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Hinweise und Informationen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
der Industrie- und Handelskammer Südthüringen
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Inhaltsverzeichnis
Länder und Märkte .............................................................................................. 2
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht .......................................................................... 5
Verschiedenes ..................................................................................................... 8
Publikationen ..................................................................................................... 11
Termine ............................................................................................................. 12
Die Informationen werden mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit
der in diesem Newsletter enthaltenen Angaben kann die IHK Südthüringen trotz sorgfältiger Prüfung jedoch nicht übernehmen.
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Länder und Märkte
Australien: Ursprungskennzeichnung für Lebensmittel
In Australien sind zum 1.7.2016 neue Regeln zur Kennzeichnung des Ursprungs bei
Lebensmitteln in Kraft getreten. Diese gelten sowohl für importierte als auch im Land
hergestellte Lebensmittel. Bei Lebensmitteln, die in Australien unter Verwendung von
importierten Vorerzeugnissen hergestellt werden, müssen die Anteile der Vorerzeugnisse
angegeben werden.
Bei Lebensmittelimporten aus der EU ist wie schon bisher das konkrete Ursprungsland
anzugeben. Die Angabe „EU“ ist nicht ausreichend. (GTAI)
CHINA: Weitere Erleichterungen beim elektronischen Handel
Der Kreis der Waren, die ohne eine Vorlage von Einfuhrlizenzen oder ohne
Quarantäneprüfungen nach China eingeführt werden dürfen, wurde um 151
Zolltarifpositionen erweitert. Grundlage ist ein entsprechender Erlass des chinesischen
Finanzministeriums. Betroffen sind Waren des Lebensmittelsektors, bestimmte Chemikalien,
Hygieneartikel, Waren aus Gold und medizinische Geräte. Eine Liste der hiervon betroffenen
Waren finden Sie online in chinesischer Sprache. Weitere Informationen (gtai)
FINNLAND: Neues finnisches Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Die finnische Regierung hat im Parlament einen Gesetzesvorschlag eingebracht, mit dem die
Richtlinie 2014/67/EU in finnisches Recht umgesetzt werden soll. Die Richtlinie dient der
Durchsetzung der EUEntsenderichtlinie.
Die Umsetzung erfordert teils weitreichende Änderungen in der nationalen Gesetzgebung, so
dass das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gänzlich neu erlassen wird. Das neue Gesetz
ermöglicht eine noch umfassendere Kontrolle der Arbeitsbedingungen nach Finnland
entsandter Arbeitnehmer. Zu beachten ist vor allem die Pflicht ausländischer Unternehmen,
Entsendungen über ein elektronisches Formular bei der finnischen Arbeitsschutzbehörde
anzuzeigen. Grundlegendes Ziel des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ist es nach wie vor,
die Geltung der finnischen arbeitsrechtlichen Mindeststandards auf Arbeitnehmer zu
erstrecken, die aus einem anderen EU-Land nach Finnland entsandt werden. Im
Wesentlichen unverändert bleiben daher die Kernvorschriften des Gesetzes. So verweist es
wie bisher für die einzuhaltenden Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Arbeitsschutzbestimmungen auf die entsprechenden finnischen Gesetze und – in der Praxis von großer
Bedeutung – auf allgemeinverbindliche Tarifverträge, von denen es derzeit in Finnland ca.
160 gibt. In Kraft treten wird das Gesetz voraussichtlich am 18. Juni 2016. Da das für die
Meldung nötige elektronische Verfahren noch entwickelt werden muss, wird die Meldepflicht
vermutlich frühestens im Laufe des Jahres 2017 wirksam werden. Weitere Informationen:
Sisko Kilvensalmi, Tel.: 00358 9 6122 1227, E-Mail: [email protected].
IRAN: Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran-Embargos aktualisiert
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Merkblatt zu den
Entwicklungen des Iran-Embargos aktualisiert. Dieses Merkblatt soll eine erste Übersicht
über Änderungen der Iran-Sanktionen im Anschluss an den Eintritt des sog. Implementation
Day und den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über das iranische Nuklearprogramm vermitteln. Es spiegelt die Sach- und Rechtslage zum 17. Mai 2016 wider und
berücksichtigt insbesondere die in Kraft getretenen Änderungen der Iransanktionen durch die
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Verordnungen (EU) 2015/1861 und 2015/1862, erste Klärungen von Rechts- und
Auslegungsfragen sowie erste praktische Erfahrungen im Umgang mit den geänderten
Sanktionen. (BAFA)
IRAN: Hermesdeckungen wieder möglich
Der Iran hat die noch offenen Außenstände bei den Exportkreditgarantien des Bundes, den
sog. Hermesdeckungen, beglichen. Damit ist der Weg offen für die Wiederübernahme von
Hermesdeckungen für Exporte in den Iran.
