Ich will heute leben. Und morgen erst recht. Zukunftssicherung mit

Ich will heute leben.
Und morgen erst recht.
Zukunftssicherung
mit MetallRente.bAV
MetallDirektversicherung
› staatlich gefördert, flexibel und sicher
www.metallrente.de
MetallDirektversicherung –
damit Ihre Rente im Alter stimmt.
Profitieren auch Sie von
staatlich geförderter
betrieblicher Altersversorgung
Stark
für die
Zukunft
Die gesetzliche Rente alleine wird in Zukunft
nicht mehr ausreichen, um im Alter ohne materi­
elle Sorgen leben zu können. Wenn Sie Ihre Ren­
tenlücke schließen wollen, müssen Sie zusätzlich
vorsorgen. Die betriebliche Altersversorgung ist
dabei ein wichtiger Baustein für Ihre finanzielle
Sicherheit nach dem Ausscheiden aus dem Er­
werbsleben.
Das Prinzip ist einfach
Es lohnt sich – ein Beispiel
Sie treffen mit Ihrem Arbeitgeber eine Entgeltumwand­
lungsvereinbarung. Das heißt, Ihr Arbeitgeber (Versi­
cherungsnehmer) leitet Teile Ihres Entgelts direkt an
die MetallDirektversicherung weiter, die diese Beiträge
anlegt und Ihnen (versicherte Person) später als
­Betriebsrente auszahlt. Ihr ­Anspruch auf eine Betriebs­
rente aus Ihren Beiträgen ist vom ersten Tag an
­gesetzlich geschützt. Das gilt auch, wenn Sie später
den Arbeitgeber wechseln oder arbeitslos werden
­sollten.
Ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem Jahres­
bruttoeinkommen von 40.000 Euro wandelt monatlich
100 Euro für seine betriebliche Altersversorgung über
die MetallDirektversicherung um. Diese Beiträge sind
steuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei. So fehlen
­netto nur ca. 49 Euro im Portmonee, obwohl 100 Euro
in die Altersversorgung fließen. Wer außerdem alters­
vorsorgewirksame Leistungen (AVWL) nutzt, für den
wird es noch günstiger!
Steuer- und Sozialversicherungsersparnis ¹
Ihr Sparbeitrag für die MetallDirektversicherung
100 Euro
Abzüglich Steuerersparnis im Vergleich zur baren
Gehaltsauszahlung
31 Euro
Sie haben einen Rechtsanspruch auf Umwand­
lung von Teilen Ihres Entgelts zum Aufbau einer
zusätzlichen Betriebsrente.
Abzüglich Minderung der Sozialversicherungsbeiträge im Vergleich zur baren Gehaltsauszahlung
20 Euro
Nutzen Sie die Chance, betrieblich für ein
aktives Leben im Alter zu sparen.
Ihr Nettoaufwand
49 Euro
Betriebliche Altersversorgung
mit MetallRente
MetallRente wurde 2001 als gemeinsames Versorgungswerk von IG Metall und
­Gesamtmetall ins Leben gerufen. Wir helfen dabei, auch nach dem Ausscheiden aus
­­­­
dem Berufsleben finanziell im Gleichgewicht zu bleiben. Jeder soll die Chance haben,
seine Zukunft sicher und lebenswert zu gestalten. Wir sind ein Versorgungswerk
­großer Branchen. Mit diesem Potential bieten wir allen Beschäftigten Großkunden­
konditionen – in ­kleinen Handwerksbetrieben
­­­
genauso wie in großen Unternehmen.
Mit der betrieblichen Alters­versorgung von MetallRente können Sie außerdem Ihre
Hinterbliebenen und B
­ erufsunfähigkeit absichern.
MetallRente ist heute das größte branchenübergreifende Versorgungswerk Deutsch­
lands. Neben der Metall- und Elektroindustrie haben sich die Stahl-, Holz-, Kunststoff- ­
und Textilindustrie sowie die zugehörigen Handwerksbranchen angeschlossen.
Unser Versorgungswerk arbeitet mit führenden Versicherungsunternehmen
zusammen, deren Erfahrungen und Können nutzen wir zum Vorteil unserer Kunden.
Zahlen gerundet Bsp.: Förderung gem. § 3 Nr. 63 EStG, Bruttoverdienst 40.000 € jährlich, verheiratet, Stkl. 4,
KSt. NRW, Pflegezuschlag für Kinderlose, Sonderbeitrag KV 0,9%. 1 Die Entgeltumwandlung führt zu einer
reduzierten Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen (bei Ren­
ten-, Kranken-, ­A rbeitslosen-, und Unfallversicherung) und ggf. a
­ nderen Sozialleistungen (z. B. Elterngeld).
