Exposé Gewerbeentwicklungsgrundstück in 95703 Plößberg Ortsteil Betzenmühle Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung Oberpfalz Prüfeninger Str. 34, 93049 Regensburg http://www.immobilien.bayern.de Gewerbeentwicklungsgrundstück in Plößberg / Betzenmühle Objektart: Grundstück: Grundbuchstand: Lage: Gewerbegrundstück FlNr´n. 570/2, 573/7 und 567/3 der Gemarkung Schönkrich, insgesamt 16.000 m² Die Teilflächen wurden bereits vermessen, die Kosten hierfür sind vom Erwerber zu tragen. Keine Belastungen Im Markt Plößberg, Ortsteil Betzenmühle, südlich eines bestehenden Sägewerks Grundstücksbeschreibung: Bebauung: keine Planungs- und Baurecht: Im Flächennutzungsplan des Marktes Plößberg Gewerbefläche, ein Bebauungsplan existiert nicht Derzeitige Nutzung: als Lagerplatz verpachtet Erschließung: keine, Erschließungskosten sind vom Erwerber zu tragen Sonstiges: Der Baumbestand ist bereits gerodet. Die Wurzelstockbeseitigung obliegt dem Käufer. Es wird nur die Gesamtfläche verkauft, Parzellierungen sind nicht vorgesehen. Im Grundstück liegt ein Telekom-Erdkabel, dieses muss auf Kosten des Käufers verlegt werden. Kaufpreisvorstellung: Veräußerung gegen Höchstgebot Schriftliche Angebote werden innerhalb der Ausschreibungsfrist erbeten. Ansprechpartner: Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung Oberpfalz Erich Rauscher Prüfeninger Straße 34 93049 Regensburg Tel: 0941/280 339-19, oder Fax: 0941/280 339-20 E-Mail: [email protected] Oder: [email protected] Internet: www.immobilien.bayern.de Ortsplan: Eckpunkte des Kaufvertrages: Forstspezifische Belange 1. Abstandsflächen Die an die Vertragsfläche angrenzenden (Rest-)Grundstücke FlNr´n. 570 und 573/5 je der Gemarkung Schönkirch sind bewaldet. Soweit die Vertragsfläche bebaut wird, ist ein Gebäudeabstand zum verbleibenden Staatsforstbesitz von mindestens 25 m einzuhalten. 2. Haftungsausschluss Die Bayerische Staatsforsten oder ihre Bediensteten und der Freistaat Bayern haften nicht für Schäden, die dem Erwerber oder anderen Personen im Zusammenhang mit der Lage des Vertragsgrundstückes am Staatswald erwachsen sollten, soweit diese Schäden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Der Erwerber stellt die Bayerische Staatsforsten und ihre Bediensteten sowie den Freistaat Bayern von allen Ansprüchen einschl. Prozesskosten frei, die Dritte im Zusammenhang mit der Lage des Kaufgrundstückes am Staatswald gegen die Bayerische Staatsforsten oder den Freistaat Bayern geltend machen sollten. 3. Duldungsverpflichtung Der Erwerber erklärt hiermit für sich und seine Rechtsnachfolger im Eigentum der nach Auflassung an den verbleibenden Staatswald grenzenden Vertragsfläche, dass eventuelle Einwirkungen durch umstürzende Bäume und durch herab fallende Baumteile, welche von den benachbarten Grundstücken FlNr´n. 570 und 573/5 des Freistaates Bayern (Forstverwaltung) der Gemarkung Schönkirch ausgehen und die über das nach § 906 BGB zu rechtfertigende Maß hinausgehen, auf seiner Erwerbsfläche dulden wird. Zur Sicherung dieser Duldungsverpflichtung bestellt der Erwerber für den Freistaat Bayern (Forstverwaltung) am Vertragsgrundstück eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit mit der auflösenden Bedingung, dass diese Dienstbarkeit an dem belasteten Grundstück erlischt, wenn der Freistaat Bayern (Forstverwaltung) nicht mehr Eigentümer des unmittelbar angrenzenden Grundstücks ist. Die Bezeichnung des mit der Dienstbarkeit zu belastenden Grundstücks erfolgt ggf. nach der Verschmelzung der bereits vermessenen Grundstücke. Die mit der Bestellung der Dienstbarkeit und ihrer Eintragung verbunden Kosten trägt der Erwerber. 4. Grenzzaun Der Käufer verpflichtet sich, das Kaufobjekt entlang der Grenze zum verbliebenen Staatsforstbesitz im Einvernehmen mit dem Forstbetrieb mit einem festen Zaun innerhalb einer vom Forstbetrieb festzusetzenden Frist zu versehen, sowie diesen zu belassen und zu unterhalten. Kommt der Käufer innerhalb der gegebenen Frist seiner Verpflichtung zur Herstellung des Zaunes nicht nach, so ist der Verkäufer zu Ersatz weisen Vornahme dieser Herstellungsmaßnahme auf Kosten des Käufers berechtigt. 5. Schutz vor Waldbrand/Kaminprallbleche Bei Errichtung von Gebäuden auf der Kauffläche sind an allen Kaminen oberhalb der Kaminöffnung technisch einwandfreie Kaminprallbleche anzubringen und instand zu halten. Der Käufer verpflichtet sich, an allen Kaminen bis zu 100 m Entfernung vom Wald auf dem Kaufobjekt zu errichtenden Gebäude technisch einwandfreie Vorrichtungen zum Schutz vor Funkenflug anzubringen und instand zu halten. 