Die Bundesregierung hat bereits seit dem „Implementation Day“ am 16. Januar 2016 Anträge
auf Hermesdeckungen angenommen und „Letters of Interest“ ausgestellt. Dabei zeigte sich
erhebliches Interesse der Wirtschaft an Geschäften mit dem Iran und entsprechenden
Deckungsmöglichkeiten. Zusammen mit den Garantien für Investitionen und den Garantien
für ungebundene Finanzkredite stehen nun wieder alle Garantieinstrumente des Bundes zur
Verfügung. Weitere Informationen (BMWI)
KOREA: AHK eröffnet Servicedesk für deutsche Exporteure
Auf Grundlage des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Korea können mittlerweile
eine Vielzahl von Produkten zollfrei eingeführt werden. Um die Waren auf den Markt zu
bringen sind jedoch oftmals umfangreiche Zulassungsverfahren nötig. Daher hat die
deutsche Auslandshandelskammer (AKH) Korea ein spezielles Servisedesk eingerichtet um
deutschen Firmen kostenlose Erstinformationen über die Zulassungsbestimmungen und
Zollregeln in Korea zu bieten. Ansprechpartnerin ist Frau Min-Seo Kang (deutschsprachig),
E-Mail: [email protected], Tel.: 0082 2 37804-645. (DIHK)
RUSSLAND: Lebensmittel-Embargo verlängert
Als Reaktion auf die Ankündigung der G-7, an ihren Russland-Sanktionen festzuhalten, will
Moskau nun seinerseits das Lebensmittel-Embargo gegen den Westen bis 2017 verlängern.
Eine entsprechende Verordnung wurde nach den Worten von Landwirtschaftsminister
Alexander Tkatschow bereits erlassen, ein detaillierter Entwurf werde gerade erarbeitet. Er
bezeichnete die Maßnahme als „gute Nachricht“ für die russischen Produzenten. Die
Verlängerung des Einfuhrembargos ermögliche Investitionen, um die Qualität und die
Wettbewerbsfähigkeit russischer Lebensmittel zu erhöhen, so Tkatschow. Für die EU gilt
dies nicht: Das Embargo wird häufig als einer der Gründe für die Probleme in der
Milchbranche genannt. Auch Schweinefleischproduzenten leiden unter den
Einfuhrbeschränkungen. (NfA)
RUSSLAND: Anhänger bis 10 Tonnen Masse von der Abwrackgebühr befreit
Anhänger mit einer Masse von bis zu 10 Tonnen werden zum 12. Mai 2016 von der
Abwrackgebühr befreit. Für Anhänger mit einer Masse von mehr als 10 Tonnen sinkt die
Abwrackgebühr. Bislang wurde für neue Anhänger der Koeffizient 2,7, für
Gebrauchtanhänger 11,9 angewandt. Diese sinke auf 1 für neue und auf 7 für gebrauchte
Anhänger. Der Basiswert beträgt weiterhin 150.000 Rubel. (gtai)
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SCHWEIZ: Neue Präzisierung bei der Abgrenzung einer meldepflichtigen von einer
nicht meldepflichtigen Dienstleistungserbringung in der Schweiz
Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat in den Anhängen der Weisungen zur Verordnung
über die Einführung des freien Personenverkehrs (Weisungen VEP) die Abgrenzung einer
meldepflichtigen von einer nicht meldepflichtigen Dienstleistungserbringung in der Schweiz
präzisiert. Die Präzisierung mit einzelnen Beispielen finden Sie auf Seite 15 im Anhang 5 der
Weisung. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Handelskammer
Deutschland-Schweiz. (AHK/DIHK)
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Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Libyen: Neue Legalisierungsvorschriften
Die libysche Botschaft in Berlin hat neue Anforderungen an die Vorbereitung von zu
legalisierenden Dokumenten erhoben, welche ab sofort in Kraft treten. Unter anderem muss
bei Ursprungszeugnissen die Rechnungsnummer der dazugehörigen Handelsrechnung ab
sofort im Feld 5 (Bemerkungsfeld) auf dem Ursprungszeugnis vermerkt sein. Selbiges gilt für
die LC-Nummer (letter of credit). (Deutsch-Libysche Handelskammer e. V.)
