NEWSLETTER JULI / AUGUST 2016 Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: Corinna Katzung 03681 362 232 [email protected] Per E-Mail senden Formular drucken Newsletter International Hinweise und Informationen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht der Industrie- und Handelskammer Südthüringen _____________________________________________________________________________________________________ Inhaltsverzeichnis Länder und Märkte .............................................................................................. 2 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht .......................................................................... 5 Verschiedenes ..................................................................................................... 8 Publikationen ..................................................................................................... 11 Termine ............................................................................................................. 12 Die Informationen werden mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit der in diesem Newsletter enthaltenen Angaben kann die IHK Südthüringen trotz sorgfältiger Prüfung jedoch nicht übernehmen. 1 NEWSLETTER JULI / AUGUST 2016 Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: Corinna Katzung 03681 362 232 [email protected] Länder und Märkte Australien: Ursprungskennzeichnung für Lebensmittel In Australien sind zum 1.7.2016 neue Regeln zur Kennzeichnung des Ursprungs bei Lebensmitteln in Kraft getreten. Diese gelten sowohl für importierte als auch im Land hergestellte Lebensmittel. Bei Lebensmitteln, die in Australien unter Verwendung von importierten Vorerzeugnissen hergestellt werden, müssen die Anteile der Vorerzeugnisse angegeben werden. Bei Lebensmittelimporten aus der EU ist wie schon bisher das konkrete Ursprungsland anzugeben. Die Angabe „EU“ ist nicht ausreichend. (GTAI) CHINA: Weitere Erleichterungen beim elektronischen Handel Der Kreis der Waren, die ohne eine Vorlage von Einfuhrlizenzen oder ohne Quarantäneprüfungen nach China eingeführt werden dürfen, wurde um 151 Zolltarifpositionen erweitert. Grundlage ist ein entsprechender Erlass des chinesischen Finanzministeriums. Betroffen sind Waren des Lebensmittelsektors, bestimmte Chemikalien, Hygieneartikel, Waren aus Gold und medizinische Geräte. Eine Liste der hiervon betroffenen Waren finden Sie online in chinesischer Sprache. Weitere Informationen (gtai) FINNLAND: Neues finnisches Arbeitnehmer-Entsendegesetz Die finnische Regierung hat im Parlament einen Gesetzesvorschlag eingebracht, mit dem die Richtlinie 2014/67/EU in finnisches Recht umgesetzt werden soll. Die Richtlinie dient der Durchsetzung der EUEntsenderichtlinie. Die Umsetzung erfordert teils weitreichende Änderungen in der nationalen Gesetzgebung, so dass das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gänzlich neu erlassen wird. Das neue Gesetz ermöglicht eine noch umfassendere Kontrolle der Arbeitsbedingungen nach Finnland entsandter Arbeitnehmer. Zu beachten ist vor allem die Pflicht ausländischer Unternehmen, Entsendungen über ein elektronisches Formular bei der finnischen Arbeitsschutzbehörde anzuzeigen. Grundlegendes Ziel des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ist es nach wie vor, die Geltung der finnischen arbeitsrechtlichen Mindeststandards auf Arbeitnehmer zu erstrecken, die aus einem anderen EU-Land nach Finnland entsandt werden. Im Wesentlichen unverändert bleiben daher die Kernvorschriften des Gesetzes. So verweist es wie bisher für die einzuhaltenden Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Arbeitsschutzbestimmungen auf die entsprechenden finnischen Gesetze und – in der Praxis von großer Bedeutung – auf allgemeinverbindliche Tarifverträge, von denen es derzeit in Finnland ca. 160 gibt. In Kraft treten wird das Gesetz voraussichtlich am 18. Juni 2016. Da das für die Meldung nötige elektronische Verfahren noch entwickelt werden muss, wird die Meldepflicht vermutlich frühestens im Laufe des