6. Abmarkung Für die Abmarkung des Kaufobjektes gegen den verbleibenden Staatsforstbesitz sind vorgeschriebene Staatswaldgrenzsteine von besonderer Form und Größe zu verwenden, soweit nicht der Forstbetrieb im Einzelnen Ausnahmen zulässt. 7. Weitergabe von Verpflichtungen Der Käufer verpflichtet sich bei einem Weiterverkauf der Vertragsfläche oder Teilen davon, die Verpflichtungen nach Ziffern 1 bis 6 dem Eigentumsnachfolger jeweils zur Erfüllung und Beachtung aufzuerlegen und diesen ebenfalls zur Weitergabe an seine Rechtsnachfolger zu verpflichten. Allgemeine Informationen der Immobilien Freistaat Bayern Bitte geben Sie ein beziffertes schriftliches Angebot ohne Zusätze und Bedingungen ab. Hierfür kann auch das beigefügte Muster eines Kaufpreisgebotes verwendet werden. Juristische Personen werden gebeten, ihrem Kaufpreisgebot einen aktuellen und vollständigen Registerauszug beizufügen. Ihr Kaufpreisangebot richten Sie bitte, wenn möglich, in einem Ihrem Anschreiben gesondert beigefügten verschlossenen Umschlag, welcher namentlich mit dem Ausschreibungsobjekt - hier „ Gebot für Gewerbegrundstück in Plößberg / Betzenmühle“ beschriftet ist, innerhalb der Ausschreibungsfrist an: Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Prüfeninger Straße 34 in 93049 Regensburg Oberpfalz, Die Immobilien Freistaat Bayern behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird. Der Immobilien Freistaat Bayern bleibt es unbenommen, mit den Bewerbern nach zu verhandeln. Weiterhin behält sich die Immobilien Freistaat Bayern vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen oder die Ausschreibung zurückzunehmen. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe bezifferter Kaufangebote. Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche gegen die Immobilien Freistaat Bayern abgeleitet werden. Die Übereinstimmung der Maße in den Plänen wurde nicht geprüft. Alle Angaben, auch Zahlen- und Größenangaben in diesem Exposé sind unverbindlich. Maßgebend ist lediglich der abzuschließende Kaufvertrag. Das Grundstück wird verkauft wie es liegt und steht (Beschaffenheitsvereinbarung). Alle mit der Angebotsabgabe und dem Erwerb verbundenen Kosten (etwa Notar- und Grundbuchkosten, Vermessungskosten, Gebühren, Steuern, Beteiligung von Grundstückssachverständigen sowie sonstige Abgaben) trägt der Käufer. Die Veräußerung des Objekts erfolgt direkt durch den Freistaat Bayern ohne Einschaltung eines Maklers. Insbesondere stellt die Versendung des Exposés keinen Maklerauftrag dar. Sollte der Verkauf aufgrund der Eigeninitiative eines Maklers erfolgen, ist seitens des Freistaats Bayern als Verkäufer daher keine Maklerprovision zu entrichten. Im Falle eines Verkaufs werden keine Auskünfte über den Erwerber erteilt. Vom Verkäufer wird keine Gewähr übernommen, dass der Verkaufsgegenstand für den geplanten Verwendungszweck des Käufers geeignet ist. Objektbezogene Versicherungen (z. B. Brand- oder Haftpflichtversicherungen) bestehen für das Grundstück nicht und sind ggf. vom Erwerber abzuschließen. Mit Abgabe eines Angebotes erklären Sie, mit dem Inhalt dieser Allgemeinen Information ausdrücklich einverstanden zu sein. Bitte geben Sie an, ob die Finanzierung des Kaufpreises sichergestellt ist (evtl. Vorlage einer Finanzierungsbestätigung). Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung Oberpfalz Prüfeninger Straße 34 93049 Regensburg Kaufpreisgebot für die Liegenschaft des Freistaates Bayern: Gewerbegrundstück zu 16.000 m² in Plößberg / Betzenmühle (FlNr´n 570/2, 573/7 und 567/3 je der Gemarkung Schönkirch) Mein / Unser Kaufpreisangebot für die vorstehende Liegenschaft beträgt: ________________________ EUR (in Worten: _____________________________________________________Euro) Ich / Wir bestätige/n hiermit, von den mir/uns vorliegenden Allgemeinen Informationen der Immobilien Freistaat Bayern Kenntnis genommen zu haben und mit den dort getroffenen Festlegungen einverstanden zu sein. Die Finanzierung des Kaufpreises ist sichergestellt. Mir /uns ist bekannt, dass ggf. ein Nachgebotsverfahren unter den Bestbietern durchgeführt werden kann. ……………………………………………………………………………………………… Name, Vorname, ggf. Firma ……………………………………………………………………………………………… Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort) ……………………………………………………………………………………………… Telefonnummer, E-Mail-Adresse ……………………………………………………………………………………………… Ort, Datum ……………………………………………………………………………………………… Familienstand, ggf. Güterstand (gesetzlicher Güterstand: Zugewinngemeinschaft; vertragliche Güterstände: Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) ………………………………………… ………………………………………… Unterschrift ggf. weitere Unterschrift
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