Ausschreibung gegen Gebot - für Entwicklung

Veräußerung eines Grundstücks
(ohne direkte Anwendung formalen Vergaberechts gemäß VOB, VOL etc.)
Die Große Kreisstadt Torgau
schreibt nachfolgenden Grundbesitz zum Verkauf für die Entwicklung eines allgemeinen
Wohngebietes wie folgt aus:
Gemarkung Torgau, Flur 6
a) Teilfläche 1 bestehend aus ca. 22.743 m² aus Flurstück 4/92 und
b) Teilfläche 2
ca.
480 m² aus Flurstück 17/23
ca.
3.860 m² aus Flurstück 17/23
Die Veräußerung des Grundbesitzes erfolgt als Ganzes. (siehe Anlage 3)
Grundsätzlich richtet sich die Aufforderung der Angebotsabgabe an Erschließungsträger. Der
Käufer muss in der Lage sein, die Erschließung der Baugrundstücke durchzuführen und
einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Erschließungsvertrag mit der Stadt Torgau
abzuschließen. Die Übernahme der Planungsleistungen für das Bebauungsplanverfahren
erfolgt im Wege eines städtebaulichen Vertrages. Der Weiterverkauf der erschlossenen
Grundstücke (Parzellen) erfolgt zur Bebauung vorrangig mit Einfamilienhäusern durch die
Enderwerber.
Lage:
Aufgrund der aktuell steigenden Nachfrage nach Wohnstandorten hat sich die Große
Kreisstadt Torgau entschlossen, die Vermarktung von Grundstücken vorrangig für die
Wohnbebauung in Randgebieten der Stadt intensiver zu betreiben. Die Ausschreibung dient
der Förderung dieser Zielsetzung, um insbesondere auch Familien in Torgau anzusiedeln
bzw. ihnen eine ansprechende Bleibeperspektive zu bieten und damit den Standort Torgau
im Sinne einer ausgewogenen demografischen Struktur weiterhin attraktiv zu gestalten.
Der Grundbesitz befindet sich in Ortsrandlage von Torgau in Richtung Oschatz anliegend an
den bereits bestehenden Eigenheimstandort „Thomas-Müntzer-Straße“. Ein Vollsortimenter
befindet sich in unmittelbarer Nähe. Der Grundbesitz befindet sich weder in einem
Bebauungsplangebiet noch im Innenbereich, ist unbebaut und stellt sich zurzeit als
Grünfläche und Festwiese dar. Die Vermessungskosten sind vom Käufer zu tragen.
Erschließungszustand:
Es besteht bereits die äußere Verkehrserschließung an der Festwiese und dem
Turnierplatzweg.
Die erforderliche innere Verkehrserschließung und Anbindung ist Sache des Käufers. Die
innere Erschließungsstraße ist vom Käufer herzustellen und wird nach Fertigstellung
kostenfrei von der Stadt ins Eigentum und in die Verkehrssicherung übernommen. Die
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herauszumessenden Grundstücksanteile sind demnach vom Käufer nach der Herstellung
kostenlos an die Stadt zurück zu übertragen.
Der Käufer hat sich zum gegebenen Medienzustand selbst mit den Versorgungsträgern in
Verbindung zu setzen. Leitungspläne und Stellungnahmen der örtlichen Medienträger liegen
vor und können eingesehen werden.
Mindestgebot für die im Lageplan zu veräußernde Fläche :
425.000,00 Euro
Das Gebot hat folgende Angaben zu enthalten:
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Kaufpreisgebot
Durchschnittlicher Verkaufspreis der Grundstücke in € / m2 (inklusive aller
Nebenkosten [wie Provisionen, Aufwandsentschädigungen], außer gesetzlicher und
notarieller Erwerbskosten)
Projektpräsentation in Papierform mit allen für die Bewertung relevanten Kriterien
einschließlich Angaben zu Erschließung, Anzahl und Aufteilung der Parzellen als
Entwurf, innere Erschließung mit Nebenanlagen und Anbindung an die äußere
Erschließung, Angaben zur zeitlichen Umsetzung
Mindestens 1 Referenz für mit der Erschließungsverpflichtung vergleichbarer
Projekte der letzten 5 Jahre mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner,
Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum,
stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen
Leistungsumfanges, Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller
Besonderheiten der Ausführung, Bestätigung des Auftraggebers über die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Darlegung der Finanzierung zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme (Kaufpreis,
Planungskosten [einschl. Gutachter und Vermesser], innere Erschließung,
Vermarktung)
Verpflichtungserklärung im Falle des Zuschlages eine unbefristete,
selbstschuldnerischen Bürgschaft oder eine Kreditzusage eines als Zoll- und
Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstitutes oder einer deutschen Versicherung zur
Sicherung der Erschließungsverpflichtung innerhalb von 4 Wochen nach
Zuschlagserteilung zur Verfügung zu stellen.