Jahres 2017 wirksam werden. Weitere Informationen: Sisko Kilvensalmi, Tel.: 00358 9 6122 1227, E-Mail: [email protected]. IRAN: Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran-Embargos aktualisiert Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran-Embargos aktualisiert. Dieses Merkblatt soll eine erste Übersicht über Änderungen der Iran-Sanktionen im Anschluss an den Eintritt des sog. Implementation Day und den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über das iranische Nuklearprogramm vermitteln. Es spiegelt die Sach- und Rechtslage zum 17. Mai 2016 wider und berücksichtigt insbesondere die in Kraft getretenen Änderungen der Iransanktionen durch die 2 NEWSLETTER JULI / AUGUST 2016 Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: Corinna Katzung 03681 362 232 [email protected] Verordnungen (EU) 2015/1861 und 2015/1862, erste Klärungen von Rechts- und Auslegungsfragen sowie erste praktische Erfahrungen im Umgang mit den geänderten Sanktionen. (BAFA) IRAN: Hermesdeckungen wieder möglich Der Iran hat die noch offenen Außenstände bei den Exportkreditgarantien des Bundes, den sog. Hermesdeckungen, beglichen. Damit ist der Weg offen für die Wiederübernahme von Hermesdeckungen für Exporte in den Iran. Die Bundesregierung hat bereits seit dem „Implementation Day“ am 16. Januar 2016 Anträge auf Hermesdeckungen angenommen und „Letters of Interest“ ausgestellt. Dabei zeigte sich erhebliches Interesse der Wirtschaft an Geschäften mit dem Iran und entsprechenden Deckungsmöglichkeiten. Zusammen mit den Garantien für Investitionen und den Garantien für ungebundene Finanzkredite stehen nun wieder alle Garantieinstrumente des Bundes zur Verfügung. Weitere Informationen (BMWI) KOREA: AHK eröffnet Servicedesk für deutsche Exporteure Auf Grundlage des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Korea können mittlerweile eine Vielzahl von Produkten zollfrei eingeführt werden. Um die Waren auf den Markt zu bringen sind jedoch oftmals umfangreiche Zulassungsverfahren nötig. Daher hat die deutsche Auslandshandelskammer (AKH) Korea ein spezielles Servisedesk eingerichtet um deutschen Firmen kostenlose Erstinformationen über die Zulassungsbestimmungen und Zollregeln in Korea zu bieten. Ansprechpartnerin ist Frau Min-Seo Kang (deutschsprachig), E-Mail: [email protected], Tel.: 0082 2 37804-645. (DIHK) RUSSLAND: Lebensmittel-Embargo verlängert Als Reaktion auf die Ankündigung der G-7, an ihren Russland-Sanktionen festzuhalten, will Moskau nun seinerseits das Lebensmittel-Embargo gegen den Westen bis 2017 verlängern. Eine entsprechende Verordnung wurde nach den Worten von Landwirtschaftsminister Alexander Tkatschow bereits erlassen, ein detaillierter Entwurf werde gerade erarbeitet. Er bezeichnete die Maßnahme als „gute Nachricht“ für die russischen Produzenten. Die Verlängerung des Einfuhrembargos ermögliche Investitionen, um die Qualität und die Wettbewerbsfähigkeit russischer Lebensmittel zu erhöhen, so Tkatschow. Für die EU gilt dies nicht: Das Embargo wird häufig als einer der Gründe für die Probleme in der Milchbranche genannt. Auch Schweinefleischproduzenten leiden unter den Einfuhrbeschränkungen. (NfA) RUSSLAND: Anhänger bis 10 Tonnen Masse von der Abwrackgebühr befreit Anhänger mit einer Masse von bis zu 10 Tonnen werden zum 12. Mai 2016 von der Abwrackgebühr befreit. Für Anhänger mit einer Masse von mehr als 10 Tonnen sinkt die Abwrackgebühr. Bislang wurde für neue Anhänger der Koeffizient 2,7, für Gebrauchtanhänger 11,9 angewandt. Diese sinke auf 1 für neue und auf 7 für gebrauchte Anhänger. Der Basiswert beträgt weiterhin 150.000 Rubel. (gtai) 3 NEWSLETTER JULI / AUGUST 2016 Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: Corinna Katzung 03681 362 232 [email protected] SCHWEIZ: Neue Präzisierung bei der Abgrenzung einer meldepflichtigen von einer nicht meldepflichtigen Dienstleistungserbringung in der Schweiz Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat in den Anhängen der Weisungen zur Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (Weisungen VEP) die Abgrenzung einer meldepflichtigen von einer nicht meldepflichtigen Dienstleistungserbringung in der Schweiz präzisiert. Die Präzisierung mit einzelnen Beispielen finden Sie auf Seite 15 im Anhang 5 der Weisung. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Handelskammer Deutschland-Schweiz. (AHK/DIHK) Ihr Kommentar: Zurück zur Inhaltsübersicht 4 NEWSLETTER JULI / AUGUST 2016 Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: Corinna Katzung 03681 362 232 [email protected] Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Libyen: Neue Legalisierungsvorschriften Die libysche Botschaft in Berlin hat neue Anforderungen an die Vorbereitung von zu legalisierenden Dokumenten erhoben, welche ab sofort in Kraft treten. Unter anderem muss bei Ursprungszeugnissen die Rechnungsnummer der dazugehörigen Handelsrechnung ab sofort im Feld 5 (Bemerkungsfeld) auf dem Ursprungszeugnis vermerkt sein. Selbiges gilt für die LC-Nummer (letter of credit). (Deutsch-Libysche Handelskammer e. V.) Evaluierung der Auskunftsdatenbank „Warenursprung und Präferenzen (WuP)“ der deutschen Zollverwaltung DIHK) Die Generalzolldirektion (GZD) beabsichtigt, die Auskunftsdatenbank "Warenursprung und Präferenzen" ("WuP online") neu zu gestalten und bittet diesbezüglich um Feedback seitens der Wirtschaft. IHKs und Unternehmen haben bis zum 19.08.2016 die Möglichkeit, Erfahrungen und Anregungen zur „WuP“-Plattform im beiliegenden Evaluierungsbogen an die GZD zu übermitteln. Wir bitten die IHKs, ihre im Außenhandel tätigen Mitgliedsunternehmen zu informieren. Mit "Warenursprung und Präferenzen online" (www.wup.zoll.de/wup_online) bietet die deutsche Zollverwaltung ein Auskunftssystem zum Warenursprungs- und Präferenzrecht der Europäischen Union an. Es bietet unterschiedliche Funktionalitäten und soll den verschiedenen Ansprüchen aus der täglichen Praxis gerecht werden. Die Plattform richtet sich an Unternehmen, die den Ursprung eines hergestellten Erzeugnisses bestimmen müssen, um Präferenznachweise und Lieferantenerklärungen richtig ausstellen zu können. Die GZD möchte bei der aktuellen Überarbeitung die Anforderungen der Unternehmen berücksichtigen. Bis 19. August 2016 besteht die Möglichkeit, Erfahrungswerte, Verbesserungsvorschläge und Anregungen zu übermitteln. IHKs und Unternehmen werden gebeten, hierfür beiliegenden Evaluierungsbogen zu verwenden und direkt an die GZD zu senden. Bitte beachten Sie, dass der Link nicht optimal in Lotus Notes funktioniert. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Generalzolldirektion/Direktion VI unter folgender E-Mail: [email protected]. (DIHK) Exportkontrolle für Ersatzteile des Anhangs I der EG-Dual-use-VO Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein Merkblatt veröffentlicht, das sich ausschließlich auf Ausfuhrvorhaben von Ersatzteilen, die von Anhang I der EGDual-use-Verordnung erfasst sind, bezieht. (BAFA) UZK – eLearning Programm Zur Unterstützung der Umsetzung des am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Zollkodex der Union (UZK/UCC), seines Delegierten Rechtsakts (DA) und seiner Durchführungsverordnungen (IA), entwickelte die Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission, in Zusammenarbeit mit einem Pool von Zollexperten nationaler Verwaltungen und der Privatwirtschaft, ein umfassendes UZK EU eLearning-Programm. Das Programm ist sowohl für Zollbedienstete als auch für Wirtschaftsbeteiligte in der Europäischen Union bestimmt. Welche Module es gibt und wie Sie diese downloaden finden Sie unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/elearning/ucc/index_de.htm (Europäische Kommission) 5 NEWSLETTER JULI / AUGUST 2016 Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: Corinna Katzung 03681 362 232 [email protected] Verlängerung und Änderungen der Allgemeinen Genehmigungen (AGG) Die nationalen Allgemeinen Genehmigungen für Ausfuhren von Dual-use-Gütern – AGG Nr. 12, Nr. 13, Nr. 14, Nr. 16, Nr. 17 – wurden bis zum 31. März 2017 verlängert. Inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen. Einzig die AGG Nr. 9 wurde nicht verlängert. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Güterlistennummer der Graphite 0C004 des Anhang I der EG-Dual-use-Verordnung reduziert wurde und nur noch solche Graphite, die in Kernreaktoren verwendet werden sollen, erfasst sind. Ausfuhrvorhaben mit einem solchen Verwendungszweck sind von der AGG Nr. 9 jedoch ausgeschlossen. Die Allgemeinen Genehmigungen für Ausfuhren und Verbringungen von Rüstungsgütern – AGG Nr. 18 bis 27 – wurden bis zum 31. März 2017 verlängert. Inhaltliche Änderungen ergeben sich wie folgt: • • • • Jemen wurde aus dem Kreis der begünstigten Bestimmungsziele der AGG Nr. 18, 19 und 23 gestrichen. Bei den anderen AGGs wurde Jemen bereits ausgeschlossen. Syrien wurde aus dem Kreis der begünstigten Bestimmungsziele der AGG Nr. 29 gestrichen. Syrien ist in allen anderen AGGs bereits ausgeschlossen. Norwegen und Island wurden in den Kreis der begünstigten Bestimmungsziele der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 26 und 27 aufgenommen. Weitere Änderungen haben sich in den AGGs Nr. 21, 24, 25, 26 und 27 ergeben. (BAFA) Zoll veröffentlicht aktualisierten AEO-Fragebogen zur Selbstbewertung Der Fragenkatalog baut auf den Rechtsvorschriften und den Leitlinien zum Zugelassenen Wirtschaftbeteiligten (Authorised Economic Operator/AEO) auf. Der Fragenkatalog ist zusammen mit dem Antrag auf Erteilung einer AEO-Bewilligung bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt einzureichen. Neu hinzugekommen ist insbesondere der Abschnitt 5 zur Prüfung der neuen Bewilligungsvoraussetzung des Art. 39 Buchst. D) UZK. Demnach muss ein AEO C zukünftig praktische oder berufliche Befähigungen nachweisen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Für bereits zertifizierte Inhaber einer AEOBewilligung empfiehlt es sich, den neuen Fragenkatalog zur Selbstbewertung in das vorhandene AEO-Monitoring mit aufzunehmen, um auch zukünftig die neuen Voraussetzungen zur Erhaltung der AEO-Bewilligung sicherzustellen. Neben dem Fragenkatalog wurde auch der Antragsvordruck 0390 hinsichtlich der neuen Rechtsvorschriften überarbeitet. Weitere Informationen unter Fragenkatalog zur Selbstbewertung (Zoll) 6 NEWSLETTER JULI / AUGUST 2016 Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: Corinna Katzung 03681 362 232 [email protected] EU: Einfuhrüberwachung für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus bestimmten Drittländern Die EU-Kommission führt mit Wirkung vom 30. April 2016, befristet bis 15. Mai 2020, eine Überwachung bei der Überführung von bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr der Union ein. Die von der Maßnahme betroffenen Waren sind in Anhang I der Verordnung gelistet. Die Überwachung gilt für Einfuhren mit einem Nettogewicht von mehr als 2 500 Kilogramm. Der Ursprung der betroffenen Erzeugnisse bestimmt sich nach Art. 60 des Zollkodex der Union (Stichwort: nichtpräferenzieller Ursprung – [Abl. L 269 vom 10. Oktober 2013, S. 1]). Ursprungserzeugnisse Norwegens, Islands und Liechtensteins sind von der Maßnahme ausgenommen. Nach der jetzt eingeführten Überwachung ist die Überführung der betroffenen Eisen- und Stahlerzeugnisse in den zollrechtlich freien Verkehr der Union von der Vorlage eines von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats (in Deutschland: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA) ausgestellten Überwachungspapiers abhängig. Einzelheiten zur Anwendung bzw. Beantragung eines Überwachungspapiers sind in Art. 2 der jetzt erlassenen Durchführungsverordnung geregelt. Anzumerken ist, dass ein von den zuständigen Behörden ausgestelltes Überwachungspapier überall in der Union gültig ist. (gtai) EU: Ausweitung des Embargos gegen Nordkorea (Demokratische Volksrepublik) Mit Verordnung (EU) 2016/682 vom 4. Mai 2016 und Verordnung (EU) 2016/841 vom 28. Mai 2016 sind weitere Sanktionen gegen Nordkorea in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um güterbezogene Beschränkungen und Beschränkungen im Geld- und Kapitalverkehr wie • Verbot der Einfuhr von Gold, bestimmten Erzen und Mineralien, Erdölerzeugnissen, Luxusgütern • Weitere Beschränkungen im Geld- und Kapitalverkehr, inklusive Genehmigungspflichten für Geld transfers • Verbot der Ausfuhr von Flugkraftstoffen • Verwendungsbezogene Ausfuhr- und Einfuhrverbote • Verbot der Einfuhr von Gold, bestimmten Erzen und Mineralien • Verbot der Bereitstellung von Schiffen oder Luftfahrzeugen (BAFA) Ihr Kommentar: Zurück zur Inhaltsübersicht 7 NEWSLETTER JULI / AUGUST 2016 Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: Corinna Katzung 03681 362 232 [email protected] Verschiedenes DIHK veröffentlicht Umfrage zum Brexit Nach der Entscheidung im Vereinigten Königreich über einen Austritt aus der Europäischen Union (EU) erwarten die Unternehmen in Deutschland kurzfristig eine schwächere Entwicklung der Exporte nach Großbritannien. Auch die Importe nach Deutschland leiden aufgrund der gestiegenen konjunkturellen Unsicherheiten für Großbritannien. Zwei Drittel der Unternehmen rechnen während der voraussichtlich zweijährigen Verhandlungsphase zumindest mit einem konstanten bilateralen Handel. Nach einem vollzogenen Austritt aus der EU erwartet jedoch mittelfristig rund die Hälfte der Unternehmen sinkende Ausfuhren und einen Rückgang der Importe aus dem Vereinigten Königreich. In der Ernährungsindustrie sind es sogar mehr als zwei Drittel der Unternehmen, die von einem Rückgang der Exporte ausgehen. Für diese Branche zeigt sich damit die große Bedeutung des gemeinsamen Binnenmarkts. Ein durchgeführter Brexit wird sich somit negativ auf die Wirtschaftsbeziehungen mit Deutschland auswirken. Die unmittelbaren Auswirkungen des Brexit auf die Investitionen der Unternehmen in Deutschland sind überschaubar: 91 Prozent der befragten Unternehmen planen keine Anpassung der Investitionen und 95 Prozent beabsichtigen keinen Auf- oder Abbau der Beschäftigung in Deutschland. Die Auswirkungen werden vielmehr langfristig von den Ergebnissen der Austrittsverhandlungen bestimmt. Allerdings planen die in Deutschland ansässigen Tochterunternehmen britischer Konzerne, schon kurzfristig zu reagieren: 21 Prozent der britischen Niederlassungen hierzulande wollen mehr in Deutschland investieren und sogar fast jedes vierte Unternehmen will die Zahl der Beschäftigten stei steigern. Ein Signal für eine Verschiebung von Geschäftsschwerpunkten von der britischen Insel in die Mitgliedsländer der EU – und somit auch nach Deutschland. Die Investitionen deutscher Unternehmen in Großbritannien werden aufgrund des Brexit aller Voraussicht nach sinken. Über ein Drittel (35 Prozent) der deutschen Unternehmen mit Tochterunternehmen, Zweigstellen oder Filialen im Vereinigten Königreich will seine Investitionsbudgets nach unten anpassen. Nur sieben Prozent wollen ihre Ausgaben steigern. Zudem planen 26 Prozent mit einer geringeren Anzahl an Beschäftigten. Die Mehrheit rechnet jedoch derzeit mit einer gleich bleibenden Entwicklung. Diese Zahlen deuten darauf hin, dass der Wirtschaftsstandort Großbritannien durch den Brexit deutlich geschwächt wird. Deutsche Unternehmen sehen das größte Risiko beim Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU in einer Zunahme nichttarifärer Handelshemmnisse etwa durch zusätzliche Bürokratielasten, Bescheinigungen oder auch Unterschiede in der Rechtssetzung. Zudem befürchten die Unternehmen zunehmende politische und rechtliche Unsicherheiten im Geschäftsverkehr, wie zum Beispiel durch Austrittsbestrebungen weiterer Länder aus dem EUBinnenmarkt. Dies zeigt auch, welche Bedeutung der europäische Binnenmarkt für deutsche Unternehme hat. Die Umfrage sowie weitere Informationen zum Thema Brexit erhalten sie auf der Sonderseite des DIHK unter http://www.dihk.de/themenfelder/international/europaeische-union/brexit(DIHK) 8 NEWSLETTER JULI / AUGUST 2016 Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: Corinna Katzung 03681 362 232 [email protected] Update zu aktuellen Freihandelsabkommen der EU nach dem Brexit Aktueller Stand TTIP- Nach dem Referendum des Vereinigten und CETA Königreichs am 23. Juni werden nun auch die möglichen Folgen des Austritts auf die