Evaluierung der Auskunftsdatenbank „Warenursprung und Präferenzen (WuP)“ der
deutschen Zollverwaltung
DIHK) Die Generalzolldirektion (GZD) beabsichtigt, die Auskunftsdatenbank "Warenursprung und
Präferenzen" ("WuP online") neu zu gestalten und bittet diesbezüglich um Feedback seitens der
Wirtschaft. IHKs und Unternehmen haben bis zum 19.08.2016 die Möglichkeit, Erfahrungen und
Anregungen zur „WuP“-Plattform im beiliegenden Evaluierungsbogen an die GZD zu übermitteln.
Wir bitten die IHKs, ihre im Außenhandel tätigen Mitgliedsunternehmen zu informieren.
Mit "Warenursprung und Präferenzen online" (www.wup.zoll.de/wup_online) bietet die deutsche
Zollverwaltung ein Auskunftssystem zum Warenursprungs- und Präferenzrecht der Europäischen
Union an. Es bietet unterschiedliche Funktionalitäten und soll den verschiedenen Ansprüchen aus
der täglichen Praxis gerecht werden. Die Plattform richtet sich an Unternehmen, die den Ursprung
eines hergestellten Erzeugnisses bestimmen müssen, um Präferenznachweise und
Lieferantenerklärungen richtig ausstellen zu können.
Die GZD möchte bei der aktuellen Überarbeitung die Anforderungen der Unternehmen
berücksichtigen. Bis 19. August 2016 besteht die Möglichkeit, Erfahrungswerte,
Verbesserungsvorschläge und Anregungen zu übermitteln. IHKs und Unternehmen werden
gebeten, hierfür beiliegenden Evaluierungsbogen zu verwenden und direkt an die GZD zu
senden. Bitte beachten Sie, dass der Link nicht optimal in Lotus Notes funktioniert.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Generalzolldirektion/Direktion VI unter folgender
E-Mail: [email protected]. (DIHK)
Exportkontrolle für Ersatzteile des Anhangs I der EG-Dual-use-VO
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein Merkblatt veröffentlicht,
das sich ausschließlich auf Ausfuhrvorhaben von Ersatzteilen, die von Anhang I der EGDual-use-Verordnung erfasst sind, bezieht. (BAFA)
UZK – eLearning Programm
Zur Unterstützung der Umsetzung des am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Zollkodex der
Union (UZK/UCC), seines Delegierten Rechtsakts (DA) und seiner
Durchführungsverordnungen (IA), entwickelte die Generaldirektion Steuern und Zollunion der
Europäischen Kommission, in Zusammenarbeit mit einem Pool von Zollexperten nationaler
Verwaltungen und der Privatwirtschaft, ein umfassendes UZK EU eLearning-Programm. Das
Programm ist sowohl für Zollbedienstete als auch für Wirtschaftsbeteiligte in der
Europäischen Union bestimmt. Welche
Module es gibt und wie Sie diese downloaden finden Sie unter
http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/elearning/ucc/index_de.htm
(Europäische Kommission)
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Verlängerung und Änderungen der Allgemeinen Genehmigungen (AGG)
Die nationalen Allgemeinen Genehmigungen für Ausfuhren von Dual-use-Gütern – AGG Nr.
12, Nr. 13, Nr. 14, Nr. 16, Nr. 17 – wurden bis zum 31. März 2017 verlängert. Inhaltliche
Änderungen wurden nicht vorgenommen.
Einzig die AGG Nr. 9 wurde nicht verlängert. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass die
Güterlistennummer der Graphite 0C004 des Anhang I der EG-Dual-use-Verordnung
reduziert
wurde und nur noch solche Graphite, die in Kernreaktoren verwendet werden sollen, erfasst
sind. Ausfuhrvorhaben mit einem solchen Verwendungszweck sind von der AGG Nr. 9
jedoch ausgeschlossen.
Die Allgemeinen Genehmigungen für Ausfuhren und Verbringungen von Rüstungsgütern –
AGG Nr. 18 bis 27 – wurden bis zum 31. März 2017 verlängert. Inhaltliche Änderungen
ergeben sich wie folgt:
•
•
•
•
Jemen wurde aus dem Kreis der begünstigten Bestimmungsziele der AGG Nr. 18, 19
und 23 gestrichen. Bei den anderen AGGs wurde Jemen bereits ausgeschlossen.
