Leistungsbeschreibung (PDF, 100KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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BBSR
SWD/F
Leistungsbeschreibung
Forschungsprogramm:
Forschungsprojekt:
Aktenzeichen:
Zukunft Bau
Starkregeneinflüsse auf die bauliche Infrastruktur
SWD 10.08.17.7-16.40
1. Projektdarstellung
In einem Paradigmenwechsel von dem Widerstehen und dem Anpassen an die Folgen des Klimawandels sind
die Umwelt- und Klimapotentiale einer Liegenschaft und seiner Gebäude zu identifizieren. Es ist ein definiertes
Starkregenereignis auf eine Liegenschaft wirken zu lassen, die unterschiedlichen Vulnerabilitäten der
Schutzgüter gegenüber dem Starkregenereignis herauszustellen.
Anschließend folgt die Identifizierung der unterschiedlichen bautechnischen Möglichkeiten zur Starkregenbindung
und deren Wichtung.
Als konkrete Auswirkung und als quantitativ anrechenbares „Umweltpotential“ der „abwasserlosen Liegenschaft“
ist der Beitrag zur Reduzierung der Hochwassergefährdung herauszustellen.
2. Aufgabendarstellung
Die Auswirkungen des Klimawandels auf unterschiedliche Lebensbereiche, wie die der Gebäude und der
baulichen Infrastruktur werden vielfältig beschrieben. Der 5. IPCC-Bericht des Weltklimarates weist u. a.
vermehrte und heftigere Starkregen, häufigere und höhere Hochwasserereignisse, lang anhaltende
Trockenperioden und steigende Hitzeentwicklungen als Folgen des Klimawandels aus, die es zu bewältigen gilt.
Um diesen Folgen bautechnisch zu begegnen, sind im Bereich der vorsorgenden Schutzmaßnahmen für
Bauwerke, bauliche Infrastruktur und stadtbegleitende Grünflächen Klärungs- und Handlungsbedarfe zu
identifizieren und zu erfüllen.
Unter den „nassen“ Extremwetterereignissen (wie Hagel, Hochwasser, Starkregen) nimmt Hochwasser u. a.
aufgrund in Deutschland erfolgter Flutkatastrophen eine besondere Stellung ein. Die Flutkatastrophe des
Frühjahrs 2013 hat gezeigt, dass es beim Hochwasserschutz Verbesserungsbedarf gibt. Die aktuellen
Bestrebungen unterschiedlichster Beteiligter richten vorrangig sich darauf, dass Menschen ihre Güter so wirksam
wie möglich vor extremen Hochwasserereignissen schützen können, bzw. Hochwasserschäden kalkulierbar und
gering gehalten werden. Um dies zu erreichen, werden im Bundesraumordnungsplan zum Hochwasserschutz
länderübergreifende Standards hinsichtlich hochwassergefährdeter Gebiete, Rückzugsräume, Polder etc.
entwickelt. Dabei sind bautechnische Möglichkeiten des risikominimierenden Lebens mit dem Hochwasser
sowohl für die bauliche Infrastruktur als auch für den Gebäudebestand genauso gefragt, wie der komplette
allumfassende bautechnische Hochwasserschutz.
Das BBSR beschäftigt sich bereits intensiv mit regionalen Anpassungsstrategien an den Klimawandel und hat
u.a. den Begriff „Schwammstadt“ geprägt (siehe diverse ExWoSt-Projekte). Es ist angebracht und erforderlich,
das Thema in den verschiedenen Ebenen Region – Stadt/Quartier – Infrastruktur/Gebäude zu begreifen und zu
thematisieren. Derzeit werden noch häufig die sich beeinflussenden und teilweise konkurrierenden Kriterien
unterschiedlicher Funktionsbereiche einzeln betrachtet. Diese sind zu finden in der Stadtplanung (z.B.
Weissbuchprozess „Grün in der Stadt“), der Siedlungswasserwirtschaft mit dem Anspruch „das Wasser in der
Fläche zu halten“, der Verknüpfung von Straßenkörper als Verkehrsfläche aber auch zur Starkregenführung, den
diversen Möglichkeiten der Nutzung und Umnutzung von Funktionsflächen einer Liegenschaft zur Rückhaltung
des Starkregens, des Bauwerksgrüns mit „Blaudächern“ versus Bauschadensbetrachtung, u.a.m..