Handelsagenda der Europäischen Union thematisiert. Die EU-Kommission will an ihrer Handelsstrategie unverändert festhalten und versichert, dass es keine Kursänderungen bei den laufenden Freihandelsabkommen wie etwa TTIP und CETA geben wird. Bei einer Aussprache im Handelsausschuss des Europäischen Parlaments machte EUHandelskommissarin Cecilia Malmström deutlich, dass das Vereinigte Königreich bei allen laufenden Handelsinitiativen unverändert mit am Verhandlungstisch sitze, bis Artikel 50 EUV ausgelöst würde. Gleichzeitig wurde in der Aussprache deutlich, dass die Verhandlungsposition der EU mit dem Brexit geschwächt werden könnte. Das Vereinigte Königreich gilt als großer Verfechter von Freihandelsabkommen wie etwa TTIP. Malmström betonte in einer Rede beim Atlantic Council der USA in Washington Ende Juni, das Ziel, die TTIP-Verhandlungen bis Ende 2016 abzuschließen, bleibe unverändert. Bei ihrem USABesuch traf Malmström weitere amerikanische Vertreter, wie unter anderem den USHandelsbeauftragten Michael Froman. Auch dieser hob nach der Brexit-Abstimmung die Wichtigkeit des Abkommens und das unveränderte Engagement dafür hervor. Neben TTIP ist auch das EU-Kanada Freihandelsabkommen CETA erneut in den Fokus geraten. Die EU-Kommission hat das Abkommen dem Rat am 5. Juli vorgelegt und seine vorläufige Anwendung als gemischtes Abkommen unter Einbeziehung der nationalen Parlamente vorgeschlagen. Brexit habe laut Malmström für beide Parteien keinen Einfluss auf CETA. „Gerade jetzt sollten wir neue Brücken bauen, nicht neue Mauern“, so Malmström und die kanadische Handelsministerin Chrystia Freeland in einer Mitteilung der Kommission. (DIHK) DIHK Brexit Newsletter Juli 2016 Nach dem Votum von Großbritannien für den Brexit informiert der DIHK zukünftig regelmäßig in Form eines monatlichen DIHK Brexit-Newsletters über die Entwicklungen und Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU. Über folgenden Link können Sie sich für den Newsletter anmelden: http://www.dihk.de/themenfelder/international/europaeische-union/brexit/newsletter Bitte teilen Sie uns Ihre geplanten Aktivitäten zum Brexit mit, um einen umfassenden Austausch im IHK-Netzwerk ermöglichen zu können. Ansprechpartner: Klemens Kober Leiter des Referats Handelspolitik, EU-Zollfragen, Transatlantische Beziehungen DIHK Brüssel Tel.: +32 (0)2 286-1622 E-Mail: [email protected] Online-Konsultationen der EU: Machen Sie mit! Im Rahmen eines Fitness Checks des europäischen Verbraucher- und Marketingrechts können Sie bis zum 02. September 2016 Ihre Meinung kundtun. Die Konsultation soll sechs Richtlinien auf ihre Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz und Relevanz bewerten. Dabei kann der Fragebogen in jeder Amtssprache der EU beantwortet werden. Die Europäische Kommission plant, die Ergebnisse der Konsultation auf dem nächsten Europäischen Verbrauchergipfel am 17. und 18. Oktober 2016 zu präsentieren. (Bundesrechtsanwaltskammer) Fragebogen zur Konsultation 9 NEWSLETTER JULI / AUGUST 2016 Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: Corinna Katzung 03681 362 232 [email protected] Umfrage "Going International" – Deutsche Außenwirtschaft für 2016 nur verhalten optimistisch Die Unternehmen hierzulande erwarten für ihr Auslandsgeschäft in diesem Jahr Licht und Schatten. Das zeigt die vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vorgelegte Umfrage "Going International" unter 2 000 auslandsaktiven Betrieben mit Sitz in Deutschland. Die Exporteure blicken zwar auf stabile Geschäfte in Europa und Nordamerika, andere Märkte bereiten allerdings Kopfzerbrechen – etwa wegen der aktuell niedrigen Ölund Rohstoffpreise. Denn wenn auch deutsche Hersteller von verringerten Kosten profitieren, setzt die Entwicklung gleichzeitig rohstofffördernde Staaten mit ehemals starkem Wachstum unter Druck. Dazu gesellt sich ein weiteres Problem: International ausgerichtete deutsche Unternehmen berichteten zunehmend von neuen Handelshemmnissen. So würden Staaten immer kreativer, wenn es darum gehe, den Zugang zu ihren Märkten zu versperren. Auch