Dadurch kann es später zu entsprechend geringeren Leistungen aus diesen Systemen kommen. Die Entgelt­
umwandlung kann auch zu einer Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung führen. Die e
­ xakte
Höhe der staatlichen Förderung durch S­ V- und Steuerersparnis hängt vom Bundesland ab.
Ihre Vorteile auf einen Blick
› Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge bis zu 4 % der
­jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze ¹ (2016: 2.976 Euro) und ggf. erweiterter Förderrahmen von 1.800 Euro ².
Steuern auf Betriebsrenten erst im Rentenalter. Dann mit dem
›
in der Regel deutlich geringeren Steuersatz als im Arbeitsleben.
1 Gilt nur für die Förderung über § 3 Nr. 63 EStG (Brutto-Entgeltumwandlung). 2 Für Neuzusagen seit 2005
können darüber hinaus weitere 1.800 Euro steuerfrei einbezahlt werden, sofern nicht die Pauschalbesteue­
rung nach § 40 EStG genutzt wird.
Der Staat hilft beim Sparen
Brutto-Entgeltumwandlung
Sie können Beiträge bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen
Rentenversicherung (DRV West) einkommenssteuer- und sozialversiche­
rungsfrei für eine Betriebsrente umwandeln. 2016 sind das 2.976 Euro. Für
Neuverträge seit 2005 können ­darüber hinaus weitere 1.800 Euro ­steuerfrei
eingezahlt werden. Diese 1.800 Euro sind allerdings nicht sozialversiche­
rungsfrei.
Die spätere Betriebsrente müssen Sie individuell versteuern. Diese nach­
gelagerte Besteuerung ist für Sie in der Regel von Vorteil, da der Steuersatz
im Alter meist niedriger ist als in der Zeit des aktiven Erwerbslebens. Die
Leistungen sind außerdem ­beitragspflichtig in der gesetzlichen ­Krankenund Pflegeversicherung.
Die Befreiung von Einkommenssteuer und Sozial­versicherungsbeiträgen ­
ist in der Beitragsphase meist a
­ ttraktiver als die der Netto-Entgeltumwand­
lung. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer, die den ­vollen Umwand­
lungsbetrag ausschöpfen möchten.
Für jeden das passende Angebot
Die Förderung im Überblick (§ 3.63 EStG)¹
Beiträge steuer- und sozialabgabefrei bis 4 % der BBG
ggf. zusätzlich 1.800 Euro
steuerfrei umwandelbar
1 Angaben in Euro pro Jahr
Mit GARANTIE, PROFIL und CHANCE bietet MetallRente für jeden Anlagetyp
das passende ­Vorsorgekonzept. Je nach Angebot Ihres Arbeit­gebers haben Sie
die Wahl zwischen folgenden Anlagevarianten.
GARANTIE – die sichere Bank
Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge können Sie auch per NettoEntgeltumwandlung riestern. Vom Staat erhalten Sie dann die sogenannte
Riester-Förderung. Beachten Sie aber: Auch hier zahlen Sie auf die spätere
Rente Steuern und in der Regel ­Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Sprechen Sie mit Ihrem MetallRente-Berater.
Finden Sie gemeinsam heraus, welche Förderung für Sie die richtige ist.
Beim Vorsorgekonzept GARANTIE wird Ihr Geld konser­
vativ angelegt. Vom ersten Tag an gilt eine festgesetzte
Mindestverzinsung. Sie wissen daher bereits bei Ver­
tragsschluss, wie hoch Ihre garantierte Rente einmal
sein wird. Hinzu kommt die Überschussbeteiligung, die
dem Vertrag jährlich gutgeschrieben wird, deren Höhe
aber nicht garantiert werden kann.
PROFIL – Sicherheit mit der Chance auf Mehr
IG Metall und Gesamtmetall haben Tarifverträge
geschlossen und ­gemeinsam das Versorgungswerk ­MetallRente
­gegründet, ­damit die Beschäftigten die staatliche ­Förderung
der ­betrieblichen Altersver­sorgung bestmöglich nutzen können.
Für den Aufbau Ihrer Betriebsrente können Sie z. B.
› Ihr monatliches Gehalt
› Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und
› Ihre altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL)
nutzen.
In dieser Anlagevariante werden Garantieelemente
mit der Möglichkeit einer attraktiven Überschussbetei­
ligung verknüpft. Eine Mindestrente wird auf Grundlage
der Summe der eingezahlten Beiträge zum Rentenbe­
ginn garantiert. Die Überschussbeteiligung wird dem
Vertrag von Anfang an jährlich gutgeschrieben. So
­erhöht sich das gebildete Garantiekapital regelmäßig.
