Überlassung § 38 WaffG - BDMP LV-BW - Bund der Militär

Bund der Militär- und Polizeischützen e.V.
Fachverband für Sportliches Großkaliberschiessen mit Sitz in D-33102 Paderborn
anerkannter Schießsportverband gemäß §15 WaffG
Bundesgeschäftsstelle, Elsässer Weg 17 a, D-33102 Paderborn
Landesverband 09 - Baden-Württemberg
Nachweis über die vorübergehende Berechtigung
zum Erwerb / Führen von Waffen (Beleg gemäß § 38 Nr. 1 e) WaffG)
Angaben Überlasser(in)
Angaben Erwerber(in)/Besitzer(in)
Name, Vorname:
Straße, Haus-Nr.:
PLZ, Wohnort:
WBK-Art und Nr.:
ausstellende Behörde:
Der/Die Überlasser(in) überlässt dem/der Erwerber(in) vorübergehend gemäß
§ 12 Abs. 1 Nr. 1 a) WaffG – höchstens jedoch für die Dauer eines Monats ab Datum der Überlassung für einen vom Bedürfnis umfassten Zweck bzw. im Zusammenhang damit,
§ 12 Abs. 1 Nr. 1 b) WaffG – zum Zweck der sicheren Verwahrung oder Beförderung,
folgende Waffen entsprechend der angegebenen WBK des Überlasser.
Nr.:
Hersteller und Modellbezeichnung
Herstellungs-/Waffennummer
1
2
3
4
5
6
Ein Überlassen an Dritte ist nicht gestattet. Dieser Beleg ist im Umgang mit der/den vorbezeichneten Waffe(n) mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen vorzuzeigen.
(Ort, Datum)
(Unterschrift des/der Überlasser(in))
(Unterschrift des/der Erwerber(in)/Besitzer(in))
BDMP-Überlassung_38_12072011