Als einen Teilbeitrag zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) bietet sich der Idealfall
einer „abwasserlosen Liegenschaft“ an, deren wesentlicher Bestandteil vom „Schwammhaus“ geprägt wird. In
einem Paradigmenwechsel von dem Widerstehen und Anpassen an die Folgen des Klimawandels sind die
Umwelt- und Klimapotentiale einer Liegenschaft und seiner Gebäude zu identifizieren.
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Es gilt, ein definiertes Starkregenereignis auf eine Liegenschaft wirken zu lassen.
Anschließend sind neben dem Abfluss des Starkregens hin zur Hochwasserbildung die unterschiedlichen
Vulnerabilitäten der Schutzgüter gegenüber dem Starkregenereignis herauszustellen.
Es folgt die Identifizierung der unterschiedlichen bautechnischen Möglichkeiten bei der Planung und Gestaltung
von Grünflächen, baulichen Infrastrukturen wie Straßen, Wege, Plätze, des Bodens, der Topographie aber auch
des Gebäudes und der Bauwerke. Ihre Wirkungen - auch zueinander – sind darzustellen und zu gewichten.
Ziel ist es, den Abfluss des Starkregens über einen definierten Zeitraum zu verhindern/verzögern. Als
„Umweltpotential“ der „abwasserlosen Liegenschaft“ wird das Vermögen der Starkregenbindung auf der
Liegenschaft und an dem Gebäude definiert.
Als konkrete Auswirkung und als quantitativ anrechenbares Umweltpotential der „abwasserlosen Liegenschaft“ ist
der Beitrag zur Reduzierung der Hochwassergefährdung herauszustellen.
In einer Broschüre des BBSR sind
in einem einführenden Teil die Auswirkungen des Klimawandels mit ihren Folgen auf eine
Musterliegenschaft/Grundstück darzustellen.
anschließen sich die Vulnerabilitäten der wesentlichen Schutzgüter einer definierten Liegenschaft gegenüber
Starkregen, Hochwasser und Hagel an.
es schließen sich bautechnische Planungshinweise und Musterbeispiele für Regenrückhaltungsmaßnahmen
an
als weiterer Teil der Broschüre wird in einer modellierten Simulation ein Starkregenereignis auf die
Musterliegenschaft dargestellt. Für dieses Ereignis werden die regenrückhaltenden Maßen wie
topographische Modellierung der Aussenanlagen, Rigolen, „Schwammhaus“, etc. mit ihren jeweiligen
anteiligen Rückhaltepotentiale dargestellt. In der Summe aller Maßnahmen soll eine 100%
Starkregenrückhaltung über einen definierten Zeitraum sichergestellt sein.
abschließend ist das Umweltpotential dieser „Starkregen-rückhaltenden Maßnahmen“ im Gesamtkontext der
wesentlichen Umweltpotentiale der Musterliegenschaft herauszustellen.
Die Inhalte der Broschüre sind so aufzubereiten, dass sie für Veröffentlichungen des BMUB nutzbar sind.
2.1 Arbeitsschritte, methodische Vorgehensweise, Zeitschiene
Das Projekt wird gemäß der nachfolgenden Strukturierung zur Vorgehensweise in drei Arbeitspakete gegliedert.
Arbeitspaket 1: Grundlagenermittlung
Darstellung der wesentlichen Folgen Auswirkungen des Klimawandels mit ihren Folgen auf eine
Musterliegenschaft/Grundstück.
Definition und Modellierung einer Musterliegenschaft und eines Starkregen- und Hagelereignis
Arbeitspaket 2: Erarbeitung bautechnischer Grundsätze zur Resilienzfähigkeit und zur
Starkregenbindung
Es sind Vulnerabilitäten der wesentlichen Schutzgüter der Musterliegenschaft gegenüber Starkregen- und
Hagelereignisse herauszustellen.
Anschließend folgt die Identifizierung der unterschiedlichen bautechnischen Möglichkeiten bei der Planung
und Gestaltung von Grünflächen, baulichen Infrastrukturen wie Straßen, Wege, Plätze, des Bodens, der
Topographie aber auch des Gebäudes und der Bauwerke zur Resilienzertüchtigung/-fähigkeit gegenüber den
Beanspruchungen aus Starkregen- und Hagelereignisse.
Über die Resilienzfähigkeit hinaus ist eine Starkregenrückhaltung /-bindung durch Maßnahmen am Gebäude
und mit der Liegenschaft zu erreichen, die gestaffelt bis zur 100 % igen Bindung des definierten Starkregens
führen kann. Diese ist mit einer Sättigungswirkung in einen zeitlichen Bezug zu setzen.
