Kurzbeschreibung MetallRente.Riester

Informationen für Vermittler
Kurzbeschreibung MetallRente.Riester
Produktleistungen
Produkt
private Rentenversicherung mit staatlicher Förderung
Produktbausteine
› MetallRente.Riester GARANTIE
› MetallRente.Riester PROFIL
› MetallRente.Riester CHANCE (MetallRente Fondsportfolio)
Eintrittsalter
Ab 15 Jahre bei GARANTIE / PROFIL und ab 18 Jahre bei CHANCE
Mindestalter bei
­Rentenbeginn
62 Jahre
Höchstalter bei
­Rentenbeginn
67 Jahre
Mindest­
aufschubdauer
1 Jahr
Leistungs­­merkmale für
MetallRente.Riester
­GARANTIE
› Bei Erleben Zahlung einer garantierten lebenslangen monatlichen Rente an den Versicherten ab dem v­ ereinbarten
Beginn der Rentenzahlung. Dazu kommt noch die nicht garantierte Überschussbeteiligung.
› Bei Tod vor Rentenbeginn wird das bis dahin gebildete Kapital ausgezahlt. Es kann auch auf einen ­förderfähigen
­Vertrag des Ehepartners / eingetragenen Lebenspartners übertragen werden.
› Bei Tod in der Rentenbezugszeit werden, sofern eine Rentengarantiezeit vereinbart ist, die noch a­ usstehenden
­ arantierenten bis zum Ende der Rentengarantiezeit gezahlt. Auch eine Übertragung auf einen förderfähigen
G
­Vertrag des Ehepartners / eingetragenen Lebenspartners ist möglich.
Leistungs­­merkmale für
MetallRente.Riester
PROFIL
› MetallRente.Riester PROFIL bietet die Aussicht auf eine Verzinsung, die über der gesamten Verzinsung bei ­
MetallRente.Riester GARANTIE liegt.
› Bei Erleben wird zum Rentenbeginn aus dem zum Ende der Aufschubdauer vorhandenen Gesamtkapital mit den dann
im Neugeschäft für MetallRente gültigen Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und Sterbetafel) eine lebenslange
Rente berechnet. Mindestens wird die bereits bei Vertragsabschluss garantierte Mindestrente in Euro gezahlt.
› Bei Tod vor Rentenbeginn kommt das bis dahin gebildete Kapital (ohne Berücksichtigung der Überschuss­-
beteiligung) – mindestens aber die gezahlten Beiträge – zur Auszahlung. Hinzu kommt die Beteiligung an der
Überschuss­beteiligung. Es kann auch auf einen förderfähigen Vertrag des Ehepartners / eingetragenen Lebens­
partners ü
­ bertragen werden.
› Bei Tod in der Rentenbezugszeit werden, sofern eine Rentengarantiezeit vereinbart ist, die noch ausstehenden
­ arantierenten bis zum Ende der Rentengarantiezeit gezahlt. Auch eine Übertragung auf einen förderfähigen
G
­Vertrag des Ehepartners / eingetragenen Lebenspartners ist möglich.
Leistungsmerkmale für
MetallRente.Riester
CHANCE (MetallRente
Fondsportfolio)
› Bei Erleben wird zum Rentenbeginn aus der zum Ende der Aufschubdauer vorhandenen Summe aus dem ­Policenwert,
ggf. dem Schlussüberschussanteil und ggf. der Beteiligung an den Bewertungsreserven mit den dann im Neugeschäft
für MetallRente gültigen Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und Sterbetafel) eine lebenslange Rente berechnet.
­Mindestens wird die bereits bei Vertragsabschluss garantierte Mindestrente in Euro gezahlt.
› Bei Tod vor Rentenbeginn wird der zu diesem Zeitpunkt vorhandene Policenwert ausgezahlt. Er kann auch auf einen
förderfähigen Vertrag des Ehepartners / eingetragenen Lebenspartners übertragen werden.
› Bei Tod in der Rentenbezugszeit werden, sofern eine Rentengarantiezeit vereinbart ist, die noch aus­stehenden
­ arantierenten bis zum Ende der Rentengarantiezeit gezahlt. Auch eine Übertragung auf einen förderfähigen
G
­Vertrag des Ehepartners / eingetragenen Lebenspartners ist möglich.
Sockelbetrag
60 Euro jährlich im Hauptvertrag und Vertrag des Ehepartners / eingetragenen Lebenspartners
Zahlweise (Beitrag)
monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich
Flexibilität
Erfüllung einer Beitragsflexibilität wie vom Tarifvertrag gefordert und gem. Versicherungsbedingungen
Zahlweise (Rente)
monatlich
Zusatzbausteine
keine
Dynamik
› in der Aufschubdauer: Klassische Rentenversicherung > Tarifbonus
› Fondsgebundene Rentenversicherung > Anlage in den Fonds
› in der Rentenphase: Überschussrente oder Zusatzrente
Überschuss­
beteiligung
› in der Aufschubdauer:GARANTIE > Tarifbonus
PROFIL CHANCE › in der Rentenphase:
Zielgruppe
> Kapitalbonus
> Anlage in den Fonds
Überschussrente oder Zusatzrente
etallRente.Riester richtet sich ausschließlich an die Arbeitnehmer der dem Versorgungswerk MetallRente
M
­verbundenen Branchen sowie an Beschäftigte von branchenfremden Unternehmen, die aufgrund eines besonderen
­B ezugs zu M
­ etallRente in das Versorgungswerk aufgenommen wurden. Außerdem sind deren mittelbar zulagen­
berechtigte Ehegatten und eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner versicherbar.