Erst zu Rentenbeginn wird die lebenslange Rente zu
den dann geltenden Rechnungsgrundlagen berechnet.
und der erwirtschafteten Wertentwicklung, eine lebens­
lange Rente zu den dann gültigen Rechnungsgrundlagen
berechnet.
Sicherheit wird groß geschrieben!
Strenge gesetzliche Rahmenbedin­gungen, staatliche
Aufsicht, die Sicherungseinrichtung Protektor für
die Lebens­ver­sicherer und die Zusammenarbeit mit
­verschiedenen Versicherungsunternehmen gewähr­
leisten die S­ icherheit von Beiträgen und Renten des
Versorgungs­werks MetallRente.
MetallDirektversicherung – Sie haben die Wahl
e
e-Chanc
e Rendit
h
zusätzlic
CHANCE – Chancen mit Sicherheit verbinden
Sie haben mit dem Vorsorgekonzept CHANCE die Mög­
lichkeit, Wertenwicklung und Zinsen der weltweiten
­Kapitalmärkte zu nutzen, ohne den Verlust Ihrer Beiträge
zu riskieren. Wir garantieren Ihnen bei Vertragsschluss
auf jeden Fall eine Mindestrente auf der Grundlage
­Ihrer eingezahlten Beiträge. Zu Rentenbeginn wird
aus dem Gesamtkapital, also den eingezahlten Beiträgen
Garantiezins
Beitragserhalt
Beitragserhalt
Garantie
Profil
Chance
Die Zusatzbausteine
Die MetallDirektversicherung bietet
für die Vorsorgekonzepte GARANTIE
und PROFIL die Möglichkeit, finanziellen
Berufsunfähigkeitsschutz und eine
Hinterbliebenenabsicherung
einzuschließen.
Fragen und Antworten
zur MetallDirektversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversorgung
Nur wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei
Stunden täglich arbeiten kann, erhält heute noch eine
volle gesetzliche Erwerbs­minde­rungs­­rente. Dabei zählt
jedoch nicht die Qualifikation: Ein berufsunfähiger Inge­
nieur beispielsweise hat keinen vollen Rentenanspruch,
wenn er noch Vollzeit als Pförtner arbeiten kann.
Die Berufsunfähigkeitsrente der MetallDirektversiche­
rung bietet Ihnen finanzielle Absicherung für den Ernstfall.
Der Baustein Beitrags­befreiung¹ bei Berufsunfähigkeit
sollte immer Teil Ihres Versicherungsschutzes sein. Soll­
ten Sie berufsunfähig werden, bleibt durch den Baustein
Beitragsbefreiung Ihre Alters- und Hinterbliebenenabsi­
cherung in voller Höhe erhalten, ohne dass Sie hierfür
weiter Beiträge bezahlen müssen.
Die Hinterbliebenenversorgung
Sorgen Sie vor, damit Ihre Familie auch im Falle Ihres
Todes abgesichert ist. Die Hinterbliebenen­rente der
MetallDirektversicherung gibt finanziellen Schutz.
­Neben der lebenslangen Witwen-/Witwerrente
schließt die MetallDirektversicherung auch eine
­Waisenrente ein.
1 Die Beitragsbefreiung gilt auch für das Chance-Produkt.
Was passiert bei Elternzeit, längerer ­Krankheit oder
Arbeitslosigkeit?
Kann ich meine Versorgung bei einem Arbeitge­ber­
wechsel zum neuen Arbeitgeber mitnehmen?
Sie können sich den Versicherungsschutz in voller
Höhe erhalten, indem Sie die Beiträge aus privaten
­Mitteln weiterzahlen. Sie haben aber auch die ­Option,
die ­Beitragszahlung für diesen Zeitraum e
­ inzustellen.
Nehmen Sie die Zahlung innerhalb von drei Jahren
­w ieder auf, werden die vereinbarten Leistungen ent­
sprechend gekürzt. Wenn Sie dauer­haft keine Beiträge
mehr zahlen, bleibt Ihnen der Anspruch auf Betriebs­
rente aus den Beiträgen, die Sie bis dahin eingezahlt
­haben, erhalten. Jedoch reduzieren sich dadurch Ihre
Leistungen und Z
­ usatzversicherungen können ggf.
­entfallen (z.B. Berufsunfähigkeitsvorsorge).
Sie können Ihren MetallRente-Vertrag zu gleichen
­Konditionen bei Ihrem neuen Arbeitgeber fortführen,
wenn dieser das gleiche MetallRente Angebot wie Ihr
bisheriger Arbeitgeber hat. Ist das nicht der Fall, ­können
Sie Ihren Vertrag auf das bAV-Angebot Ihres neuen
­Arbeitgebers übertragen oder den Vertrag privat
­fortsetzen.
Wer kann Leistungen im Todesfall erhalten?