Angaben zu sozialen Aspekten (insbesondere Familienrabatt)
Eigenerklärungen zu den Eignungsnachweisen (s. Formblatt „Eigenerklärung zu
Eignungsnachweisen“ in der Anlage 1)
Handelsregisterauszug oder Vollmacht in Kopie zum Nachweis der
Unterschriftsberechtigung
Soweit hier oder im beiliegenden Formblatt („Eigenerklärung zu Eignungsnachweisen“,
Anlage 1) nicht anders angegeben, wird die Vorlage von Nachweisen zu den abgegebenen
Erklärungen nur für die in die engere Wahl kommenden Bieter abgefordert.
Bei Fehlen oder Unvollständigkeit der geforderten Angaben, kann ein Ausschluss des
Angebots erfolgen. Ein Ausschluss erfolgt zwingend bei Unterschreiten des Mindestgebots.
Jeder Bieter wird aufgefordert, sich über den Grundbesitz selbst zu informieren.
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Die Stadt übernimmt keine Haftung für Erschwernisse in Zusammenhang mit Baugrund- und
Bodenrisiken.
Die Veräußerung erfolgt in Anlehnung an das Vergaberecht unter Beachtung der
wettbewerblichen Grundsätze. Formales Vergaberecht (VOL/VOB etc.) findet keine
Anwendung.
Alle rechtlichen, planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen hat der
Käufer in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu schaffen. Der Käufer
übernimmt insbesondere folgende Planungsleistungen. Hierzu wird ein städtebaulicher
Vertrag geschlossen, der mindestens folgende Vereinbarungen enthalten wird:
Der Käufer und Vorhabenträger wird auf seine Kosten alle notwendigen Planungsleistungen
für den Bebauungsplan durch ein qualifiziertes Planungsbüro erstellen lassen. Die
Beauftragung des Planungsbüros ist mit der Stadt abzustimmen.
Zu den erforderlichen Planungsleistungen zählen neben dem Bebauungsplan unter anderem
der Grünordnungsplan, der Umweltbericht, sowie alle notwendigen Gutachten.
Der Vorhabenträger wird gemäß § 4b BauGB die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
nach Bevollmächtigung durch die Stadt vornehmen.
Die Planunterlagen für die Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange sind vom Vorhabenträger im Einvernehmen mit dem Planungsamt zu erarbeiten.
Alle Aufwendungen übernimmt der Vorhabenträger (Versandkosten, Vervielfältigungen
usw.).
Bei der Erarbeitung des Bebauungsplanes wird der Vorhabenträger mit den jeweils
zuständigen Stellen der Stadtverwaltung der Stadt zusammenarbeiten. Diese gewähren die
erforderliche Unterstützung in jeder Phase des Erarbeitungsverfahrens. Des Weiteren sind
die für den Erfolg der Planung notwendigen weiteren Behörden, Institutionen, Verbände und
Vereine auf Kosten des Vorhabenträgers mit einzubinden.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Beauftragung des Vorhabenträgers
mit der Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes ausschließlich dazu erfolgt, um sein
technisch-fachliches Wissen und seine organisatorischen Fähigkeiten in Anspruch zu
nehmen. Die Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der Stadtverwaltung und des
Stadtrates der Stadt, insbesondere im Hinblick auf die planerische Abwägung gemäß § 1
Abs. 7 BauGB, beim Satzungsbeschluss sowie während des gesamten Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes bleiben dadurch unberührt.
Der Vorhabenträger übernimmt die Kosten für die Herstellung der Erschließungsmaßnahmen, Entwässerungseinrichtungen, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sowie die
Herstellungs- und Erhaltungspflege der entsprechenden Flächen.
Der Vorhabenträger verpflichtet sich, den Planentwurf einschließlich des
Grünordnungsplanes und der eventuell notwendigen Gutachten sowie die
Erschließungsplanung rechtzeitig vor Abgabetermin (in der Regel 6 Wochen vor der Sitzung
des Stadtrates) dem Planungsamt der Stadt in einer für die öffentliche Auslegung und die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Beschlussfassung durch den Stadtrat
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geeigneter Fassung in digitaler und in für den Technischen Ausschuss und für den Stadtrat
jeweils ausreichender Anzahl in Papierform zu überlassen.
