre Bediensteten sowie
den Freistaat Bayern von allen Ansprüchen einschl. Prozesskosten frei, die Dritte
im Zusammenhang mit der Lage des Kaufgrundstückes am Staatswald gegen die
Bayerische Staatsforsten oder den Freistaat Bayern geltend machen sollten.
3.
Duldungsverpflichtung
Der Erwerber erklärt hiermit für sich und seine Rechtsnachfolger im Eigentum der
nach Auflassung an den verbleibenden Staatswald grenzenden Vertragsfläche,
dass eventuelle Einwirkungen durch umstürzende Bäume und durch herab fallende Baumteile, welche von den benachbarten Grundstücken FlNr´n. 570 und 573/5
des Freistaates Bayern (Forstverwaltung) der Gemarkung Schönkirch ausgehen
und die über das nach § 906 BGB zu rechtfertigende Maß hinausgehen, auf seiner
Erwerbsfläche dulden wird.
Zur Sicherung dieser Duldungsverpflichtung bestellt der Erwerber für den Freistaat
Bayern (Forstverwaltung) am Vertragsgrundstück eine beschränkt persönliche
Dienstbarkeit mit der auflösenden Bedingung, dass diese Dienstbarkeit an dem
belasteten Grundstück erlischt, wenn der Freistaat Bayern (Forstverwaltung) nicht
mehr Eigentümer des unmittelbar angrenzenden Grundstücks ist.
Die Bezeichnung des mit der Dienstbarkeit zu belastenden Grundstücks erfolgt
ggf. nach der Verschmelzung der bereits vermessenen Grundstücke.
Die mit der Bestellung der Dienstbarkeit und ihrer Eintragung verbunden Kosten
trägt der Erwerber.
4.
Grenzzaun
Der Käufer verpflichtet sich, das Kaufobjekt entlang der Grenze zum verbliebenen
Staatsforstbesitz im Einvernehmen mit dem Forstbetrieb mit einem festen Zaun
innerhalb einer vom Forstbetrieb festzusetzenden Frist zu versehen, sowie diesen
zu belassen und zu unterhalten. Kommt der Käufer innerhalb der gegebenen Frist
seiner Verpflichtung zur Herstellung des Zaunes nicht nach, so ist der Verkäufer
zu Ersatz weisen Vornahme dieser Herstellungsmaßnahme auf Kosten des Käufers berechtigt.
5.
Schutz vor Waldbrand/Kaminprallbleche
Bei Errichtung von Gebäuden auf der Kauffläche sind an allen Kaminen oberhalb
der Kaminöffnung technisch einwandfreie Kaminprallbleche anzubringen und instand zu halten. Der Käufer verpflichtet sich, an allen Kaminen bis zu 100 m Entfernung vom Wald auf dem Kaufobjekt zu errichtenden Gebäude technisch einwandfreie Vorrichtungen zum Schutz vor Funkenflug anzubringen und instand zu
halten.
6.
Abmarkung
Für die Abmarkung des Kaufobjektes gegen den verbleibenden Staatsforstbesitz
sind vorgeschriebene Staatswaldgrenzsteine von besonderer Form und Größe zu
verwenden, soweit nicht der Forstbetrieb im Einzelnen Ausnahmen zulässt.
7.
Weitergabe von Verpflichtungen
Der Käufer verpflichtet sich bei einem Weiterverkauf der Vertragsfläche oder Teilen davon, die Verpflichtungen nach Ziffern 1 bis 6 dem Eigentumsnachfolger jeweils zur Erfüllung und Beachtung aufzuerlegen und diesen ebenfalls zur Weitergabe an seine Rechtsnachfolger zu verpflichten.
Allgemeine Informationen der Immobilien Freistaat Bayern
Bitte geben Sie ein beziffertes schriftliches Angebot ohne Zusätze und Bedingungen
ab. Hierfür kann auch das beigefügte Muster eines Kaufpreisgebotes verwendet
werden.
Juristische Personen werden gebeten, ihrem Kaufpreisgebot einen aktuellen und
vollständigen Registerauszug beizufügen.