Sieht die Versorgung Leistungen für den Todesfall vor,
sind in der genannten Reihenfolge bezugsberechtigt:
der Ehegatte bzw. der Lebenspartner einer einge­
›
MetallRente – Ihre Vorteile
›Attraktive Großkundenkonditionen für alle Beschäftigten unabhängig von der
Lukrativ
­Unternehmensgröße
›Steuervorteile und Ersparnisse bei der Sozialversiche­rung durch staatliche Förderung
›Betriebliche Förderung z. B. durch AVWL
›Lebenslange Rente oder Kapitalzahlung nach Wahl
Flexibel
Sicher
›Für jeden Anlagetyp das richtige Angebot
›Zusatzbausteine zur Berufsunfähigkeit und zur Absicherung der Angehörigen
›Private Fortführung nach Ausscheiden aus dem Betrieb
›Mitnahme zu einem neuen Arbeitgeber, falls auch der MetallRente anbietet
›Gemeinsame Einrichtung von IG Metall und Gesamtmetall
›Garantiekapital zu Rentenbeginn
›Unverfallbarkeit der Rentenansprüche ab dem ersten Tag
›Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II in der Ansparphase
›Hohe Sicherheit durch Zusammenarbeit mit mehreren führenden Versicherungsunternehmen
›Insolvenzschutz über die Protektor AG
tragenen Lebenspartnerschaft,
die kindergeldberechtigten Kinder bis zu einem
›
­bestimmten Höchstalter,
der namentlich benannte Lebensgefährte bzw.
›
L­ ebenspartner einer nicht eingetragenen Lebens­
partnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft).
Falls keine dieser Personen vorhanden ist und eine
Leistung als Sterbegeld gezahlt wird: Sterbegeld
(max. 8.000 Euro) an die vom Arbeitgeber mit Ein­
vernehmen des Mitarbeiters benannten Berechtigten,
ansonsten die Erben.
Was passiert mit dem MetallRente-Vertrag,
wenn ich ALG II bekomme?
Ihre Versorgungsansprüche aus der
MetallDirektversicherung bleiben Ihnen gemäß
­Versorgungszusage ­er­halten. Unverfallbare
­Anwartschaften aus der betrieb­lichen Altersversorgung
werden grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II
angerechnet.
Kann ich die Beiträge verändern?
Grundsätzlich können die Beiträge unter bestimmten
Voraussetzungen erhöht, reduziert oder ausgesetzt
werden. Auch Zuzahlungen sind möglich.
Welche Konsequenz hat eine Insolvenz meines
Unternehmens?
Ihre Versorgung bleibt unberührt. Über das unwider­
rufliche Bezugsrecht wird Ihre Versorgung der
­Insol­venzmasse entzogen. Sie können den ­Vertrag
somit fortführen.
Ab wann kann ich die Leistungen frühestens in
Anspruch nehmen?
Sie können Ihre Leistungen frühestens ab dem
62. Geburtstag in Anspruch nehmen. Bei Auszahlung
vor Erreichen des regulären Rentenalters fällt Ihre
Rente entsprechend geringer aus.
Muss ich für die spätere Betriebsrente Beiträge zur
Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen?
Ja, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung
pflicht- oder freiwillig versichert sind und Ihre Betriebs­
rente monatlich die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt,
müssen Sie dafür Beiträge für die gesetzliche Krankenund Pflegeversicherung in voller Höhe leisten. Das gilt
auch, wenn Sie sich das Versorgungskapital auszahlen
lassen. Um die Beitragshöhe zu bestimmen, wird das
Versorgungskapital in diesem Fall fiktiv auf 120 Monate
verteilt und Sie zahlen ­monatlich 10 Jahre lang den ent­
sprechenden Beitrag.
Muss ich auf meine Betriebsrente später Steuern
zahlen?
Ja. Allerdings wird Ihr individueller Steuersatz als
­Rentner wahrscheinlich geringer sein als im aktiven
Erwerbsleben. Entscheiden Sie sich für Kapital­aus­
zahlung, wird Ihr Versorgungskapital im Jahr der Aus­
zahlung in vollem Umfang versteuert und kann Ihren
individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr auf­
grund der Steuerprogression beträchtlich erhöhen.
Wo können Sie sich informieren?
Lassen Sie sich beraten
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Ihr MetallRente-Berater hilft
gerne weiter.
Unter www.metallrente.de finden
Sie alles Wissenswerte zur Vorsorge
mit MetallRente.
Mit den Service-Rechnern
von M
­ etallRente können Sie
selbst ausrechnen, wie sich
­MetallRente für Sie lohnt.
Für Anfragen oder eine persönliche Beratung
stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
MR 8113 | 01.2016
bAV | Informationen für Arbeitnehmer