Für die Verpflichtung zur Durchführung sämtlicher im Bebauungsplan festgesetzter
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen leistet der Vorhabenträger eine angemessene
Sicherheit.
Bestandteil des Kaufvertrages ist nachfolgend konkretisierte Erschließungsverpflichtung.
Hierzu wird ein Erschließungsvertrag abgeschlossen, der mindestens folgende
Verpflichtungen des Käufers enthalten wird:
Der Käufer und Investor verpflichtet sich zur Herstellung von Erschließungsanlagen im
Erschließungsgebiet nach Maßgabe der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans bzgl.
der in dem beigefügten Lageplan gekennzeichneten Flächen. Der Käufer übernimmt im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung die endgültige Planung, Vermessung und
erstmalige Herstellung:
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der für die Erschließung der Grundstücke notwendigen Erschließungsanlagen i. S. v.
§ 127 Absatz 2 BauGB und
der für die Grundstücksversorgung und –entsorgung notwendigen Anlagen, jeweils
einschließlich der Grundstücksanschlüsse, namentlich
o der der Grundstücksentwässerung dienenden Kanalisationsanlagen,
o der Wasserversorgungsanlagen,
o der Gas- und Elektrizitätsversorgungsanlagen,
o der Telekommunikationsleitungen.
Werden Anlagen durch den zuständigen Versorgungsträger errichtet, so übernimmt der
Investor die erforderliche Koordination im Rahmen der Gesamtmaßnahme.
Zu den vom Erschließungsträger herzustellenden Erschließungsmaßnahmen gehören auch
sämtliche notwendigen Anpassungs- und Umbaumaßnahmen an bestehenden
Erschließungsanlagen, auch wenn sie außerhalb des Erschließungsgebietes liegen. Die
Erschließungsanlagen sind bis spätestens 18 Monate nach Vorliegen der Genehmigung zum
Bebauungsplan herzustellen. Der Investor veranlasst auf seine Kosten, sofern notwendig,
die Versetzung der Medienanschlüsse für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des
verbleibenden Teils der Festwiese.
Der Erschließungsträger übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme
durch die Stadt die vertraglich vereinbarten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der
Technik und Baukunst entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die
Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck aufheben oder mindern.
Erfüllt der Investor die Verpflichtungen nicht, so kann die Stadt nach fruchtlosem Ablauf einer
schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist die Arbeiten auf Kosten des Käufers
ausführen oder von diesem Vertrag zurücktreten. Für Art, Umfang und Ausführung der
Erschließung sind neben den Ausführungen im Angebot selbst maßgeblich:
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der rechtsverbindliche Bebauungsplan oder die Erschließungsprojekte auf der
Grundlage der Ausbauplanung nach § 125 Absatz 2 BauGB
und im Übrigen die vom Investor herzustellende und von der Stadt genehmigte
Ausführungsplanung.
Zur Sicherung der Herstellungsverpflichtung hat der Käufer der Stadt eine Sicherheit in Höhe
der voraussichtlichen Erschließungskosten durch Übergabe einer unbefristeten
selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Bank oder öffentlichen Sparkasse zu leisten. Zur
Sicherung der Gewährleistungsansprüche tritt der Käufer die Gewährleistungsansprüche
gegenüber Drittunternehmern an die Stadt ab. Für die Herstellung der Erschließungsanlagen
darf der Investor nur fachlich, geeignete, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen
einsetzen.
Anfragen sind ausschließlich in Textform per Email, Fax oder postalisch zu stellen bei der
Großen Kreisstadt Torgau, Oberbürgermeisterin Romina Barth, Markt 1, 04860 Torgau,
Tel. 03421/748101, Email: [email protected]
Mit dem Angebot sind alle Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag an die Große
Kreisstadt Torgau, Frau Oberbürgermeisterin Romina Barth, bis zum 06.10.2016 zu senden
und mit der Aufschrift „ Angebot Festwiese, bitte nicht öffnen!“ zu versehen. Das Gebot muss
am 06.10.2016 bis 12.00 Uhr eingegangen sein.
Alle Angaben erfolgen nach bestem Gewissen und auf der Grundlage der derzeit
verfügbaren Unterlagen.
