Exposé Grundstück mit Bestandsobjekt (EFH) 82467 Garmisch-Partenkirchen Gernackerstraße 11 © Immobilien Freistaat Bayern 2016 Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung München Wagmüllerstraße 20 80538 München http://www.immobilien.bayern.de Ansicht Südseite Ansicht Ostseite © Immobilien Freistaat Bayern 2016 © Immobilien Freistaat Bayern 2016 Grundstück mit Bestandsobjekt (EFH) 82467 Garmisch-Partenkirchen, Gernackerstraße 11 Objektart: Wohnhaus Grundstück: FlNr. 1952/31 Gemarkung Garmisch zu ca. 533 m² Grundbuchstand: Das Flurstück ist vorgetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen für die Gemarkung Garmisch unter Blatt 18197 und ist im Bestandsverzeichnis unter der lfd. Nr. 1 der Grundstücke wie folgt beschrieben: Flurstück 1952/31; Gernackerstraße 11; Gebäude- und Freifläche zu ca. 533 m². Abteilung I: Freistaat Bayern (Eigentümer) Abteilung II: keine Eintragungen Abteilung III: keine Eintragungen Lage: Das Eckgrundstück liegt am südwestlichen Ortsrand der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen an der Gernackerstraße (Ortsstraße)/Ecke Törlenstraße (verkehrsberuhigte Anliegerstraße). Der Bahnhof als Ortsmittelpunkt ist ca. 2 km Luftlinie bzw. 20 Gehminuten entfernt. Die Umgebungsbebauung besteht überwiegend aus wohnbaulicher Nutzung in offener Bauweise. Gegenüberliegend auf der anderen Straßenseite befindet sich das Europäische Zentrum für Sicherheitsstudien. Die Wohnlage wird allgemein als gut bezeichnet. Topographie Eben; Garten mit Süd-West Ausrichtung Ansicht Westseite © Immobilien Freistaat Bayern 2016 Ansicht Luftbild – Makrolage Ansicht Luftbild – Mikrolage © 2016 Bayerische Vermessungsverwaltung © 2016 Bayerische Vermessungsverwaltung Grundstücks- und Gebäudebeschreibung: Bebauung: Wohnhaus (EFH) freistehend, unterkellert Planungs- und Baurecht: Baurecht nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) Derzeitige Nutzung: Wohnnutzung (leer stehend) Erschließung: gesichert Baujahr des Gebäudes: ca. 1931 Denkmalschutz: Nach Auskunft der Bauverwaltung der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen besteht kein Denkmalschutz. Kaufpreisvorstellung: Veräußerung gegen Höchstgebot Schriftliche Angebote werden bis zum 18.07.2016 erbeten. Eine Objektbesichtigung kann gerne nach telefonischer Vereinbarung erfolgen. Ansprechpartner: Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung München Herr Benjamin Riedel Wagmüllerstraße 20 80538 München Tel: 089 – 2190 3764 Fax: 089 – 2190 3700 E-Mail: [email protected] Standort Der beliebte Wintersportort Garmisch-Partenkirchen liegt inmitten eines weiten Talkessels am Zusammenfluss der Loisach und der im Wettersteingebirge entspringenden Partnach. Der Ort ist umgeben vom Ammergebirge im Nordwesten, dem Estergebirge im Osten sowie im Süden vom Wettersteingebirge mit der Zugspitze als Deutschlands höchsten Berg. Verkehrsanbindung Verkehrsverbindung München – Garmisch-Partenkirchen: Mit dem Auto ist GAP in ungefähr einer Stunde Fahrtzeit über die A 95 und im Anschluss daran über die B2 gut zu erreichen. Mit der Bahn ist die Marktgemeinde in ca. 1 Stunde und 20 Minuten erreichbar. Eine weiterführende Bahnverbindung nach Innsbruck besteht mit der Mittenwaldbahn. Verkaufsgegenstand Verkauft wird das Flurstück Nr. 1952/31 der Gemarkung Garmisch mit ca. 533 m². Das Grundstück ist bebaut mit einem kleinen Wohnhaus (ehemaliges Forstanwesen der Bayerischen Staatsforsten). Gestalt und Form: Erschließung (Straße): mittlere Grundstücksbreite ca. 18,50 m mittlere Grundstückstiefe ca. 28,50 m Grundstücksgröße ca. 533 m² nahezu rechteckiger Grundstückszuschnitt Eckgrundstück (Gernackerstraße/ Ecke Törlenstraße) Ortsstraße erstmalige Erschließung ca. 1965 lt. Auskunft Bauverwaltung Marktgemeinde GAP derzeit kein Straßenausbaubeitrag im Investitionsplan bis 2019 vorgesehen. Erschließung (Versorgungs-/ Entsorgungsleitungen): Anschlüsse für elektrischen Strom, Gas, Wasser und Kanal vorhanden (vgl. Anlage Erschließung). Altlasten: Nach Auskunft des Landratsamt GarmischPartenkirchen ist das Grundstück derzeit nicht im Altlastenkataster registriert. Bodenuntersuchung: Bodenuntersuchungen (z. B. Grundwasser, Standfestigkeit, etc.) wurden nicht angestellt. Bau- und Planungsrecht Darstellung im Flächennutzungsplan: Der Bereich des Verkaufsgrundstücks FlNr. 1952/31 ist in dem seit 24./25.10.1985 wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Bauplanungsrechtliche Einschätzung: Für den Bereich des staatseigenen Grundstücks existiert kein Bebauungsplan. Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich lt. Marktgemeinde nach der Umgebungsbebauung i. S. d. § 34 BauGB. Die nähere Umgebung ist geprägt durch Wohnbebauung. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird von der gemeindlichen Bauaufsicht bei 0,2 gesehen; Die Geschossflächenzahl (GFZ) liegt demnach bei 0,4 bei maximal 2 Vollgeschossen (zzgl. DG). Bei Bebauung des Grundstücks gilt es, die durch die vorhandene Bebauung vorherrschende, fiktive Baulinie mit einer Tiefe von 5 m zur Gernackerstraße bzw. 6 m zur Törlenstraße einzuhalten. Die Bestimmungen der Ortsgestaltungssatzung (OGS) der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen sind zu beachten und einzuhalten. Gebäude und Außenanlagen, Baubeschreibung Bei dem vorhandenen Aufbau handelt es sich um ein freistehendes, 2geschossiges Einfamilienhaus (EG; DG) mit vollständiger Unterkellerung. Das Gebäude wurde in Massivbauweise mit Betonfundamenten/-mauern (Keller) und Ziegelmauerwerk sowie teilweise in Holzbauweise (Geschoßdecken; Dachkonstruktion) errichtet. Der bauliche Zustand ist als stark abgewohnt zu bezeichnen und es besteht ein durchgehender Unterhaltungsstau. Das Gebäude entspricht daher nicht mehr den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse. Aus diesem Grund ist nur ein Abbruch des Anwesens vorstellbar. Energiedaten laut Energieausweis gemäß § 16 a EnEV 2014: Art des Energieausweises: Kein Energieausweis vorhanden, da es sich um ein Abbruchobjekt handelt. Eckpunkte des abzuschließenden Kaufvertrags Das Grundstück wird verkauft wie es liegt und steht, d. h. für Zustand und Nutzbarkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Einholung von erforderlichen Genehmigungen für wie auch immer geartete Nutzungen des Anwesens ist alleinige Sache des Erwerbers. Der Kaufpreis ist fällig sobald die notariellen Voraussetzungen gegeben sind und die Fälligkeitsmitteilung des jeweiligen Notars erfolgt ist. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von 5 bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß §288 BGB berechnet. Besitz, Nutzen und Lasten gehen mit vollständiger Kaufpreiszahlung auf den Erwerber über. Der Verkäufer haftet lediglich für ungehinderten Besitzübergang. Keine Gewähr wird insbesondere für die Grundstücksgröße und die bewohnbare Fläche übernommen. Allgemeine Informationen der Immobilien Freistaat Bayern Bitte geben Sie ein beziffertes schriftliches Angebot ohne Zusätze und Bedingungen ab. Hierfür kann auch das beigefügte Muster eines Kaufpreisgebotes verwendet werden. Juristische Personen werden gebeten, ihrem Kaufpreisgebot einen aktuellen und vollständigen Registerauszug beizufügen. Ihr Kaufpreisangebot richten Sie bitte in einem Ihrem Anschreiben gesondert beigefügten