Die Beeinflussung der unterschiedlichen Maßnahmen zur Starkregenbindung am „Schwammhaus“ und in
bzw. mit der Liegenschaft sind mit ihren sich beeinflussenden Wirkungen darzustellen und zu wichten.
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Arbeitspaket 3: Darstellung des Gesamtsystems als Teilbeitrag „bautechnische Grundsätze zur
Starkregenbindung“ als Teilbeitrag zur DAS
Erarbeitung einer Broschüre zur „abwasserlosen Liegenschaft“ als Beitrag zur DAS (Deutschen
Anpassungsstrategie an den Klimawandel). In dieser sind zu behandeln:
o Darstellung der wesentlichen Folgen Auswirkungen des Klimawandels mit ihren Folgen auf eine
Musterliegenschaft/Grundstück. Hierbei sind insbesondere die Wirkungen von Starkregen, Hochwasser
und Hagel herauszustellen.
o Das Gesamtsystem der „abwasserlosen Liegenschaft“ ist mit seinen Funktionsweisen und
Anwendungsmöglichkeiten mit bautechnischen Hinweisen und Musterbeispielen abzubilden..
o Definition des Umweltpotentials „Starkregen-Rückhaltung“ unter Einbindung in einer Gesamtdarstellung
der Umweltpotentiale der Musterliegenschaft.
Aufbereitung der Ergebnisse als umfassender Beitrag zur DAS.
2.2 Veranstaltungen
Besprechungen mit Auftraggeber:
Für das Projekt sind neben der Auftaktbesprechung zwei halbtätige Abstimmungsgespräche mit dem
Auftraggeber im BBR Bonn bzw. dem BMUB in Berlin einzuplanen. Hierfür sind Reisekosten zu
berücksichtigen.
Besprechungen mit dem projektbegleitendem Beirat:
Es ist ein projektbegleitender Beirat vorgesehen. In drei Abstimmungsgesprächen mit diesem sind die
Projektstände zu präsentieren und zu diskutieren. Hierfür sind Reisekosten zu berücksichtigen.
2.3 Internetauftritt – gemäß Dokumentationsrichtlinie für Internetbeiträge
Für die BBSR-Internetseite wird eine Zuarbeit von Dokumenten, Textbausteinen, Fotos und Grafiken erwartet.
Diese sind frei von Rechten Dritter nach den Dokumentationsrichtlinien für Internetbeiträge (abrufbar unter
bbsr.bund.de: Aktuell/Ausschreibungen Forschungsprojekte) vorzulegen. Aktualisierungstermine sind:
Termin
01.08.2016
01.11.2017
Form der Berichterstattung
Projektstart
1. Archivfassung
Archivfassung
Bei Projektabschluss ist der Internetbeitrag für das Archiv zu überarbeiten bzw. auf die wesentlichen Aspekte zu
fokussieren. Dieser Textbeitrag soll den bestehenden Text im Internet spätestens ein halbes Jahr nach dem
Projektabschluss ersetzen. Die Archivfassung ist auch in englischer Sprache zu erstellen.
2.4 Publikation – gemäß Gestaltungsrichtlinien
Die Erstellung der Publikation ist ein Bestandteil des Vertrags. Es gilt:
Veröffentlichung in der Schriftenreihe des BBSR
• Umfang: ca. 60 Seiten
Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder, Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten
Dritter zu liefern.
Die/der Auftragnehmer/in ist verpflichtet, die folgenden Arbeitsschritte auszuführen (ggf.: jeweils für deutsche und
englische Fassung):
•
•
Redaktion
Graphische Gestaltung entsprechend den Gestaltungsrichtlinien der Schriftenreihen (abrufbar unter
www.bbsr.bund.de: Aktuell/Ausschreibungen Forschungsprojekte)
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•
Erstellung einer druckfertigen sowie einer internettauglichen, barrierefreien PDF (gemäß BarrierefreieInformationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils aktuellen Fassung)
Die Druckkosten sind je Publikation gesondert auszuweisen.
3. Berichterstattung
Die Berichte sind jeweils zu folgenden Terminen und in folgender Anzahl / folgendem Format vorzulegen:
Termin
15.10.2016
01.12.2016
15.03.2016
01.06.2017
15.11.2017
Art der Berichterstattung
Sachstandsbericht
Zwischenbericht 1
Zwischenbericht 2
Zwischenbericht 3
Endbericht (PDF, barrierefrei) und Archivfassungen (in deutscher und engl.