Beratungsansatz
versicherbarer
Personenkreis
Die Versicherung ist für alle Personen geeignet, die die Förderung der privaten Altersvorsorge durch den Staat nutzen
können und wollen und der Zielgruppe angehören. Sie ist sowohl für eine klassische als auch für eine fondsgebundene
Anlage der Altersvorsorgebeiträge geeignet.
Nutzen
› staatliche Zulagen bzw. Steuererstattung
› Optimierung der privaten Absicherung
› volle Förderungsfähigkeit durch freiwillige Aufstockungen
› Kostenersparnis, da Großkundenkonditionen über das Versorgungswerk möglich
› keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf vom Versicherungsnehmer eigenfinanzierte R­ entenleistungen
› Möglichkeit zur Verwendung des Arbeitgeberbeitrages gemäß dem Tarifvertrag AVWL
Druckstücke
Arbeitgeber-Broschüre, Arbeitnehmer-Flyer, Arbeitnehmer-Broschüre, Arbeitnehmer-Factsheet (AVWL) und Plakat
Der Tarifvertrag über
­altersvorsorge­w irksame Leistungen
Nach dem Tarifvertrag werden die früheren vermögenswirksamen Leistungen in der M+E-Industrie durch
­altersvorsorgewirksame Leistungen ersetzt. Diese ­zahlt
der Arbeitgeber bei Neuverträgen in der Regel nur dann,
wenn der oder die Beschäftigte das Geld für zusätzliche
Altersvorsorge verwendet. Der Anspruch beträgt
319,08 Euro für jeden Vollzeit­beschäftigten pro Jahr
(­monatlich = 26,59 Euro), für Auszubildende 159,48 Euro
(monatlich = 13,29 Euro). Teilzeitbeschäftigte erhalten
diesen Betrag anteilig je nach ihrer Arbeitszeit.
Zur Wahl stehen drei Anlagearten
A
› Der Betrag kann in einen privaten Alters­­­­vor­sorge vertrag eingezahlt werden. Dieser
­Vertrag muss nach §§ 10 a, 82 ff. EStG geför­dert
werden, also Riester-förderfähig sein.
Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern
Auf private Riester-Renten müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Sie sind nur zu ver­
steuern. Der individuelle Steuersatz ist später meistens
geringer als im Arbeitsleben.
Die Rechtsauffassung, die finanzielle Beteili­gung eines
Arbeitgebers bei Riester-Verträgen recht­fertige ­bereits
deren Bewertung als betriebliche Altersversorgung im
Sinne des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V, hält der GKVSpitzenverband nicht mehr aufrecht. Die finanzielle
­Beteiligung des Arbeitgebers, z. B. nach dem TV AVWL,
macht einen privaten MetallRente.Riester-Vertrag nicht
zu betrieb­licher Altersversorgung.
Eine Erstattung von ggf. bereits zu Unrecht entrich­teter
Beiträge erfolgt auf Antrag und im Rahmen des
§ 27 Abs. 2 und 3 SGB IV unter Beachtung der Verjährung.
B ›D ie Umwandlung des Anspruchs auf alters­vor­sorgewirksame Leistungen auf der Grund­
lage des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung
in eine arbeitnehmerfinanzierte Altersver­sor­
gungszusage des Arbeitgebers.
C ›Eine entsprechende arbeitgeberfinanzierte
­Zusage ist auf der Grundlage einer frei­­willigen
Betriebsvereinbarung möglich.
Kollektivtarif bietet noch günstigere Konditionen
Gegenüber dem Standardtarif noch einmal ver­besserte
Konditionen werden angeboten, sobald sich mindestens
10 Arbeitnehmer eines Arbeitgebers b
­ ei Beginn für
­MetallRente.Riester entscheiden ­und der Arbeitgeber
eine Verwaltungsvereinbarung mit M
­ etallRente abschließt. Damit kann der Arbeitgeber für ein Exklusiv­
angebot in seinem Unternehmen sorgen, das ihm außerdem den Verwaltungsaufwand erspart, Beiträge an eine
Vielzahl von Anbietern zu überweisen. In jedem Fall ist
jedoch der Mitarbeiter selbst der Versicherungsnehmer
und nicht der Arbeitgeber.
Mitarbeiter, die aus dem Unternehmen ausscheiden oder
den Arbeitgeber wechseln, können die Versicherung
­weiterführen – und das zu denselben attraktiven Sonderkonditionen!
MR 7604 | 08.2015
Riester | Informationen für Vermittler
Berechnungen
Unter www.metallrente.de sind
­Berechnungen der staatlichen
­Zulagen und der zu erwartenden
Riester-Renten (mit oder ohne AVWL)
in Verbindung mit Ausdrucken
zur Beantragung einer privaten
­MetallRente.Riester und zur Geltendmachung von AVWL beim Arbeit­
geber ­möglich. Außerdem können
Kurzangebote berechnet und mit
­Beratungsanforderung ausgedruckt
werden.