FALLDOKUMENTATION: INFORMATIONSBLATT FÜR KANDIDATINNEN Erstanamnese Die Anamnese ist detailliert und in ihrem Ablauf zu dokumentieren. Die für die Analyse (Symptomenwahl, Hierarchisierung) wichtigen Passagen sind vollständig in den Worten des Patienten wiederzugeben. Genauso sind die Fragen vollständig in den Worten des Therapeuten festzuhalten. Nebensächliches kann stichwortartig aufgeführt und in Kapiteln zusammengefasst werden. Zur Anamnese gehören auch Familienanamnese, persönliche Krankengeschichte, bisherige Therapien und momentane Medikamenteneinnahme. Symptomenwahl / Hierarchisierung mit Begründung Es muss klar ersichtlich sein, welche Symptome gewählt wurden. Die gewählten Symptome müssen gewichtet werden (mit Begründung) Hinweis, falls die Berücksichtigung eines Symptoms erst in der Differentialdiagnose erfolgen wird. Repertorisation Die Repertorisation muss vollständig beiliegen. Beurteilt wird die Umsetzung der gewählten und hierarchisierten Symptome in Rubriken. Wenn die Mittelfindung nicht über die Repertorisation erfolgt, muss dies begründet und der eingeschlagene Weg verständlich aufgezeigt werden. Differentialdiagnose, Begründung der Arzneimittelwahl In der Regel kommen nach der Repertorisation mehrere Mittel in die engere Wahl. Deshalb sind ein Vergleich der in Frage kommenden Mittel (relevante Symptome werden anhand der Materia Medica weiter differenziert) und eine abschliessende Begründung der erfolgten Mittelwahl zwingend. Behandlungsverlauf Der ganze Behandlungsverlauf (Zeitraum von mindestens 6 Monaten) muss mit Daten, Mittelnamen, Potenz, Einnahmeart und Einnahmehäufigkeit genau dokumentiert werden. In den Folgekonsultationen müssen mindestens die relevanten Symptome nachgefragt und dokumentiert werden. Dokumentation der Folgeanamnesen (bei wichtigen Passagen auch in den exakten Worten des Patienten). Kontrolle der relevanten Symptome; Auflistung auftretender alter/neuer Symptome; bei Bedarf Vertiefung von Anamnese und Fallverständnis. Beurteilung der Reaktionen (Mittelwirkung); Begründung der weiteren Vorgehensweise; Hinweise an den Patienten. Bei Bedarf neue Symptomenwahl, Hierarchisierung, Repertorisation, weitere Verordnungen. (eine neue Symptomenwahl und Repertorisation kann auch zur Überprüfung der zuvor getroffenen Mittelwahl erfolgen – z.B. bei neuen Symptomen) Jede Verschreibung – auch bei Mittelwechsel oder bei akuten Zwischenfällen - muss nachvollziehbar sein und stichhaltig begründet werden. Zusammenfassung und Einschätzung des gesamten Falles und seines Verlaufs (max. 1 Seite). Seite 1 ACHTUNG: Der Behandlungsverlauf, resp. das Fallmanagement werden gleich stark gewichtet wie die Erstanamnese und die Mittelwahl. Ein einfacher Verlauf mit sofortiger Heilung ergibt nicht unbedingt mehr Punkte als ein schwieriger Verlauf, der Mittelwiederholungen oder einen Mittelwechsel erfordert. Der Verzicht auf eine Mittelwiederholung oder einen Mittelwechsel muss genauso wie ein Mittelwechsel begründet werden. Bewertet wird auch das Verhalten in nicht eindeutigen oder schwierigen Situationen. WICHTIGE HINWEISE Der Fall muss in 2-facher Ausführung eingesandt werden. Anhand der Dokumentation muss nachvollziehbar sein, wie jemand in der Praxis arbeitet. Darum müssen auch Überlegungen, welche in der täglichen Praxis nicht notiert werden, festgehalten werden. Unvollständige Fälle (formale Mängel, wie z.B. Verlauf weniger als 6 Monate, fehlende Teile wie DD etc.) können von der Prüfungskommission bei der Anmeldung abgewiesen werden. Inhaltlich wird der eingereichte Fall erst bei der praktischen Prüfung gewichtet. Interventionen und Hinweise des Supervisors sind zu dokumentieren. Länge der Falldokumentation max. 25 Seiten, Schrift Arial 11 (ohne Arzt- und Laborberichte) Gewichtung: Erstanamnese (Anamnese, Symptomenwahl/Hierarchisierung, Repertorisation, DD) 45% Behandlungsverlauf (Kontrolle alte/neue Symtptome, Vertiefung, neue Mittelwahl, Fallmanagement) 45% Gesamtbeurteilung 10% Die Falldokumentation macht 20% der Note der praktischen Prüfung aus. Seite 2
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