verschlossenen Umschlag, welcher namentlich mit dem Ausschreibungsobjekt - hier „Gebot für Grundstück mit Bestandsobjekt (EFH) in 82467 GarmischPartenkirchen, Gernackerstraße 11“ beschriftet ist, innerhalb der Ausschreibungsfrist an: Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung München, Wagmüllerstraße 20 in 80538 München. Die Immobilien Freistaat Bayern behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird. Der Immobilien Freistaat Bayern bleibt es unbenommen, mit den Bewerbern nachzuverhandeln. Weiterhin behält sich die Immobilien Freistaat Bayern vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen oder die Ausschreibung zurückzunehmen. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe bezifferter Kaufangebote. Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche gegen die Immobilien Freistaat Bayern abgeleitet werden. Die Übereinstimmung der Maße in den Plänen wurde nicht geprüft. Alle Angaben, auch Zahlen- und Größenangaben in diesem Exposé sind unverbindlich. Maßgebend ist lediglich der abzuschließende Kaufvertrag. Das Grundstück wird verkauft wie es liegt und steht (Beschaffenheitsvereinbarung). Alle mit der Angebotsabgabe und dem Erwerb verbundenen Kosten (etwa Notar- und Grundbuchkosten, Gebühren, Steuern, Beteiligung von Grundstückssachverständigen sowie sonstige Abgaben) trägt der Käufer. Die Veräußerung des Objekts erfolgt direkt durch den Freistaat Bayern ohne Einschaltung eines Maklers. Insbesondere stellt die Versendung des Exposés keinen Maklerauftrag dar. Sollte der Verkauf aufgrund der Eigeninitiative eines Maklers erfolgen, ist seitens des Freistaats Bayern als Verkäufer daher keine Maklerprovision zu entrichten. Im Falle eines Verkaufs werden keine Auskünfte über den Erwerber erteilt. Vom Verkäufer wird keine Gewähr übernommen, dass der Verkaufsgegenstand für den geplanten Verwendungszweck des Käufers geeignet ist. Objektbezogene Versicherungen (z. B. Brand- oder Haftpflichtversicherungen) bestehen für das Anwesen nicht und sind ggf. vom Erwerber abzuschließen. Mit Abgabe eines Angebotes erklären Sie, mit dem Inhalt dieser Allgemeinen Information ausdrücklich einverstanden zu sein. Bitte geben Sie an, ob die Finanzierung des Kaufpreises sichergestellt ist (Vorlage einer Finanzierungsbestätigung). Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung München Wagmüllerstraße 20 80538 München Kaufpreisgebot für die Liegenschaft des Freistaates Bayern: Grundstück mit Bestandsobjekt (EFH) 82467 Garmisch-Partenkirchen, Gernackerstraße 11 Mein / Unser Kaufpreisangebot für die vorstehende Liegenschaft beträgt: _______________ EUR (in Worten: ___________________________________________Euro) Ich / Wir bestätige/n hiermit, von den mir/uns vorliegenden Allgemeinen Informationen der Immobilien Freistaat Bayern Kenntnis genommen zu haben und mit den dort getroffenen Festlegungen einverstanden zu sein. Die Finanzierung des Kaufpreises ist sichergestellt. Mir /uns ist bekannt, dass ggf. ein Nachgebotsverfahren unter den Bestbietern durchgeführt werden kann. ……………………………………………………………………………………………… Name, Vorname, ggf. Firma ……………………………………………………………………………………………… Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort) ……………………………………………………………………………………………… Telefonnummer, E-Mail-Adresse ……………………………………………………………………………………………… Ort, Datum ……………………………………………………………………………………………… Familienstand, ggf. Güterstand (gesetzlicher Güterstand: Zugewinngemeinschaft; vertragliche Güterstände: Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) ………………………………………… ………………………………………… Unterschrift ggf. weitere Unterschrift
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