Auswertung der Gebote
Die eingegangenen Gebote werden nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet:
50 % Kaufpreis (Istgebot / Maximalgebot *100)
25 % Verkaufspreis an Endeigentümer (Minimalgebot / Istgebot *100, inkl. aller
Nebenkosten)
25 % Überzeugendstes Konzept nach folgenden Unterkriterien:
a) Verbesserung des Standortes (insbesondere Verkehrserschließung und Anbindung,
sachgerechte Parzellierung und Gestaltung)
b) Umsetzungszeitraum [Zielvorgabe: 2 Jahre von Zuschlagserteilung bis Verkaufsreife
entspricht Note 4]
c) Plausibilität (insbesondere Umsetzbarkeit)
d) Soziale Aspekte (insbesondere Familienrabatt)
Für jedes Unterkriterium erfolgt eine Benotung nach dem Schulnotensystem zwischen 1 und
6:
(1 = sehr gut bzw. Anforderungen weit übererfüllt,
2 = gut bzw. Anforderungen übererfüllt;
3 = befriedigend bzw. Anforderungen erfüllt;
4 = genügend bzw. Anforderungen mit Abstrichen erfüllt;
5 = mangelhaft bzw. wesentliche Mängel gegenüber den Anforderungen;
6 = ungenügend bzw. Angebot gemessen an den Anforderungen ungeeignet)
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Aus dem Durchschnitt der Unterkriterien wird eine Durchschnittsgesamtnote ermittelt.
Daraus wird die Bewertung für das Bewertungskriterium Überzeugendstes Konzept nach
folgender Formel ermittelt:
Bewertung = Minimal-Durchschnittsgesamtnote / Ist-Durchschnittsgesamtnote * 100
Bei einer Durchschnittsgesamtnote für das Bewertungskriterium Überzeugendstes Konzept
von schlechter als 3,5 erfolgt ein Ausschluss des Angebots. Ebenso erfolgt ein Ausschluss,
wenn die Einzelnote für ein Unterkriterium im Durchschnitt der Jury schlechter als 4,0 ist.
Bewertet wird durch eine mehrköpfige und gleichbesetzte Jury anhand der eingereichten
Unterlagen.
Zuschlag
Der Bestplatzierte im Ranking erhält den Zuschlag.
Anlagen
Anlage 1: Eigenerklärung zu Eignungsnachweisen
Anlage 2: Preisblatt
Anlage 3: Lageplan
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Anlage 1
Eigenerklärung zu Eignungsnachweisen
Veräußerung mit Bauverpflichtung in Anlehnung an das Vergaberecht
der Grundstücke Gemarkung Torgau, Flur 6
a) Teilfläche 1 bestehend aus
ca. 22.743 m² aus Flurstück 4/92 und
ca.
480 m² aus Flurstück 17/23
b) Teilfläche 2
ca.
3.860m² aus Flurstück 17/23
mit Erschließungsverpflichtung
Bewerber/Bieter
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
Nachunternehmer
Anderes Unternehmen
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
€
€
€
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse vorlegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare
Leistungen ausgeführt habe/haben. Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der
Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Anlage 1
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur
Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der
Industrie- und Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht
mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation
befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn
vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges
Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil
innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung
(§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246
StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung
technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§
283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung
(§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit
gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei
Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden
bin/sind.
Anlage 1
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung
nach § 48b EStG vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in
die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise
zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten
Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird,
wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist
von sechs Kalendertagen vorgelegt werden.
Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift*
*Vertretungsberechtigter Geschäftsführer /-in, Prokurist /-in, Handlungsbevollmächtigte /-r mit
Nachweis der Vertretung durch Handelsregisterauszug oder Vollmacht in Kopie
Anlage 2
Preisblatt
Kaufpreisgebot:
___________________________________ €
(brutto, inklusive Nebenkosten für das gesamte ausgeschriebene Grundstück)
Durchschnittlicher Verkaufspreis: ________________________ € /m2
(brutto, inklusive aller Nebenkosten [wie Provisionen, Aufwandsentschädigungen], außer
gesetzlicher und notarieller Erwerbskosten)
Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift*
*Vertretungsberechtigter Geschäftsführer /-in, Prokurist /-in, Handlungsbevollmächtigte /-r mit
Nachweis der Vertretung durch Handelsregisterauszug oder Vollmacht in Kopie
Anlage 3
Lageplan