Syrien wurde aus dem Kreis der begünstigten Bestimmungsziele der AGG Nr. 29
gestrichen. Syrien ist in allen anderen AGGs bereits ausgeschlossen.
Norwegen und Island wurden in den Kreis der begünstigten Bestimmungsziele der
Allgemeinen Genehmigungen Nr. 26 und 27 aufgenommen.
Weitere Änderungen haben sich in den AGGs Nr. 21, 24, 25, 26 und 27 ergeben.
(BAFA)
Zoll veröffentlicht aktualisierten AEO-Fragebogen zur Selbstbewertung
Der Fragenkatalog baut auf den Rechtsvorschriften und den Leitlinien zum Zugelassenen
Wirtschaftbeteiligten (Authorised Economic Operator/AEO) auf. Der Fragenkatalog ist
zusammen mit dem Antrag auf Erteilung einer AEO-Bewilligung bei Ihrem zuständigen
Hauptzollamt einzureichen. Neu hinzugekommen ist insbesondere der Abschnitt 5 zur
Prüfung der neuen Bewilligungsvoraussetzung des Art. 39 Buchst. D) UZK. Demnach muss
ein AEO C zukünftig praktische oder berufliche Befähigungen nachweisen, die in
unmittelbarem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Für bereits zertifizierte
Inhaber einer AEOBewilligung empfiehlt es sich, den neuen Fragenkatalog zur Selbstbewertung in das
vorhandene AEO-Monitoring mit aufzunehmen, um auch zukünftig die neuen
Voraussetzungen zur Erhaltung der AEO-Bewilligung sicherzustellen. Neben dem
Fragenkatalog wurde auch der Antragsvordruck 0390 hinsichtlich der neuen
Rechtsvorschriften überarbeitet. Weitere Informationen unter Fragenkatalog zur
Selbstbewertung (Zoll)
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EU: Einfuhrüberwachung für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus bestimmten
Drittländern
Die EU-Kommission führt mit Wirkung vom 30. April 2016, befristet bis 15. Mai 2020, eine
Überwachung bei der Überführung von bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen in den
zollrechtlich freien Verkehr der Union ein. Die von der Maßnahme betroffenen Waren sind in
Anhang I der Verordnung gelistet. Die Überwachung gilt für Einfuhren mit einem
Nettogewicht von mehr als 2 500 Kilogramm. Der Ursprung der betroffenen Erzeugnisse
bestimmt sich nach Art. 60 des Zollkodex der Union (Stichwort: nichtpräferenzieller Ursprung
– [Abl. L 269 vom 10. Oktober 2013, S. 1]). Ursprungserzeugnisse Norwegens, Islands und
Liechtensteins sind von der Maßnahme ausgenommen. Nach der jetzt eingeführten
Überwachung ist die Überführung der betroffenen Eisen- und Stahlerzeugnisse in den
zollrechtlich freien Verkehr der Union von der Vorlage eines von den zuständigen Behörden
eines Mitgliedstaats (in Deutschland: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle –
BAFA) ausgestellten
Überwachungspapiers abhängig. Einzelheiten zur Anwendung bzw. Beantragung eines
Überwachungspapiers sind in Art. 2 der jetzt erlassenen Durchführungsverordnung geregelt.
Anzumerken ist, dass ein von den zuständigen Behörden ausgestelltes Überwachungspapier
überall in der Union gültig ist. (gtai)
EU: Ausweitung des Embargos gegen Nordkorea (Demokratische Volksrepublik)
Mit Verordnung (EU) 2016/682 vom 4. Mai 2016 und Verordnung (EU) 2016/841 vom 28.
Mai 2016 sind weitere Sanktionen gegen Nordkorea in Kraft getreten. Dabei handelt es sich
um güterbezogene Beschränkungen und Beschränkungen im Geld- und Kapitalverkehr wie
• Verbot der Einfuhr von Gold, bestimmten Erzen und Mineralien, Erdölerzeugnissen,
Luxusgütern
• Weitere Beschränkungen im Geld- und Kapitalverkehr, inklusive Genehmigungspflichten
für Geld transfers
• Verbot der Ausfuhr von Flugkraftstoffen
• Verwendungsbezogene Ausfuhr- und Einfuhrverbote
• Verbot der Einfuhr von Gold, bestimmten Erzen und Mineralien
• Verbot der Bereitstellung von Schiffen oder Luftfahrzeugen (BAFA)
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Verschiedenes
DIHK veröffentlicht Umfrage zum Brexit
Nach der Entscheidung im Vereinigten Königreich über einen Austritt aus der Europäischen Union
(EU) erwarten die Unternehmen in Deutschland kurzfristig eine schwächere Entwicklung der
Exporte nach Großbritannien. Auch die Importe nach Deutschland leiden aufgrund der
gestiegenen konjunkturellen Unsicherheiten für Großbritannien. Zwei Drittel der Unternehmen
rechnen während der voraussichtlich zweijährigen Verhandlungsphase zumindest mit einem
konstanten bilateralen Handel.