deshalb ist der Saldo aus "besseren" und "schlechteren" Erwartungen für das weltweite Auslandsgeschäft in der neuen "Going International"-Erhebung auf plus zwei Punkte gesunken, in der vorangegangenen Umfrage hatte der Wert noch bei sechs Punkten gelegen. (DIHK) Ihr Kommentar: Zurück zur Inhaltsübersicht 10 NEWSLETTER JULI / AUGUST 2016 Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: Corinna Katzung 03681 362 232 [email protected] Publikationen CHINA: Studie zum Zahlungsverhalten Acht von zehn Unternehmen in China haben 2015 Zahlungsverzögerungen erlitten. Damit gibt es keine Besserung im Zahlungsverhalten der chinesischen Unternehmen. Das hat eine neue Untersuchung von Coface ergeben, an der 1 000 Firmen mit Sitz in China teilgenommen haben. Zu den ungelösten Fragen der hohen Verschuldung und Überkapazitäten in vielen Branchen kommen der Abwertungsdruck auf den Renminbi und der volatile Aktienmarkt als Probleme der chinesischen Wirtschaft auch in 2016 hinzu. Kurzfristig werden sich die Zahlungsausfälle in China daher nicht verbessern, erwartet Coface. Weitere Informationen (Coface) NORWEGEN - Neuer Leitfaden für Projektabwicklung und Arbeitnehmerentsendung Was muss man bei der Anmeldung von Aufträgen und Arbeitnehmern in Norwegen beachten? Welche steuerlichen Pflichten bestehen gegenüber den norwegischen Behörden? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der aktuelle „Leitfaden für ausländische Gewerbetreibende und Arbeitnehmer“, der von der Deutsch-Norwegischen Handelskammer herausgegeben wird. Die 10-seitige Broschüre listet außerdem wichtige Adressen sowie die Kontaktdaten von teuerexperten auf und kann als PDF unter handelskammer.no kostenlos heruntergeladen werden. Verschiedenes Ihr Kommentar: Zurück zur Inhaltsübersicht 11 NEWSLETTER JULI / AUGUST 2016 Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: Corinna Katzung 03681 362 232 [email protected] Termine Außenwirtschaftsseminare der IHK Südthüringen: Weitere Termine finden Sie auf unserer Website Thema Datum Das ABC des ExportGeschäfts Einsteigerveranstaltung in 3 Modulen (als Paket oder einzeln buchbar) Modul 1: Einführung in die Besonderheiten und speziellen Risiken bei Auslandsgeschäften Modul 2: Zahlungssicherung durch praxisgerechte Anwendung von Lieferund Zahlungsbedingungen Modul 3: Das Export Dokumentengeschäft – Dokumenten-Inkasso und Exportakkreditiv in der praktischen Anwendung Umsatzsteuer in Binnenmarkt und Export Ort Zeit Bildungszentrum IHK Südthüringen Teilnehmer entgelt Paketpreis: 250,00 € 21.09.2016 Raum 202 13:30 - 17:00 Uhr 100,00 € 22.09.2016 Raum 202 9:00 - 12:30 Uhr 100,00 € 22.09.2016 Raum 202 13:30 - 17:00 Uhr 100,00 € 26.10.2016 Bildungszentrum IHK Südthüringen Raum 111/112 09:00 - 16:00 Uhr 200,00 € Interkulturelles Sprachtraining geht in die nächste Runde In Tradition der bisherigen Sprachprojekte führt die IHK Südthüringen gemeinsame mit Thüringen International insbesondere zur Erhöhung der Sprachkompetenz in der Geschäftssprache Englisch ein Interkulturelles Training in Thüringen und eine Sprachreise nach Lettland durch. Das Training ist an Thüringer Unternehmer und Unternehmerinnen sowie leitende Fach- und Führungskräfte, vorrangig kleiner und mittlerer Unternehmen, gerichtet. Die Teilnehmer verbessern unternehmens- und praxisnah ihre interkulturellen sowie sprachlichen Kompetenzen in der Geschäftssprache Englisch und erhalten Marktinformationen aus erster Hand 12 NEWSLETTER JULI / AUGUST 2016 Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: Corinna Katzung 03681 362 232 [email protected] Der erste Teil wird berufsbegleitend als kulturallgemeines Training, kombiniert mit einem intensiven anwendungsbezogenen Sprachtraining (Englisch) im Rahmen von vier Seminarveranstaltungen in Thüringen durchgeführt. Der zweite Teil findet in Form einer durch den Veranstalter organisierten Unternehmensreise nach Riga, Lettland vom 23. bis 29. Oktober 2016 statt. Hier steht die Vermittlung kultur- und handlungsspezifischen Know-hows vor Ort und die Anwendung der Geschäftssprache Englisch im