Sprache)
Anzahl / Format
1 Word / 1PDF
1 Word / 1PDF
1 Word / 1PDF
1 Word / 1PDF
1 Word / 1PDF
Die Zwischenberichte dienen der Unterrichtung des Auftraggebers und sind zugleich Voraussetzung für die
Abschlagszahlungen. Der Zwischenbericht ist anhand des verbindlichen Ablauf-, Zeit- und Finanzierungsplans
zu erstellen und wie folgt zu gliedern:
1. laut Ablaufplan geplante Arbeitsschritte während des abgelaufenen Berichtszeitraums
2. tatsächlich durchgeführte Arbeitsschritte
3. Vergleich des Projektstandes mit dem vertraglich vereinbarten Ablauf-, Zeit- und Finanzierungsplan mit
Angabe der Gründe für eventuelle Abweichungen
4. Ergebnisse
5. Zusammenfassung
Eventuell aus haushälterischen Gründen erforderliche Sachstandsberichte umfassen die Punkte 1 bis 3 und
erfolgen in standardisierter Form (Muster ist auf der Seite Gestaltungsrichtlinien abrufbar).
Auf die Erstellung des Endberichtes ist besondere Sorgfalt zu verwenden und es gelten die Anforderungen an
Manuskripte für Print-Erzeugnisse (abrufbar unter www.bbsr.bund.de: Aktuell/Ausschreibungen
Forschungsprojekte). Der Umfang des Endberichts beträgt ca. 60 Seiten
Dabei ist eine allgemeinverständliche Ausdrucksweise zu wählen. Im Interesse einer guten Lesbarkeit sind
folgende Grundsätze zu beachten:
• Die Titelseite ist nach den Gestaltungsrichtlinien des BBSR zu erstellen.
• Der Endbericht zeichnet sich durch eine knappe, aussagekräftige Darstellung der Forschungsarbeit aus. Der
Fokus liegt auf der Darstellung der Ergebnisse und deren voraussichtlichen Nutzen und Verwertbarkeit, evtl.
Möglichkeiten der Umsetzung und Übertragbarkeit.
• Verbindlich ist eine Gegenüberstellung der ursprünglich geplanten zu den tatsächlich erreichten Zielen und
weiterführenden Fragestellungen.
• Auf umfangreiche Belege der Aussagen ist zu verzichten. Soweit notwendig, sind aussagefähige Belege als
Kurztabellen, Grafiken, Kartogramme usw. in den Text einzufügen. Soweit darüber hinaus Darstellungen und
Textausführungen für erforderlich gehalten werden, sind diese in einem gesonderten Anhang bzw.
Materialband aufzunehmen.
• Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder, Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von
Rechten Dritter zu liefern.
• Dem Endbericht ist eine Kurzfassung voranzustellen, in der die Problemstellung, die
Untersuchungsmethoden sowie die Ergebnisse einschließlich einer kritischen Würdigung auf bis zu fünf
Seiten dargestellt werden. Ebenso ist eine Kurzfassung in englischer Sprache im Umfang mit bis zu fünf
Seiten voranzustellen.
• Jedem Kapitel des Endberichtes ist eine thesenartige Zusammenfassung der Kernaussagen anzufügen.
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Die Texte sind geschlechtergerecht/geschlechtsneutral zu formulieren.
Für die Erstellung einer internettauglichen, barrierefreien PDF-Datei sind alle Grundlagen, Informationen und
Alternativtexte vorzuglegen.
Sollen Berichte im Internet als Download zur Verfügung gestellt werden, so sind diese als internettaugliche,
barrierefreie pdf-Datei gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils
aktuellen Fassung zu erstellen.
Getrennt vom Endbericht sind- in einem gesonderten Papier - aus wissenschaftlicher Sicht Vorschläge zu
entwickeln, wie die Forschungsergebnisse und die daraus gewonnenen Erkenntnisse für die Erfüllung der
Ressortaufgaben des Auftraggebers verwendet und in der Fachöffentlichkeit wirksam umgesetzt werden können.
Alle Berichte werden, soweit nichts anderes festgelegt ist, in Papierfassung in der jeweiligen Auflage und als
Word-Datei einschl. Fotos und Grafiken auf CD-ROM zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für PDF-Fassungen.
Hinweis: Soweit im Rahmen des Projektes Adressdateien für Fachöffentlichkeitsarbeit zusammengestellt worden
sind, werden diese dem Auftraggeber bei Projektende im Excel-Format übergeben. Der Aufbau der Adressdatei
ist mit dem Referat SD abzustimmen.