Nach einem vollzogenen Austritt aus der EU erwartet jedoch mittelfristig rund die Hälfte der
Unternehmen sinkende Ausfuhren und einen Rückgang der Importe aus dem Vereinigten
Königreich. In der Ernährungsindustrie sind es sogar mehr als zwei Drittel der Unternehmen, die
von einem Rückgang der Exporte ausgehen. Für diese Branche zeigt sich damit die große
Bedeutung des gemeinsamen Binnenmarkts. Ein durchgeführter Brexit wird sich somit negativ auf
die Wirtschaftsbeziehungen mit Deutschland auswirken.
Die unmittelbaren Auswirkungen des Brexit auf die Investitionen der Unternehmen in Deutschland
sind überschaubar: 91 Prozent der befragten Unternehmen planen keine Anpassung der
Investitionen und 95 Prozent beabsichtigen keinen Auf- oder Abbau der Beschäftigung in
Deutschland. Die Auswirkungen werden vielmehr langfristig von den Ergebnissen der
Austrittsverhandlungen bestimmt. Allerdings planen die in Deutschland ansässigen
Tochterunternehmen britischer Konzerne, schon kurzfristig zu reagieren: 21 Prozent der
britischen Niederlassungen hierzulande wollen mehr in Deutschland investieren und sogar fast
jedes vierte Unternehmen will die Zahl der Beschäftigten stei steigern. Ein Signal für eine
Verschiebung von Geschäftsschwerpunkten von der britischen Insel in die Mitgliedsländer der EU
– und somit auch nach Deutschland.
Die Investitionen deutscher Unternehmen in Großbritannien werden aufgrund des Brexit aller
Voraussicht nach sinken. Über ein Drittel (35 Prozent) der deutschen Unternehmen mit
Tochterunternehmen, Zweigstellen oder Filialen im Vereinigten Königreich will seine
Investitionsbudgets nach unten anpassen. Nur sieben Prozent wollen ihre Ausgaben steigern.
Zudem planen 26 Prozent mit einer geringeren Anzahl an Beschäftigten. Die Mehrheit rechnet
jedoch derzeit mit einer gleich bleibenden Entwicklung. Diese Zahlen deuten darauf hin, dass der
Wirtschaftsstandort Großbritannien durch den Brexit deutlich geschwächt wird.
Deutsche Unternehmen sehen das größte Risiko beim Austritt des Vereinigten Königreichs aus
der EU in einer Zunahme nichttarifärer Handelshemmnisse etwa durch zusätzliche
Bürokratielasten, Bescheinigungen oder auch Unterschiede in der Rechtssetzung. Zudem
befürchten die Unternehmen zunehmende politische und rechtliche Unsicherheiten im
Geschäftsverkehr, wie zum Beispiel durch Austrittsbestrebungen weiterer Länder aus dem EUBinnenmarkt. Dies zeigt auch, welche Bedeutung der europäische Binnenmarkt für deutsche
Unternehme hat.
Die Umfrage sowie weitere Informationen zum Thema Brexit erhalten sie auf der Sonderseite des
DIHK unter http://www.dihk.de/themenfelder/international/europaeische-union/brexit(DIHK)
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Update zu aktuellen Freihandelsabkommen der EU nach dem Brexit
Aktueller Stand TTIP- Nach dem Referendum des Vereinigten und CETA
Königreichs am 23. Juni werden nun auch die möglichen Folgen des Austritts auf die
Handelsagenda der Europäischen Union thematisiert. Die EU-Kommission will an ihrer
Handelsstrategie unverändert festhalten und versichert, dass es keine Kursänderungen bei den
laufenden Freihandelsabkommen wie etwa TTIP und CETA geben wird.