Fokus. Darauf aufbauend sollen konkrete B2B-Gespräche zur Kontaktanbahnung folgen. Den Teilnehmern wird die Möglichkeit gegeben, potenzielle Geschäftspartner und Multiplikatoren vor Ort zu treffen, in Lettland ansässige Unternehmen zu besichtigen und den lokalen Markt zu erkunden. Im Anschluss an die Reise werden die erworbenen Kompetenzen anhand verschiedener Business Cases in einer Nachbereitungsveranstaltung diskutiert und ausgewertet. Teil 1: Berufsbegleitendes Seminar in Thüringen Termine: 2./9./16./17. September 2016 Zeit: jeweils: 14:00 – 19:00 Uhr (6 UE) Teil 2: Unternehmensreise nach Lettland Termin: 23. bis 29. Oktober 2016 Interessierte Unternehmen können sich noch kurzfristig anmelden. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ihk-suhl.de/www/ihkst/navimain/international/aussenwirtschaftsveranstaltungenunterneh/interkulturellesundsprachliches trainingi/ 8. Mitteldeutscher Exporttag am 20. September 2016 unter dem Motto: „Sicher unterwegs auf internationalen Märkten“ Der 8. Mitteldeutsche Exporttag, eine gemeinsame Veranstaltung der Mitteldeutschen Industrie- und Handelskammern in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, hat in diesem Jahr das Thema Sicherheit im Blick. Die Veranstaltung bietet unter dem Motto: „Sicher unterwegs auf internationalen Märkten“ Unternehmen die auf dem internationalen Parkett unterwegs sind oder sein wollen wertvolles Know-how. Themen wie Exportkontrolle und Ausfuhrgenehmigungen, ein ausgeklügeltes Risikomanagement im internationalen Geschäft sowie der Schutz vor Industriespionage und Cyberangriffen werden in Workshops und Vorträgen mit hohem Praxisbezug behandelt. Zudem steht das Netzwerken mit Experten und anderen Unternehmen im Fokus der Veranstaltung. Termin: Dienstag, 20. September 2016 Zeit: 9:30 bis 16:00 Uhr Ort: Bildungszentrum IHK Ostthüringen zu Gera, Gaswerkstraße 25, 07546 Gera Die weiteren Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie unter: https://www.ihksuhl.de/www/ihkst/navimain/international/aussenwirtschaftsveranstaltungenunterneh/savethedate8_mitteldeutscherexporttagam/index.htm 13 NEWSLETTER JULI / AUGUST 2016 Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: Corinna Katzung 03681 362 232 [email protected] GTAI Delegationsreise nach Kuba für Unternehmen aus den Neuen Bundesländern Kuba ist in aller Munde. Nach der Normalisierung der politischen Beziehungen mit den USA erfolgt - wenn auch langsam - die wirtschaftliche Öffnung des Landes. Höhere Devisenzuflüsse durch Auslandsüberweisungen und stark steigende Touristenzahlen erhöhen zudem die Chancen für deutsche Unternehmen. Im Auftrag des BMWI und von Germany Trade & Invest organisiert die Deutsch-Regionale Industrie- und Handelskammer für Zentralamerika und die Karibik (AHK Zentralamerika/Karibik) eine Markterkundungsreise vom 14.11. bis 18.11.2016 nach Kuba u.a. mit Fokus auf die Branchen Gesundheitswirtschaft und Cleantech-Industrie. Dabei sind insbesondere Unternehmen der Neuen Bundesländer Zielgruppe der Unternehmerreise. Weiter Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter: https://www.ihk-suhl.de/www/ihkst/navimain/international/aussenwirtschaftsveranstaltungenunterneh/gtaidelegationsreisekubavom1 4_11_bis18_1/ Messe AIRTEC 2016 – Anmeldefrist verlängert Vom 25. bis 27. Oktober treffen sich die Experten und Manager der Zulieferkette Luft- und Raumfahrt erneut auf der Messe AIRTEC in München. Auch in diesem Jahr bieten die mitteldeutschen Industrie- und Handelskammern interessierten Unternehmen die Möglichkeit an, sich auf dem Firmengemeinschaftsstand zu präsentieren. Diese Beteiligungsform bietet sich sowohl für Unternehmen an, die die Messe kennenlernen möchten, als auch für messeerfahrene Unternehmen, die die Vorteile des Gemeinschaftsstandes schätzen. Anmeldungen sind noch bis Anfang August möglich. Weitere Infos finden Sie unter: http://www.dresden.ihk.de/servlet/pool?knoten_id=43142&ref_detail=portal&ref_knoten_id=2 695&ref_sprache=deu Ihr Kommentar: Zurück zur Inhaltsübersicht 14
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