Ihr Kaufpreisangebot richten Sie bitte, wenn möglich, in einem Ihrem Anschreiben
gesondert beigefügten verschlossenen Umschlag, welcher namentlich mit dem Ausschreibungsobjekt - hier „ Gebot für Gewerbegrundstück in Plößberg / Betzenmühle“ beschriftet ist, innerhalb der Ausschreibungsfrist an:
Immobilien
Freistaat
Bayern,
Regionalvertretung
Prüfeninger Straße 34 in 93049 Regensburg
Oberpfalz,
Die Immobilien Freistaat Bayern behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen
und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird. Der Immobilien Freistaat Bayern bleibt es unbenommen, mit den Bewerbern nach zu verhandeln. Weiterhin behält sich die Immobilien Freistaat Bayern vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen oder die Ausschreibung zurückzunehmen. Es
handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe bezifferter Kaufangebote. Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können
keinerlei Ansprüche gegen die Immobilien Freistaat Bayern abgeleitet werden.
Die Übereinstimmung der Maße in den Plänen wurde nicht geprüft. Alle Angaben,
auch Zahlen- und Größenangaben in diesem Exposé sind unverbindlich. Maßgebend
ist lediglich der abzuschließende Kaufvertrag. Das Grundstück wird verkauft wie es
liegt und steht (Beschaffenheitsvereinbarung).
Alle mit der Angebotsabgabe und dem Erwerb verbundenen Kosten (etwa Notar- und
Grundbuchkosten, Vermessungskosten, Gebühren, Steuern, Beteiligung von Grundstückssachverständigen sowie sonstige Abgaben) trägt der Käufer. Die Veräußerung
des Objekts erfolgt direkt durch den Freistaat Bayern ohne Einschaltung eines Maklers. Insbesondere stellt die Versendung des Exposés keinen Maklerauftrag dar.
Sollte der Verkauf aufgrund der Eigeninitiative eines Maklers erfolgen, ist seitens des
Freistaats Bayern als Verkäufer daher keine Maklerprovision zu entrichten. Im Falle
eines Verkaufs werden keine Auskünfte über den Erwerber erteilt.
Vom Verkäufer wird keine Gewähr übernommen, dass der Verkaufsgegenstand für
den geplanten Verwendungszweck des Käufers geeignet ist.
Objektbezogene Versicherungen (z. B. Brand- oder Haftpflichtversicherungen) bestehen für das Grundstück nicht und sind ggf. vom Erwerber abzuschließen.
Mit Abgabe eines Angebotes erklären Sie, mit dem Inhalt dieser Allgemeinen Information ausdrücklich einverstanden zu sein. Bitte geben Sie an, ob die Finanzierung
des Kaufpreises sichergestellt ist (evtl. Vorlage einer Finanzierungsbestätigung).
Immobilien Freistaat Bayern
Regionalvertretung Oberpfalz
Prüfeninger Straße 34
93049 Regensburg
Kaufpreisgebot
für die Liegenschaft des Freistaates Bayern:
Gewerbegrundstück zu 16.000 m² in Plößberg / Betzenmühle
(FlNr´n 570/2, 573/7 und 567/3 je der Gemarkung Schönkirch)
Mein / Unser Kaufpreisangebot für die vorstehende Liegenschaft beträgt:
________________________ EUR
(in Worten: _____________________________________________________Euro)
Ich / Wir bestätige/n hiermit, von den mir/uns vorliegenden Allgemeinen Informationen der Immobilien Freistaat Bayern Kenntnis genommen zu haben und mit den dort getroffenen Festlegungen
einverstanden zu sein. Die Finanzierung des Kaufpreises ist sichergestellt.
Mir /uns ist bekannt, dass ggf. ein Nachgebotsverfahren unter den Bestbietern durchgeführt werden kann.
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Name, Vorname, ggf. Firma
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Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
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Telefonnummer, E-Mail-Adresse
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Ort, Datum
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Familienstand, ggf. Güterstand (gesetzlicher Güterstand: Zugewinngemeinschaft; vertragliche Güterstände:
Gütertrennung oder Gütergemeinschaft)
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Unterschrift
ggf. weitere Unterschrift