Bei einer Aussprache im Handelsausschuss des Europäischen Parlaments machte EUHandelskommissarin Cecilia Malmström deutlich, dass das Vereinigte Königreich bei allen
laufenden Handelsinitiativen unverändert mit am Verhandlungstisch sitze, bis Artikel 50 EUV
ausgelöst würde. Gleichzeitig wurde in der Aussprache deutlich, dass die Verhandlungsposition
der EU mit dem Brexit geschwächt werden könnte. Das Vereinigte Königreich gilt als großer
Verfechter von Freihandelsabkommen wie etwa TTIP.
Malmström betonte in einer Rede beim Atlantic Council der USA in Washington Ende Juni, das
Ziel, die TTIP-Verhandlungen bis Ende 2016 abzuschließen, bleibe unverändert. Bei ihrem USABesuch traf Malmström weitere amerikanische Vertreter, wie unter anderem den USHandelsbeauftragten Michael Froman. Auch dieser hob nach der Brexit-Abstimmung die
Wichtigkeit des Abkommens und das unveränderte Engagement dafür hervor.
Neben TTIP ist auch das EU-Kanada Freihandelsabkommen CETA erneut in den Fokus geraten.
Die EU-Kommission hat das Abkommen dem Rat am 5. Juli vorgelegt und seine vorläufige
Anwendung als gemischtes Abkommen unter Einbeziehung der nationalen Parlamente
vorgeschlagen. Brexit habe laut Malmström für beide Parteien keinen Einfluss auf CETA.
„Gerade jetzt sollten wir neue Brücken bauen, nicht neue Mauern“, so Malmström und die
kanadische Handelsministerin Chrystia Freeland in einer Mitteilung der Kommission. (DIHK)
DIHK Brexit Newsletter Juli 2016
Nach dem Votum von Großbritannien für den Brexit informiert der DIHK zukünftig regelmäßig in
Form eines monatlichen DIHK Brexit-Newsletters über die Entwicklungen und Auswirkungen im
Zusammenhang mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU.
Über folgenden Link können Sie sich für den Newsletter anmelden:
http://www.dihk.de/themenfelder/international/europaeische-union/brexit/newsletter
Bitte teilen Sie uns Ihre geplanten Aktivitäten zum Brexit mit, um einen umfassenden Austausch
im IHK-Netzwerk ermöglichen zu können.
Ansprechpartner:
Klemens Kober
Leiter des Referats Handelspolitik, EU-Zollfragen,
Transatlantische Beziehungen DIHK Brüssel
Tel.: +32 (0)2 286-1622
E-Mail: [email protected]
Online-Konsultationen der EU: Machen Sie mit!
Im Rahmen eines Fitness Checks des europäischen Verbraucher- und Marketingrechts
können Sie bis zum 02. September 2016 Ihre Meinung kundtun. Die Konsultation soll sechs
Richtlinien auf ihre Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz und Relevanz bewerten. Dabei kann
der Fragebogen in jeder Amtssprache der EU beantwortet werden. Die Europäische
Kommission plant, die Ergebnisse der Konsultation auf dem nächsten Europäischen
Verbrauchergipfel am 17. und 18. Oktober 2016 zu präsentieren. (Bundesrechtsanwaltskammer)
Fragebogen zur Konsultation
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Umfrage "Going International" – Deutsche Außenwirtschaft für 2016 nur verhalten
optimistisch
Die Unternehmen hierzulande erwarten für ihr Auslandsgeschäft in diesem Jahr Licht und
Schatten. Das zeigt die vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vorgelegte
Umfrage "Going International" unter 2 000 auslandsaktiven Betrieben mit Sitz in
Deutschland. Die Exporteure blicken zwar auf stabile Geschäfte in Europa und Nordamerika,
andere Märkte bereiten allerdings Kopfzerbrechen – etwa wegen der aktuell niedrigen Ölund Rohstoffpreise. Denn wenn auch deutsche Hersteller von verringerten Kosten
profitieren, setzt die Entwicklung gleichzeitig rohstofffördernde Staaten mit ehemals starkem
Wachstum unter Druck. Dazu gesellt sich ein weiteres Problem: International ausgerichtete
deutsche Unternehmen berichteten zunehmend von neuen Handelshemmnissen. So würden
Staaten immer kreativer, wenn es darum gehe, den Zugang zu ihren Märkten zu versperren.
Auch deshalb ist der Saldo aus "besseren" und "schlechteren" Erwartungen für das weltweite
Auslandsgeschäft in der neuen "Going International"-Erhebung auf plus zwei Punkte
gesunken, in der vorangegangenen Umfrage hatte der Wert noch bei sechs Punkten
gelegen. (DIHK)
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Publikationen
CHINA: Studie zum Zahlungsverhalten
Acht von zehn Unternehmen in China haben 2015 Zahlungsverzögerungen erlitten. Damit
gibt es keine Besserung im Zahlungsverhalten der chinesischen Unternehmen. Das hat eine
neue Untersuchung von Coface ergeben, an der 1 000 Firmen mit Sitz in China
teilgenommen haben. Zu den ungelösten Fragen der hohen Verschuldung und
Überkapazitäten in vielen Branchen kommen der Abwertungsdruck auf den Renminbi und
der volatile Aktienmarkt als Probleme der chinesischen Wirtschaft auch in 2016 hinzu.
Kurzfristig werden sich die Zahlungsausfälle in China daher nicht verbessern, erwartet
Coface. Weitere Informationen (Coface)
NORWEGEN - Neuer Leitfaden für Projektabwicklung und Arbeitnehmerentsendung
Was muss man bei der Anmeldung von Aufträgen und Arbeitnehmern in Norwegen
beachten? Welche steuerlichen Pflichten bestehen gegenüber den norwegischen Behörden?
Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der aktuelle „Leitfaden für ausländische
Gewerbetreibende und Arbeitnehmer“, der von der Deutsch-Norwegischen Handelskammer
herausgegeben wird. Die 10-seitige Broschüre listet außerdem wichtige Adressen sowie die
Kontaktdaten von teuerexperten auf und kann als PDF unter handelskammer.no kostenlos
heruntergeladen
werden.
Verschiedenes
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Termine
Außenwirtschaftsseminare der IHK Südthüringen:
Weitere Termine finden Sie auf unserer Website
Thema
Datum
Das ABC des ExportGeschäfts
Einsteigerveranstaltung
in 3 Modulen
(als Paket oder einzeln
buchbar)

Modul 1: Einführung in
die Besonderheiten und
speziellen Risiken bei
Auslandsgeschäften

Modul 2:
Zahlungssicherung durch
praxisgerechte
Anwendung von Lieferund
Zahlungsbedingungen

Modul 3: Das Export
Dokumentengeschäft –
Dokumenten-Inkasso
und Exportakkreditiv in
der praktischen
Anwendung
Umsatzsteuer in
Binnenmarkt und Export
Ort
Zeit
Bildungszentrum
IHK Südthüringen
Teilnehmer
entgelt
Paketpreis:
250,00 €
21.09.2016
Raum 202
13:30 - 17:00 Uhr
100,00 €
22.09.2016
Raum 202
9:00 - 12:30 Uhr
100,00 €
22.09.2016
Raum 202
13:30 - 17:00 Uhr
100,00 €
26.10.2016
Bildungszentrum
IHK Südthüringen
Raum 111/112
09:00 - 16:00 Uhr
200,00 €
Interkulturelles Sprachtraining geht in die nächste Runde
In Tradition der bisherigen Sprachprojekte führt die IHK Südthüringen gemeinsame mit
Thüringen International insbesondere zur Erhöhung der Sprachkompetenz in der
Geschäftssprache Englisch ein Interkulturelles Training in Thüringen und eine
Sprachreise nach Lettland durch.
Das Training ist an Thüringer Unternehmer und Unternehmerinnen sowie leitende Fach- und
Führungskräfte, vorrangig kleiner und mittlerer Unternehmen, gerichtet. Die Teilnehmer
verbessern unternehmens- und praxisnah ihre interkulturellen sowie sprachlichen
Kompetenzen in der Geschäftssprache Englisch und erhalten Marktinformationen aus erster
Hand
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Der erste Teil wird berufsbegleitend als kulturallgemeines Training, kombiniert mit einem
intensiven anwendungsbezogenen Sprachtraining (Englisch) im Rahmen von vier
Seminarveranstaltungen in Thüringen durchgeführt. Der zweite Teil findet in Form einer
durch den Veranstalter organisierten Unternehmensreise nach Riga, Lettland vom 23. bis 29.
Oktober 2016 statt. Hier steht die Vermittlung kultur- und handlungsspezifischen Know-hows
vor Ort und die Anwendung der Geschäftssprache Englisch im Fokus. Darauf aufbauend
sollen konkrete B2B-Gespräche zur Kontaktanbahnung folgen. Den Teilnehmern wird die
Möglichkeit gegeben, potenzielle Geschäftspartner und Multiplikatoren vor Ort zu treffen, in
Lettland ansässige
Unternehmen zu besichtigen und den lokalen Markt zu erkunden. Im Anschluss an die Reise
werden die erworbenen Kompetenzen anhand verschiedener Business Cases in einer
Nachbereitungsveranstaltung diskutiert und ausgewertet.
Teil 1: Berufsbegleitendes Seminar in Thüringen
Termine: 2./9./16./17. September 2016
Zeit: jeweils: 14:00 – 19:00 Uhr (6 UE)
Teil 2: Unternehmensreise nach Lettland
Termin: 23. bis 29. Oktober 2016
Interessierte Unternehmen können sich noch kurzfristig anmelden. Weitere Informationen
finden Sie unter: https://www.ihk-suhl.de/www/ihkst/navimain/international/aussenwirtschaftsveranstaltungenunterneh/interkulturellesundsprachliches
trainingi/
8. Mitteldeutscher Exporttag am 20. September 2016 unter dem Motto: „Sicher
unterwegs auf internationalen Märkten“
Der 8. Mitteldeutsche Exporttag, eine gemeinsame Veranstaltung der Mitteldeutschen
Industrie- und Handelskammern in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, hat in diesem
Jahr das Thema Sicherheit im Blick. Die Veranstaltung bietet unter dem Motto: „Sicher
unterwegs auf internationalen Märkten“ Unternehmen die auf dem internationalen Parkett
unterwegs sind oder sein wollen wertvolles Know-how. Themen wie Exportkontrolle und
Ausfuhrgenehmigungen, ein ausgeklügeltes Risikomanagement im internationalen Geschäft
sowie der Schutz vor Industriespionage und Cyberangriffen werden in Workshops und
Vorträgen mit hohem Praxisbezug behandelt. Zudem steht das Netzwerken mit Experten und
anderen Unternehmen im Fokus der Veranstaltung.
Termin: Dienstag, 20. September 2016
Zeit: 9:30 bis 16:00 Uhr
Ort: Bildungszentrum IHK Ostthüringen zu Gera, Gaswerkstraße 25, 07546 Gera
Die weiteren Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie unter: https://www.ihksuhl.de/www/ihkst/navimain/international/aussenwirtschaftsveranstaltungenunterneh/savethedate8_mitteldeutscherexporttagam/index.htm
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NEWSLETTER
JULI / AUGUST 2016
Ansprechpartner:
Telefon:
E-Mail:
Corinna Katzung
03681 362 232
[email protected]
GTAI Delegationsreise nach Kuba für Unternehmen aus den Neuen Bundesländern
Kuba ist in aller Munde. Nach der Normalisierung der politischen Beziehungen mit den USA
erfolgt - wenn auch langsam - die wirtschaftliche Öffnung des Landes. Höhere
Devisenzuflüsse durch Auslandsüberweisungen und stark steigende Touristenzahlen
erhöhen zudem die Chancen für deutsche Unternehmen.
Im Auftrag des BMWI und von Germany Trade & Invest organisiert die Deutsch-Regionale
Industrie- und Handelskammer für Zentralamerika und die Karibik (AHK
Zentralamerika/Karibik) eine Markterkundungsreise vom 14.11. bis 18.11.2016 nach Kuba
u.a. mit Fokus auf die Branchen Gesundheitswirtschaft und Cleantech-Industrie.
Dabei sind insbesondere Unternehmen der Neuen Bundesländer Zielgruppe der
Unternehmerreise. Weiter Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie
unter: https://www.ihk-suhl.de/www/ihkst/navimain/international/aussenwirtschaftsveranstaltungenunterneh/gtaidelegationsreisekubavom1
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Messe AIRTEC 2016 – Anmeldefrist verlängert
Vom 25. bis 27. Oktober treffen sich die Experten und Manager der Zulieferkette Luft- und
Raumfahrt erneut auf der Messe AIRTEC in München. Auch in diesem Jahr bieten die
mitteldeutschen Industrie- und Handelskammern interessierten Unternehmen die Möglichkeit
an, sich auf dem Firmengemeinschaftsstand zu präsentieren. Diese Beteiligungsform bietet
sich sowohl für Unternehmen an, die die Messe kennenlernen möchten, als auch für
messeerfahrene Unternehmen, die die Vorteile des Gemeinschaftsstandes schätzen.
Anmeldungen sind noch bis Anfang August möglich.
Weitere Infos finden Sie unter:
http://www.dresden.ihk.de/servlet/pool?knoten_id=43142&ref_detail=portal&ref_knoten_id=2
695&ref_sprache=deu
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